Bankwesengesetz – BWG Kommentar

Bankwesengesetz – BWG Kommentar von Amirian,  Tadeh, Binder,  Michael, Blöchl,  Julian, Blume,  Matthias, Böhm,  Tobias, Dellinger,  Markus, Eichinger,  Norman, Fellner,  Maria-Luise, Greda,  Claudia, Gruber,  Alexander, Höllerer,  Michael, Jabloner,  Hans Gideon, Jaros,  Daniela, Jedlicka,  Peter, Johler,  Christoph, John,  Georg, Kaden,  Michael, Karas,  Stephan, Kastner,  Bettina, Keßler,  Jürgen, Koch,  Bernhard, Krakow,  Georg, Künzel,  Katharina, Lackner,  Wolfgang, Lehner,  Christoph, Leitner,  Cornelia, Martetschläger,  Bettina, Merc,  Georg, Nemetz,  Ingrid, Neuberger,  Julia, Oexle,  Bernd, Öhlinger,  Markus, Pangl,  Andreas, Perkounigg,  Arnulf, Pomper,  Christian, Proschak,  Christian-A., Puck,  Birgit, Puhm,  Stefan, Putzer,  Alexander, Rehulka,  Johannes, Reiher,  Sonja, Reisenberger,  Artur, Reisenhofer,  Barbara, Ressnik,  Katrin, Salomon,  Roland, Schellner,  Julia, Schirk,  Andreas, Schmatzberger,  Thomas, Schmidbauer,  Robert, Schneckenleitner,  Thomas, Schramm,  Alfred, Schroth,  Matthias, Schuett,  Marc, Siegl,  Christine, Sopp,  Guido, Spitzer,  Matthias, Stecher,  Gerhard, Steinböck,  Georg, Stempkowski,  Phillip, Stern,  Thomas, Told,  Julia, Trinkl,  Reinhard, Turner-Hrdlicka,  Karin, Urbanek,  Dagmar, Wagner,  Dietmar, Waldherr,  Markus, Wieshofer,  Wolfgang, Wittenburg,  Michael, Zangerle,  Felix, Zollner,  Johannes
Aktualisiert: 2023-06-29
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Taxonomie-Verordnung

Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Taxonomie-Verordnung

Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Der schmale Grat zwischen grüner Werbung und Greenwashing

Der schmale Grat zwischen grüner Werbung und Greenwashing von Cobe,  Matondo, Hense,  Peter, Laoutoumai,  Sebastian
Unternehmen stehen immer häufiger öffentlich in der Kritik, weil sie sich über ihre Werbung ein grünes Image aufgebaut haben, ohne tatsächlich nachhaltiger zu sein als die Konkurrenz. Schnell wird der Vorwurf des Greenwashings erhoben, und zwar gegenüber Unternehmen jeder Größenordnung und auch branchenübergreifend. Dabei ist Greenwashing nur die negative Kehrseite der an sich zulässigen Werbung mit Umweltvorteilen (Green Claims). Verbraucher benötigen die mit Green Claims transportierten Informationen zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens, wenn sie nachhaltiger und umweltbewusster konsumieren wollen. Nachhaltige Kaufentscheidungen können nur auf Basis zutreffender Informationen getroffen werden. Es verwundert daher nicht, wenn Unternehmen sich in ihrer Kommunikation zunehmend auf dieses veränderte Verbraucherverhalten orientieren und das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Vordergrund ihrer Werbung stellen. Dabei werden nicht selten die Grenzen des Zulässigen überschritten, wie zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen belegen. Auch die Europäische Kommission plant eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen. Wann aber liegt Greenwashing tatsächlich vor und welche Folgen kann es für werbende Unternehmen haben, wenn diese Umweltvorteile bewerben, die nicht oder nicht in der beworbenen Art bestehen? Mit diesen Fragen befasst sich das vorliegende Werk. Es geht dabei nicht nur auf die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein, sondern wirft auch einen besonderen Blick auf die in diesem Bereich zunehmend stark regulierte Finanzbranche und die dort geltenden Regelungen zum Greenwashing.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Jahrbuch 2022 der Nachhaltigen Finanzen

Jahrbuch 2022 der Nachhaltigen Finanzen von Kunze,  Christoph, Laudien,  Sebastian
Das Jahr 2022 war für den Regelungsbereich der Nachhaltigen Finanzen einmal mehr herausfordernd. Noch offene Gesetzgebungsvorhaben wurden zu Ende geführt und eine neue Vorschriften traten in Kraft. Gesellschaftspolitisch mit am meisten umstritten dürfte die Diskussion um die regulatorische Qualifikation von Wirtschaftsaktivitäten im Bereich der fossilen und kerntechnischen Energiegewinnung gewesen sein. Zum anderen erreichte im Jahr 2022 die Diskussion um die Frage des „Greenwashing“ neue Höhen – vor allem im Wertpapiervertrieb. Im Mittelpunkt des Werks stehen die Legislativvorhaben und Gesetzeswerke, die 2022 insbesondere für die Institute relevant waren. Das Werk dient als Nachschlagewerk, eignet sich jedoch auch als erste Übersicht für Neueinsteiger in diese Thematik. Daneben wird der aktuelle Stand der wesentlichen regulatorischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abgebildet. Aus dem Inhalt: - Bankenaufsichtsrecht, u. a. EZB-Klimastresstest - Wertpapieraufsichtsrecht, u. a. Konkretisierung für die Nachhaltigkeistpräferenzabfrage - Taxonomieverordnung, u. a. erweiterte Offenlegungspflichten - Datenschnittstelle ESAP - Anhang: Wichtige Verordnungen und BVR-Rundschreiben
Aktualisiert: 2023-05-18
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Taxonomie-Verordnung

Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Kreditinstituten

Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Kreditinstituten von Kiszka,  Sabrina
Die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen besitzt für Kreditinstitute gegenwärtig höchste Relevanz. Vor diesem Hintergrund vermittelt das Buch nicht nur das erforderliche Grundwissen über den Nachhaltigkeitskomplex sowie hierin begründet liegende Risiken und Chancen, sondern liefert ebenfalls einen fundierten Überblick über das regulatorische Rahmenwerk. Nebst der aufsichtlichen Erwartungshaltung wird, basierend auf einer empirischen Studie, die marktseitige Erwartungshaltung eruiert, um sodann mögliche Handlungsfelder mitsamt Umsetzungsanregungen darzustellen. Daher ist das Buch nicht nur für Akademiker:innen, sondern auch für interessierte Praktiker:innen der Finanzbranche von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-11
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