Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern. Im Finanzverfassungsrecht wird oft ergebnisorientiert argumentiert. Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft "handwerklicher" juristischer Argumente ist nicht sehr ausgeprägt. Wo ohnehin alles "Politik" zu sein scheint, kreist auch der wissenschaftliche Diskurs - etwa auf dem 61. Deutschen Juristentag - vor allem um Vorschläge an den verfassungsändernden Gesetzgeber.
Der Begriff "Aufgabe" in Art. 104a Abs. 1 GG wurde üblicherweise interpretiert als "finanzverfassungsrechtlicher Aufgabenbegriff". Die Kostenlast soll aus Verwaltungskompetenzen oder anderen "unmittelbar kostenverursachenden" Tätigkeiten folgen. Das führt zu eindeutigen Ergebnissen. Bei anderen formalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Gesetzgebungskompetenzen, wäre die Kostenlast oft unklar. Dieser finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff wird unstimmig, sobald ein Kompetenzträger nicht selbst tätig wird, sondern andere Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlaßt und sich an den Kosten beteiligt (z. B. Amtshilfe). Man erhält folgende Subsumtionskette:
Prämisse 1: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine Aufgabe nachgewiesen ist
Prämisse 2: Aufgabe ist die unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit
Conclusio: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit ausgeübt worden ist.
Die Kostenlast wurde bisher also vor allem nach der Unmittelbarkeit der Kostenursachen bestimmt. Der Zusammenhang mit der Kompetenzordnung spielte eine untergeordnete Rolle. Dies legt eine dogmatische Neuorientierung nahe, bei der sich die Auslegung des Begriffs "Aufgabe" stärker an gefestigten begrifflichen Traditionen des Verwaltungsrechts orientiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Funktions- und Rollenverständnis von Staat und Verwaltung unterliegt einem Wandlungsprozess. Steigende Haushaltsdefizite und Ineffizienzen verstärken den Druck, öffentliche Aufgaben im Hinblick auf ihre Notwendigkeit, Finanzierung und Umsetzung hin zu untersuchen und die öffentliche Aufgabenwahrnehmung sowie die Aufgabenverteilung zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu leistet diese Forschungsarbeit einen Beitrag, indem sie das Instrument der Gutscheinsysteme in den Fokus stellt. °°Diese Untersuchung setzt sich intensiv mit den theoretischen Grundlagen von Gutscheinen (voucher) auseinander und umfasst eine an internationaler Praxis (v.a. Chile, USA, Schweden, Deutschland) orientierte Analyse mit dem Schwerpunkt Bildung. Im Vordergrund stehen insbesondere Voraussetzungen für die Anwendbarkeit, Gestaltungsoptionen sowie erwartete Vorzüge und potenzielle Problemfelder von Gutscheinsystemen. °°Die Ergebnisse zeigen, dass Gutscheine - wenn die Rahmenbedingungen aufgrund von Marktversagen oder politischer Faktoren keine rein private Lösung zulassen - eine geeignete Option sein können, um die traditionell dominierende angebotsorientierte Objektförderung durch eine nachfrageorientierte Subjektförderung zu ersetzen und mit Hilfe der Wettbewerbswirkung Staatsversagen zu begrenzen. Angesichts des Diskurses um die Leistungstiefe des Staates können sich Gutscheinsysteme als konkrete Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und als sinnvolle institutionelle Alternative erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Funktions- und Rollenverständnis von Staat und Verwaltung unterliegt einem Wandlungsprozess. Steigende Haushaltsdefizite und Ineffizienzen verstärken den Druck, öffentliche Aufgaben im Hinblick auf ihre Notwendigkeit, Finanzierung und Umsetzung hin zu untersuchen und die öffentliche Aufgabenwahrnehmung sowie die Aufgabenverteilung zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu leistet diese Forschungsarbeit einen Beitrag, indem sie das Instrument der Gutscheinsysteme in den Fokus stellt. °°Diese Untersuchung setzt sich intensiv mit den theoretischen Grundlagen von Gutscheinen (voucher) auseinander und umfasst eine an internationaler Praxis (v.a. Chile, USA, Schweden, Deutschland) orientierte Analyse mit dem Schwerpunkt Bildung. Im Vordergrund stehen insbesondere Voraussetzungen für die Anwendbarkeit, Gestaltungsoptionen sowie erwartete Vorzüge und potenzielle Problemfelder von Gutscheinsystemen. °°Die Ergebnisse zeigen, dass Gutscheine - wenn die Rahmenbedingungen aufgrund von Marktversagen oder politischer Faktoren keine rein private Lösung zulassen - eine geeignete Option sein können, um die traditionell dominierende angebotsorientierte Objektförderung durch eine nachfrageorientierte Subjektförderung zu ersetzen und mit Hilfe der Wettbewerbswirkung Staatsversagen zu begrenzen. Angesichts des Diskurses um die Leistungstiefe des Staates können sich Gutscheinsysteme als konkrete Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und als sinnvolle institutionelle Alternative erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Kapitel I. Grundlegung -- Kapitel II. Finanzpolitische Zielsetzungen -- Kapitel III. Die Ausgaben der öffentlichen Hand -- Literaturhinweise -- Namensregister -- Sachregister -- Front Matter 2 -- Inhaltsübersicht -- Geisteswissenschaften -- Naturwissenschaften -- Technik -- Sammlung Göschen / Bandnummernfolge -- Autorenregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern. Im Finanzverfassungsrecht wird oft ergebnisorientiert argumentiert. Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft "handwerklicher" juristischer Argumente ist nicht sehr ausgeprägt. Wo ohnehin alles "Politik" zu sein scheint, kreist auch der wissenschaftliche Diskurs - etwa auf dem 61. Deutschen Juristentag - vor allem um Vorschläge an den verfassungsändernden Gesetzgeber.
Der Begriff "Aufgabe" in Art. 104a Abs. 1 GG wurde üblicherweise interpretiert als "finanzverfassungsrechtlicher Aufgabenbegriff". Die Kostenlast soll aus Verwaltungskompetenzen oder anderen "unmittelbar kostenverursachenden" Tätigkeiten folgen. Das führt zu eindeutigen Ergebnissen. Bei anderen formalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Gesetzgebungskompetenzen, wäre die Kostenlast oft unklar. Dieser finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff wird unstimmig, sobald ein Kompetenzträger nicht selbst tätig wird, sondern andere Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlaßt und sich an den Kosten beteiligt (z. B. Amtshilfe). Man erhält folgende Subsumtionskette:
Prämisse 1: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine Aufgabe nachgewiesen ist
Prämisse 2: Aufgabe ist die unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit
Conclusio: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit ausgeübt worden ist.
Die Kostenlast wurde bisher also vor allem nach der Unmittelbarkeit der Kostenursachen bestimmt. Der Zusammenhang mit der Kompetenzordnung spielte eine untergeordnete Rolle. Dies legt eine dogmatische Neuorientierung nahe, bei der sich die Auslegung des Begriffs "Aufgabe" stärker an gefestigten begrifflichen Traditionen des Verwaltungsrechts orientiert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Staatliche Ausgaben sind nach Art. 104a Abs. 1 GG an den Nachweis einer "Aufgabe" gebunden. Damit sind Finanzverfassung und Kompetenzordnung rechtlich verknüpft. Die rechtstechnische Umsetzung dieser Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf die Aufteilung der Staatsfinanzen zwischen Bund und Ländern. Im Finanzverfassungsrecht wird oft ergebnisorientiert argumentiert. Das Vertrauen auf die Überzeugungskraft "handwerklicher" juristischer Argumente ist nicht sehr ausgeprägt. Wo ohnehin alles "Politik" zu sein scheint, kreist auch der wissenschaftliche Diskurs - etwa auf dem 61. Deutschen Juristentag - vor allem um Vorschläge an den verfassungsändernden Gesetzgeber.
Der Begriff "Aufgabe" in Art. 104a Abs. 1 GG wurde üblicherweise interpretiert als "finanzverfassungsrechtlicher Aufgabenbegriff". Die Kostenlast soll aus Verwaltungskompetenzen oder anderen "unmittelbar kostenverursachenden" Tätigkeiten folgen. Das führt zu eindeutigen Ergebnissen. Bei anderen formalen Anknüpfungspunkten, etwa bei Gesetzgebungskompetenzen, wäre die Kostenlast oft unklar. Dieser finanzverfassungsrechtliche Aufgabenbegriff wird unstimmig, sobald ein Kompetenzträger nicht selbst tätig wird, sondern andere Kompetenzträger zum Tätigwerden veranlaßt und sich an den Kosten beteiligt (z. B. Amtshilfe). Man erhält folgende Subsumtionskette:
Prämisse 1: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine Aufgabe nachgewiesen ist
Prämisse 2: Aufgabe ist die unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit
Conclusio: Ausgaben sind nur zulässig, wenn eine unmittelbar kostenverursachende Tätigkeit ausgeübt worden ist.
Die Kostenlast wurde bisher also vor allem nach der Unmittelbarkeit der Kostenursachen bestimmt. Der Zusammenhang mit der Kompetenzordnung spielte eine untergeordnete Rolle. Dies legt eine dogmatische Neuorientierung nahe, bei der sich die Auslegung des Begriffs "Aufgabe" stärker an gefestigten begrifflichen Traditionen des Verwaltungsrechts orientiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-11
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Aktualisiert: 2023-04-02
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieses Lehrbuch hat die Aufgabe, Studenten der Wirtschaftswissenschaften in das Gebiet der Finanzwissenschaft einzuführen. Es soll die Möglichkeit geben, einen Überblick über die Erfassung und Diskussion des öffentlichen Sektors aus der Sicht der Nationalökonomie zu gewinnen. Besonderer Wert wird dabei auf eine praxisorientierte und empirisch fundierte Darstellung gelegt. Wesentliche Neuerungen der dritten Auflage sind neben der Bezugnahme auf Deutschland, Österreich und die Schweiz auch eine systematische Berücksichtigung von EU-Aspekten, eine Darstellung ökologischer Fragestellungen im Rahmen des öffentlichen Sektors, sowie ein Überblick über die ökologische Diskussion in bezug auf öffentliche Unternehmen und Regulierung, bzw. Deregulierung.
Aktualisiert: 2023-03-14
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