Ob vorbeugender Rechtsgüterschutz (Prävention) Zweck des Privatrechts sein soll, ist umstritten. Muss das Privatrecht von ihm wesensfremden Rechtsfolgen rein gehalten werden und dient Schadenersatz tatsächlich nur dem Ausgleich? Oder kann Überkompensation ökonomisch als Preis für eine Rechtsgutverletzung verstanden werden, der als negativer Anreiz verhaltenslenkend wirkt?
Der vorliegenden Arbeit liegen drei Thesen zu Grunde: (i) Rechtsgüterschutz ist ein eigenständiger Rechtszweck, (ii) menschliches Verhalten kann mittels Anreizen und Restriktionen beeinflusst werden und (iii) Überkompensation ist eine dem Schweizer Zivilrecht bekannte Rechtsfolge. Nach der Abgrenzung überkompensatorischer Rechtsfolgen insbesondere von angelsächsischen Punitive Damages, wird die dogmatische Begründbarkeit des vorbeugenden Rechtsgüterschutzes analysiert. Dabei wird dargelegt, dass nicht überkompensatorische Rechtsfolgen als solche problematisch sind, sondern vielmehr deren konkrete Ausgestaltung zu hinterfragen ist. Als Konsequenz wird eine Angemessenheitskon-trolle vorgeschlagen. Anschliessend wird das Schweizer Vertrags-recht auf das Vorhandensein überkompensatorischer Rechtsfolgen durchsucht und die dabei entdeckten Normen werden anhand der vorgeschlagenen Angemessenheitskontrolle auf ihre Geeignetheit hin überprüft.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Der aus einer Verletzung eines Vermögensverwaltungsvertrags ergehende Anlageschaden berechnet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Schadensrechts. Im Einzelfall muss der Schadensbegriff aber unter Umständen konkretisiert werden, damit ihm brauchbare Kriterien für die Berechnung des Anlageschadens entnommen werden können. Eine negative Entwicklung des Börsenwerts von verwalteten Anlagen bedeutet nicht automatisch, dass ein Anlageschaden vorliegt. Ob ein solcher gegeben ist und wie sich dessen Höhe berechnet, bildet das Kernthema der Dissertation. Weiter werden Kriterien für die Bemessung des Schadenersatzes umschreiben sowie prozessuale Fragen beantwortet. Die dabei vertretenen Lösungsansätze werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der dogmatischen Grundlagen mittels Fallbeispielen erarbeitet und veranschaulicht.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Ob vorbeugender Rechtsgüterschutz (Prävention) Zweck des Privatrechts sein soll, ist umstritten. Muss das Privatrecht von ihm wesensfremden Rechtsfolgen rein gehalten werden und dient Schadenersatz tatsächlich nur dem Ausgleich? Oder kann Überkompensation ökonomisch als Preis für eine Rechtsgutverletzung verstanden werden, der als negativer Anreiz verhaltenslenkend wirkt?
Der vorliegenden Arbeit liegen drei Thesen zu Grunde: (i) Rechtsgüterschutz ist ein eigenständiger Rechtszweck, (ii) menschliches Verhalten kann mittels Anreizen und Restriktionen beeinflusst werden und (iii) Überkompensation ist eine dem Schweizer Zivilrecht bekannte Rechtsfolge. Nach der Abgrenzung überkompensatorischer Rechtsfolgen insbesondere von angelsächsischen Punitive Damages, wird die dogmatische Begründbarkeit des vorbeugenden Rechtsgüterschutzes analysiert. Dabei wird dargelegt, dass nicht überkompensatorische Rechtsfolgen als solche problematisch sind, sondern vielmehr deren konkrete Ausgestaltung zu hinterfragen ist. Als Konsequenz wird eine Angemessenheitskon-trolle vorgeschlagen. Anschliessend wird das Schweizer Vertrags-recht auf das Vorhandensein überkompensatorischer Rechtsfolgen durchsucht und die dabei entdeckten Normen werden anhand der vorgeschlagenen Angemessenheitskontrolle auf ihre Geeignetheit hin überprüft.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Der Gläubigerverzug ist im Allgemeinen Teil des Obligationenrechts in den Art. 91-95 geregelt. In Art. 92-95 OR finden sich Regeln über die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs. Sie sehen im Wesentlichen lediglich vor, dass der Sachschuldner die geschuldete Sache hinterlegen oder einen Selbsthilfeverkauf tätigen kann und dass der Dienstleistungsschuldner nach den Regeln über den Schuldnerverzug vom Vertrag zurücktreten darf. Die Vor-aussetzungen und das Zusammenspiel dieser Rechtsfolgen sind bloss rudimentär geregelt.
Eine beträchtliche Anzahl möglicher Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs sind nur im Besonderen Teil des Obligationenrechts oder gar nicht ausdrücklich normiert, werden aber in der Lehre diskutiert.
In der Dissertation wird zum einen untersucht, welche Rechtsfolgen der Gläubigerverzug nach sich ziehen kann. Zum anderen werden die Modalitäten der möglichen Rechtsfolgen genauer betrachtet. Diese Fragen werden anhand einer methodologischen Vorgehensweise beantwortet
Aktualisiert: 2021-03-05
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Der aus einer Verletzung eines Vermögensverwaltungsvertrags ergehende Anlageschaden berechnet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Schadensrechts. Im Einzelfall muss der Schadensbegriff aber unter Umständen konkretisiert werden, damit ihm brauchbare Kriterien für die Berechnung des Anlageschadens entnommen werden können. Eine negative Entwicklung des Börsenwerts von verwalteten Anlagen bedeutet nicht automatisch, dass ein Anlageschaden vorliegt. Ob ein solcher gegeben ist und wie sich dessen Höhe berechnet, bildet das Kernthema der Dissertation. Weiter werden Kriterien für die Bemessung des Schadenersatzes umschreiben sowie prozessuale Fragen beantwortet. Die dabei vertretenen Lösungsansätze werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der dogmatischen Grundlagen mittels Fallbeispielen erarbeitet und veranschaulicht.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Information Governance beschäftigt sich mit der Informationsverteilung im Unternehmen. Arbeitnehmende bilden dabei eine eigene Kategorie von Informationsempfängern. Am Beispiel der Aktiengesellschaft wird deutlich, dass im Gegensatz zur oft erörterten Informationssituation der Aktionärinnen und Aktionäre bisher nicht von einer eingehenden Behandlung arbeitnehmerischer Informationsrechte gesprochen werden kann.
Die vorliegende Zürcher Dissertation thematisiert die informationelle Lage der Arbeitnehmerschaft im Bereich der Unternehmensinformationen. Welches Inte-resse haben Arbeitnehmende an Unternehmensinformationen und - daraus abgeleitet - welche adressatenspezifischen Qualitätsanforderungen müssen Informationen erfüllen? An welchen regulatorischen Rahmenbedingungen haben sich Gesellschaften zu orientieren? Die Antworten auf diese Fragen dienen als Basis zur Gestaltung einer gesellschaftsinternen Informationsordnung.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das Obligationenrecht hat in der Praxis grosse Bedeutung. Dem entspricht sein Stellenwert in der Juristenausbildung, für die es gewissermassen die sedes materiae ist. Das vorliegende Buch hat mit zehn Auflagen in einem Vierteljahrhundert einen festen Platz unter den juristischen Lehrbüchern erworben. Es behandelt die Vertragsschuldverhältnisse mit Ausnahme des Arbeitsrechts, des Verlagsvertrags und der Gesellschaft, die Gegenstand besonderer Vorlesungen sind. Der Autor hat sich um eine leicht fassliche Darstellung der komplexen und nicht immer einfachen Materie bemüht, welche die dogmatischen Strukturen und den Nuancenreichtum des Besonderen Teils gleichermassen zur Geltung bringt. Soweit dies zum besseren Verständnis förderlich ist, finden sich auch rechtsvergleichende und rechtshistorische Hinweise. Die Erörterung zahlreicher Einzelfragen und die Berücksichtigung von Rechtsprechung und Schrifttum machen das Buch auch als Nachschlagewerk für den Praktiker verwendbar.
Die zehnte überarbeitete Auflage bringt das Werk auf den letzten Stand. Die Schwerpunkte, bei denen relative Vollständigkeit angestrebt wurde, liegen wiederum bei Kauf, Miete, Werkvertrag und Auftrag. Aber auch die wichtigsten Innominatkontrakte werden dargestellt.
Aktualisiert: 2021-03-05
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An der Zielsetzung dieses Bändchens hat sich auch mit der überarbeiteten und aktualisierten Fassung nichts geändert: Wie die übrigen Haupt-Repetitorien unterstützt auch das Repetitorium zum Gesellschafts- und Handelsrecht Studierende bei der Prüfungsvorbereitung und hilft Praktikern, sich in diesem weiten Feld zu orientieren. Eine vertiefte Auseinandersetzung anhand von Lehrbüchern und Monografien aber macht es selbstverständlich nicht überflüssig.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Das Obligationenrecht hat in der Praxis grosse Bedeutung. Dem entspricht sein Stellenwert in der Juristenausbildung, für die es gewissermassen die sedes materiae ist. Das vorliegende Buch hat mit zehn Auflagen in einem Vierteljahrhundert einen festen Platz unter den juristischen Lehrbüchern erworben. Es behandelt die Vertragsschuldverhältnisse mit Ausnahme des Arbeitsrechts, des Verlagsvertrags und der Gesellschaft, die Gegenstand besonderer Vorlesungen sind. Der Autor hat sich um eine leicht fassliche Darstellung der komplexen und nicht immer einfachen Materie bemüht, welche die dogmatischen Strukturen und den Nuancenreichtum des Besonderen Teils gleichermassen zur Geltung bringt. Soweit dies zum besseren Verständnis förderlich ist, finden sich auch rechtsvergleichende und rechtshistorische Hinweise. Die Erörterung zahlreicher Einzelfragen und die Berücksichtigung von Rechtsprechung und Schrifttum machen das Buch auch als Nachschlagewerk für den Praktiker verwendbar.
Die zehnte überarbeitete Auflage bringt das Werk auf den letzten Stand. Die Schwerpunkte, bei denen relative Vollständigkeit angestrebt wurde, liegen wiederum bei Kauf, Miete, Werkvertrag und Auftrag. Aber auch die wichtigsten Innominatkontrakte werden dargestellt.
Aktualisiert: 2017-09-12
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Der vorliegende Band enthält eine ausgewogene und umfassende Sammlung von insgesamt 55 einfacheren und schwierigeren Fällen zum Besonderen Teil des schweizerischen Vertragsrechts (OR). Jeder Fall ist mit einer Lösung versehen. Zur besseren Orientierung wurde ein Themenregister angefügt.
Die Leserinnen und Leser können die Fälle einzeln lösen oder systematisch durcharbeiten: Je aktiver sie auf die Fälle zugehen, umso grösser ist ihr Gewinn beim Begreifen und Auffrischen des Vertragsrechts. Die Aufteilung in kleinere und grössere Fälle erlaubt es Studierenden oder Anwaltsprüfungskandidierenden nicht nur, den Stand ihres Könnens gezielt zu einzelnen Themen zuverlässig einzuschätzen, sondern auch, anhand komplexer Probleme Prüfungssituationen zu simulieren.
Zur Vorbereitung für die Arbeit mit Band II zum OR BT empfehlen wir das Studium von Band I zum OR AT. Die beiden Fallbücher können allein, aber auch im Verbund mit dem Theoriebuch 'OR Allgemeiner Teil und Besonderer Teil' verwendet werden.
Aktualisiert: 2020-07-15
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Beim vorliegenden Werk handelt es sich um den ersten Band eines auf zwei Bände angelegten Lehrbuchs zum Besonderen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts. Es enthält nebst einem Grundlagenkapitel die Ausführungen zu den Veräusserungs- und den Gebrauchsüberlassungsverträgen. Im Grundlagenkapitel geht es insbesondere um das Verhältnis des Allgemeinen Teils des OR zum Besondern Teil sowie um die Rechtsanwendung bei Innominatverträgen.
Bei der Darstellung der einzelnen Verträge werden immer auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil des Obligationenrechts hergestellt und aufgezeigt, wo und weshalb die besondere Ordnung von der allgemeinen abweicht. Die Querbezüge zum Allgemeinen des OR äussern sich in zahlreichen Verweisen auf den vom gleichen Autor verfassten "OR AT" (Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, Bern 2009).
Wie schon der "OR AT" richtet sich auch der "OR BT" sowohl an Juristen als auch an solche, die es werden wollen. Mit Rücksicht auf diese werden wichtige Aussagen anhand von Beispielen illustriert. Sodann wird erneut darauf geachtet aufzuzeigen, was in den Gesetzesbestimmungen steht, was "hineininterpretiert" werden kann und was richterliche Lückenfüllung (Art. 1 Abs. 2 ZGB) ist.
Aktualisiert: 2023-02-28
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Der Gläubigerverzug ist im Allgemeinen Teil des Obligationenrechts in den Art. 91-95 geregelt. In Art. 92-95 OR finden sich Regeln über die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs. Sie sehen im Wesentlichen lediglich vor, dass der Sachschuldner die geschuldete Sache hinterlegen oder einen Selbsthilfeverkauf tätigen kann und dass der Dienstleistungsschuldner nach den Regeln über den Schuldnerverzug vom Vertrag zurücktreten darf. Die Vor-aussetzungen und das Zusammenspiel dieser Rechtsfolgen sind bloss rudimentär geregelt.
Eine beträchtliche Anzahl möglicher Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs sind nur im Besonderen Teil des Obligationenrechts oder gar nicht ausdrücklich normiert, werden aber in der Lehre diskutiert.
In der Dissertation wird zum einen untersucht, welche Rechtsfolgen der Gläubigerverzug nach sich ziehen kann. Zum anderen werden die Modalitäten der möglichen Rechtsfolgen genauer betrachtet. Diese Fragen werden anhand einer methodologischen Vorgehensweise beantwortet
Aktualisiert: 2017-04-04
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Stiftungsräte und Geschäftsführer von Personalvorsorgeeinrichtungen sehen sich vielen Herausforderungen gegenüber: nicht nur die finanzielle Sicherheit der Pensionskasse ist ein zentrales Thema, bei börsenkotierten oder internationalen Unternehmen stellen auch die unterschiedlichen
Bewertungen der Verpflichtungen nach den verschiedenen Rechnungslegungsstandards eine Herausforderung dar. Martin Baltiswiler beschäftigt sich im ersten Beitrag mit der Bedeutung und Gestaltung der finanziellen Sicherheit für die Versicherten, den Arbeitgeber und den Stiftungsrat einer Vorsorgeeinrichtung. Der Artikel von Andreas Plattner thematisiert das Spannungsfeld zwischen der Rechnungslegung nach FER 26 und der Offenlegung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19. Nebst einer Charakterisierung widmet er sich der Aussagekraft sowie
dem Ergänzungspotenzial der beiden Methoden. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Auswirkungen von Stiftungsratsentscheiden
auf die Jahresrechnung einer börsenkotierten Arbeitgeberfirma. Beide Beiträge wurden als Diplomarbeiten an der Fachschule für Personalvorsorge verfasst. Sie wurden von der Hans Gerold Wirz-Stiftung als herausragende Arbeiten ihres Jahrgangs ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2021-05-10
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Vorliegendes Werk befasst sich vor allem mit der Vertragsgestaltung sowie aktuellen Rechtsproblemen im Vertriebsrecht. Lic. iur. LUKAS BÜHLMANN erläutert spezifische Aspekte des Produktvertriebs bezüglich Lieferung, Aufbau, Montage, Service und Qualitätssicherung. Prof. Dr. iur. ANDREAS FURRER und FELICIA RÖLLI beleuchten die Sicherung der Vertragserfüllung, und Prof. Dr. iur. ALEXANDER VON ZIEGLER befasst sich mit dem Versand und der Spedition als Kernaufgaben des Distanzkaufes. Die Planung und Gestaltung von Vertriebsverträgen im internationalen Verhältnis wird von Prof. Dr. iur. IVO SCHWANDER behandelt. Zum Schluss stellen Dr. iur. MARKUS BERNI und ZOEHONEGGER Besonderheiten beim Export von Gütern und Dienstleistungen vor.
Aktualisiert: 2017-03-27
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Information Governance beschäftigt sich mit der Informationsverteilung im Unternehmen. Arbeitnehmende bilden dabei eine eigene Kategorie von Informationsempfängern. Am Beispiel der Aktiengesellschaft wird deutlich, dass im Gegensatz zur oft erörterten Informationssituation der Aktionärinnen und Aktionäre bisher nicht von einer eingehenden Behandlung arbeitnehmerischer Informationsrechte gesprochen werden kann.
Die vorliegende Zürcher Dissertation thematisiert die informationelle Lage der Arbeitnehmerschaft im Bereich der Unternehmensinformationen. Welches Inte-resse haben Arbeitnehmende an Unternehmensinformationen und - daraus abgeleitet - welche adressatenspezifischen Qualitätsanforderungen müssen Informationen erfüllen? An welchen regulatorischen Rahmenbedingungen haben sich Gesellschaften zu orientieren? Die Antworten auf diese Fragen dienen als Basis zur Gestaltung einer gesellschaftsinternen Informationsordnung.
Aktualisiert: 2018-01-03
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Das Obligationenrecht hat in der Praxis grosse Bedeutung. Dem entspricht sein Stellenwert in der Juristenausbildung, für welche das Obligationenrecht sedes materiae ist. Auch das verkürzte Bachelor-Studium ändert hieran nichts. Das Lehrbuch behandelt die einzelnen Vertragsschuldverhältnisse mit Ausnahme des Arbeitsrechts, des Verlagsvertrages und der Gesellschaft, die Gegenstand besonderer Vorlesungen sind. Der Autor hat sich um eine komprimierte, gleichwohl aber leicht fassliche Darstellung der komplexen und nicht immer einfachen Materie bemüht, welche die dogmatischen Strukturen und den Nuancenreichtum des Besonderen Teils gleichermassen zur Geltung bringt. Soweit dies zum besseren Verständnis nützlich ist, finden sich auch rechtsvergleichende und rechtshistorische Hinweise. Die Erörterung zahlreicher Einzelfragen aus Rechtsprechung und Schrifttum macht das Buch auch als Nachschlagewerk für den Praktiker verwendbar.
Das Buch stellt in 42 Paragraphen die Verträge des Obligationenrechts dar. Die Schwerpunkte, bei denen relative Vollständigkeit angestrebt wurde, liegen bei Kauf, Miete, Werkvertrag und Auftrag. Aber auch die wichtigsten Innominatkontrakte werden ausführlich behandelt.
Die neunte ergänzte und verbesserte Auflage bringt das Werk auf den Stand vom 1. Juni 2010.
Aktualisiert: 2020-06-10
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