Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
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Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
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Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Mit der Brüssel Ia-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber das Internationale Zuständigkeitsrecht novelliert. Nachdem sich das reformierte Zuständigkeitsregime eines großen Zuspruchs in Rechtswissenschaft und Praxis erfreuen durfte, stellt sich die Frage, ob auch aus Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts die Regelungen der Brüssel Ia-Verordnung im Sinne des allokativen Effizienzkriteriums optimal ausgestaltet sind. Anhand des deskriptiven Verhaltensmodells und des normativen Bewertungsmodells betrachtet Jan Wißling zentrale Zuständigkeitsnormen der Brüssel Ia-Verordnung aus einem neuen Blickwinkel. Unter Berücksichtigung des behavioral law and economics-Ansatzes wird ein ökonomisches Untersuchungsprogramm entwickelt und das Zuständigkeitsregime daran gemessen. So entsteht ein Beitrag zum besseren Verständnis der lex lata und zugleich ein Maßstab sowohl zur Kritik als auch zur Entwicklung von Vorschlägen de lege ferenda im Internationalen Zuständigkeitsrecht.
Aktualisiert: 2021-02-11
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Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Das Verfahren der Akteneinsicht in der Praxis
Die Akteneinsicht ist sowohl für Parteien in Verwaltungs-, Abgaben- und Zivilverfahren als auch für Beschuldigte in Finanzstrafverfahren von elementarer Bedeutung zur Wahrung ihrer Interessen. Im Sinne der "Waffengleichheit" ist es unumgänglich, dass beide Seiten - Verwaltungsbehörden und Gerichte auf der einen und Parteien bzw Beschuldigte auf der anderen Seite - den gleichen Informationsstand besitzen.
In diesem Werk wird das Verfahren der Akteneinsicht sehr praxisbezogen dargestellt, wobei auch auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Verfahrensnormen eingegangen wird. Ausnahmen und Beschränkungen der Akteneinsicht werden ebenso gezeigt wie die Vorgehensweise bei möglichen Normenkonflikten zwischen zwei gleichzeitig anzuwendenden Verfahrensvorschriften: zB wenn sich Transparenzerfordernisse bei behördlichen Ermittlungen mit Geheimhaltungsinteressen von Personen überschneiden.
Der Praxisleitfaden richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Gerichten und an berufliche Parteienvertreter und Verteidiger.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Taktische Überlegungen bei der Durchsetzung von Forderungen spielen nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch bei der zwangsweisen Durchsetzung des Richterspruchs eine Rolle. Da bei der Vollstreckung grundsätzlich das jeweilige nationale Vollstreckungsrecht zur Anwendung gelangt, kann der Vollstreckungsgläubiger dort existierende Vollstreckungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, die weiter reichen können als im Titulierungsstaat.
Ein Gläubiger, der die entsprechenden Ressourcen und das nötige Know-how besitzt, wird regelmäßig darauf abzielen, seine titulierte Forderung optimal liquidieren zu können. Aufgrund der mannigfaltigen Unterschiede zwischen den nationalen Vollstreckungsrechten wird dies nicht selten der Fall sein. Denkbar sind dabei Unterschiede im nationalen Zwangsvollstreckungsrecht hinsichtlich des Kollisions-, Sach-, Verfahrens-, und Kostenrechts, die der Gläubiger bei der Vollstreckung ausnutzen kann.
Dies führt zu der grundsätzlichen Frage, in welchem Ausmaß es dem Gläubiger gestattet sein sollte, die Unterschiede verschiedener Rechtsordnungen zu seinen Gunsten zu nutzen. Ein rechtsvergleichender Blick in andere Jurisdiktionen lässt die Schlussfolgerung zu, dass Zuständigkeitsbeschränkungen auf Ebene der Vollstreckbarkeit bereits heutzutage keineswegs unüblich sind, um dem Gläubiger bewusst den Zugriff auf ein bestimmtes Vollstreckungsforum zu verweigern. Während dem kontinentaleuropäischen Rechtsanwender schon die Anwendung der forum non conveniens-Doktrin auf Ebene des Erkenntnisverfahrens und erst recht auf Ebene der Vollstreckung Unbehagen bereitet, existieren im internationalen Zuständigkeitsrecht noch weit kreativere Regelungsmechanismen, um Gläubigern den Zugang zum nationalen Vollstreckungsforum zu verwehren.
Aktualisiert: 2020-06-30
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