Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht.

Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht. von Goebel,  Joachim
Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt werden. Hier setzt der Verfasser an. Er versucht eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit. Die These ist, daß sie vornehmlich als ein Persönlichkeitsrecht begriffen werden muß, mit dem der einzelne seinen eigenen Tod verarbeiten und damit seine Individualität und Persönlichkeit ausprägen kann. Um diese These nachzuweisen, greift der Verfasser weit aus. Nachdem die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie kritisiert wird, werden im Durchgang durch den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung wichtige Aspekte zur Todesproblematik auf philosophischer sowie gesellschaftstheoretischer Ebene skizziert, um abzuklären, wie bislang Tod und Persönlichkeit zusammen gedacht worden sind. Von hier aus wird der Bogen geschlagen zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts. Es wird gezeigt, dass nur anhand einer persönlichkeitsrechtlichen Grundlegung der Testierfreiheit die anerkannten Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent und kohärent erklärt werden können. Wegen dieses hohen Erklärungsgehalts ist ein persönlichkeitsrechtliches Verständnis der Testierfreiheit mithin nicht Frucht irgendwelcher Philosopheme, sondern liegt dem geltenden Erbrecht als bislang verborgenes Prinzip zugrunde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Paternalismus und Persönlichkeitsrecht.

Paternalismus und Persönlichkeitsrecht. von Möller,  Kai
Unter Paternalismus versteht man das Aufzwingen von ungewolltem Schutz - etwa durch Rauch- oder Alkoholverbote, Sitzgurt- oder Schutzhelmpflichten, die Rettung von Selbstmördern oder auch durch Vorschriften, die vermeintlich entwürdigendes Verhalten wie die Teilnahme an Peepshows oder Sendungen wie "Big Brother" verbieten. Der Verfasser nimmt in seiner Untersuchung erstmals die reichhaltige anglo-amerikanische Philosophie zu dem Thema auf und macht sie für die Grundrechtsinterpretation fruchtbar. Dabei ergibt sich zunächst, dass die Fragestellung nicht wie bisher allein unter dem Aspekt des legitimen Zwecks der Grundrechtsbeeinträchtigung zu untersuchen ist, sondern dass Paternalismus in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift. Der Verfasser untersucht die Rechtfertigungsmöglichkeiten dieses Eingriffs zum einen auf der Grundlage von Verfassungsprinzipien wie der objektiven Dimension der Grundrechte oder der Menschenwürde. Zum anderen wendet er sich den Anforderungen an die individuelle Entscheidungsbildung zu. Aufgrund seiner philosophischen und rechtsdogmatischen Analyse kommt Kai Möller zu dem Ergebnis, dass der Staat unter dem Grundgesetz auch dann eingreifen darf, wenn sich der Betroffene durch die Entscheidung zur Selbstgefährdung in Widerspruch zu seinen eigenen Wertvorstellungen setzt. Auf Basis dieses Ansatzes werden für die praktisch relevanten Fallkonstellationen Ergebnisse ermittelt, die auch und gerade aus liberaler Sichtweise ausgewogen und plausibel erscheinen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schutz vermögenswerter Interessen des Persönlichkeitsrechts in Deutschland, Japan und Südkorea.

Der Schutz vermögenswerter Interessen des Persönlichkeitsrechts in Deutschland, Japan und Südkorea. von Kim,  SooJeong
Die Kommerzialisierung der Persönlichkeitsmerkmale ist in der heutigen Zeit bei Prominenten als enorme Möglichkeit zur Erzielung eines Zweiteinkommens anerkannt. Um sowohl einen Schutz vor Zwangskommerzialisierung zu bieten, als auch die Chance zur Eigenkommerzialisierung zu gewährleisten, ist die Anerkennung vermögenswerter Komponenten des Persönlichkeitsrechts geboten. In dieser Untersuchung ist insbesondere erforscht worden, wie sich dieser Schutz in Deutschland, Japan und Südkorea entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Negatorischer Ehrschutz.

Negatorischer Ehrschutz. von Altenhain,  Heike
Heike Altenhain deutet den Anspruch auf Widerruf einer unwahren ehrverletzenden Tatsachenbehauptung bei fehlendem Verschulden als quasi-negatorischen Beseitigungsanspruch im Sinne einer Usurpationstheorie, die in der rechtsusurpierenden Position des Störers das Wesensmerkmal der Beeinträchtigung sieht: Die Unwahrheit der ehrverletzenden Behauptung führt zu einer Verfälschung des Persönlichkeitsbilds, so daß es dem Betroffenen unmöglich gemacht wird, der Öffentlichkeit ein der Wahrheit entsprechendes Bild seiner Person zu vermitteln. Sein Recht auf Identität wird vom Störer usurpiert, der sein Recht auf Meinungsäußerung rechtswidrig auf Kosten des Betroffenen ausweitet. Ziel des Widerrufsanspruchs ist es, diese Rechtsusurpation zu beenden. Aus dem Recht auf Identität entwickelt Heike Altenhain sodann die Einzelheiten des Widerrufsanspruchs und setzt sich mit dem Problem der in Wahrnehmung berechtigter Interessen aufgestellten und später rechtswidrig werdenden falschen Behauptung auseinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Persönlichkeitsschutz durch Presseselbstkontrolle.

Persönlichkeitsschutz durch Presseselbstkontrolle. von Schwetzler,  Angelika
"Missachtung von Persönlichkeitsrechten - Der Deutsche Presserat spricht insgesamt fünf Rügen aus" - angesichts dieser und ähnlich lautender Mitteilungen, die der Deutsche Presserat, eine Selbstkontrollinstitution der deutschen Presse, regelmäßig veröffentlicht, stellen sich folgende Fragen: Was ist Selbstkontrolle? Wie arbeitet der Deutsche Presserat? An welchen Maßstäben orientiert er sich bei der Prüfung von Persönlichkeitsverletzungen? Ausgehend vom Persönlichkeitsschutz durch die Rechtsordnung beantwortet Angelika Schwetzler diese Fragen umfassend in der vorliegenden Untersuchung. Sie zeigt insbesondere den bisher kaum wahrgenommenen Paradigmenwechsel von der rechtlichen Unverbindlichkeit des Selbstkontrollsystems hin zur teilweisen Verbindlichkeit auf. Insgesamt ergibt die Analyse, daß die Presseselbstkontrolle ein effektives, zukunftsfähiges Modell ist, das im Bereich des Persönlichkeitsschutzes - die Realisierung gewisser, in der Arbeit vorgeschlagener Reformen vorausgesetzt - das rechtliche Schutzinstrumentarium sinnvoll ergänzen, wenn nicht sogar mit ihm konkurrieren kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Verbot genetischer Diskriminierung und das Recht auf Achtung der Individualität.

Das Verbot genetischer Diskriminierung und das Recht auf Achtung der Individualität. von Stockter,  Ulrich
Welche gesellschaftlichen Auswirkungen hat die Vorstellung des genetischen Determinismus? Wie sollte ihnen rechtlich begegnet werden? Darf der Einzelne aufgrund seiner Gene benachteiligt werden, obwohl sie von ihm nicht beeinflussbar sind? Gibt es eine Pflicht zum genkonformen Verhalten? Inwieweit sind genetische Informationen mit prädiktiven Informationen, etwa aufgrund einer HIV-Infektion, vergleichbar? Ulrich Stockter geht diesen in der Diskussion um die genetische Diskriminierung aufgeworfenen Fragestellungen in ihrer verfassungsrechtlichen Dimension nach und erarbeitet mögliche Lösungen. Er zeigt, dass eine selektive Problembehandlung hier den Blick auf konsistente Lösungen verstellt und es notwendig ist, sich von den genspezifischen Ausgangspunkten der Diskussion zu lösen. Als besonders tragfähig stellt es sich heraus, die Behandlung des Einzelnen nach seinen genetischen Veranlagungen als Typisierung zu begreifen. Dies ermöglicht den Zugriff auf eine gleichheitsrechtliche Dogmatik, die in ihrer Grundstruktur seit fast 100 Jahren erörtert wird. Allerdings ergibt sich die besondere Eingriffsintensität nicht aus dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung, sondern aus dem Umstand, dass der Einzelne anhand des genetischen Indikators als berechenbar betrachtet wird. Um diesen Eingriffsgehalt personenbezogener Typisierungen adäquat berücksichtigen zu können, wird die gleichheitsrechtliche Typisierungsdogmatik in die des Persönlichkeitsrechts (Recht auf Achtung der Individualität) transformiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht.

Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz als Privatrecht. von Bader,  Johannes
Zuweisung und Schutz von Rechtspositionen ist die klassische Aufgabe des Privatrechts. Hiermit unvereinbar ist die dem AGG weithin beigemessene Pönalfunktion. In der Dissertation wird untersucht, inwieweit und mit welchen Folgen sich das Gesetz ins Privatrecht integrieren lässt. Dabei wird die These entwickelt, dass das AGG in seinem arbeitsrechtlichen Teil ein Spezialgesetz zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Beschäftigungsverhältnis darstellt. Anhand der These werden die zahlreichen Einzelprobleme unter Systemgesichtspunkten durchleuchtet und schließlich erörtert, inwieweit Bereicherungs- und negatorische Rechtsverwirklichungsansprüche im AGG anzuerkennen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der vermögensrechtliche Zuweisungsgehalt des Persönlichkeitsrechts.

Der vermögensrechtliche Zuweisungsgehalt des Persönlichkeitsrechts. von Ahn,  Byung Ha
Eine Reihe von Caroline von Monaco sowie Marlene Dietrich betreffende Entscheidungen des BGH haben eine lebhafte Diskussion über die rechtliche Umsetzung der Kommerzialisierung menschlicher Identitätsmerkmale entfacht, so daß nun eine kaum noch übersichtliche Meinungsvielfalt entstanden ist. Es bedarf daher einer gründlichen theoretischen Überprüfung der verschiedenen Ansätze, um eine möglichst widerspruchslose Systembildung in diesem Bereich erreichen zu können. In diesem Problembewußtsein beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Herausbildung einer Grundperspektive für die weitere Rechtsfortbildung, indem sie auf bisher außer Acht gelassene, aber zentrale Fragen eingeht: Was ist der wirkliche Gegenstand der Vermarktung? Woher kommt eigentlich der Vermögenswert menschlicher Identitätsmerkmale? Ist die Verknüpfung der menschlichen Identitätsattribute mit dem Vermögenswert nicht menschenwürdewidrig? Wem soll der Vermögenswert gebühren? Welches subjektive Recht ist für die vermögensrechtliche Zuweisung der Identitätsmerkmale zuständig und schließlich in welcher Beziehung sollen die ideellen und wirtschaftlichen Interessen bezüglich der Identitätsmerkmale zueinander stehen? Die Untersuchung hat einerseits gezeigt, daß das Persönlichkeitsrechts- dem Immaterialgüterrechtsmodell vorzuziehen ist und andererseits der Monismus gegenüber dem Dualismus den Vorzug verdient.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG.

Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG. von Dietrich,  Nils
Die Arbeit unterzieht die Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts i.R.d. §§ 22 u. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG durch den VI. Zivilsenats einer detaillierten Kritik. Es wird aufgezeigt, dass diese Rechtsprechung weder interessengerechte noch der Rechtssicherheit dienende Ergebnisse liefert und zu einer Verkürzung des Persönlichkeitsschutzes führt. Es wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen anhand eines anzuwendenden normativen Maßstabes richtigerweise zu beurteilen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das eigene Bild.

Das eigene Bild. von Steinhauer,  Fabian
Wie kam das Recht am eigenen Bild in die Welt? In einer medien- und rechtshistorischen Untersuchung beschäftigt sich der Autor mit dem Gründungsdiskurs neuer Rechte und neuer Medien, die um 1900 aufkamen. Juristen und Kulturwissenschaftler konkurrierten dabei mit unterschiedlichen Modellen. In diesen Gründungsdiskursen lagen die verfassungsgebenden Momente für das Recht am eigenen Bild.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Recht der Persönlichkeit.

Recht der Persönlichkeit. von Erichsen,  Hans-Uwe, Kollhosser,  Helmut, Welp,  Jürgen
Als sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Jahre 1983 entschloß, die alte, gemeinsam mit der heutigen Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät herausgegebene Schriftenreihe der "Münsterischen Beiträge zur Rechts- und Staatswissenschaft" mit einer Reihe rechtswissenschaftlicher Abhandlungen fortzusetzen, war der Erfolg dieses Vorhabens nicht absehbar. In nur dreizehn Jahren konnten einhundert Bände veröffentlicht werden. Die Fakultät nimmt den Band 100 zum Anlaß, sich zu einem Thema zu äußern, das seit Jahrzehnten im Zentrum der rechtswissenschaftlichen Diskussion steht. In zwanzig Beiträgen zeigen Mitglieder der Fakultät aus Sicht ihrer Fachgebiete vielfältige Aspekte des Rechts der Persönlichkeit auf. Die Fakultät hofft zuversichtlich, daß die "Münsterischen Beiträge zur Rechtswissenschaft" mit gleicher Lebendigkeit in das nächste Jahrtausend fortgeführt werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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