Dass das Strafrecht sich nicht nur mit dem Täter zu befassen, sondern auch das Opfer in den Blick zu nehmen hat, ist eine in der jüngeren Vergangenheit neu belebte Erkenntnis. Die Verankerung der Wiedergutmachung in § 46 a StGB und die Stärkung der Stellung des Opfers im Strafverfahren markieren beispielhaft zwei bedeutsame Folgerungen dieser Erkenntnis. Weitere Reformforderungen stehen in der gegenwärtigen Diskussion. Auch wenn die legislatorischen Veränderungen sich jedenfalls teilweise in der Praxis durchgesetzt haben, so tut sich die wissenschaftliche Diskussion nach wie vor schwer, die darin zum Ausdruck kommende Personalisierung des Strafrechts strafrechtsdogmatisch anzuerkennen. Das Bemühen darum zieht sich als ein immer wieder an Grenzen stoßendes, durch Grundpositionen festgelegtes, kaum lösbares Unterfangen durch die Geschichte des Strafrechts. °°Die vorliegende Abhandlung zeichnet auf tiefschürfende und umfassende Weise diese Entwicklung mit all ihren historischen, philosophischen und strafrechtsdogmatischen Wurzeln nach. Sie erhellt, systematisiert und analysiert mit viel Akribie die denkbaren theoretischen Erklärungsansätze für und gegen eine verstärkte Berücksichtigung des Opfers im Strafrecht. Dabei erfährt auch der Begriff der Wiedergutmachung mit all seinen Facetten eine tiefgreifende Fundierung. Auf diesem Wege erweckt sie mehr und mehr ein kritisches Bewusstsein für die Halbherzigkeit der gesamten theoretischen und praktischen Entwicklung zu einer verstärkten strafrechtlichen Berücksichtigung des Opfers. Die Abhandlung mündet in ein prinzipiell neues Verständnis der Kriminalstrafe als Genugtuung für das Opfer und vereinbart sie dabei mit unverzichtbaren Maßgaben des Rechtsstaates. Sie erweist sich im Hinblick auf herkömmliche Rechtsinstitute und Dogmen, welche die Interessen des Opfers ohnehin im Blick haben, als Richtigstellung. Insbesondere bietet sie ein theoretisch stimmiges Fundament für moderne Formen der Wiedergutmachung, wie z. B. den Täter-Opfer-Ausgleich. Freilich wirft sie auch ein kritisches Licht etwa auf die herkömmliche Geldstrafe, fließt das aus ihr erwachsende Geld doch dem Staat zu, nicht demjenigen, der wirklich gelitten hat. °°Vorgelegt wird ein tiefgehendes, detail- und gedankenreiches Werk, das sich an Strafjuristen, Rechts- und Kriminalpolitiker sowie überhaupt an all jene richtet, die sich für strafjuristische, strafphilosophische und rechtspolitische Themen interessieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dass das Strafrecht sich nicht nur mit dem Täter zu befassen, sondern auch das Opfer in den Blick zu nehmen hat, ist eine in der jüngeren Vergangenheit neu belebte Erkenntnis. Die Verankerung der Wiedergutmachung in § 46 a StGB und die Stärkung der Stellung des Opfers im Strafverfahren markieren beispielhaft zwei bedeutsame Folgerungen dieser Erkenntnis. Weitere Reformforderungen stehen in der gegenwärtigen Diskussion. Auch wenn die legislatorischen Veränderungen sich jedenfalls teilweise in der Praxis durchgesetzt haben, so tut sich die wissenschaftliche Diskussion nach wie vor schwer, die darin zum Ausdruck kommende Personalisierung des Strafrechts strafrechtsdogmatisch anzuerkennen. Das Bemühen darum zieht sich als ein immer wieder an Grenzen stoßendes, durch Grundpositionen festgelegtes, kaum lösbares Unterfangen durch die Geschichte des Strafrechts. °°Die vorliegende Abhandlung zeichnet auf tiefschürfende und umfassende Weise diese Entwicklung mit all ihren historischen, philosophischen und strafrechtsdogmatischen Wurzeln nach. Sie erhellt, systematisiert und analysiert mit viel Akribie die denkbaren theoretischen Erklärungsansätze für und gegen eine verstärkte Berücksichtigung des Opfers im Strafrecht. Dabei erfährt auch der Begriff der Wiedergutmachung mit all seinen Facetten eine tiefgreifende Fundierung. Auf diesem Wege erweckt sie mehr und mehr ein kritisches Bewusstsein für die Halbherzigkeit der gesamten theoretischen und praktischen Entwicklung zu einer verstärkten strafrechtlichen Berücksichtigung des Opfers. Die Abhandlung mündet in ein prinzipiell neues Verständnis der Kriminalstrafe als Genugtuung für das Opfer und vereinbart sie dabei mit unverzichtbaren Maßgaben des Rechtsstaates. Sie erweist sich im Hinblick auf herkömmliche Rechtsinstitute und Dogmen, welche die Interessen des Opfers ohnehin im Blick haben, als Richtigstellung. Insbesondere bietet sie ein theoretisch stimmiges Fundament für moderne Formen der Wiedergutmachung, wie z. B. den Täter-Opfer-Ausgleich. Freilich wirft sie auch ein kritisches Licht etwa auf die herkömmliche Geldstrafe, fließt das aus ihr erwachsende Geld doch dem Staat zu, nicht demjenigen, der wirklich gelitten hat. °°Vorgelegt wird ein tiefgehendes, detail- und gedankenreiches Werk, das sich an Strafjuristen, Rechts- und Kriminalpolitiker sowie überhaupt an all jene richtet, die sich für strafjuristische, strafphilosophische und rechtspolitische Themen interessieren.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Dass das Strafrecht sich nicht nur mit dem Täter zu befassen, sondern auch das Opfer in den Blick zu nehmen hat, ist eine in der jüngeren Vergangenheit neu belebte Erkenntnis. Die Verankerung der Wiedergutmachung in § 46 a StGB und die Stärkung der Stellung des Opfers im Strafverfahren markieren beispielhaft zwei bedeutsame Folgerungen dieser Erkenntnis. Weitere Reformforderungen stehen in der gegenwärtigen Diskussion. Auch wenn die legislatorischen Veränderungen sich jedenfalls teilweise in der Praxis durchgesetzt haben, so tut sich die wissenschaftliche Diskussion nach wie vor schwer, die darin zum Ausdruck kommende Personalisierung des Strafrechts strafrechtsdogmatisch anzuerkennen. Das Bemühen darum zieht sich als ein immer wieder an Grenzen stoßendes, durch Grundpositionen festgelegtes, kaum lösbares Unterfangen durch die Geschichte des Strafrechts. °°Die vorliegende Abhandlung zeichnet auf tiefschürfende und umfassende Weise diese Entwicklung mit all ihren historischen, philosophischen und strafrechtsdogmatischen Wurzeln nach. Sie erhellt, systematisiert und analysiert mit viel Akribie die denkbaren theoretischen Erklärungsansätze für und gegen eine verstärkte Berücksichtigung des Opfers im Strafrecht. Dabei erfährt auch der Begriff der Wiedergutmachung mit all seinen Facetten eine tiefgreifende Fundierung. Auf diesem Wege erweckt sie mehr und mehr ein kritisches Bewusstsein für die Halbherzigkeit der gesamten theoretischen und praktischen Entwicklung zu einer verstärkten strafrechtlichen Berücksichtigung des Opfers. Die Abhandlung mündet in ein prinzipiell neues Verständnis der Kriminalstrafe als Genugtuung für das Opfer und vereinbart sie dabei mit unverzichtbaren Maßgaben des Rechtsstaates. Sie erweist sich im Hinblick auf herkömmliche Rechtsinstitute und Dogmen, welche die Interessen des Opfers ohnehin im Blick haben, als Richtigstellung. Insbesondere bietet sie ein theoretisch stimmiges Fundament für moderne Formen der Wiedergutmachung, wie z. B. den Täter-Opfer-Ausgleich. Freilich wirft sie auch ein kritisches Licht etwa auf die herkömmliche Geldstrafe, fließt das aus ihr erwachsende Geld doch dem Staat zu, nicht demjenigen, der wirklich gelitten hat. °°Vorgelegt wird ein tiefgehendes, detail- und gedankenreiches Werk, das sich an Strafjuristen, Rechts- und Kriminalpolitiker sowie überhaupt an all jene richtet, die sich für strafjuristische, strafphilosophische und rechtspolitische Themen interessieren.
Aktualisiert: 2023-03-21
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