Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal.
Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben.
Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal.
Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben.
Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal.
Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben.
Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal.
Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben.
Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal.
Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben.
Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal.
Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben.
Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Abgabenordnung den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Personalüberlassung
Sie suchen ein Buch über Personalüberlassung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Personalüberlassung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Personalüberlassung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Personalüberlassung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Personalüberlassung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Personalüberlassung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Personalüberlassung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.