Der Autor Armbrüster ist Inhaber eines Lehrstuhls für Gesellschaftsrecht an der Freien Universität Berlin und prüft seit Jahrzehnten regelmäßig im Schwerpunktbereich und mündlichen Examensprüfungen Gesellschaftsrecht ab. Der Autor Böffel hat an diesem Lehrstuhl als wiss. Mitarbeiter mehrere Jahre gearbeitet und während dieser Zeit schriftliche Schwerpunktleistungen im Gesellschaftsrecht als Gutachter bewertet. Beide Autoren sind daher mit den Anforderungen, die an Studierende und Examenskandidaten gestellt werden, bestens vertraut.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) wird uns in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Es bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich, sowohl bei den Personen- als auch bei den Personenhandelsgesellschaften. Besonders hervorzuheben sind hier sicherlich das Gesellschaftsregister für die GbR mit all seinen Konsequenzen und das neue geregelte Anfechtungsmodell bei Gesellschafterstreitigkeiten für die Personenhandelsgesellschaften.
Das Buch bereitet die rechtstheoretischen Grundlagen – im Vergleich zum geltenden Recht – in kommentarähnlicher Weise auf.
Inhaltsverzeichnis:
A. Entstehung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).
B. Das neue Recht der GbR.
C. Auswirkungen auf andere Gesetze.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
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Auf mehr als 1.700 Seiten enthält auch die Neuauflage in systematischer Darstellung das gesamte österreichische Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstige Rechtsformen) und geht auf Schnittstellen zum Kapitalmarkt-, Unternehmens-, Zivil- und Steuerrecht ebenso ein wie auf die europäischen Grundlagen.Neben der einschlägigen Judikatur und Literatur wurde auch die aktuelle Rechtsentwicklung verarbeitet:• die GesbR nach der Novelle 2016• Aktiengesetz und GmbH-Gesetz mit den zahlreichen Novellen der letzten Jahre (ua Strafrechtsgesetznovelle 2015, APRÄG 2016)• maßgebliche Entwicklungen in Deutschland und die Auswirkungen auf Österreich• das Recht der verstaatlichten Industrie (ÖBIB-G 2015)• PSG (BStFG) und Vereinsrecht am neuesten Stand
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Auf mehr als 1.700 Seiten enthält auch die Neuauflage in systematischer Darstellung das gesamte österreichische Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstige Rechtsformen) und geht auf Schnittstellen zum Kapitalmarkt-, Unternehmens-, Zivil- und Steuerrecht ebenso ein wie auf die europäischen Grundlagen.Neben der einschlägigen Judikatur und Literatur wurde auch die aktuelle Rechtsentwicklung verarbeitet:• die GesbR nach der Novelle 2016• Aktiengesetz und GmbH-Gesetz mit den zahlreichen Novellen der letzten Jahre (ua Strafrechtsgesetznovelle 2015, APRÄG 2016)• maßgebliche Entwicklungen in Deutschland und die Auswirkungen auf Österreich• das Recht der verstaatlichten Industrie (ÖBIB-G 2015)• PSG (BStFG) und Vereinsrecht am neuesten Stand
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