Die „bösen“ Kinder

Die „bösen“ Kinder von Benkert,  Daniel
Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind. Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen. Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt. Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten. Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt. Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung. Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die „bösen“ Kinder

Die „bösen“ Kinder von Benkert,  Daniel
Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind. Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen. Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt. Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten. Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt. Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung. Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
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Das Werk analysiert die rechtliche Situation von Eltern in problembelasteten Beziehungen zu ihrem minderjährigen Kind. Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über Umfang und Inhalt der Personensorge thematisierte bislang fast ausschließlich die dogmatische Begründung und die rechtlichen Grenzen der elterlichen Befugnisse. Im Mittelpunkt steht dabei stets das Wohl des Kindes. Das eigentliche Anliegen der Personensorge – die (rechtliche) Befähigung der Eltern zu Pflege und Erziehung ihres Kindes im familiären Kontext – ist dagegen weitgehend aus dem Blickfeld geraten. Die Eltern-Kind-Beziehung hat diesseits der Missbrauchsgrenze des § 1666 BGB daher allenfalls schemenhafte Konturen. Diese Lücke schließt der Autor, indem er auch die Perspektive der Eltern berücksichtigt. Die Arbeit verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die möglicherweise widerstreitenden Belange von Eltern und Kindern in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden; gegenwärtig spielt das Wohl der Eltern im deutschen Familienrecht faktisch keine Rolle. Zum anderen gilt es, den juristischen Handlungsspielraum der Eltern in Erziehungskonflikten auszuloten und auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Dabei geht es nicht um die (entwicklungspsychologische) Frage, wie sich die Eltern tatsächlich verhalten sollen, sondern nur um das juristische Problem, was die Eltern rechtlich unternehmen dürfen, um sich gegenüber dem Kind zu behaupten. Der Autor untersucht zunächst das rechtstheoretische Fundament der elterlichen Sorge. Ausgangspunkt ist die allgemeine Überzeugung, wonach es sich bei diesem Rechtsinstitut um ein „pflichtgebundenes Schutzverhältnis im Interesse des Kindes“ handelt. Rechtsprechung und Literatur betonen übereinstimmend die „fremdnützige“ Natur des Sorgerechts. Es wird daher erörtert, inwieweit die Personensorge auch ein „eigennütziges“ Recht der Eltern darstellt und welcher Stellenwert ihren persönlichen Belangen in diesem Rahmen zukommt. Ferner geht es um die unterschiedlichen Modelle zur Kontrolle der Eltern und zur Beschränkung ihrer Befugnisse. Dabei kommen insbesondere das Verhältnis der Grundrechte der Eltern und der Kinder sowie die Bedeutung des Kindeswohls als verbindliches Leitbild der Erziehung zur Sprache. Im Blickfeld steht sodann die Frage, wie die Eltern eine Entscheidung, die sie aufgrund ihres Sorgerechts getroffen haben, gegenüber dem Kind durchsetzen können. Allgemein geht es hier um die Kompetenzen der Sorgeberechtigten in Konfliktsituationen, um ihren persönlichen Handlungsspielraum und um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung. Dabei widmet der Autor der Zulässigkeit körperlicher Gewalt in der Erziehung – sei es als Sanktionsmittel, sei es als Zwangsmittel – besondere Aufmerksamkeit. Der Gesetzgeber hat körperliche Strafen unlängst „geächtet“. Dieses umfassende Gewaltverbot wird einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung anhand des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG) unterzogen. Im letzten Teil der Arbeit werden schließlich typische Adoleszenzkonflikte auf Grundlage der zuvor gewonnenen Ergebnisse analysiert.
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