Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit Band 11: Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer, Würzburg

Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit Band 11: Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer, Würzburg von Härter,  Karl
Der elfte Band des Repertoriums der Policeyordnungen erschließt erstmals die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ordnungs- und Policeygesetze der vier Hochstifte bzw. Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer und Würzburg. Die nahezu 6000 verzeichneten Ordnungs- und Policeygesetze (Augsburg 1353, Münster 993, Speyer 1855 und Würzburg 1788) dokumentieren exemplarisch, dass auch mittlere geistliche Reichsstände bzw. Territorien auf wesentlichen Feldern der „guten Ordnung und Policey“ normierend und regulierend tätig wurden. Damit ermöglicht das Repertorium der Forschung einen weiteren Zugang zur Geschichte der geistlichen Territorialstaaten des Alten Reiches, die gerade in den letzten Jahren intensiver erforscht wurden. Darüber hinaus eröffnen die dokumentierten Ordnungs- und Policeygesetze im Hinblick auf Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten zu den vormodernen weltlichen Territorien und Staaten. Der vorliegende Band erschließt daher nicht nur reiches normatives Material für die allgemeine Rechts- und Sozialgeschichte, sondern kann einen Ausgangspunkt für vergleichende Forschungen zu Ordnung, Sicherheit, Konfliktregulierung und Staatstätigkeit in der Vormoderne bilden.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Luthers Vermächtnis: Der Dreißigjährige Krieg und das moderne Verständnis vom „Staat“ im Alten Reich, 1530er bis 1790er Jahre

Luthers Vermächtnis: Der Dreißigjährige Krieg und das moderne Verständnis vom „Staat“ im Alten Reich, 1530er bis 1790er Jahre von von Friedeburg,  Robert
Der Begriff „Staat“ in seinem modernen Verständnis wurde im deutschsprachigen Reich nicht mit Bezug auf das frühneuzeitliche Alte Reich als Ganzes und erst recht nicht auf die Konsolidierung fürstlicher Macht über Land und Leute gemünzt. Vielmehr stand seine Genese im Zusammenhang mit den erbitterten Konflikten zwischen entstehenden Landständen und Fürsten angesichts der Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges. Die zeitgenössische und auf Luther zurückgehende Polemik gegen verbrecherische Fürsten aufnehmend, sollte Seckendorffs „Teutscher Fürstenstaat“ (1656) als vermeintlich bis weit ins Mittelalter zurückreichende Einheit aus Land, Leuten und Gesetzen seine Bewohner durch eigene Rechtsordnung und rechtmäßige Verwaltung (Policey) vor der Inkompetenz und Bosheit der Fürsten schützen. Seit dem letzten Drittel des 17. Jahrhunderts fanden diese Ideen, deren Herausbildung das Buch auf breiter Quellenbasis nachzeichnet, zunehmend auch bei vielen Fürsten und ihren Beratern in evangelischen wie katholischen deutschen Landen Anklang. In the German-speaking Reich, the term "state" in its modern understanding was not coined with reference to the early modern Old Reich as a whole and certainly not with the consolidation of princely power over land and people as its aim. Rather, its genesis was related to the bitter conflicts between emerging estates and princes in the face of the devastations of the Thirty Years' War. Taking up the contemporary polemics against criminal princes dating back to Luther, Seckendorff's "Teutscher Fürstenstaat" (1656) was supposed to protect its inhabitants from the incompetence and wickedness of the princes by means of their own legal system and lawful administration (Policey) as a unit of land, people and laws that allegedly reached far back into the Middle Ages. Since the last third of the 17th century these ideas, the development of which the book traces on a broad source basis, have increasingly found favour with many princes and their advisors in Protestant and Catholic German countries.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Die „gute“ Policey

Die „gute“ Policey von Wüst,  Wolfgang
Im Zeitraum von 2001 bis 2018 sind am Erlanger Lehrstuhl für Landesgeschichte acht umfangreiche, international rezensierte Quellen- und Editionsbände zur „guten“ Policey entstanden. 391 Ordnungen wurden analysiert. Die Bände fokussierten die Normenentwicklung der Frühmoderne – gelegentlich ins 15. und 19. Jahrhundert ausgreifend – exemplarisch in den 1500/12 entstandenen drei süddeutschen Reichskreisen Bayern (Bd. III), Franken (Bd. II) und Schwaben (Bd. I). Anschließend folgten Editionen zur lokalen Policey mit meist mittel- und oberfränkischen Dorfordnungen/Weistümern (Bd. IV), zu den Markgraftümern Ansbach und Kulmbach-Bayreuth (Bd. V), zu den drei Hochstiften in Bamberg, Eichstätt und Würzburg (Bd. VI), zu fünf nordbayerischen Reichsstädten (Bd. VII) sowie zur Kultur fränkischer Reichsritter, Grafen- und Fürstenh.user (Bd. VIII). Nun wurde es höchste Zeit Bilanz zu ziehen …
Aktualisiert: 2021-09-02
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Luthers Vermächtnis

Luthers Vermächtnis von von Friedeburg,  Robert
Der Begriff „Staat“ in seinem modernen Verständnis wurde im deutschsprachigen Reich nicht mit Bezug auf das frühneuzeitliche Alte Reich als Ganzes und erst recht nicht auf die Konsolidierung fürstlicher Macht über Land und Leute gemünzt. Vielmehr stand seine Genese im Zusammenhang mit den erbitterten Konflikten zwischen entstehenden Landständen und Fürsten angesichts der Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges. Die zeitgenössische und auf Luther zurückgehende Polemik gegen verbrecherische Fürsten aufnehmend, sollte Seckendorffs „Teutscher Fürstenstaat“ (1656) als vermeintlich bis weit ins Mittelalter zurückreichende Einheit aus Land, Leuten und Gesetzen seine Bewohner durch eigene Rechtsordnung und rechtmäßige Verwaltung (Policey) vor der Inkompetenz und Bosheit der Fürsten schützen. Seit dem letzten Drittel des 17. Jahrhunderts fanden diese Ideen, deren Herausbildung das Buch auf breiter Quellenbasis nachzeichnet, zunehmend auch bei vielen Fürsten und ihren Beratern in evangelischen wie katholischen deutschen Landen Anklang. In the German-speaking Reich, the term "state" in its modern understanding was not coined with reference to the early modern Old Reich as a whole and certainly not with the consolidation of princely power over land and people as its aim. Rather, its genesis was related to the bitter conflicts between emerging estates and princes in the face of the devastations of the Thirty Years' War. Taking up the contemporary polemics against criminal princes dating back to Luther, Seckendorff's "Teutscher Fürstenstaat" (1656) was supposed to protect its inhabitants from the incompetence and wickedness of the princes by means of their own legal system and lawful administration (Policey) as a unit of land, people and laws that allegedly reached far back into the Middle Ages. Since the last third of the 17th century these ideas, the development of which the book traces on a broad source basis, have increasingly found favour with many princes and their advisors in Protestant and Catholic German countries.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Sendrecht, Policey und Kirchenzucht

Sendrecht, Policey und Kirchenzucht von Weber,  Friedrich
Dem Verfasser geht es darum, die den Vorgängen religiöser und sittlicher Normierung des 15. und 16. Jahrhunderts innewohnende theologische Dialektik von Freiheit und Ordnung am Beispiel Ostfrieslands und Emdens zu erhellen. Die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung der Region wird zur Kirchen- und Theologiegeschichte in Beziehung gesetzt. Der theologische Ort der Kirchenzucht in Emden zwischen 1540 und 1595 wird bestimmt und auf die Überlieferungen des spätmittelalterlichen Sendgerichts, die Ordnungsbemühungen der Obrigkeit sowie die Entwürfe Bucers, Calvins, Zwinglis, a Lascos u.a. bezogen. Wichtigste Quelle ist neben Katechismen, weltlichen Polizeiordnungen und dem Emder Klagebuch das Protokollbuch des Emder Kirchenrates für die Zeit von 1557-1595.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Polizei, Ökonomie und Gesetzgebungslehre

Polizei, Ökonomie und Gesetzgebungslehre von Seelaender,  Airton L Cerqueira-Leite
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hat sich die gesetzgebende Tätigkeit der portugiesischen Krone im Bereich der "Ökonomie" und der "Policey" beträchtlich intensiviert. Die rasche Vermehrung dieser Gesetze und die ihr zugrundeliegende Veränderung des Staatsführungsmodells vergrößerten die Kluft zwischen dem Normbestand und der traditionellen Rechtswissenschaft so sehr, daß die daraus folgende Spannung nicht weiter ignoriert werden konnte. Die Untersuchung geht von der Hypothese aus, daß die portugiesische Rechtswissenschaft in diesem Kontext gedrängt wurde, sich an die neuen Umstände anzupassen und die oben erwähnte Kluft irgendwie zu überbrücken. Die zunehmende Anwendung von Gesetzen als Instrumenten zur Disziplinierung und Steuerung der Regierten implizierte einen Funktionswandel der Gesetzgebung selbst, der theoretisch bewältigt werden mußte. Die Umformulierung und Anpassung der Gesetzgebungslehre an den neuen Staatsführungsstil und die damit verbundene Umgestaltung der Beziehungen zwischen Recht, Policey und Ökonomie in der portugiesischen juristischen Literatur sind die Gegenstände, denen sich die Arbeit widmet.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Europäische Rechtsgeschichte

Europäische Rechtsgeschichte von Hattenhauer,  Hans
Die Verwirklichung des Binnenmarktprogramms der Europäischen Gemeinschaft ist noch immer in vollem Gange, und die damit einhergehende Flut von Rechtsvorschriften verhindert letztlich, sich auf das zurückzubesinnen, was Europa für die Welt eigentlich bedeutet. Die nunmehr bereits in vierter Auflage erscheinende Gesamtschau von Rechts-, Völker-, Kultur- und Kirchengeschichte zeichnet ein abgerundetes, durch eine Vielzahl von Quellen belegtes Bild der Entwicklung europäischer Rechtskulturen auf dem Hintergrund kultureller, geisteswissenschaftlicher, politischer und sozialer Zusammenhänge. Die Darstellung spürt in den historischen Wurzeln des Rechts Gemeinsamkeiten auf und hebt sie in das Bewußtsein der Gegenwart, um sie letztlich für eine gemeinsame Zukunft fruchtbar zu machen. In nunmehr fünfzehn Kapiteln - die Neuauflage enthält ein neues Kapitel über die Türken - erstreckt sich der Bogen von den archaischen Rechtskulturen bis hin zum Neuaufbruch Europas in der Gegenwart. Der Band erscheint in vierter Auflage erstmals in der neuen Edition "Ius Communitatis", deren erster Band zum "Europäischen Gesellschaftsrecht" voraussichtlich im Juni 2004 im Buchhandel erhältlich ist. Weitere Bände sind in Planung, in nächster Zeit etwa zum "Europäischen Banken- und Versicherungsrecht" und zum "Europäischen Zivilprozessrecht".
Aktualisiert: 2021-10-07
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Band 10: Reichsstädte 4: Speyer, Wetzlar, Worms

Band 10: Reichsstädte 4: Speyer, Wetzlar, Worms von Mahlerwein,  Gunter, Rölle,  Thomas, Schieber,  Sigrid
Das Repertorium der Policeyordnungen setzt die Erschließung der reichsstädtischen Gesetzgebung mit einem Band fort, der die Ordnungsgesetzgebung der Städte Speyer, Wetzlar und Worms enthält. Erschlossen werden damit 5200 Policeygesetze dreier mittlerer Städte des Oberrheinischen Reichskreises, die verfassungs- und sozialgeschichtlich besonders interessant sind: Mit Speyer und Worms werden zwei typische rheinische Städte erfasst, die durch die Nähe zu Frankreich und Handel, aber auch dadurch geprägt sind, dass die jeweiligen Bischöfe die Stadtherrschaft verloren hatten, das Umland als Landesherren aber weiter regierten. Wetzlar war dagegen in der Spätzeit durch das Reichskammergericht geprägt, mit den spezifischen Ordnungsproblemen, welche die „Kameralgesellschaft“ mit sich brachte. Der Band erschließt daher nicht nur reiches normatives Material für die allgemeine Rechts- und Sozialgeschichte, sondern ermöglicht ebenfalls Einblick in charakteristische verfassungsrechtliche Konfliktlagen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.
Aktualisiert: 2021-01-29
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Die „gute“ Policey im Reichskreis / Die „gute“ Policey im Fränkischen Reichskreis

Die „gute“ Policey im Reichskreis / Die „gute“ Policey im Fränkischen Reichskreis von Wüst,  Wolfgang
Auch der II. Band des Werkes veranschaulicht und interpretiert mit Beispielen aus über dreißig Territorien eines in der zentralen Gesetzgebung sehr aktiven Reichskreises typische und bisweilen auch untypische Kennzeichen frühmoderner "Ordnungspolitik". Diese wird für eine Zeit untersucht, der als "Sattelzeit" der Moderne eine kaum zu überschätzende Weichenstellung zufiel, nach der sich Rechte und Pflichten, öffentliche und kirchliche Ordnung, sozialer Friede, Ehre, Glückseligkeit und Wohlstand zum Teil bis heute ableiten. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und in den ihm zugeordneten zehn Reichskreisen – dabei bestimmen der Schwäbische Reichskreis in Band I, der Fränkische Reichskreis in Band II sowie Bayern und Pfalz in band III die regionalen Schwerpunkte – setzten sowohl die Kaiser selbst als auch die legislativen Reichsorgane, allen voran die Reichstrage, auf eine bereits im 16. Jahrhundert weitgehend ausgereifte neue Form zur Vermittlung allgemeiner Normen und Wertmaßstäbe. Die zentralen Fragen lauten freilich, wie und seit wann sie umschrieben werden können und ob sie sich regional unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Ihre Herkunft ist nur unpräzise datierbar. In Anlehnung an die Reichsreformdiskussion des 15. Jahrhunderts, an Postulate aus der Reformationszeit und der Zeit der Bauernkriege sowie an ältere, durchaus schon breiter angelegte Gesetze des Mittelalters- Dorf- und Stadtordnungen, Bistümer, Gerichtsstatuten – formierte sich ein Regelwerk, das als frühmoderne "Policey" eine neue Gesetzesdimension schuf. Der II. Band eröffnet erstmals für Franken mit edierten Quellen einen systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten territorialer und städtischer "Policey" wirkte. Spannend wird zudem der grenzüberschreitende Vergleich normativer Herrschaftsinstrumente entwickelt, der Aussagen zu dem noch wenig erforschten Kommunikationssystem von Kanzlei zu Kanzlei zulässt. Regionale und überregionale Merkmale werden unter Einschluss zahlreicher Reichs- und Landstände wie dem Reichskreis selbst, den beiden Markgraftümern der Hohenzollern, Sachsen-Coburg, den Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt und Dinkelsbühl, den Fürstbistümern Bamberg, Würzburg und Eichstätt, dem Domkapitel Würzburg, den Klöstern Münsterschwarzach, und St. Clara (Bamberg) oder einer Schar kleinerer Adelsherrschaften (Egloffstein, Ostheim, Schönborn, Thüringen, Zobel) vor dem Hintergrund europäischer Kulturgeschichte herausgearbeitet. Die Transparenz des frühmodernen Normen- und Ordnungsgefüges kann so an unterschiedlichen Typen der Territorialität – groß und klein, weltlich und geistlich, städtisch und ländlich – überprüft werden. Der Vergleich legt schließlich supraterritoriale Tendenzen offen, die einen Wissenstransfer über die engen Grenzen im Fränkischen Reichskreis von Land zu Land voraussetzen.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Policey und Strafjustiz in Kurmainz

Policey und Strafjustiz in Kurmainz von Härter,  Karl
Die als territoriale Fallstudie angelegte Arbeit behandelt Ordnungsgesetzgebung, Normdurchsetzung und Strafpraxis im frühneuzeitlichen Kurmainz, einem mittleren geistlichen Territorium des Alten Reiches. Sie ist damit im Schnittfeld der aktuellen (rechts-)historischen Forschungsfelder "gute Ordnung und Policey" und "historische Kriminalitätsforschung" situiert. Im Mittelpunkt steht das komplexe Verhältnis zwischen "guter Policey" und Strafjustiz, das erstmals umfassend und unter Anwendung quantitativer Methoden untersucht wird. Herausgearbeitet wird nicht nur der Prozeß der Normgebung, die Expansion der Regelungsmaterien im Bereich des devianten Verhaltens und die Entfaltung eines criminalpoliceylichen Ordnungs- und Sicherheitsdiskurses, sondern auch die praktische Umsetzung und Wirkung der Policey- und Strafnormen. Behandelt werden die Strukturen und die Entwicklung der Strafgerichtsbarkeit, das Straf- und Entscheidungsverfahren, die Schaffung exekutiver Verwaltungs- und Polizeiorgane sowie die Etablierung "moderner" Techniken der Sozialkontrolle. Ein zweiter Schwerpunkt thematisiert Struktur und Entwicklung der Kriminalität, die Entscheidungspraxis, die Strafzwecke, die Sanktionen und den konkreten Strafvollzug. Praxis und Zusammenwirken von Policeygesetzgebung, Normdurchsetzung, Devianz und Strafe werden schließlich für drei zentrale Bereiche - Festkultur/Gewalt, Ehe und Sexualität, mobile Randgruppen/Eigentumsdelinquenz - exemplarisch analysiert und dabei auch die Wechselwirkungen und Kommunikationen zwischen Obrigkeit und sozialer Gemeinschaft einbezogen. Im Ergebnis zeigt die Arbeit, daß die für Kurmainz beobachtete Interaktion zwischen "guter Policey" und Strafjustiz exemplarischen Charakter für die Entwicklung des frühmodernen Staates in Europa besitzt.
Aktualisiert: 2020-12-08
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Policey in lokalen Räumen

Policey in lokalen Räumen von Holenstein,  André, Konersmann,  Frank, Pauser,  Josef, Sälter,  Gerhard
Bei der Wahrung der inneren Ordnung und für die Gewährleistung von Sicherheit waren zwischen dem Spätmittelalter und dem beginnenden 19. Jh. zahlreiche Amts- und Funktionsträger vor Ort tätig. Die funktionale und institutionelle Vielfältigkeit dieses Personals und dessen Einbindung in sehr verschiedenartige lokale und regionale Herrschaftsstrukturen haben die Erforschung dieses Felds praktischer Verwaltungstätigkeit erschwert. Der Arbeitskreis "Policey/Policey im vormodernen Europa" hat deshalb einschlägige Forschungsergebnisse auf einem Arbeitstreffen diskutiert, dessen Beiträge hier vorgelegt werden.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit Band 11: Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer, Würzburg

Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit Band 11: Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer, Würzburg von Härter,  Karl
Der elfte Band des Repertoriums der Policeyordnungen erschließt erstmals die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ordnungs- und Policeygesetze der vier Hochstifte bzw. Fürstbistümer Augsburg, Münster, Speyer und Würzburg. Die nahezu 6000 verzeichneten Ordnungs- und Policeygesetze (Augsburg 1353, Münster 993, Speyer 1855 und Würzburg 1788) dokumentieren exemplarisch, dass auch mittlere geistliche Reichsstände bzw. Territorien auf wesentlichen Feldern der „guten Ordnung und Policey“ normierend und regulierend tätig wurden. Damit ermöglicht das Repertorium der Forschung einen weiteren Zugang zur Geschichte der geistlichen Territorialstaaten des Alten Reiches, die gerade in den letzten Jahren intensiver erforscht wurden. Darüber hinaus eröffnen die dokumentierten Ordnungs- und Policeygesetze im Hinblick auf Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten zu den vormodernen weltlichen Territorien und Staaten. Der vorliegende Band erschließt daher nicht nur reiches normatives Material für die allgemeine Rechts- und Sozialgeschichte, sondern kann einen Ausgangspunkt für vergleichende Forschungen zu Ordnung, Sicherheit, Konfliktregulierung und Staatstätigkeit in der Vormoderne bilden. "Ohne Kenntnis und Verwendung der Policeyordnungen wird künftig keine nennenswerte Arbeit zur spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte der betreffenden Territorien geschrieben werden können." Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte "Eine große Errungenschaft, die nicht nur Forschungen, die dezidiert Aspekten der Policey gewidmet sind, anregen und bereichern dürfte." Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte
Aktualisiert: 2021-12-14
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