§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche.

Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche. von Schley,  Ole
Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter über ein marktschützendes und deshalb dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In dieser Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-14
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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