§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche.

Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche. von Schley,  Ole
Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter über ein marktschützendes und deshalb dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In dieser Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-06-14
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Schadensersatz bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Nath,  Lena-Marie
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die „Courage“-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts

Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts von Mevißen,  Maximilian
Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche.

Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche. von Schley,  Ole
Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter über ein marktschützendes und deshalb dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In dieser Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln

Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln von Reinhold,  Agnès
Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln

Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln von Reinhold,  Agnès
Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Garantiewerbehaftung nach § 443 Abs. 1 BGB als Institut des europäischen Marktordnungsrechts

Die Garantiewerbehaftung nach § 443 Abs. 1 BGB als Institut des europäischen Marktordnungsrechts von Mihaylova,  Elitza
Nach § 443 Abs. 1 BGB binden Werbeangaben über Garantien den Werbenden ebenso wie der eigentliche Garantievertrag. Als marktordnungsrechtliche Norm im BGB steht § 443 Abs. 1 BGB exemplarisch für die Konvergenz der Schutzzwecke von Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht unter europäischem Einfluss. Die Garantiewerbehaftung bildet aus diesem Grund einen Kristallisationspunkt des europarechtlich veranlassten Wandels des nationalen Vertragsrechts. Aus europäischer Perspektive ist eine privatautonome Transaktion ein Mittel zur Integration des Binnenmarktes. Die Verbindlichkeit der Werbeangaben resultiert vor diesem Hintergrund aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis, das die europarechtliche, marktordnungsrechtliche Zwecksetzung der Garantiewerbehaftung spiegelt. Diese schützt den Informationsgehalt des durch Garantiewerbung gesetzten Qualitätssignals und dadurch den Binnenmarkt vor einem Marktversagen durch adverse Selektion.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der kartellrechtliche Informationsanspruch nach § 33g GWB

Der kartellrechtliche Informationsanspruch nach § 33g GWB von Schwiete,  Daniel
Das Werk beleuchtet, wie die Tatbestandsmerkmale des in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtline geschaffenen kartellrechtlichen Informationsanspruchs nach § 33g GWB auszulegen sind und wie sich dieser Informationsanspruch zu den Compliance-Aktivitäten von Unternehmen verhält, die sich ob des Anspruchs dem Risiko ausgesetzt sehen, Erkenntnisse offenlegen zu müssen, die sie durch diese Compliance-Aktivitäten erlangt haben. Im ersten Teil werden zu diesem Zweck die Regelungen des § 33g GWB kommentarähnlich untersucht, bevor im zweiten Teil monografisch der Konflikt von Informationsanspruch und Compliance-Systemen herausgearbeitet und ein Vorschlag zur interessengerechten Auflösung dieses Konfliktes vorgestellt wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Beweislast im Kartellzivilprozess

Beweislast im Kartellzivilprozess von Köhler,  Marie-Louise
Obwohl die private Kartellrechtsdurchsetzung in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist der Rechtsschutz in Deutschland noch weit davon entfernt – ähnlich wie im US-amerikanischen Antitrustrecht – eine der sichersten Waffen zur wirksamen Durchsetzung des Kartellverbots zu sein. Dem private enforcement fehlt es trotz gesetzgeberischer Aktivitäten nach wie vor an der gewünschten Schlagkraft. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit mit der Beweislast im Kartellzivilprozess auseinander. Anhand der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs wird untersucht, ob für den unmittelbar Geschädigten beweisrechtliche Hürden bestehen und bejahendenfalls, wie diese überwunden werden können.
Aktualisiert: 2023-02-14
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