Deregulierung und Privatisierung: Gewolltes – Erreichtes – Versäumtes.

Deregulierung und Privatisierung: Gewolltes – Erreichtes – Versäumtes. von Berg,  Hartmut
Nachdem sich der Wirtschaftspolitische Ausschuss im Jahre 1988 schon einmal mit Problemen der Deregulierung befasst hatte (H. St. Seidenfus, Hrsg., Deregulierung – eine Herausforderung an die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Marktwirtschaft, Schriften des Vereins für Socialpolitik, N. F., Bd. 184, Berlin 1989), hat er diese Thematik in erweiterter und veränderter Form auf seiner Jahrestagung 2001 in St. Gallen ein weiteres Mal aufgegriffen. Liegen doch mittlerweile für wichtige Märkte erste Erfahrungen vor, die es zu dokumentieren und auszuwerten gilt. Zugleich hat die Praxis der Deregulierung Probleme aufgeworfen, die zunächst nicht gesehen wurden, deren Relevanz aber nunmehr erkannt worden ist und zu einer ökonomischen Analyse anhält. Schließlich war es das Bestreben, im Rahmen der Tagung auch noch ungenutzte Potenziale für Deregulierung und Privatisierung aufzuzeigen. Zu allen diesen Aspekten enthält der hiermit vorgelegte Band Beiträge ausgewiesener Sachkenner, von denen zu hoffen ist, dass sie gleichermaßen in Wissenschaft und Praxis die ihnen gebührende Beachtung finden. Die Aktualität und Relevanz der Thematik wird dadurch belegt, dass zur Zeit so intensiv diskutierte Fragen wie die der Neuordnung der Sparkassen und Landesbanken behandelt werden und dass zugleich auch so grundsätzliche Probleme wie das einer wirksamen Beihilfenkontrolle und das der Bestimmung vorhandener Privatisierungs- und Deregulierungspotenziale angesprochen werden. Die Auswertung der bisherigen Deregulierungspraxis gilt den hier bedeutsamsten Branchen, nämlich der Strom- und Gaswirtschaft und der Telekommunikation.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht von Tscherevko,  Tatjana
Der Erwerb von Wohnungseigentum ist eine der Hauptformen privaten Immobilienerwerbs und sowohl in Deutschland als auch in Russland Gegenstand umfangreicher rechtlicher Regelungen. Obwohl das Wohnungseigentumsrecht beider Länder ähnliche Problemlagen behandelt, fallen die rechtlichen Lösungen dafür teilweise sehr unterschiedlich aus. °°Erstmalig für den deutschen Sprachraum stellt Tatjana Tscherevko rechtsvergleichend das Wohnungseigentumsrecht in Russland und Deutschland dar, wobei sie den Schwerpunkt auf die russische Rechtslage legt. Anknüpfend an eine historische Betrachtung der Anfänge des Rechtsinstituts im russischen Kaiserreich und die Entwicklung der Eigentumsrechte während des UdSSR-Zeit skizziert sie die aktuelle Gesetzeslage und analysiert die Gesetzesänderungen mit den relevanten Hintergründen. °°Die Darstellung schließt mit einer Gegenüberstellung beider Rechtsordnungen ab, in der Tatjana Tscherevko die wichtigsten Unterschiede im Wohnungseigentumsrecht hervorhebt und versucht, diese anhand des divergenten Entwicklungshintergrunds in beiden Ländern zu erklären.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In-house-Geschäfte und europäisches Vergaberecht.

In-house-Geschäfte und europäisches Vergaberecht. von Hardraht,  Karsten
Die Problematik der sog. "in-house-Geschäfte" betrifft eine zentrale vergaberechtliche Fragestellung im Umfeld von Privatisierungen: Können öffentliche Auftraggeber mit juristischen Personen, die ihnen gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise verbundenen sind, Verträge schließen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt zu haben? Im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rs. "Teckal" geht die überwiegende Auffassung im Wege einer ungeschriebenen Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Gegenstand der Untersuchung von Karsten Hardraht ist in erster Linie die dogmatische Verankerung dieser Ausnahme im Gefüge des Gemeinschaftsrechts. Hardraht kommt auf der Grundlage einer Analyse der Vergaberichtlinien, der Ziele des EG-Vertrages und der Grundfreiheiten zu dem Ergebnis, dass das durch die Vergaberichtlinien statuierte System der Ausnahmetatbestände abschließenden Charakter hat und eng auszulegen ist. Er sieht daher keinen Raum für ungeschriebene Ausnahmen oder die analoge Anwendung von Ausnahmetatbeständen. Hardraht ist jedoch der Ansicht, dass das europäische Vergaberecht wegen des kompetentiell verstandenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 5 Abs. 3 EG bestimmte Vorgänge von vornherein nicht erfassen darf. Hierzu zählt er Verträge, die ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Einheit schließt, die mit ihm funktionell identisch ist. Hardraht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Voraussetzung hierfür allein organisatorische Aspekte sind, entgegen dem EuGH jedoch nicht, dass die beauftragte Einheit ihre Tätigkeit im Wesentlichen gegenüber dem beauftragenden öffentlichen Auftraggeber erbringt. Neben den bisherigen berücksichtigt der Verfasser auch die neuen Vergaberichtlinien vom 30. April 2004, deren Entstehungsgeschichte Hardraht in Bezug auf das Thema im Einzelnen nachzeichnet. Erfasst ist auch das Urteil des EuGH in der Rs. "Stadt Hall u. a." vom 11. Januar 2005. Der Autor schließt mit einem thesenartigen Ausblick auf das deutsche Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung.

Rechtliche Grenzen und Vorgaben für eine wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der gewerblichen Gebäudereinigung. von Heintzen,  Markus
Kommunen haben keine Gewerbefreiheit. Nach dem kommunalen Wirtschaftsrecht aller Flächenbundesländer dürfen Kommunen, also Städte, Gemeinden, Landkreise und sonstige Gemeindeverbände, sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt. Gewinnerzielung und Kostenersparnis sind keine solchen öffentlichen Zwecke. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es zwar kein kommunales Wirtschaftsrecht, aus dem Haushaltsrecht und dem Verfassungsrecht ergeben sich aber ähnliche, wenn auch in der Regel mildere Maßstäbe; überdies sind hier Spezialgesetze zu beachten, in Berlin z.B. das Betriebegesetz, dem die Verkehrs- und die Stadtreinigungsbetriebe unterfallen. Hiernach ist Kommunen die Reinigung kommunaler Gebäude erlaubt, weil dies die öffentlichen Zwecke fördert, denen solche Gebäude dienen. Es handelt sich dann um Hilfsbetriebe, die ausschließlich der Kommune zu dienen haben. Eine gewerbliche Reinigung nichtkommunaler Gebäude ist Kommunen dagegen verwehrt. Soweit die Kommunen zum Zweck der Gebäudereinigung GmbHs gründen (formelle Privatisierung), dürfen sie solche Gesellschaften gegenüber privatwirtschaftlicher Konkurrenz bei der Vergabe kommunaler Aufträge nicht bevorzugen. Durch die rechtliche Verselbständigung der Gebäudereinigung in einer GmbH wird ein von der jeweiligen Kommune verschiedenes Rechtssubjekt geschaffen und so der Gleichheitssatz zugunsten der privatwirtschaftlichen Konkurrenz aktiviert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rettungsdienst durch Private.

Rettungsdienst durch Private. von Schulte,  Martin
Mit dem Transport von Kranken - »Rettungsdienst« - werden in Deutschland jährlich gut 2,8 Mrd. DM umgesetzt. Diese Aufgabe erledigte traditionell ein Oligopol von gemeinnützigen Hilfsorganisationen, das vom Roten Kreuz angeführt wurde. Seit den 90er Jahren haben auch gewinnorientierte Privatunternehmer diesen lukrativen Markt entdeckt. Dennoch ist diese v.a. landesrechtliche Materie in der laufenden Privatisierungsdiskussion und im ganzen öffentlichen Wirtschaftsrecht nahezu unerwähnt geblieben. Der Autor bündelt die komplizierten Organisationsstrukturen, auf denen das Nebeneinander von kommunaler Pflichtaufgabe, Teilnahme an deren Erfüllung und freier unternehmerischer Betätigung beruht. Anhand von Art. 3 GG, des Kartellrechts und des Vergaberechts wird festgestellt, daß die einseitige Bevorzugung der etablierten Hilfsorganisationen im kommunalen Rettungsdienst rechtswidrig ist. Entlang des Art. 12 GG und der Grundfreiheiten des EU-Vertrages wird nachgewiesen, daß die Bedürfnisklausel, die der freien unternehmerischen Betätigung auf dem Krankentransportmarkt entgegensteht, weitestgehend unhaltbar ist. Hinweise zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche und ein Materialienverzeichnis runden die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen.

Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. von Berger,  Ariane
Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland.

Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland. von Langerfeldt,  Michael
Die behördliche Regel-Überwachung von Anlagenbetreibern verkörpert einen zentralen Teil umweltrechtlichen Vollzugs in Deutschland. Wegen faktischer Defizite steht sie seit langem in der Kritik. Damit stellt sich die Frage, ob eine Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einsatz des europarechtlich fundierten EMAS-Systems rechtlich zulässig und darüber hinaus nicht gar verfassungsrechtlich geboten ist. Diesem Fragenkomplex ist die vorliegende Untersuchung gewidmet. Erörtert werden die de lege lata bestehenden behördlichen Möglichkeiten einer faktischen Vollzugsprivatisierung unter Einbeziehung von EMAS. Sodann wird geprüft, ob ein vollständiger Ersatz staatlicher Regelüberwachung durch ein im Kern privat organisiertes Überwachungsmodell auf der Basis von EMAS europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Ein kursorischer Blick auf die verfassungsrechtliche Bewertung faktisch defizitärer staatlicher Überwachung von Umweltrecht rundet die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bahnreform und Enteignung.

Bahnreform und Enteignung. von Pommer,  Sophia
Wegen des Landbedarfs, wie er für eine flächenbezogene Unternehmung wie die Bahn typisch ist, wird das Rechtsinstitut der Enteignung seit der Entwicklung der Eisenbahn eng mit ihr verbunden. Und noch heute stellt die Enteignung für expansionswillige Netzgesellschaften eine existenznotwendige Voraussetzung dar. Sie sind angewiesen auf die (in Art. 14 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich gebilligte Möglichkeit, die Rechtsordnung im Wege der Enteignung ausnahmsweise zu durchbrechen, wenn die enteignungserheblichen Vorhaben dem "Wohle der Allgemeinheit" dienen. Zieht sich der Staat im Zuge der Privatisierung jedoch aus Verantwortungsbereichen eigenwillig zurück, oder verliert er aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorrangverhältnisse an Einflußnahmemöglichkeit, führt das gerade an Stellen, wo vormals unproblematisch aufgrund hoheitlicher Trägerschaft auch hoheitlicher Zwang ausgeübt werden konnte - zum Nutzen des gemeinen Wohls und zum Vorteil der staatlichen Unternehmung - zu Schwierigkeiten. Denn die privatrechtsförmige Eisenbahn nach dem Rechtsregimewechsel "Bahnreform" ist anders als einst die Deutsche Bundesbahn von vornherein keinem Gemeinwirtschaftlichkeitsauftrag unterstellt, sondern schon der Verfassungsvorgabe wegen als Wirtschaftsunternehmen zu führen, das auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. Der vielzitierte verfassungsrechtliche Gewährleistungsauftrag richtet sich allein noch an den Bund als eine andere, von den privaten Eisenbahngesellschaften getrennte Rechtspersönlichkeit. Unter welchen Voraussetzungen dennoch zugunsten der privaten Bahn enteignet und damit der systemimmanente Widerspruch zwischen Förderung eines wichtigen infrastrukturellen Vorhabens auf der einen und Gleichbehandlung der Privatrechtssubjekte im Wettbewerb auf der anderen Seite gelöst werden kann, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Insoweit richtet sich die Arbeit nicht nur an Spezialisten leitungsgebundener Infrastrukturnetze, sondern zugleich an diejenigen, deren Interesse dem Institut der privatbegünstigenden Enteignung gilt, das durch die Privatisierung von Großunternehmungen wieder mehr an Bedeutung gewinnt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Wandel staatlicher Aufgabenwahrnehmung und seine rechtliche Bewältigung am Beispiel der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung.

Der Wandel staatlicher Aufgabenwahrnehmung und seine rechtliche Bewältigung am Beispiel der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung. von Beckmann,  Bernd
In der aktuellen juristischen Diskussion um die Modernisierung des Staates wird die vorhabenbezogene Bebauungsplanung gem. § 12 BauGB immer wieder als Referenzbeispiel für so unterschiedliche Phänomene wie Kooperation von Staat und Privaten, regulierte Selbstregulierung und Privatisierung herangezogen. All diese Begriffe beschreiben Facetten des Wandels staatlicher Aufgabenwahrnehmung, einem zentralen Thema der Modernisierungsdebatte. Bernd Beckmann untersucht die vorhabenbezogene Bebauungsplanung aus eben dieser Perspektive. Dabei durchdringt der Autor drei Konzepte gewandelter Aufgabenwahrnehmung (Kooperation, Instrumentalisierung gesellschaftlicher Selbstregulierung, Privatisierung), definiert sie und arbeitet ihre rechtlichen Implikationen heraus. Weiter fragt er nach der adäquaten rechtlichen Bewältigung dieser neuen Aufgabenwahrnehmungsformen, besonders im Hinblick auf verfassungsrechtliche Problemlagen bei arbeitsteiliger Aufgabenwahrnehmung von Staat und Privaten und auf Unzulänglichkeiten des allgemeinen Verwaltungsrechts angesichts neuer Begegnungsmuster zwischen diesen Akteuren. Jedes Diskussionsfeld wird abstrakt aufgearbeitet und sodann anhand der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung nachvollzogen. Es wird gezeigt, in welcher Weise diese neue Aufgabenwahrnehmungskonzepte umsetzt und mit ihrer normativen Strukturierung beispielhafte Problemlösungen beinhaltet. Der Verfasser leistet damit gleichermaßen einen Beitrag zur Modernisierungsdebatte wie zum tieferen Verständnis der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verträge als Instrumente der Privatisierung, Liberalisierung und Regulierung in der Wasserwirtschaft.

Verträge als Instrumente der Privatisierung, Liberalisierung und Regulierung in der Wasserwirtschaft. von Freigang,  Jan
Jan Freigang entwickelt am Referenzbeispiel der Wasserwirtschaft ein Modell der Regulierung durch Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privaten nach Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Verträge sind Instrumente zur Wahrnehmung der nach einer Privatisierung öffentlicher Aufgaben dem Staat obliegenden Gewährleistungsverantwortung. Die Regulierungswirkung dieser Verträge wird von der Vertragsgestaltung, der Durchführung (dem "Vertragsmanagement") und den institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Eine Einordnung der Privatisierungsverträge und des für diese geltenden Vertragsrechts in die Regulierungstheorien verdeutlicht die tatsächlichen Steuerungswirkungen vertraglicher Gestaltungsformen und deren mögliche Defizite. Der Autor richtet das Augenmerk dabei auf die Spielräume vertraglicher Selbstregulierung und die Optionen institutioneller und normativer Förderung und Ergänzung der Regulierungsfunktion von Verträgen durch Rahmenregulierung. Die Analyse der Regulierungsfunktionen von Verträgen in ihrem institutionellen und rechtlichen Kontext zeigt Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Steuerung in solchen Organisationsmodellen auf und liefert damit Abwägungselemente für die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" von Privatisierungen. Der Fokus auf den Vertrag als entscheidendes Privatisierungsinstrument entwickelt die Typologie der Privatisierungsformen weiter und leistet dadurch einen Beitrag zur noch im Fluss befindlichen Privatisierungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Einbeziehung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Die Einbeziehung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. von Seok,  Jong Hyun, Ziekow,  Jan
Das klassische Bild vom Staat als "Leistungsstaat", der im öffentlichen Interesse stehende Leistungen in Eigenerstellung erbringt, wird zunehmend abgelöst von der Idee des Gewährleistungsstaats, der zwar Gemeinwohlinteressen zu sichern, die hierfür notwendigen Leistungen aber nicht notwendig eigenhändig zu erbringen hat. Die Einbeziehung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erfolgt in vielfältiger Weise. Sie reicht von unterschiedlichen Formen der Partizipation über die Übertragung von substantiellen Beiträgen zur Aufgabenerfüllung im Rahmen von Kooperationsverhältnissen bis zur materiellen Privatisierung. Das koreanisch-deutsche Symposium zum Verwaltungsrechtsvergleich, dessen Vorträge in diesem Band dokumentiert werden, ermöglicht durch die Betrachtung spezifischer Referenzfelder eine vergleichende Gesamtschau des Stands der Forschung zur Einbeziehung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Thematik der Aufgabenwahrnehmung im Gewährleistungsstaat wird in einer großen Bandbreite behandelt und unter verschiedenen Aspekten beleuchtet. Die vergleichende Analyse der Rechtslage in Deutschland und Korea bringt einen intensiven Erfahrungsaustausch in zentralen Gegenwarts- und Zukunftsfragen des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft. Sie ermöglicht eine Verdichtung der Perspektive der Verwaltungsforschung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Anregungen aus einem anderen Rechtskreis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung der Treuhandanstalt für die Wiederbelebung des industriellen Mittelstandes in den neuen Bundesländern.

Die Bedeutung der Treuhandanstalt für die Wiederbelebung des industriellen Mittelstandes in den neuen Bundesländern. von Ensser,  Susanne
Der Wiederaufbau mittelständischer Unternehmensstrukturen war unter ordnungs- und wettbewerbspolitischen, unter wachstums- und strukturpolitischen Aspekten sowie unter beschäftigungs- und sozialpolitischen Gesichtspunkten eine konstitutive Voraussetzung für das Gelingen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformprozesses in den neuen Bundesländern. Die Treuhandanstalt war dabei in Folge ihres gesetzlichen Auftrags nahezu »exklusiv« mit der Gestaltung dieser wettbewerblichen Unternehmensstrukturen vor allem im Rahmen der Privatisierung betraut. Die Autorin untersucht neben den quantitativen und qualitativen volkswirtschaftlichen Ergebnissen ihrer mittelstandsorientierten Privatisierungspolitik vor allem die Einwirkungen Dritter auf die Treuhandanstalt sowie die Motivation und die Zielsetzung der Privatisierungsbehörde selbst für die Gestaltung mittelstandsfreundlicher Marketing- und Vertragskonditionen. Gerade hinsichtlich ihres Wirkens im Spannungsfeld zwischen Politik und Wirtschaft und der oft heftigen Kritik aus den Reihen der Verbände, Gewerkschaften und anderer Interessenvertretungen an ihrer Arbeit hatte sich die Treuhandanstalt bei ihrer Aufgabenerfüllung letztlich schwerpunktmäßig dem Ziel der schnellen Privatisierung verpflichtet. Die Schaffung der dafür notwendigen Transparenz des Unternehmensportfolios auf der einen Seite und die Finanzierbarkeit des Kaufs auf der anderen Seite waren somit unumgängliche Voraussetzung für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Medienwirksam wurde diese Notwendigkeit »Mittelstandsorientierte Privatisierung« genannt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Indienstnahme und Verfassungstreue.

Indienstnahme und Verfassungstreue. von Hansen,  Tobias
Der Staat bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben immer häufiger der Hilfe von Akteuren der Zivilgesellschaft, um dem steigenden Aufgabenkanon gerecht werden zu können. Die Arbeit stellt die Frage, welche Anforderungen der Staat bei dieser Übertragung von Aufgaben an private Akteure stellt. Ausgehend vom Berufsbeamten als Vergleichsmaßstab untersucht die Arbeit diese Anforderungen in unterschiedlichen Bereichen mit Hilfe eines Kataloges verschiedener Kriterien auf ihre Kohärenz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Privatisierungsfolgenmanagement im Personalbereich am Beispiel der Deutschen Bahn AG.

Privatisierungsfolgenmanagement im Personalbereich am Beispiel der Deutschen Bahn AG. von Panke,  Claudia
Auf Grund ihrer substantiellen Dimension kommt der Privatisierung der deutschen Eisenbahnunternehmen ein besonderer Stellenwert zu. Am Beispiel der Deutschen Bahn AG legt Claudia Panke die Bedeutung des Privatisierungsfolgenrechts, die Entwicklung sowie die wesentlichen Zielsetzungen des Privatisierungsfolgenmanagements dar und beantwortet Fragen zur Einordnung der Bahnreform in das Privatisierungsrecht und insbesondere zu rechtlichen Konsequenzen der Beschäftigung von Beamten in den privatisierten Unternehmen. Durch einen Transfer der festgestellten abstrakten Ergebnisse auf Praxisbeispiele wird die Umsetzung der Bahnreform mit dem Ziel der Einführung eines effizienten Personalmanagements überprüft. Die Autorin stellt generalisierende Aussagen für das Privatisierungsfolgenmanagement vor und leistet so einen Beitrag zum Erfolg weiterer, zukünftiger Privatisierungsmaßnahmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Kampf um das Volkseigentum.

Der Kampf um das Volkseigentum. von Löhr,  Hanns C.
Noch heute zeigt sich die frühere Treuhandanstalt zum Teil als rätselhaftes Wesen. Der Behörde, die zwischen 1990 und 1994 große Teile der ehemaligen DDR-Volkswirtschaft privatisierte, werden bis heute von einigen Kritikern Korruption, Arbeitsplatzvernichtung und Verschleuderung des ostdeutschen Volksvermögens vorgeworfen. Hanns C. Löhr zeigt auf der Grundlage von originären Treuhandakten, wie die Anstalt den ehemaligen staatlichen Besitz an landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verkaufte. Gerade in diesem Bereich wurde die Treuhand besonders mit den Problemen der Ansprüche von Alteigentümern konfrontiert. Ostdeutsche Bauern und Alteigentümer konkurrierten dabei erbittert um den Erwerb der ehemals staatlichen Flächen. Der Autor beschreibt das diplomatische Ringen während der Wiedervereinigung, die Bodenreform zwischen 1945 und 1949 dauerhaft anzuerkennen, die Probleme, die sich so aus dem Einigungsvertrag für die Treuhand ergaben, und das Bemühen der Bonner Regierung, die politische Verantwortung hierfür zu verschieben. Hanns C. Löhr, Jahrgang 1961, Studium der Geschichte und Philosophie in Hamburg und Bonn. 1992 Promotion über die Gründung des modernen Staates Albanien. Arbeitet in Berlin als Journalist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wirtschaftlich vorteilhafte Gefahrenverursachung.

Wirtschaftlich vorteilhafte Gefahrenverursachung. von Beutel,  Hannes
Öffentlich alimentierte, insgesamt aber als überwiegend privatnützig bewertete obligatorische Polizeigroßeinsätze zum Schutze kommerzieller Veranstaltungen polarisieren. Obwohl seit Jahrzehnten Innenministerkonferenzen, Polizeigewerkschaften und Interessenvertreter der Steuerzahler den Rückgriff auf markige rechtliche Hypothesen ebenso wenig scheuen wie in umgekehrter Richtung die Fußball-Lobby, scheint das Problem in rechtlicher Hinsicht weder in der Tiefe noch in der Breite hinreichend erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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