Das römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen. Dies beweisen die Beiträge zu diesem Buch. Hierin geht es nicht nur um rein rechtshistorische Themen wie das Ablösungsrecht eines nachrangigen Pfandgläubigers im klassischen römischen Recht und die Quellen zur römischen Verpfändungspraxis. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur Verpfändung eines Bruchteils auf.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen, die sich bis in das geltende Recht hineinziehen. Dies beweisen die Beiträge zu diesem Buch. Hierin geht es nicht nur um rein rechtshistorische Themen wie das Ablösungsrecht eines nachrangigen Pfandgläubigers im klassischen römischen Recht und die Quellen zur römischen Verpfändungspraxis. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur Verpfändung eines Bruchteils auf.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Schiedsverfahren: Im Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle
Aktualisiert: 2023-06-28
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Schiedsverfahren: Im Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle
Aktualisiert: 2023-06-28
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Schiedsverfahren: Im Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle
Aktualisiert: 2023-06-28
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Schiedsverfahren: Im Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und staatlicher Kontrolle
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im Jahre 1811 wurden die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der französischen Rechtsordnung in den drei Stadtrepubliken wird in diesem Buch eingehend behandelt. Einer Untersuchung der von Seiten Frankreichs bereits 1807 und 1809 unternommenen Vorstöße zur Einführung der napoleonischen Kodifikation folgt ein ausführlicher Vergleich zwischen dem früheren städtischen Recht und den neuen Gesetzen. Bei der schließlich aufgezwungenen Übernahme der französischen Gesetzgebung waren die Städte bemüht, Modifikationen durchzusetzen. Einen weiteren Aspekt der Arbeit bildet die Praxis des neuen Rechts mit ihren Folgen für die regionale Rechtseinheit, Rechtssprache und Rechtswissenschaft. Schließlich werden die Auswirkungen der französischen Gesetzgebung auf die spätere Rechtsentwicklung untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Thema der Arbeit sind Grundfragen zum Recht des Personenverbandes in ihrer dogmengeschichtlichen Entwicklung. Behandelt werden die Entstehung und die Auflösung der juristischen Person, insbesondere die Bedeutung der staatlichen Mitwirkung dabei, und die Rechtsfolgen für die Rechtsträgerschaft der juristischen Person. Diese Sachfragen werden im sogenannten wissenschaftlichen Recht (Pandektenrecht, deutsches Privatrecht und Naturrecht) und – darauf aufbauend – für die Privatrechtsgesetzgebung der deutschen Partikularstaaten bzw. des Deutschen Bundes ab 1750 untersucht; zeitlich schließt die Arbeit mit dem BGB 1900 ab. Die Arbeit zeigt die dogmengeschichtliche Entwicklung dieser Grundfragen auf und versucht, Entwicklungslinien aufzudecken. Mit in die Betrachtung einbezogen werden die Stellung des Personenverbandes im jeweiligen Rechtsakt und deren besondere Kennzeichen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Jahre 1811 wurden die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der französischen Rechtsordnung in den drei Stadtrepubliken wird in diesem Buch eingehend behandelt. Einer Untersuchung der von Seiten Frankreichs bereits 1807 und 1809 unternommenen Vorstöße zur Einführung der napoleonischen Kodifikation folgt ein ausführlicher Vergleich zwischen dem früheren städtischen Recht und den neuen Gesetzen. Bei der schließlich aufgezwungenen Übernahme der französischen Gesetzgebung waren die Städte bemüht, Modifikationen durchzusetzen. Einen weiteren Aspekt der Arbeit bildet die Praxis des neuen Rechts mit ihren Folgen für die regionale Rechtseinheit, Rechtssprache und Rechtswissenschaft. Schließlich werden die Auswirkungen der französischen Gesetzgebung auf die spätere Rechtsentwicklung untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Jahre 1811 wurden die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der französischen Rechtsordnung in den drei Stadtrepubliken wird in diesem Buch eingehend behandelt. Einer Untersuchung der von Seiten Frankreichs bereits 1807 und 1809 unternommenen Vorstöße zur Einführung der napoleonischen Kodifikation folgt ein ausführlicher Vergleich zwischen dem früheren städtischen Recht und den neuen Gesetzen. Bei der schließlich aufgezwungenen Übernahme der französischen Gesetzgebung waren die Städte bemüht, Modifikationen durchzusetzen. Einen weiteren Aspekt der Arbeit bildet die Praxis des neuen Rechts mit ihren Folgen für die regionale Rechtseinheit, Rechtssprache und Rechtswissenschaft. Schließlich werden die Auswirkungen der französischen Gesetzgebung auf die spätere Rechtsentwicklung untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit analysiert die von 1835 bis 1879 ergangene Rechtsprechung des preußischen Königlich Geheimen Obertribunals zum Ehescheidungsrecht des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794. Ziel der Analyse war es, herauszuarbeiten, welche Arbeitsmethodik das Obertribunal seinen Entscheidungen zugrunde legte und welche weiteren Erwägungen über die Grundlage des Gesetzes hinaus für die Urteilsfindung maßgeblich waren. Dafür wurden die Entscheidungen u.a. auf Hinweise auf den Einfluss der preußischen Gesetzgebung zum Ehescheidungsrecht oder der so genannten «Ehescheidungswirklichkeit» untersucht. Darüber hinaus wurde ein Ausblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum preußischen Ehescheidungsrecht gegeben und anhand eines Vergleichs mit der Rechtsprechung des Obertribunals eine Tendenz für das Reichsgericht hinsichtlich der oben aufgeworfenen Fragen abgegeben. Die Untersuchung der Urteile führte zu dem Ergebnis, dass das Obertribunal seinen Entscheidungen die Ansichten des Gesetzgebers über das Ehescheidungsrecht zugrunde legte und die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dementsprechend «verschärfte».
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit analysiert die von 1835 bis 1879 ergangene Rechtsprechung des preußischen Königlich Geheimen Obertribunals zum Ehescheidungsrecht des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794. Ziel der Analyse war es, herauszuarbeiten, welche Arbeitsmethodik das Obertribunal seinen Entscheidungen zugrunde legte und welche weiteren Erwägungen über die Grundlage des Gesetzes hinaus für die Urteilsfindung maßgeblich waren. Dafür wurden die Entscheidungen u.a. auf Hinweise auf den Einfluss der preußischen Gesetzgebung zum Ehescheidungsrecht oder der so genannten «Ehescheidungswirklichkeit» untersucht. Darüber hinaus wurde ein Ausblick auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum preußischen Ehescheidungsrecht gegeben und anhand eines Vergleichs mit der Rechtsprechung des Obertribunals eine Tendenz für das Reichsgericht hinsichtlich der oben aufgeworfenen Fragen abgegeben. Die Untersuchung der Urteile führte zu dem Ergebnis, dass das Obertribunal seinen Entscheidungen die Ansichten des Gesetzgebers über das Ehescheidungsrecht zugrunde legte und die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dementsprechend «verschärfte».
Aktualisiert: 2023-06-23
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Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Die Autoren
Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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