Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zukunftsperspektiven der Freien Schule.

Zukunftsperspektiven der Freien Schule. von Jeand'Heur,  Bernd, Müller,  Friedrich
Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 hat das Finanzhilferecht der Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Dies sowie die Kommentierung des Urteils waren Gegenstand der Untersuchungen der Erstauflage des Sammelbandes. Die hier vorzustellende Zweitauflage übernimmt in ihrem Ersten und Zweiten Teil die damaligen Beiträge im wesentlichen unverändert; sie wurden, um den dokumentarischen Charakters dieser Abschnitte zu erhalten, nur behutsam überarbeitet. Hieran schließt ein neuer Dritter Teil an, in welchem die seitherige Entwicklung dieses Rechtsgebiets vor dem Hintergrund der Gesetzgebung der Länder und der aktuellen Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen wird. Anlaß dafür boten nicht nur die zwischenzeitlich, in unterschiedlicher Weise und mit mehr oder weniger Fortune, erfolgten Anpassungsversuche der Ländergesetze an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Finanzhilfe-Urteils, sondern ebenso die nach der Vereinigung Deutschlands auftretenden spezifischen, insbesondere finanziellen Probleme, denen sich das Privatschulwesen in den östlichen Bundesländern ausgesetzt sieht. Des weiteren liegen nunmehr zwei jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vor, in denen sich der Erste Senat mit Einzelfragen der staatlichen Subventionierung von Ersatzschulen befassen mußte. Zum einen ging es dabei um das Problem, ob mehrjährige Wartefristen vor dem Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe zu Lasten einer im Aufbau befindlichen privaten Ersatzschule mit der staatlichen Schutz- und Förderpflicht grundsätzlich vereinbar sind. Zum anderen war die Frage zu beantworten, inwieweit Ersatzschulen Anspruch auf einen Baukostenzuschuß geltend machen können, konkret: ob die Kosten für die Beschaffung erforderlicher Schulräume im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfe völlig unberücksichtigt bleiben dürfen. Diese und manche andere für die Praxis äußerst wichtigen Fragestellungen werden in der Zweitauflage thematisiert
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zukunftsperspektiven der Freien Schule.

Zukunftsperspektiven der Freien Schule. von Jeand'Heur,  Bernd, Müller,  Friedrich
Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 hat das Finanzhilferecht der Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Dies sowie die Kommentierung des Urteils waren Gegenstand der Untersuchungen der Erstauflage des Sammelbandes. Die hier vorzustellende Zweitauflage übernimmt in ihrem Ersten und Zweiten Teil die damaligen Beiträge im wesentlichen unverändert; sie wurden, um den dokumentarischen Charakters dieser Abschnitte zu erhalten, nur behutsam überarbeitet. Hieran schließt ein neuer Dritter Teil an, in welchem die seitherige Entwicklung dieses Rechtsgebiets vor dem Hintergrund der Gesetzgebung der Länder und der aktuellen Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen wird. Anlaß dafür boten nicht nur die zwischenzeitlich, in unterschiedlicher Weise und mit mehr oder weniger Fortune, erfolgten Anpassungsversuche der Ländergesetze an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Finanzhilfe-Urteils, sondern ebenso die nach der Vereinigung Deutschlands auftretenden spezifischen, insbesondere finanziellen Probleme, denen sich das Privatschulwesen in den östlichen Bundesländern ausgesetzt sieht. Des weiteren liegen nunmehr zwei jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vor, in denen sich der Erste Senat mit Einzelfragen der staatlichen Subventionierung von Ersatzschulen befassen mußte. Zum einen ging es dabei um das Problem, ob mehrjährige Wartefristen vor dem Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe zu Lasten einer im Aufbau befindlichen privaten Ersatzschule mit der staatlichen Schutz- und Förderpflicht grundsätzlich vereinbar sind. Zum anderen war die Frage zu beantworten, inwieweit Ersatzschulen Anspruch auf einen Baukostenzuschuß geltend machen können, konkret: ob die Kosten für die Beschaffung erforderlicher Schulräume im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfe völlig unberücksichtigt bleiben dürfen. Diese und manche andere für die Praxis äußerst wichtigen Fragestellungen werden in der Zweitauflage thematisiert
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zukunftsperspektiven der Freien Schule.

Zukunftsperspektiven der Freien Schule. von Jeand'Heur,  Bernd, Müller,  Friedrich
Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 hat das Finanzhilferecht der Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Dies sowie die Kommentierung des Urteils waren Gegenstand der Untersuchungen der Erstauflage des Sammelbandes. Die hier vorzustellende Zweitauflage übernimmt in ihrem Ersten und Zweiten Teil die damaligen Beiträge im wesentlichen unverändert; sie wurden, um den dokumentarischen Charakters dieser Abschnitte zu erhalten, nur behutsam überarbeitet. Hieran schließt ein neuer Dritter Teil an, in welchem die seitherige Entwicklung dieses Rechtsgebiets vor dem Hintergrund der Gesetzgebung der Länder und der aktuellen Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen wird. Anlaß dafür boten nicht nur die zwischenzeitlich, in unterschiedlicher Weise und mit mehr oder weniger Fortune, erfolgten Anpassungsversuche der Ländergesetze an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Finanzhilfe-Urteils, sondern ebenso die nach der Vereinigung Deutschlands auftretenden spezifischen, insbesondere finanziellen Probleme, denen sich das Privatschulwesen in den östlichen Bundesländern ausgesetzt sieht. Des weiteren liegen nunmehr zwei jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vor, in denen sich der Erste Senat mit Einzelfragen der staatlichen Subventionierung von Ersatzschulen befassen mußte. Zum einen ging es dabei um das Problem, ob mehrjährige Wartefristen vor dem Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe zu Lasten einer im Aufbau befindlichen privaten Ersatzschule mit der staatlichen Schutz- und Förderpflicht grundsätzlich vereinbar sind. Zum anderen war die Frage zu beantworten, inwieweit Ersatzschulen Anspruch auf einen Baukostenzuschuß geltend machen können, konkret: ob die Kosten für die Beschaffung erforderlicher Schulräume im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfe völlig unberücksichtigt bleiben dürfen. Diese und manche andere für die Praxis äußerst wichtigen Fragestellungen werden in der Zweitauflage thematisiert
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Zukunftsperspektiven der Freien Schule. von Jeand'Heur,  Bernd, Müller,  Friedrich
Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 hat das Finanzhilferecht der Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Dies sowie die Kommentierung des Urteils waren Gegenstand der Untersuchungen der Erstauflage des Sammelbandes. Die hier vorzustellende Zweitauflage übernimmt in ihrem Ersten und Zweiten Teil die damaligen Beiträge im wesentlichen unverändert; sie wurden, um den dokumentarischen Charakters dieser Abschnitte zu erhalten, nur behutsam überarbeitet. Hieran schließt ein neuer Dritter Teil an, in welchem die seitherige Entwicklung dieses Rechtsgebiets vor dem Hintergrund der Gesetzgebung der Länder und der aktuellen Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen wird. Anlaß dafür boten nicht nur die zwischenzeitlich, in unterschiedlicher Weise und mit mehr oder weniger Fortune, erfolgten Anpassungsversuche der Ländergesetze an die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Finanzhilfe-Urteils, sondern ebenso die nach der Vereinigung Deutschlands auftretenden spezifischen, insbesondere finanziellen Probleme, denen sich das Privatschulwesen in den östlichen Bundesländern ausgesetzt sieht. Des weiteren liegen nunmehr zwei jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1994 vor, in denen sich der Erste Senat mit Einzelfragen der staatlichen Subventionierung von Ersatzschulen befassen mußte. Zum einen ging es dabei um das Problem, ob mehrjährige Wartefristen vor dem Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe zu Lasten einer im Aufbau befindlichen privaten Ersatzschule mit der staatlichen Schutz- und Förderpflicht grundsätzlich vereinbar sind. Zum anderen war die Frage zu beantworten, inwieweit Ersatzschulen Anspruch auf einen Baukostenzuschuß geltend machen können, konkret: ob die Kosten für die Beschaffung erforderlicher Schulräume im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfe völlig unberücksichtigt bleiben dürfen. Diese und manche andere für die Praxis äußerst wichtigen Fragestellungen werden in der Zweitauflage thematisiert
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
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