Aktualisiert: 2023-05-12
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Band II/4, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die 101 Protokolle vom 14. 10. 1850 bis 30. 5. 1851 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung und Bibliographie sowie ein Personen-, Orts- und Sachregister. Er dokumentiert den Anfang der politischen Entwicklung, die zum Ende der ersten konstitutionellen Ära in der Habsburgermonarchie geführt hat. Mit der Verfolgung dieses Zieles betraute der Kaiser den ehemaligen Hofkammerpräsidenten Kübeck, einen fähigen Politiker und gewieften Bürokraten. Kübeck sah in der Errichtung des Reichsrates, eines Beratungsorgans, das ausschließlich dem Kaiser unterstehen und ein Gegengewicht zum „verantwortlichen“ Ministerium bilden sollte, das geeignete Mittel. Nach zähem Ringen, das in den Protokollen anschaulich gemacht wird, konnte sich Kübeck durchsetzen und so den Weg für ein Jahrzehnt des Neoabsolutismus ebnen.
Parallel zu dieser Entwicklung wurden aber die bereits begonnenen Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens weitergeführt; sie trugen – zumindest im Ansatz, und im Widerspruch zur sich abzeichnenden politischen Wende – liberales Gedankengut der Revolutionszeit in sich.
Auf dem Gebiet der Außenpolitik fand die sich anbahnende kriegerische Auseinandersetzung mit Preußen dann doch nicht statt. Nach langwierigen Verhandlungen wurde in den sogenannten Olmützer Punktationen die Reform des Deutschen Bundes ins Auge gefaßt.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Band II/5, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die letzten 139 Protokolle dieses Ministeriums vom 4. 6. 1851 bis 5. 4. 1852 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung, Bibliographie und Personen-, Orts- und Sachregister. Drei Protokolle des Komitees zur Verfassungsrevision ergänzen den Band. Er dokumentiert die Schlußphase der ersten konstitutionellen Ära der Habsburgermonarchie. Mit den Erlässen vom 20. 8. 1851 wurde die Ministerverantwortlichkeit als ausschließend dem Kaiser gegenüber bestehend definiert und der Auftrag zur Verfassungsrevision gegeben. Mit den Patenten vom 31. 12. 1851, dem sogenannten „Silvesterpatent“, wurde die Verfassung selbst außer Kraft gesetzt. Die Gewaltenteilung war aufgehoben, Österreich wurde wieder absolut regiert.
Dennoch wurde das Rad der Zeit nicht vollständig zurückgedreht. Die Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens wurden fortgeführt, allerdings nun nach den am 31. 12. 1851 festgelegten „Grundsätzen“. Zunächst wurde die staatliche Verwaltung organisiert, nämlich die Bezirksämter und die Statthaltereien. Die Strafprozeßordnung wurde revidiert. Daneben wurden u. a. die Aufhebung der Avitizität in Ungarn, ein neuer Zolltarif, das Forstgesetz und ein liberaleres Patentgesetz in Angriff genommen.
Der neoabsolutistische Umbau war in vollem Gang, als Felix Fürst zu Schwarzenberg am 5. 4. 1851 an den Folgen eines Schlaganfalles starb. Der Tod des ersten Ministerpräsidenten Kaiser Franz Josephs I. bedeutete nicht nur das Ende eines Kabinetts, sondern das (vorläufige) Ende der Regierung als bestimmender Machtfaktor.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer
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Band II/5, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die letzten 139 Protokolle dieses Ministeriums vom 4. 6. 1851 bis 5. 4. 1852 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung, Bibliographie und Personen-, Orts- und Sachregister. Drei Protokolle des Komitees zur Verfassungsrevision ergänzen den Band. Er dokumentiert die Schlußphase der ersten konstitutionellen Ära der Habsburgermonarchie. Mit den Erlässen vom 20. 8. 1851 wurde die Ministerverantwortlichkeit als ausschließend dem Kaiser gegenüber bestehend definiert und der Auftrag zur Verfassungsrevision gegeben. Mit den Patenten vom 31. 12. 1851, dem sogenannten „Silvesterpatent“, wurde die Verfassung selbst außer Kraft gesetzt. Die Gewaltenteilung war aufgehoben, Österreich wurde wieder absolut regiert.
Dennoch wurde das Rad der Zeit nicht vollständig zurückgedreht. Die Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens wurden fortgeführt, allerdings nun nach den am 31. 12. 1851 festgelegten „Grundsätzen“. Zunächst wurde die staatliche Verwaltung organisiert, nämlich die Bezirksämter und die Statthaltereien. Die Strafprozeßordnung wurde revidiert. Daneben wurden u. a. die Aufhebung der Avitizität in Ungarn, ein neuer Zolltarif, das Forstgesetz und ein liberaleres Patentgesetz in Angriff genommen.
Der neoabsolutistische Umbau war in vollem Gang, als Felix Fürst zu Schwarzenberg am 5. 4. 1851 an den Folgen eines Schlaganfalles starb. Der Tod des ersten Ministerpräsidenten Kaiser Franz Josephs I. bedeutete nicht nur das Ende eines Kabinetts, sondern das (vorläufige) Ende der Regierung als bestimmender Machtfaktor.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer
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Band II/4, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die 101 Protokolle vom 14. 10. 1850 bis 30. 5. 1851 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung und Bibliographie sowie ein Personen-, Orts- und Sachregister. Er dokumentiert den Anfang der politischen Entwicklung, die zum Ende der ersten konstitutionellen Ära in der Habsburgermonarchie geführt hat. Mit der Verfolgung dieses Zieles betraute der Kaiser den ehemaligen Hofkammerpräsidenten Kübeck, einen fähigen Politiker und gewieften Bürokraten. Kübeck sah in der Errichtung des Reichsrates, eines Beratungsorgans, das ausschließlich dem Kaiser unterstehen und ein Gegengewicht zum „verantwortlichen“ Ministerium bilden sollte, das geeignete Mittel. Nach zähem Ringen, das in den Protokollen anschaulich gemacht wird, konnte sich Kübeck durchsetzen und so den Weg für ein Jahrzehnt des Neoabsolutismus ebnen.
Parallel zu dieser Entwicklung wurden aber die bereits begonnenen Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens weitergeführt; sie trugen – zumindest im Ansatz, und im Widerspruch zur sich abzeichnenden politischen Wende – liberales Gedankengut der Revolutionszeit in sich.
Auf dem Gebiet der Außenpolitik fand die sich anbahnende kriegerische Auseinandersetzung mit Preußen dann doch nicht statt. Nach langwierigen Verhandlungen wurde in den sogenannten Olmützer Punktationen die Reform des Deutschen Bundes ins Auge gefaßt.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer.
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Dennoch wurde das Rad der Zeit nicht vollständig zurückgedreht. Die Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens wurden fortgeführt, allerdings nun nach den am 31. 12. 1851 festgelegten „Grundsätzen“. Zunächst wurde die staatliche Verwaltung organisiert, nämlich die Bezirksämter und die Statthaltereien. Die Strafprozeßordnung wurde revidiert. Daneben wurden u. a. die Aufhebung der Avitizität in Ungarn, ein neuer Zolltarif, das Forstgesetz und ein liberaleres Patentgesetz in Angriff genommen.
Der neoabsolutistische Umbau war in vollem Gang, als Felix Fürst zu Schwarzenberg am 5. 4. 1851 an den Folgen eines Schlaganfalles starb. Der Tod des ersten Ministerpräsidenten Kaiser Franz Josephs I. bedeutete nicht nur das Ende eines Kabinetts, sondern das (vorläufige) Ende der Regierung als bestimmender Machtfaktor.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer
Aktualisiert: 2023-02-23
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Band II/4, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die 101 Protokolle vom 14. 10. 1850 bis 30. 5. 1851 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung und Bibliographie sowie ein Personen-, Orts- und Sachregister. Er dokumentiert den Anfang der politischen Entwicklung, die zum Ende der ersten konstitutionellen Ära in der Habsburgermonarchie geführt hat. Mit der Verfolgung dieses Zieles betraute der Kaiser den ehemaligen Hofkammerpräsidenten Kübeck, einen fähigen Politiker und gewieften Bürokraten. Kübeck sah in der Errichtung des Reichsrates, eines Beratungsorgans, das ausschließlich dem Kaiser unterstehen und ein Gegengewicht zum „verantwortlichen“ Ministerium bilden sollte, das geeignete Mittel. Nach zähem Ringen, das in den Protokollen anschaulich gemacht wird, konnte sich Kübeck durchsetzen und so den Weg für ein Jahrzehnt des Neoabsolutismus ebnen.
Parallel zu dieser Entwicklung wurden aber die bereits begonnenen Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens weitergeführt; sie trugen – zumindest im Ansatz, und im Widerspruch zur sich abzeichnenden politischen Wende – liberales Gedankengut der Revolutionszeit in sich.
Auf dem Gebiet der Außenpolitik fand die sich anbahnende kriegerische Auseinandersetzung mit Preußen dann doch nicht statt. Nach langwierigen Verhandlungen wurde in den sogenannten Olmützer Punktationen die Reform des Deutschen Bundes ins Auge gefaßt.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Band II/5, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die letzten 139 Protokolle dieses Ministeriums vom 4. 6. 1851 bis 5. 4. 1852 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung, Bibliographie und Personen-, Orts- und Sachregister. Drei Protokolle des Komitees zur Verfassungsrevision ergänzen den Band. Er dokumentiert die Schlußphase der ersten konstitutionellen Ära der Habsburgermonarchie. Mit den Erlässen vom 20. 8. 1851 wurde die Ministerverantwortlichkeit als ausschließend dem Kaiser gegenüber bestehend definiert und der Auftrag zur Verfassungsrevision gegeben. Mit den Patenten vom 31. 12. 1851, dem sogenannten „Silvesterpatent“, wurde die Verfassung selbst außer Kraft gesetzt. Die Gewaltenteilung war aufgehoben, Österreich wurde wieder absolut regiert.
Dennoch wurde das Rad der Zeit nicht vollständig zurückgedreht. Die Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens wurden fortgeführt, allerdings nun nach den am 31. 12. 1851 festgelegten „Grundsätzen“. Zunächst wurde die staatliche Verwaltung organisiert, nämlich die Bezirksämter und die Statthaltereien. Die Strafprozeßordnung wurde revidiert. Daneben wurden u. a. die Aufhebung der Avitizität in Ungarn, ein neuer Zolltarif, das Forstgesetz und ein liberaleres Patentgesetz in Angriff genommen.
Der neoabsolutistische Umbau war in vollem Gang, als Felix Fürst zu Schwarzenberg am 5. 4. 1851 an den Folgen eines Schlaganfalles starb. Der Tod des ersten Ministerpräsidenten Kaiser Franz Josephs I. bedeutete nicht nur das Ende eines Kabinetts, sondern das (vorläufige) Ende der Regierung als bestimmender Machtfaktor.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer
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Band II/4, Ministerium Schwarzenberg, der Edition „Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867“ enthält die 101 Protokolle vom 14. 10. 1850 bis 30. 5. 1851 mit textkritischem Apparat, wissenschaftlichem Kommentar, Einleitung und Bibliographie sowie ein Personen-, Orts- und Sachregister. Er dokumentiert den Anfang der politischen Entwicklung, die zum Ende der ersten konstitutionellen Ära in der Habsburgermonarchie geführt hat. Mit der Verfolgung dieses Zieles betraute der Kaiser den ehemaligen Hofkammerpräsidenten Kübeck, einen fähigen Politiker und gewieften Bürokraten. Kübeck sah in der Errichtung des Reichsrates, eines Beratungsorgans, das ausschließlich dem Kaiser unterstehen und ein Gegengewicht zum „verantwortlichen“ Ministerium bilden sollte, das geeignete Mittel. Nach zähem Ringen, das in den Protokollen anschaulich gemacht wird, konnte sich Kübeck durchsetzen und so den Weg für ein Jahrzehnt des Neoabsolutismus ebnen.
Parallel zu dieser Entwicklung wurden aber die bereits begonnenen Reformen auf dem Gebiet der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und des Sozialwesens weitergeführt; sie trugen – zumindest im Ansatz, und im Widerspruch zur sich abzeichnenden politischen Wende – liberales Gedankengut der Revolutionszeit in sich.
Auf dem Gebiet der Außenpolitik fand die sich anbahnende kriegerische Auseinandersetzung mit Preußen dann doch nicht statt. Nach langwierigen Verhandlungen wurde in den sogenannten Olmützer Punktationen die Reform des Deutschen Bundes ins Auge gefaßt.
Der Band stellt den an der Geschichte der Habsburgermonarchie interessierten Forschern und der Lehre an den Universitäten wichtige Akten in wissenschaftlich aufbereiteter Form zur Verfügung. Er erschließt eine wichtige Quelle für die Geschichte Österreichs und seiner Nachbarländer.
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