Das Ziel von Stauanlagenbetreibern ist es, sich hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal und der Organisation handlungs- und rechtssicher aufzustellen. Dieses Merkblatt stellt eine Orientierungshilfe dar. Im M 1003 werden die im Merkblatt DWA-M 1002 getroffenen Aussagen, insbesondere hinsichtlich des technischen Fachpersonals, konkretisiert. Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, dienen dazu als Grundlage. Daraus resultiert eine stauanlagenspezifische Qualifikation, also eine Zusatzqualifikation, die für technisches Fachpersonal an Stauanlagen unabdingbar ist.
Derzeit für Stauanlagen gültige einschlägige DIN-Normen und weitere Regelwerke benennen Personal mit konkreten Verantwortungsbereichen und deren stauanlagenspezifischen Aufgaben. Die Anforderungen, die sich daraus ergeben, wurden berücksichtigt. Der erforderliche Qualifikations- und Handlungsrahmen für das einzusetzende Personal ergibt sich durch die jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder abhängig von Art, Nutzung und Größe der Stauanlage.
Die im Regelwerk geforderte Qualifizierung des Stauanlagenpersonals wird im Rahmen dieses Merkblatts als „Fachkunde Stauanlagen“ bezeichnet und inhaltlich konkretisiert. Es werden Hinweise gegeben auf die erforderliche Berufsausbildung und die Zusatzqualifikation als Mindestanforderung für den Einsatz im Stauanlagenbereich. Außerdem enthält dieses Merkblatt einen Rahmenplan über die erforderlichen Inhalte zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ und gibt somit die Basis der zu vermittelnden Kompetenzen vor.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Das Ziel von Stauanlagenbetreibern ist es, sich hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal und der Organisation handlungs- und rechtssicher aufzustellen. Dieses Merkblatt stellt eine Orientierungshilfe dar. Im M 1003 werden die im Merkblatt DWA-M 1002 getroffenen Aussagen, insbesondere hinsichtlich des technischen Fachpersonals, konkretisiert. Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, dienen dazu als Grundlage. Daraus resultiert eine stauanlagenspezifische Qualifikation, also eine Zusatzqualifikation, die für technisches Fachpersonal an Stauanlagen unabdingbar ist.
Derzeit für Stauanlagen gültige einschlägige DIN-Normen und weitere Regelwerke benennen Personal mit konkreten Verantwortungsbereichen und deren stauanlagenspezifischen Aufgaben. Die Anforderungen, die sich daraus ergeben, wurden berücksichtigt. Der erforderliche Qualifikations- und Handlungsrahmen für das einzusetzende Personal ergibt sich durch die jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder abhängig von Art, Nutzung und Größe der Stauanlage.
Die im Regelwerk geforderte Qualifizierung des Stauanlagenpersonals wird im Rahmen dieses Merkblatts als „Fachkunde Stauanlagen“ bezeichnet und inhaltlich konkretisiert. Es werden Hinweise gegeben auf die erforderliche Berufsausbildung und die Zusatzqualifikation als Mindestanforderung für den Einsatz im Stauanlagenbereich. Außerdem enthält dieses Merkblatt einen Rahmenplan über die erforderlichen Inhalte zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ und gibt somit die Basis der zu vermittelnden Kompetenzen vor.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Das Ziel des Stauanlagenbetreibers ist es, sich hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal und der Organisation handlungs- und rechtssicher aufzustellen. Dieses Merkblatt stellt eine entsprechende Orientierungshilfe dar. Bezugnehmend auf DWA-M 1002 werden die dort getroffenen Aussagen insbesondere hinsichtlich des technischen Fachpersonals konkretisiert.
Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, dienen dazu als Grundlage. Der an Stauanlagen erforderliche Qualifikations- und Handlungsrahmen für das einzusetzende Personal ergibt sich durch die jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder. Diese sind an Stauanlagen vielfältig, u.a. abhängig von Art, Nutzung und Größe der Stauanlage. Die im Regelwerk geforderte Qualifizierung des Stauanlagenpersonals wird als „Fachkunde Stauanlagen“ bezeichnet und inhaltlich konkretisiert. Es werden Hinweise gegeben auf die erforderliche Berufsausbildung und die Zusatzqualifikation als Mindestanforderung für den Einsatz im Stauanlagenbereich. Außerdem enthält dieses Merkblatt einen Rahmenplan über die erforderlichen Inhalte zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ und gibt somit die Basis der zu vermittelnden Kompetenzen vor.
Aktualisiert: 2019-11-22
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Das Ziel des Stauanlagenbetreibers ist es, sich hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal und der Organisation handlungs- und rechtssicher aufzustellen. Dieses Merkblatt stellt eine entsprechende Orientierungshilfe dar. Bezugnehmend auf DWA-M 1002 werden die dort getroffenen Aussagen insbesondere hinsichtlich des technischen Fachpersonals konkretisiert.
Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, dienen dazu als Grundlage. Der an Stauanlagen erforderliche Qualifikations- und Handlungsrahmen für das einzusetzende Personal ergibt sich durch die jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder. Diese sind an Stauanlagen vielfältig, u.a. abhängig von Art, Nutzung und Größe der Stauanlage. Die im Regelwerk geforderte Qualifizierung des Stauanlagenpersonals wird als „Fachkunde Stauanlagen“ bezeichnet und inhaltlich konkretisiert. Es werden Hinweise gegeben auf die erforderliche Berufsausbildung und die Zusatzqualifikation als Mindestanforderung für den Einsatz im Stauanlagenbereich. Außerdem enthält dieses Merkblatt einen Rahmenplan über die erforderlichen Inhalte zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ und gibt somit die Basis der zu vermittelnden Kompetenzen vor.
Aktualisiert: 2019-11-22
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