Die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen Vorstandsmitglieder berechtigterweise auf Rechtsauskünfte vertrauen dürfen, ist für die Praxis von grundlegender und alltäglicher Bedeutung. Thomas Diekmann verfolgt mit seiner Untersuchung einen ganzheitlichen Ansatz und entwickelt ausgehend von den dogmatischen Determinanten des jeweiligen Pflichtenkontexts die Sorgfaltsanforderungen, deren Einhaltung ein Vertrauen von Vorstandsmitgliedern auf Rechtsauskünfte rechtfertigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor befaßt sich mit den Grundfragen der Ermittlung ausländischen Rechts. Aus der Perspektive der Rechtsvergleichung wird die Praktikabilität der ausländischen Auskunft nach dem Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommen untersucht und einer selbständigen Ermittlung gegenübergestellt. Der eröffnende Rechtsvergleich offenbart, daß die begriffsjuristische Zuordnung ausländischen Rechts als Tatsache oder Recht ungeeignet ist, die prozessuale Behandlung näher zu begründen. Trotz der ungenauen Formulierung und der systematischen Stellung des § 293 ZPO wird im folgenden deutlich, daß die Ermittlung ausländischen Rechts Aufgabe des deutschen Gerichts ist, der es sich von Amts wegen zu unterziehen hat. Das Spannungsverhältnis zwischen dem förmlichen Beweisverfahren und formlosen Ermittlungen wird zugunsten des Auswahlermessens des Gerichts aufgelöst. Das Rechtsauskunftsübereinkommen bietet sich bei Einzelfragen an, die aus dem Sachverhalt gelöst und abstrakt beantwortet werden können. Die Verwertbarkeit der Auskünfte hängt maßgeblich von der Fragestellung sowie Übersetzungsqualität ab und bestätigt die beim Rechtsvergleich aufgezeigte Zurückhaltung im Umgang mit dem Übereinkommen. Die gerichtsinterne Erkenntniserlangung als unmittelbarer Ausdruck der Amtsermittlung verlangt grundsätzlich nach einer Vorkenntnis, die zugleich Konzentrationsmaßnahmen bedingt. Abhängig vom Zugang ist die Beteiligung der Parteien als Mitwirkungspflicht ausgestaltet. Da die Grenzen zwischen revisiblem Verfahrensverstoß und irrevisiblem Rechtsanwendungsfehler fließend sind, werden die Parteien aufgefordert, ausführlich zum Auslandsrecht Stellung zu nehmen, um sich die Möglichkeit der Revision zu erhalten. Den Folgen der Nichtermittelbarkeit vorangestellt ist die Befürwortung der Gesetzesanalogie, während eine weitergehende Rechtsfortbildung sowie relative Nichtermittelbarkeit abgelehnt werden. Auf der Rechtsfolgenseite wird eine differenzierte Lösung angeboten, wobei eine kollisionsrechtliche Hilfsanknüpfung dem vorzeitigen Rückgriff auf die lex fori vorgezogen wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Der Autor befaßt sich mit den Grundfragen der Ermittlung ausländischen Rechts. Aus der Perspektive der Rechtsvergleichung wird die Praktikabilität der ausländischen Auskunft nach dem Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommen untersucht und einer selbständigen Ermittlung gegenübergestellt. Der eröffnende Rechtsvergleich offenbart, daß die begriffsjuristische Zuordnung ausländischen Rechts als Tatsache oder Recht ungeeignet ist, die prozessuale Behandlung näher zu begründen. Trotz der ungenauen Formulierung und der systematischen Stellung des § 293 ZPO wird im folgenden deutlich, daß die Ermittlung ausländischen Rechts Aufgabe des deutschen Gerichts ist, der es sich von Amts wegen zu unterziehen hat. Das Spannungsverhältnis zwischen dem förmlichen Beweisverfahren und formlosen Ermittlungen wird zugunsten des Auswahlermessens des Gerichts aufgelöst. Das Rechtsauskunftsübereinkommen bietet sich bei Einzelfragen an, die aus dem Sachverhalt gelöst und abstrakt beantwortet werden können. Die Verwertbarkeit der Auskünfte hängt maßgeblich von der Fragestellung sowie Übersetzungsqualität ab und bestätigt die beim Rechtsvergleich aufgezeigte Zurückhaltung im Umgang mit dem Übereinkommen. Die gerichtsinterne Erkenntniserlangung als unmittelbarer Ausdruck der Amtsermittlung verlangt grundsätzlich nach einer Vorkenntnis, die zugleich Konzentrationsmaßnahmen bedingt. Abhängig vom Zugang ist die Beteiligung der Parteien als Mitwirkungspflicht ausgestaltet. Da die Grenzen zwischen revisiblem Verfahrensverstoß und irrevisiblem Rechtsanwendungsfehler fließend sind, werden die Parteien aufgefordert, ausführlich zum Auslandsrecht Stellung zu nehmen, um sich die Möglichkeit der Revision zu erhalten. Den Folgen der Nichtermittelbarkeit vorangestellt ist die Befürwortung der Gesetzesanalogie, während eine weitergehende Rechtsfortbildung sowie relative Nichtermittelbarkeit abgelehnt werden. Auf der Rechtsfolgenseite wird eine differenzierte Lösung angeboten, wobei eine kollisionsrechtliche Hilfsanknüpfung dem vorzeitigen Rückgriff auf die lex fori vorgezogen wird.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen Vorstandsmitglieder berechtigterweise auf Rechtsauskünfte vertrauen dürfen, ist für die Praxis von grundlegender und alltäglicher Bedeutung. Thomas Diekmann verfolgt mit seiner Untersuchung einen ganzheitlichen Ansatz und entwickelt ausgehend von den dogmatischen Determinanten des jeweiligen Pflichtenkontexts die Sorgfaltsanforderungen, deren Einhaltung ein Vertrauen von Vorstandsmitgliedern auf Rechtsauskünfte rechtfertigt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Autor befaßt sich mit den Grundfragen der Ermittlung ausländischen Rechts. Aus der Perspektive der Rechtsvergleichung wird die Praktikabilität der ausländischen Auskunft nach dem Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommen untersucht und einer selbständigen Ermittlung gegenübergestellt. Der eröffnende Rechtsvergleich offenbart, daß die begriffsjuristische Zuordnung ausländischen Rechts als Tatsache oder Recht ungeeignet ist, die prozessuale Behandlung näher zu begründen. Trotz der ungenauen Formulierung und der systematischen Stellung des § 293 ZPO wird im folgenden deutlich, daß die Ermittlung ausländischen Rechts Aufgabe des deutschen Gerichts ist, der es sich von Amts wegen zu unterziehen hat. Das Spannungsverhältnis zwischen dem förmlichen Beweisverfahren und formlosen Ermittlungen wird zugunsten des Auswahlermessens des Gerichts aufgelöst. Das Rechtsauskunftsübereinkommen bietet sich bei Einzelfragen an, die aus dem Sachverhalt gelöst und abstrakt beantwortet werden können. Die Verwertbarkeit der Auskünfte hängt maßgeblich von der Fragestellung sowie Übersetzungsqualität ab und bestätigt die beim Rechtsvergleich aufgezeigte Zurückhaltung im Umgang mit dem Übereinkommen. Die gerichtsinterne Erkenntniserlangung als unmittelbarer Ausdruck der Amtsermittlung verlangt grundsätzlich nach einer Vorkenntnis, die zugleich Konzentrationsmaßnahmen bedingt. Abhängig vom Zugang ist die Beteiligung der Parteien als Mitwirkungspflicht ausgestaltet. Da die Grenzen zwischen revisiblem Verfahrensverstoß und irrevisiblem Rechtsanwendungsfehler fließend sind, werden die Parteien aufgefordert, ausführlich zum Auslandsrecht Stellung zu nehmen, um sich die Möglichkeit der Revision zu erhalten. Den Folgen der Nichtermittelbarkeit vorangestellt ist die Befürwortung der Gesetzesanalogie, während eine weitergehende Rechtsfortbildung sowie relative Nichtermittelbarkeit abgelehnt werden. Auf der Rechtsfolgenseite wird eine differenzierte Lösung angeboten, wobei eine kollisionsrechtliche Hilfsanknüpfung dem vorzeitigen Rückgriff auf die lex fori vorgezogen wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen Vorstandsmitglieder berechtigterweise auf Rechtsauskünfte vertrauen dürfen, ist für die Praxis von grundlegender und alltäglicher Bedeutung. Thomas Diekmann verfolgt mit seiner Untersuchung einen ganzheitlichen Ansatz und entwickelt ausgehend von den dogmatischen Determinanten des jeweiligen Pflichtenkontexts die Sorgfaltsanforderungen, deren Einhaltung ein Vertrauen von Vorstandsmitgliedern auf Rechtsauskünfte rechtfertigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-05-02
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Das Buch beschäftigt sich mit der Tatsache, dass seit hunderten von Jahren immer mehr und mehr Menschen den Berufsstand des Juristen wählen.
Aktualisiert: 2022-12-07
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Die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen Vorstandsmitglieder berechtigterweise auf Rechtsauskünfte vertrauen dürfen, ist für die Praxis von grundlegender und alltäglicher Bedeutung. Thomas Diekmann verfolgt mit seiner Untersuchung einen ganzheitlichen Ansatz und entwickelt ausgehend von den dogmatischen Determinanten des jeweiligen Pflichtenkontexts die Sorgfaltsanforderungen, deren Einhaltung ein Vertrauen von Vorstandsmitgliedern auf Rechtsauskünfte rechtfertigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Autor befaßt sich mit den Grundfragen der Ermittlung ausländischen Rechts. Aus der Perspektive der Rechtsvergleichung wird die Praktikabilität der ausländischen Auskunft nach dem Europäischen Rechtsauskunftsübereinkommen untersucht und einer selbständigen Ermittlung gegenübergestellt. Der eröffnende Rechtsvergleich offenbart, daß die begriffsjuristische Zuordnung ausländischen Rechts als Tatsache oder Recht ungeeignet ist, die prozessuale Behandlung näher zu begründen. Trotz der ungenauen Formulierung und der systematischen Stellung des § 293 ZPO wird im folgenden deutlich, daß die Ermittlung ausländischen Rechts Aufgabe des deutschen Gerichts ist, der es sich von Amts wegen zu unterziehen hat. Das Spannungsverhältnis zwischen dem förmlichen Beweisverfahren und formlosen Ermittlungen wird zugunsten des Auswahlermessens des Gerichts aufgelöst. Das Rechtsauskunftsübereinkommen bietet sich bei Einzelfragen an, die aus dem Sachverhalt gelöst und abstrakt beantwortet werden können. Die Verwertbarkeit der Auskünfte hängt maßgeblich von der Fragestellung sowie Übersetzungsqualität ab und bestätigt die beim Rechtsvergleich aufgezeigte Zurückhaltung im Umgang mit dem Übereinkommen. Die gerichtsinterne Erkenntniserlangung als unmittelbarer Ausdruck der Amtsermittlung verlangt grundsätzlich nach einer Vorkenntnis, die zugleich Konzentrationsmaßnahmen bedingt. Abhängig vom Zugang ist die Beteiligung der Parteien als Mitwirkungspflicht ausgestaltet. Da die Grenzen zwischen revisiblem Verfahrensverstoß und irrevisiblem Rechtsanwendungsfehler fließend sind, werden die Parteien aufgefordert, ausführlich zum Auslandsrecht Stellung zu nehmen, um sich die Möglichkeit der Revision zu erhalten. Den Folgen der Nichtermittelbarkeit vorangestellt ist die Befürwortung der Gesetzesanalogie, während eine weitergehende Rechtsfortbildung sowie relative Nichtermittelbarkeit abgelehnt werden. Auf der Rechtsfolgenseite wird eine differenzierte Lösung angeboten, wobei eine kollisionsrechtliche Hilfsanknüpfung dem vorzeitigen Rückgriff auf die lex fori vorgezogen wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Unser Buch erleichtert den Zugang zu Recht und Gesetz, schult im Umgang mit Anwälten und beschreibt, was einen vor Gericht erwartet. Außerdem: Was man unbedingt wissen sollte, falls man einmal selbst geklagt wird. Mit vielen nützlichen Adressen.
Aktualisiert: 2021-11-30
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Durchführungsvorschriften zum EPÜ (1973)
Aktualisiert: 2020-01-20
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Vorstandsmitglieder treffen Fehlentscheidungen. Selbst das umsichtigste Vorstandsmitglied, das sich im Rahmen eines Entscheidungsfindungsprozesses an einen ausgewiesenen Rechtsexperten wendet, dessen Rat einholt und befolgt, ist nicht davor gefeit, eine Fehlentscheidung zu treffen. Insofern stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verteidigung gegen den Vorwurf einer Fehlentscheidung Erfolg verspricht und einer haftungsrechtlichen Verantwortlichkeit entgangen werden kann. In der deutschen Rechtswissenschaft hat diese Frage - trotz ihrer praktischen Relevanz - lange Zeit nur geringe Beachtung gefunden. Erst in den vergangenen Jahren wurde damit begonnen, Grundsätze in Bezug auf ein erfolgversprechendes Verteidigungsvorbringen gegen eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme zu entwickeln. Dieses Werk setzt sich mit den bisher in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum erarbeiteten Verteidigungsansätzen gegen eine zivilrechtliche Inanspruchnahme von Geschäftsleitern auseinander. Überdies werden neue Kriterien entwickelt, die für oder gegen die Geeignetheit einer Expertenauskunft als Vertrauensgrundlage für ein daran ausgerichtetes Vorstandshandeln sprechen. Insofern verfolgt dieses Werk nicht nur einen wissenschaftlichen Anspruch, sondern auch praktische Ziele. Es soll Geschäftsleitern Leitlinien an Hand geben, nach denen sie ihr organschaftliches Handeln ausrichten und den Grad berechtigten Vertrauens messen können.
Aktualisiert: 2019-12-20
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