Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Übertragung und Übernahme der Strafverfolgung

Übertragung und Übernahme der Strafverfolgung von Böse,  Martin
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit können Staaten die Durchführung bzw. Fortführung eines Strafverfahrens auf einen anderen Staat (z.B. den Heimatstaat des Täters) übertragen. In Deutschland ist dieses Kooperationsinstrument indes nicht gesetzlich geregelt. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Reform des deutschen Rechtshilferechts analysiert die Studie den bestehenden Rechtsrahmen im Völker- und Unionsrecht sowie die entsprechenden Regelungen in der Schweiz und in den Niederlanden und skizziert, wie eine gesetzliche Regelung in Deutschland aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-19
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Übertragung und Übernahme der Strafverfolgung

Übertragung und Übernahme der Strafverfolgung von Böse,  Martin
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit können Staaten die Durchführung bzw. Fortführung eines Strafverfahrens auf einen anderen Staat (z.B. den Heimatstaat des Täters) übertragen. In Deutschland ist dieses Kooperationsinstrument indes nicht gesetzlich geregelt. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Reform des deutschen Rechtshilferechts analysiert die Studie den bestehenden Rechtsrahmen im Völker- und Unionsrecht sowie die entsprechenden Regelungen in der Schweiz und in den Niederlanden und skizziert, wie eine gesetzliche Regelung in Deutschland aussehen könnte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nationales Recht als terra incognita?

Nationales Recht als terra incognita? von Zehetgruber,  Christoph
Anhand einer Darstellung und Interpretation des Merkmals der beiderseitigen Sanktionierbarkeit in der Vollstreckungshilfe beschäftigt sich das vorliegende Werk mit einem Teilbereich eines dunklen und (aus strafrechtlicher Perspektive) immer noch wenig aufgearbeiteten Kapitels der chilenisch-deutschen Geschichte: der Colonia Dignidad bzw. Villa Baviera und der (möglichen) Vollstreckung eines chilenischen Strafurteils in Deutschland wegen Beihilfe zu in Chile begangenen Sexualstraften. Hierbei erfolgen umfassende, kritische Würdigungen insofern einschlägiger Entscheidungen des LG Krefeld sowie des OLG Düsseldorf unter strafvollstreckungsrechtlichen, materiell-rechtlichen sowie prozessualen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen von Wortmann,  Marc
Das Thema der Untersuchung ist die Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung und ihre Umsetzung in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage des transnationalen Beweisverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Die zentrale Frage ist, ob mit der Richtlinie eine Grundlage für den transnationalen Beweisverkehr geschaffen wurde, die Unterschiede in den Strafrechtsordnungen überwindet und Beschuldigtenrechte ausreichend berücksichtigt. Unterschiedliche Kritikpunkte an der Richtlinie werden dabei aufgegriffen. Schwerpunkte sind beispielsweise die Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit einer Ermittlungsanordnung, aber auch die Fragen des Rechtsschutzes und der Beweisverwertung. Mitgeteilt werden auch die innerstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen von Wortmann,  Marc
Das Thema der Untersuchung ist die Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung und ihre Umsetzung in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage des transnationalen Beweisverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Die zentrale Frage ist, ob mit der Richtlinie eine Grundlage für den transnationalen Beweisverkehr geschaffen wurde, die Unterschiede in den Strafrechtsordnungen überwindet und Beschuldigtenrechte ausreichend berücksichtigt. Unterschiedliche Kritikpunkte an der Richtlinie werden dabei aufgegriffen. Schwerpunkte sind beispielsweise die Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit einer Ermittlungsanordnung, aber auch die Fragen des Rechtsschutzes und der Beweisverwertung. Mitgeteilt werden auch die innerstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtshilferecht in Strafsachen

Rechtshilferecht in Strafsachen von Ambos,  Kai, Koenig,  Stefan, Rackow,  Peter
Der NomosKommentar zum Rechtshilferecht in Strafsachen führt den Nutzer anhand eines klaren Gliederungssystems durch das Geflecht nationaler und europäischer Regelungen direkt zur einschlägigen Normkommentierung für seine Fallfrage. Zuständigkeitsfragen, Rechtsschutzmöglichkeiten und konkrete Musterformulierungen sind integriert. Die 2. Auflage erläutert: • IRG auf aktuellem Stand: Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung sowie der EU-Rahmenbeschlüsse zu Geldsanktionen, Einziehung, Bewährungsmaßnahmen und zur U-Haftvermeidung; Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung; Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung • Alle maßgeblichen EG/EU-Rechtsakte: insbesondere Europäischer Haftbefehl, die neue Europäische Ermittlungsanordnung, Europäische StA • Relevante Regelungen des Schengener Übereinkommens/der Europarats-Übereinkommen • Rechtshilferecht für Österreich und die Schweiz • Spontane Rechtshilfe und automatischer Informationsaustausch • Relevante Regelungen der 18 wichtigsten ausländischen Staaten, anhand eines auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis ausgerichteten Fragenkatalogs u. a. zu Befugnissen, Betroffenenrechten und Rechtshilfehindernissen. Bereits berücksichtigt: Entwurf eines IRG-Änderungsgesetzes zur Durchführung der VO Sicherstellung und Einziehung. Unter der Herausgeberschaft von Judge Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, RA Honorar-Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, und apl. Prof. Dr. Peter Rackow versammelt der Kommentar das Who ist Who nationaler und internationaler Experten des Rechthilferechts in Strafsachen: Prof. Dr. Silvia Allegrezza, Université du Luxembourg | Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Universität Göttingen, Judge Kosovo Specialist Chambers | Prof. Dr. Dr. h.c. Lorena Bachmaier Winter, Universidad Complutense de Madrid | Prof. Dr. Stefanie Bock, Philipps-Universität Marburg | Dr. Gleb Bogush, National Research University Higher School of Economics, Moskau | Vânia Costa Ramos, Rechtsanwältin, Lissabon | Rosemary Davidson, Barrister, London | Bernhard Docke, Rechtsanwalt, Bremen | Prof. Dr. Emanuela Fronza, Università di Bologna | Adrian Furtwängler, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Margarete Gräfin v. Galen, Rechtsanwältin, Berlin | Dr. Annika Maleen Gronke, MLE, Richterin, Amtsgericht Lörrach | Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Leitender Oberstaatsanwalt, Schleswig | Guntram Hahne, Oberstaatsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Dan Helenius, University of Helsinki | Tobias Jakubetz, Vorsitzender Richter am LG Göttingen | John Jones, QC, Doughty Street Chambers, London | Prof. Dr. Krisztina Karsai, LL.M., Szegedi Tudományegyetem/Universität Szeged | Prof. i.R. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg | Prof. Dr. André Klip, Universiteit Maastricht | Dr. Wolfgang Köberer, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M. | Honorar-Prof. Dr. Stefan König, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Universität Augsburg | Prof. Dr. Fannie Lafontaine, Université Laval, Quebec | Prof. Dr. Máximo Langer, University of California, Los Angeles | Prof. Dr. Katalin Ligeti, Université du Luxembourg | Prof. Dr. Ezequiel Malarino, CONICET – Universidad de San Andrés | PD Dr. Remigijus Merkevičius, Vilniaus Universitetas | Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M., Universität Zürich | Prof. Dr. Carsten Momsen, Freie Universität Berlin | Prof. Dr. Verena Murschetz, LL.M., Universität Innsbruck | Martin Petschko, Université du Luxembourg | apl. Prof. Dr. Peter Rackow, Universität Göttingen | Eneas Romero, Staatsanwalt, Fortaleza | Prof. Dr. Paulo de Sousa Mendes, Universität Lissabon | Marta Stelzer-Więckowska, Universität Zürich | Ass. Prof. Dr. Annika Suominen, Stockholm University | Prof. habil. Dr. Gintaras Švedas, Vilniaus Universitetas | Prof. Dr. Andrzej Światłowski, Jagiellonen-Universität Krakau | Prof. Dr. Dr. h.c. Yener Ünver, Özyeğin Üniversitesi, Istanbul | Lisa Urban, KU Leuven und Université du Luxembourg | Prof. Dr. Frank Verbruggen, KU Leuven | Lea Voigt, Rechtsanwältin, Bremen | Dr. Julien Walther, MCF HDR, Université de Lorraine, Metz | Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M., Universität Konstanz | Dr. Kathleen Wolter, Richterin am VG Berlin | Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Wien
Aktualisiert: 2022-12-09
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Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Rechtshilfe- und Strafanwendungsrecht

Der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit im Rechtshilfe- und Strafanwendungsrecht von Conrad,  Peter
Der Begriff "beiderseitige Strafbarkeit" bedeutet für sich genommen, dass eine Handlung nach dem Recht zweier Staaten strafbar ist. Bedeutsam ist er sowohl im Rechtshilfe- als auch im Strafanwendungsrecht. Im Auslieferungsrecht stellt der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit eines der traditionellen und grundlegenden Prinzipien dar. Beiderseitig strafbar bedeutet, dass die dem Verfolgten vorgeworfene Tat sowohl nach dem Recht des um Auslieferung ersuchenden als auch nach dem Recht des um Auslieferung ersuchten Staates strafbar sein muss. Trotz seiner festen Verankerung in den bi- und multilateralen Rechtshilfeverträgen der Staaten in Europa war der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit zeit seiner Existenz umstritten. Eine neue Intensität erfuhr die Diskussion mit dem Erlass des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl im Jahre 2002. Durch den Rahmenbeschluss wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die beiderseitige Strafbarkeit für bestimmte Straftaten als Auslieferungsvoraussetzung abzuschaffen. Das daraufhin verabschiedete Europäische Haftbefehlsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht insgesamt für nichtig erklärt. Mit dieser Studie wird der Versuch unternommen, das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Dies beinhaltet, dessen Bedeutung und Stellung im Rechtssystem sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu definieren und Lösungsansätze für verfassungs- und europarechtliche Konflikte aufzuzeigen, die aus seiner möglichen Abschaffung resultieren. Eingegangen wird auch auf die Frage, welche Elemente der Strafbarkeit (objektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld) nach dem Recht des ersuchten Staates erfüllt sein müssen und inwieweit die für die Auslieferung gefundenen Ergebnisse auf die Vollstreckungshilfe, die Durchlieferung und die sonstige Rechtshilfe anwendbar sind. Die Untersuchung des Strafanwendungsrechts und der dortigen Verankerung der beiderseitigen Strafbarkeit (dort als Erfordernis der Tatortstrafbarkeit bezeichnet) runden das Buch ab. Deutsches Strafrecht ist oft nur dann für im Ausland begangene Taten anwendbar, wenn die Tat auch nach dem Recht des Tatortes strafbar ist. Die einzelnen Anknüpfungsprinzipien strafrechtlicher Zuständigkeit (z. B. das aktive und das passive Personalitätsprinzip) werden auf ihre völker- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Dies geschieht unter besonderer Berücksichtigung des Tatortstrafbarkeit-Erfordernisses und seiner Funktion. Analog zum auslieferungsrechtlichen Teil wird schließlich der Frage nachgegangen, inwieweit seine Abschaffung völker- und verfassungsrechtlich zulässig ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Strafrecht ohne Grenzen

Strafrecht ohne Grenzen von Sinn,  Arndt, Wang,  Hsiao-Wen, Wu,  Jiuan-Yih, Zöller,  Mark Alexander
Sowohl die modernen Formen der Kriminalität als auch die darauf bezogene Strafverfolgung sind im 21. Jahrhundert in erheblichem Maße durch eine Tendenz zur Globalisierung und Vernetzung geprägt. Den daraus folgenden Herausforderungen können sich die einzelnen Staaten nicht mehr alleine stellen, sondern müssen sich zwangsläufig zusammenschließen, um neue Formen der Kooperation und gegenseitigen Unterstützung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund versammelt der vorliegende Band die Tagungsreferate, die im Jahr 2013 im Rahmen des Dritten Deutsch-Taiwanesischen Strafrechtsforums an der National Kaohsiung University, der National Cheng Kung University und der National Chengchi University von deutschen, taiwanesischen und japanischen Strafrechtswissenschaftlern gehalten wurden. Sie reichen von aktuellen Fragen des Rechtshilferechts bis hin zu Problemstellungen des Computer-, Internet- und Umweltstrafrechts und bieten damit in rechtsvergleichender Sichtweise Bausteine für ein „Strafrecht ohne Grenzen“.
Aktualisiert: 2021-10-07
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