Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau).

Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau). von Demske,  Antje
Von Gesetzes wegen ist der Flächennutzungsplan eines der beiden zentralen Instrumente zur Gestaltung und Steuerung der gesamträumlichen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Als gesamträumliches Bodennutzungskonzept gibt er die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke der Gemeinde vor und setzt damit den Rahmen, aus dem heraus der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen treffen kann. Obwohl der Flächennutzungsplan in dieser Hinsicht weitgehend eine positiv-rechtliche Ausgestaltung erfahren hat, wird er in der Praxis oftmals als unerwünschtes Beiwerk angesehen. Die Gemeinden greifen deshalb auf sog. informelle Pläne zur Stadtentwicklung zurück. In Folge dessen werden Entscheidungen über Flächennutzungen kaum noch auf Grundlage einer gesamtstädtebaulichen Konzeption getroffen. Dies steht ausdrücklich im Widerspruch zur gesetzlichen Intention der Flächennutzungsplanung. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist gerade in der heutigen Zeit geboten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen.

Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen. von Sobota,  Sebastian
Nebenfolge? Zwischen Strafe und Maßregel enthält das StGB eine weitere Sanktion. Als »Nebenfolgen« finden sich in § 45 und im Nebenstrafrecht zahlreiche (z.T. gesetzliche) Rechts- und Fähigkeitsverluste, die den Verurteilten noch härter als die Strafe selbst treffen können und es jedes Jahr tausendfach tun. Gleichwohl sind die Konturen der Nebenfolge weitgehend unklar. Die Arbeit untersucht deshalb Dogmatik und Rechtsnatur der Nebenfolge und gibt einen Überblick über Nebenfolgen außerhalb des StGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Helgoländer Papier – grundsätzliche wissenschaftliche Anforderungen

Das Helgoländer Papier – grundsätzliche wissenschaftliche Anforderungen von Brandt,  Edmund
Nach der grundlegenden Bad Oeynhausen-Entscheidung des Bundes verwaltungs gerichts°°hat die Frage der Bestandserfassung und der Bewertung des Tötungsrisikos im Rahmen der°°Prüfung von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien°°zu erfolgen. Ausschließlich wissenschaftliche Kriterien meint in dem Zusammenhang die°°Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis.°°Das Helgoländer Papier, seiner Rechtsnatur nach weder ein untergesetzliches Regelwerk°°noch eine Fachkonvention, das ausdrücklich den Anspruch der Wissenschaftlichkeit°°erhebt, weist insoweit gravierende Mängel auf. Das betrifft insbesondere die normative°°Absicherung, den Umgang mit Befunden, die Rück verfolg bar keit von Belegen und Quellen°°sowie nicht zuletzt die Auseinandersetzung mit abweichenden Ansätzen und die Ableitung°°von Folgerungen.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau).

Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau). von Demske,  Antje
Von Gesetzes wegen ist der Flächennutzungsplan eines der beiden zentralen Instrumente zur Gestaltung und Steuerung der gesamträumlichen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Als gesamträumliches Bodennutzungskonzept gibt er die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke der Gemeinde vor und setzt damit den Rahmen, aus dem heraus der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen treffen kann. Obwohl der Flächennutzungsplan in dieser Hinsicht weitgehend eine positiv-rechtliche Ausgestaltung erfahren hat, wird er in der Praxis oftmals als unerwünschtes Beiwerk angesehen. Die Gemeinden greifen deshalb auf sog. informelle Pläne zur Stadtentwicklung zurück. In Folge dessen werden Entscheidungen über Flächennutzungen kaum noch auf Grundlage einer gesamtstädtebaulichen Konzeption getroffen. Dies steht ausdrücklich im Widerspruch zur gesetzlichen Intention der Flächennutzungsplanung. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist gerade in der heutigen Zeit geboten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen.

Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen. von Sobota,  Sebastian
Nebenfolge? Zwischen Strafe und Maßregel enthält das StGB eine weitere Sanktion. Als »Nebenfolgen« finden sich in § 45 und im Nebenstrafrecht zahlreiche (z.T. gesetzliche) Rechts- und Fähigkeitsverluste, die den Verurteilten noch härter als die Strafe selbst treffen können und es jedes Jahr tausendfach tun. Gleichwohl sind die Konturen der Nebenfolge weitgehend unklar. Die Arbeit untersucht deshalb Dogmatik und Rechtsnatur der Nebenfolge und gibt einen Überblick über Nebenfolgen außerhalb des StGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau).

Die Steuerungswirkung des Flächennutzungsplans und seine Bedeutung nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG Bau). von Demske,  Antje
Von Gesetzes wegen ist der Flächennutzungsplan eines der beiden zentralen Instrumente zur Gestaltung und Steuerung der gesamträumlichen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Als gesamträumliches Bodennutzungskonzept gibt er die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke der Gemeinde vor und setzt damit den Rahmen, aus dem heraus der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen treffen kann. Obwohl der Flächennutzungsplan in dieser Hinsicht weitgehend eine positiv-rechtliche Ausgestaltung erfahren hat, wird er in der Praxis oftmals als unerwünschtes Beiwerk angesehen. Die Gemeinden greifen deshalb auf sog. informelle Pläne zur Stadtentwicklung zurück. In Folge dessen werden Entscheidungen über Flächennutzungen kaum noch auf Grundlage einer gesamtstädtebaulichen Konzeption getroffen. Dies steht ausdrücklich im Widerspruch zur gesetzlichen Intention der Flächennutzungsplanung. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist gerade in der heutigen Zeit geboten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Laesio enormis

Laesio enormis von Klever,  Lukas
Über Anwendungsbereich, Rechtsnatur und Wirkungen der Vertragsanfechtung wegen laesio enormis herrscht – trotz über 200-jährigen Bestands dieses Rechtsinstituts im ABGB – keine Einigkeit. Der Autor widmet sich diesen Themenbereichen und nimmt eine ausführliche Untersuchung vor.Schwerpunkte des Werkes bilden dabei die dogmatische Einordnung des Tatbestands sowie die seit langem diskutierte Streitfrage des Verhältnisses der Laesionsanfechtung zu den Gewährleistungsbehelfen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Insolvenzanfechtung aus zivilrechtlicher Perspektive

Die Insolvenzanfechtung aus zivilrechtlicher Perspektive von Zenger,  Ralph
Die Rechtsnatur der Insolvenzanfechtung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sind seit jeher umstritten. In Abkehr zu den üblichen Deutungsversuchen führt Ralph Zenger die Insolvenzanfechtung auf zivilrechtliche Prinzipien zurück, indem er vielfältige Vergleiche mit bekannten zivilrechtlichen Rechtsinstituten anstellt und dabei erstaunliche Parallelen offenlegt. Durch eine Rückbesinnung auf das allgemeine Zivilrecht entwickelt er eine stringente und nachvollziehbare Dogmatik der Insolvenzanfechtung. Zugleich zeigt Ralph Zenger, dass eine Anbindung an das Zivilrecht interessengerechte und rechtssichere Lösungen anfechtungsrechtlicher Problemkreise ermöglicht, insbesondere in den praktisch relevanten sogenannten Kollisionsfällen, in denen das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters mit Rechten von Gläubigern des Anfechtungsgegners zu konkurrieren hat.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Verletzung von Schiedsvereinbarungen

Verletzung von Schiedsvereinbarungen von Frohloff,  Jan
Schiedsvereinbarungen haben im heutigen Wirtschaftsverkehr eine große Bedeutung. Doch welche Pflichten entstehen aus der Schiedsvereinbarung und welche Rechtsfolgen hat eine Pflichtverletzung? Jan Frohloff legt mit seiner Arbeit die erste umfassende Untersuchung zu diesem Thema für das deutsche Schiedsverfahrensrecht vor. Er differenziert zwischen schiedsvertraglichen Pflichten und Lasten und leitet fünf Pflichten ab, die für die Parteien einer Schiedsvereinbarung entstehen. Für diese fünf schiedsvertraglichen Pflichten stellt der Autor dar, ob eine Pflichtverletzung einen Anspruch auf Schadensersatz auslöst, ob die Pflichten vor einem staatlichen Gericht oder einem Schiedsgericht durchgesetzt werden können und ob sich eine Schiedspartei bei einer Pflichtverletzung der Gegenseite von der Schiedsvereinbarung lösen kann. "Das Werk ist ein Muss für alle am Schiedsverfahrensrecht Interessierten." Evgenia Peiffer RabelsZ 85 (2021), S. 711-715 "Frohloffs Arbeit gelingt es, eine Fülle praktisch relevanter Fragen auf ihr gemeinsames Fundament herunterzubrechen und auch komplexe Probleme gut verständlich zu beleuchten. Dabei belohnt er den Leser nicht nur mit einem umfassenden Überblick über den Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft, sondern auch mit einem äußerst angenehmen Leseerlebnis, das jedem empfohlen werden kann, der sich für den theoretischen Unterbau des Schiedsverfahrensrechts interessiert." Tobias A. Strecker SchiedsVZ 2022, S. 289-291
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag von Kemper,  Ulf-Gerson
Trotz einer seit über 100 Jahren intensiv geführten Diskussion ist die Frage nach dem „Wesen“ und der Rechtsnatur des Versicherungsvertrags i.S.d. § 1 VVG auch heute noch weitgehend ungelöst. Ursache hierfür ist in erster Linie die auch im allgemeinen Vertragsrecht zu verzeichnende Unkenntnis über die rechtsdogmatischen Grundlagen bei der Bestimmung des „Wesens“ eines Vertragsverhältnisses und seiner Rechtsnatur. Mit vorliegendem Buch hat sich der Verfasser zur Aufgabe gemacht, die vorbezeichneten Probleme zu lösen, indem er zunächst einmal die allgemeine rechtsdogmatische Frage beantwortet, wie überhaupt ein Vertragsverhältnis rechtsmethodisch erfasst und in das System der gesetzlich geregelten Vertragstypen gesetzt werden kann. Ein Hauptschwerpunkt liegt hierbei in der Untersuchung der Unterschiede zwischen der klassischen begriffslogischen Rechtsmethodik und der sog. modernen Typuskonzeption. Auf dieser insoweit rechtsmethodisch gesicherten Basis analysiert und diskutiert der Autor sodann die Frage nach dem „Wesen“ des Versicherungsvertrags i.S.d. § 1 VVG, also nach dessen vertragstypischen Merkmalen. Hierbei untersucht der Verfasser ausführlich die Frage, was denn überhaupt der eigentliche Inhalt der vom Versicherer geschuldeten Versicherungsleistung ist: die im Versicherungsfall geschuldete Geldleistung oder die während der gesamten Vertragsdauer kontinuierlich erbrachte Gefahrtragung (Stichwort: Geldleistungstheorie vs. Gefahrtragungstheorie)? Ferner geht der Verfasser den Fragen nach, welche Funktion ein Versicherungsvertrag erfüllt; und ob es sich bei der „versicherungstypischen Technik“, die in der versicherungsrechtlichen Literatur regelmäßig als sog. „Gesetz der großen Zahl(en)“ umschrieben wird, lediglich um eine wirtschaftliche Notwendigkeit zum Betrieb einer Versicherungsunternehmung handelt oder darüber hinaus evtl. auch um ein prägendes Vertragsmerkmal des Versicherungsvertrags i.S.d. § 1 VVG. Hierauf aufbauend untersucht der Autor sodann die Frage nach der Rechtsnatur des Versicherungsvertrags, indem er diesen mit den anderen gesetzlich geregelten Vertragstypen vergleicht. Dabei geht der Verfasser vor allem auch der Frage nach, ob es sich bei dem Versicherungsvertrag evtl. nicht doch – entgegen der „h.M.“ im versicherungsrechtlichen Schrifttum – um einen Unterfall des Geschäftsbesorgungsvertrags i.S.d. §§ 675, 631 BGB handelt.
Aktualisiert: 2021-12-16
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Durchsetzung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung

Durchsetzung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung von Stumme,  Kevin
Die Fluggastrechte-VO ist dank sogenannter Claims-Handler zum Dauergast an deutschen Gerichten und in den Medien geworden. Dennoch setzt nach wie vor nur ein vergleichsweise kleiner Teil anspruchsberechtigter Fluggäste ihren Anspruch auch tatsächlich durch. In der vorliegenden Arbeit bietet Kevin Stumme einen sowohl praktischen als auch wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werdenden Überblick über das System der Fluggastrechte und der verschiedenen Instrumente gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung. Hierbei zeigt er auf, dass das durch die Fluggastrechte-VO angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau durch ein rationales Desinteresse zahlreicher Fluggäste an der Rechtsdurchsetzung nicht im gewünschten Maße erreicht wird. Als Ursachen hierfür werden neben Unsicherheiten auf materieller Anspruchsebene in besonderem Maße Hindernisse in Bezug auf die den Fluggästen zur Verfügung stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzungsinstrumente identifiziert. Abschließend erfolgt eine Einordnung der rechtspolitischen und rechtsökonomischen Ziele der Fluggastrechte-VO in das System des europäischen Verbraucherschutzes, anhand dessen die Schwächen des bestehenden Regelungsregimes identifiziert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Der Lehrplan Rechtsnatur und Bedeutung

Der Lehrplan Rechtsnatur und Bedeutung von Bernet,  Stephanie
Mit der Diskussion um die Einführung sprachregionaler Lehrpläne in der Schweiz fand das stille Mauerblümchendasein des Lehrplans ein jähes Ende und er rückte in den Fokus der öffentlichen Debatte. Inspiriert durch diese, befasst sich die vorliegende Dissertation mit grundlegenden juristischen Fragestellungen rund um den Lehrplan. Dabei zeigt sich die Bedeutung des Lehrplans als zentrales Instrument des Bildungsrechts: Von Exekutivorganen erlassen, ist er ein Instrument der Planungsverwaltung und damit eine Handlungsform des Verwaltungsrechts. Er konkretisiert den Begriff des ausreichenden Grundschulunterrichts und übernimmt durch verschiedene Funktionen steuernde Wirkung im Schulbereich. Diese Arbeit richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Rechtswissenschaft und an alle, die beruflich lehrplanspezifische Aufgaben wahrnehmen oder an bildungsrechtlichen Fragen interessiert sind.
Aktualisiert: 2022-12-08
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Gibt es nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB) noch ärztliche Behandlungsverträge unter dem Werkvertragsregime?

Gibt es nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB) noch ärztliche Behandlungsverträge unter dem Werkvertragsregime? von Behne,  Annekatrin
Den Vertrag zwischen Arzt und Patient kennzeichnen ein besonderes Vertrauensverhältnis und die Eigenart, dass eine Leistung am Menschen erbracht wird. Vor diesem Hintergrund und mangels einer gesetzlichen Regelung wurde früher viel über die Rechtsnatur dieses besonderen Vertrages diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen existierten vor allem zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ärztliche Behandlungsverträge dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 wurde der Behandlungsvertrag in § 630a BGB normiert. Nach § 630b BGB soll auf Behandlungsverträge das Dienstvertragsrecht Anwendung finden. Doch hat sich dadurch der Streit um die Rechtsnatur des Vertrages endgültig erledigt? Die Dissertation befasst sich mit der Frage, ob es auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes und entgegen der Zuweisung des § 630b BGB noch ärztliche Behandlungsverträge gibt, die dem Werkrecht unterfallen. Das erste Kapitel widmet sich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Die Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und –lehre endet mit dem Ergebnis, dass der Vertrag früher überwiegend als Dienstvertrag eingeordnet wurde. Im Folgenden werden Fallgruppen analysiert, in denen die Anwendung von Werkvertragsrecht in Betracht gezogen wurde. Hierzu gehören zum Beispiel zahnprothetische Behandlungen, nicht indizierte kosmetische Operationen, die Anfertigung von technischen oder orthopädischen Hilfsmitteln sowie die Sterilisation und Kastration. Im zweiten Kapitel werden die Gesetzeshistorie, der Erlass und der Charakter des Patientenrechtegesetzes nachvollzogen. Das letzte Kapitel befasst sich mit der Rechtslage nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Kritisch erörtert werden die für die Einordnungsfrage relevanten §§ 630a und 630b BGB. Wer gehört zum Kreis der Leistungserbringer und was ist unter der „medizinischen Behandlung“ zu verstehen? Im Folgenden setzt sich die Verfasserin damit auseinander, wie die dargestellten problematischen Behandlungsverträge nach der gesetzlichen Neuregelung zu qualifizieren sind. Anschließend werden die praktischen Konsequenzen dieser juristischen Einordnung erörtert. Wie ist mit Leistungsstörungen und dem Abnahmeerfordernis umzugehen? Steht dem Arzt ein Recht auf Nachbesserung zu? Kritisch in den Blick genommen werden zudem ärztliche Erfolgsversprechen. Sind solche überhaupt zulässig und welche Anforderungen sind daran zu stellen? Abgerundet wird das Werk mit einem Gesetzesvorschlag der Verfasserin, der die in der Studie gefundene Kritik umsetzt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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