Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Revolution, welche durch die Erkenntnisse der modernen Physik herbeigeführt wurde und im Abwurf der ersten Atom bombe ihren überwältigenden Ausdruck fand, greift auf das ge samte Leben der Menschen über. Daß auch das Recht entschei dend beeinflußt wird, ist demnach einleuchtend. In der vorliegenden Broschüre wird nun eine große Anzahl der vielfältigen juristischen Probleme, welche die Anwendung der Atom energie mit sich bringt, dargestellt. Dabei wird ein doppeltes Ziel verfolgt. Da in Österreich noch kein Atomgesetz besteht, werden zunächst die Fragen des nationalen Rechtes erörtert, welche einer gesetzlichen Regelung bedürfen, und größtenteils sehr ins einzelne gehende Vorschläge gemacht. Im Vergleich mit ausländischen Ge setzen oder vorbereitenden legislativen Maßnahmen gelangt eine Reihe neuer Gesichtspunkte zur Erörterung, und zwar sowohl auf dem Gebiete des materiellen Rechtes als auch auf dem des Ver fahrensrechtes. Über den Bereich des Österreichischen Rechtes hin aus gelten viele dieser Überlegungen in gleicher Weise auch für das Recht anderer Länder. Des weiteren werden diese konkreten Vorschläge in einen allge meinen Rahmen gestellt, weil der umfassende Fragenkomplex nur so richtig verständlich ist. Es werden daher einleitend gewisse phy sikalische Grundtatsachen erörtert. Auf ihnen entsteht sodann das rechtliche Gebäude. Dieses wird über die staatlichen Grenzen hin aus auf internationales Gebiet ausgedehnt, weil es zwangsläufig in dieses hinüberführt. Frieden und Krieg sind Erscheinungsfor men des Lebens, die ineinanderfließen. Es muß daher beiden in gleicher Weise Rechnung getragen werden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Programm der Regensburger Jahrestagung des Bundes der Deutschen Medizinalbeamten im Mai 1951 hatte auf Veranlassung seines damaligen Vor sitzenden, Herrn Regierungsmedizinaldirektor Dr. PüRCKHAUER, einen Vortrag über "Wohnungswesen und das Gesundheitsamt" enthalten. Er ist damals mit ausgesprochenem Interesse aufgenommen worden, und zwar vorwiegend deshalb, weil in ihm einschlägige, nicht allgemein bekannte Normenvorschriften besprochen wurden, die für das Gesundheitsamt von praktischer Bedeutung auf diesem Gebiet erschienen. Anschließend war es noch zu einem ausgedehnten Meinungsaustausch mit zahlreichen Tagungsteilnehmern gekommen. In Erinne rung daran ist auf das Programm des Amtsarztkurses, der im Januar 1960 vom Bundesgesundheitsamt durchgeführt wurde, eine Vortragsfolge gesetzt worden, die in erweitertem Umfang auf solche, für die Wasserversorgung, die Abwässer beseitigung und den Entwurf und die Erstellung der verschiedensten Zweck bauten wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und sonstigen Richtlinien von hygienischer und gesundheitstechnischer Bedeutung zugeschnitten war. Schon während dieses Kurses wurde der Wunsch geäußert, die Vorträge zum Gegenstand einer Veröffentlichung zu machen. Allein des Nutzens für den all gemeinen amtsärztlichen Dienst wegen wäre es empfehlenswert gewesen, dem nachzukommen. Heute, nachdem das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 vorliegt, erscheint die Veröffentlichung noch aus einem anderen Grunde geradezu notwendig. Mit dem 29. Juni 1961 tritt nämlich auch der erste Teil des Bundesbaugesetzes in Kraft, der die wichtige Bauleitplanung umfaßt. In § 1 des Gesetzes über Zweck und Arten der Bauleitplanung wird verlangt, daß die Bauleitpläne sich nach dem sozialen und kulturellen Bedürfnis der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und Gesund heit zu richten haben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Programm der Regensburger Jahrestagung des Bundes der Deutschen Medizinalbeamten im Mai 1951 hatte auf Veranlassung seines damaligen Vor sitzenden, Herrn Regierungsmedizinaldirektor Dr. PüRCKHAUER, einen Vortrag über "Wohnungswesen und das Gesundheitsamt" enthalten. Er ist damals mit ausgesprochenem Interesse aufgenommen worden, und zwar vorwiegend deshalb, weil in ihm einschlägige, nicht allgemein bekannte Normenvorschriften besprochen wurden, die für das Gesundheitsamt von praktischer Bedeutung auf diesem Gebiet erschienen. Anschließend war es noch zu einem ausgedehnten Meinungsaustausch mit zahlreichen Tagungsteilnehmern gekommen. In Erinne rung daran ist auf das Programm des Amtsarztkurses, der im Januar 1960 vom Bundesgesundheitsamt durchgeführt wurde, eine Vortragsfolge gesetzt worden, die in erweitertem Umfang auf solche, für die Wasserversorgung, die Abwässer beseitigung und den Entwurf und die Erstellung der verschiedensten Zweck bauten wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und sonstigen Richtlinien von hygienischer und gesundheitstechnischer Bedeutung zugeschnitten war. Schon während dieses Kurses wurde der Wunsch geäußert, die Vorträge zum Gegenstand einer Veröffentlichung zu machen. Allein des Nutzens für den all gemeinen amtsärztlichen Dienst wegen wäre es empfehlenswert gewesen, dem nachzukommen. Heute, nachdem das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 vorliegt, erscheint die Veröffentlichung noch aus einem anderen Grunde geradezu notwendig. Mit dem 29. Juni 1961 tritt nämlich auch der erste Teil des Bundesbaugesetzes in Kraft, der die wichtige Bauleitplanung umfaßt. In § 1 des Gesetzes über Zweck und Arten der Bauleitplanung wird verlangt, daß die Bauleitpläne sich nach dem sozialen und kulturellen Bedürfnis der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und Gesund heit zu richten haben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Programm der Regensburger Jahrestagung des Bundes der Deutschen Medizinalbeamten im Mai 1951 hatte auf Veranlassung seines damaligen Vor sitzenden, Herrn Regierungsmedizinaldirektor Dr. PüRCKHAUER, einen Vortrag über "Wohnungswesen und das Gesundheitsamt" enthalten. Er ist damals mit ausgesprochenem Interesse aufgenommen worden, und zwar vorwiegend deshalb, weil in ihm einschlägige, nicht allgemein bekannte Normenvorschriften besprochen wurden, die für das Gesundheitsamt von praktischer Bedeutung auf diesem Gebiet erschienen. Anschließend war es noch zu einem ausgedehnten Meinungsaustausch mit zahlreichen Tagungsteilnehmern gekommen. In Erinne rung daran ist auf das Programm des Amtsarztkurses, der im Januar 1960 vom Bundesgesundheitsamt durchgeführt wurde, eine Vortragsfolge gesetzt worden, die in erweitertem Umfang auf solche, für die Wasserversorgung, die Abwässer beseitigung und den Entwurf und die Erstellung der verschiedensten Zweck bauten wichtigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und sonstigen Richtlinien von hygienischer und gesundheitstechnischer Bedeutung zugeschnitten war. Schon während dieses Kurses wurde der Wunsch geäußert, die Vorträge zum Gegenstand einer Veröffentlichung zu machen. Allein des Nutzens für den all gemeinen amtsärztlichen Dienst wegen wäre es empfehlenswert gewesen, dem nachzukommen. Heute, nachdem das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 vorliegt, erscheint die Veröffentlichung noch aus einem anderen Grunde geradezu notwendig. Mit dem 29. Juni 1961 tritt nämlich auch der erste Teil des Bundesbaugesetzes in Kraft, der die wichtige Bauleitplanung umfaßt. In § 1 des Gesetzes über Zweck und Arten der Bauleitplanung wird verlangt, daß die Bauleitpläne sich nach dem sozialen und kulturellen Bedürfnis der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und Gesund heit zu richten haben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-07-02
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-07-02
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Praxishandbuch arbeitet entlang der praktischen Bedürfnisse von Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die Kernprobleme mangelnder Rechtsetzungsqualität im Stil einer "Gebrauchsanweisung" und eines Nachschlagewerks auf. Das Buch berücksichtigt besonders die Rechtsetzungskultur im Land Baden-Württemberg einschl. seiner kommunalen Ebene. In acht Kapiteln werden u. a. die allgemeinen Anforderungen an gute Qualität einer Regelung, die formalen Regeln der Legistik, Verfahrensvorgaben auf Landesebene in Baden-Württemberg und die Instrumente zur Qualitätssicherung von Regelungen behandelt.
"(...)gibt einen prägnanten Überblick und füllt eine bislang bestehende Lücke in der Literatur. Die Ausführungen ermöglichen einen ersten Zugang, geben aber auch jedem, der regelmäßig mit der Entwicklung von Ortsrecht befasst ist, die Möglichkeit, die bisherige Vorgehensweise zu überprüfen und eingeschliffene Fehler zu erkennen."
(Sebastian Ritter, Städtetag Baden-Württemberg)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Praxishandbuch arbeitet entlang der praktischen Bedürfnisse von Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die Kernprobleme mangelnder Rechtsetzungsqualität im Stil einer "Gebrauchsanweisung" und eines Nachschlagewerks auf. Das Buch berücksichtigt besonders die Rechtsetzungskultur im Land Baden-Württemberg einschl. seiner kommunalen Ebene. In acht Kapiteln werden u. a. die allgemeinen Anforderungen an gute Qualität einer Regelung, die formalen Regeln der Legistik, Verfahrensvorgaben auf Landesebene in Baden-Württemberg und die Instrumente zur Qualitätssicherung von Regelungen behandelt.
"(...)gibt einen prägnanten Überblick und füllt eine bislang bestehende Lücke in der Literatur. Die Ausführungen ermöglichen einen ersten Zugang, geben aber auch jedem, der regelmäßig mit der Entwicklung von Ortsrecht befasst ist, die Möglichkeit, die bisherige Vorgehensweise zu überprüfen und eingeschliffene Fehler zu erkennen."
(Sebastian Ritter, Städtetag Baden-Württemberg)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Praxishandbuch arbeitet entlang der praktischen Bedürfnisse von Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten die Kernprobleme mangelnder Rechtsetzungsqualität im Stil einer "Gebrauchsanweisung" und eines Nachschlagewerks auf. Das Buch berücksichtigt besonders die Rechtsetzungskultur im Land Baden-Württemberg einschl. seiner kommunalen Ebene. In acht Kapiteln werden u. a. die allgemeinen Anforderungen an gute Qualität einer Regelung, die formalen Regeln der Legistik, Verfahrensvorgaben auf Landesebene in Baden-Württemberg und die Instrumente zur Qualitätssicherung von Regelungen behandelt.
"(...)gibt einen prägnanten Überblick und füllt eine bislang bestehende Lücke in der Literatur. Die Ausführungen ermöglichen einen ersten Zugang, geben aber auch jedem, der regelmäßig mit der Entwicklung von Ortsrecht befasst ist, die Möglichkeit, die bisherige Vorgehensweise zu überprüfen und eingeschliffene Fehler zu erkennen."
(Sebastian Ritter, Städtetag Baden-Württemberg)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-29
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-29
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Praktischer Ersthelfer Das ist neu: Das steht drin: Bewährte Checklisten Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Aktualisiert: 2023-06-29
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