Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können.
Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem "Ausfransen" des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Daten sind Gold wert, weil sich Wissensvorsprünge in der privaten Wirtschaft in bare Münze umwandeln lassen. Auf Informationen, die der Staat sammelt, soll jede Person ein Recht auf Zugriff haben. Dies regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Doch es braucht ausbalancierte Zugangsregelungen zu staatlichen Informationen. Ein Zugangsbegehren kann das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Geheimnisschutz offenbaren. Dies zeigt sich insbesondere in den Regelungen des IFG des Bundes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Es wird eine Crux unseres demokratischen Rechtsstaats sichtbar: Geheimnisschutz ist gar nicht umfassend möglich.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Daten sind Gold wert, weil sich Wissensvorsprünge in der privaten Wirtschaft in bare Münze umwandeln lassen. Auf Informationen, die der Staat sammelt, soll jede Person ein Recht auf Zugriff haben. Dies regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Doch es braucht ausbalancierte Zugangsregelungen zu staatlichen Informationen. Ein Zugangsbegehren kann das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Geheimnisschutz offenbaren. Dies zeigt sich insbesondere in den Regelungen des IFG des Bundes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Es wird eine Crux unseres demokratischen Rechtsstaats sichtbar: Geheimnisschutz ist gar nicht umfassend möglich.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger die den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist es, die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen, um sie dann in den Kontext des Schutzes ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur Entwicklung einer Systematik leisten zu können.
Schließlich wird diskutiert, ob die existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem „Ausfransen“ des nationalen Amtsträgerbegriffs beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB überdacht werden sollte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Kindesunterhalt ist nach aktueller Rechtslage im Namen des betreuenden Elternteils als gesetzlicher Verfahrensstandschafter geltend zu machen, soweit die Eltern miteinander verheiratet sind. Sind die Kindeseltern nicht verheiratet, so ist die Geltendmachung des Kindesunterhalts nur im Namen des Kindes zulässig. Der Autor greift die Frage auf, ob diese Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern gerechtfertigt ist. Hierbei geht er auf die mit der gesetzlichen Verfahrensstandschaft verbundenen Probleme materiell-, verfahrens-, vollstreckungs- sowie standesrechtlicher Art ein. Unter Bezugnahme auf den Sinn und Zweck der gesetzlichen Verfahrensstandschaft präsentiert der Autor Reformvorschläge zur Gestaltung einer verfassungsgemäßen und praxisorientierten Gesetzeslage.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Spektakuläre Vorfälle im Zusammenhang mit diplomatisch oder konsularisch bevorrechtigten Personen haben in den letzten Jahren das Diplomaten- und Konsularrecht verstärkt in den Blickpunkt des völkerrechtlichen Interesses gerückt. Sowohl der Mißbrauch gewährter Privilegien als auch ihre Nichtachtung seitens des Empfangsstaates führten wiederholt zu der Frage nach der Ergänzungsbedürftigkeit bzw. der generellen Reformbedürftigkeit dieses Rechtsbereichs. Ausgehend von verschiedenen Fallbeispielen versucht die vorliegende Arbeit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Antwort auf diese Frage zu finden. Ziel der Untersuchung ist es, die Rechtsgrundlagen, Inhalte und Grenzen der umstrittenen Vorrechte und Befreiungen zu ermitteln. Ferner wird die Notwendigkeit rechtschöpferischen Tätigwerdens der internationalen Staatengemeinschaft hinterfragt bzw. dieses - soweit es bereits erfolgt ist - auf seine Wirksamkeit hin überprüft.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die in den §§ 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in § 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Maßnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ist die Fahrerlaubnisentziehung als Maßregel nur für eine sich aus einer Straftat ergebende körperliche oder geistige Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubehalten. Auf eine sich aus einer Straftat ergebende charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dagegen einzig und allein mit einer schuldangemessenen Strafe zu reagieren, so daß in diesen Fällen als verkehrsausschließende Sanktion nur ein Fahrverbot in Betracht kommt. Das Fahrverbot sollte in eine Hauptstrafe umgewandelt werden.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Auf der Grundlage empirischer Untersuchungen werden die Entwicklung, die Ergebnisse und die Probleme der Lehrerausbildung in der BRD und in der DDR dargestellt und interpretiert. Die Erfahrungen und Vorstellungen der Lehrerstudenten werden zu den bildungstheoretischen und hochschuldidaktischen Positionen und Realitäten der Lehrerausbildung in Beziehung gesetzt. Darauf bauen Überlegungen zu den Notwendigkeiten und Möglichkeiten von Reformen des Lehrerstudiums auf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit befasst sich mit den Neuregelungen des Depotstimmrechts durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Es werden sowohl die Diskussion um das Depotstimmrecht im Vorfeld des KonTraG als auch die Neuregelungen durch das KonTraG beleuchtet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bewertung der Änderungen durch Literatur und Praxis, der Beschreibung der praktischen Umsetzung und der Beurteilung der praktischen Bewährung der Neuregelungen. Grundlage dessen ist unter anderem eine durch die Verfasserin bei Banken und Aktionärsvereinigungen durchgeführte Umfrage. Die Arbeit endet mit einem Ausblick zur Zukunft des Depotstimmrechts und der Stimmrechtsvertretung überhaupt, wobei auch das zwischenzeitlich zulässige ‘Verwaltungsstimmrecht’ und das Internet berücksichtigt werden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gegenstand der Arbeit ist die seit den siebziger Jahren diskutierte Frage nach der Reformbedürftigkeit der verkehrsausschließenden Maßnahmen. Im ersten Teil der Arbeit werden schwerpunktmäßig die entsprechenden Vorschläge der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems auf ihre dogmatische und kriminalpolitische Tragfähigkeit hin untersucht. Der besondere Fokus des Verfassers gilt in diesem Zusammenhang der Frage nach der Zulässigkeit und dem kriminalpolitischen Nutzen eines zur Hauptstrafe aufgestuften, in seinem zeitlichen Anwendungsbereich ausgedehnten und von dem verkehrsrechtlichen Nexus abgelösten Fahrverbots, das auch zur Bekämpfung der kleineren und mittleren allgemeinen Kriminalität eingesetzt werden könnte. Der Erkenntnis folgend, daß Verkehrsunfälle häufig auf Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer zurückzuführen sind, denen man mit der Anordnung von staatlichen Sanktionen i.d.R. nicht wirksam begegnen kann, werden im zweiten Teil der Arbeit technisch-präventive Maßnahmen, namentlich atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren und Fahrerassistenzsysteme, auf ihre generelle Eignung zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und ihre Einbindungsfähigkeit in das Sanktionsrecht untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Es ist immer wieder zu hören, dass die deutsche Interessenvertretung auf europäischer Ebene unzureichend sei. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit zunächst mit der Darstellung der derzeitigen Rechtslage zu den Mitwirkungsbefugnissen von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union. Im weiteren Verlauf wird dargelegt, dass es zur Steigerung der Effektivität der deutschen Interessenvertretung einer umfassenden Reform der Mitwirkungsbefugnisse bedarf.
Aktualisiert: 2019-12-19
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