Nach dem Ersten Weltkrieg verzichteten die alliierten Siegermächte auf eigene Strafverfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher, weil Deutschland sich bereit erklärte, die Beschuldigten selbst vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Reichsgericht in Leipzig, anzuklagen.
Von den etwa 900 deutschen Militär- und Zivilpersonen, deren Auslieferung verlangt worden war, und den vielen Hundert, gegen die Deutschland aus eigener Initiative Ermittlungen eingeleitet hatte, wurden letztlich nur zehn verurteilt und sieben freigesprochen. Alle anderen Verfahren endeten mit einem Einstellungsbeschluss - der letzte erging 1931.
In diesen Verfahren musste allerdings zum ersten Mal zur Rechtmäßigkeit von Kriegshandlungen Stellung genommen werden, wie auch zu der Frage was ein Kriegsverbrechen von einem gewöhnlichen Verbrechen unterscheidet oder wann sich ein Soldat strafbar macht.
Gerd Hankel analysiert umfassend die Anklagepunkte und die Verteidigungsstrategien und zeigt die Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen auf.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Ersten Weltkrieg verzichteten die alliierten Siegermächte auf eigene Strafverfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher, weil Deutschland sich bereit erklärte, die Beschuldigten selbst vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Reichsgericht in Leipzig, anzuklagen.
Von den etwa 900 deutschen Militär- und Zivilpersonen, deren Auslieferung verlangt worden war, und den vielen Hundert, gegen die Deutschland aus eigener Initiative Ermittlungen eingeleitet hatte, wurden letztlich nur zehn verurteilt und sieben freigesprochen. Alle anderen Verfahren endeten mit einem Einstellungsbeschluss - der letzte erging 1931.
In diesen Verfahren musste allerdings zum ersten Mal zur Rechtmäßigkeit von Kriegshandlungen Stellung genommen werden, wie auch zu der Frage was ein Kriegsverbrechen von einem gewöhnlichen Verbrechen unterscheidet oder wann sich ein Soldat strafbar macht.
Gerd Hankel analysiert umfassend die Anklagepunkte und die Verteidigungsstrategien und zeigt die Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen auf.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Zeit vom ausgehenden Mittelalter bis zum Ende der Frühen Neuzeit war von einem Wandel des Herrschafts- und Verfassungsverständnisses und von der Entstehung staatlicher Strukturen geprägt. Mit der Frage, welche integrierenden Faktoren das Alte Reich angesichts dieses Wandels zusammenhielten, beschäftigt sich dieser Tagungsband. Dabei werden sowohl der Lehensverband als auch das Gefüge der Reichsinstitutionen in den Blick genommen, an deren Spitze das Reichskammergericht und der Reichshofrat als höchste Gerichte standen. Das Reich kann als Rechts- und Friedensordnung charakterisiert werden, die durch ein funktionierendes Rechts- und Gerichtswesen bewahrt und gefestigt werden musste. Die Beiträge des Bandes beleuchten das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit und seine Bedeutung für den Zusammenhalt des Reiches. Dabei finden neuere quellengestützte Forschungen zur gerichtlichen Praxis ebenso Berücksichtigung wie kulturgeschichtlich orientierte Ansätze zu Kommunikation und Repräsentation in der Frühen Neuzeit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Hendrik Baumbach,
Josef Bongartz,
Alexander Denzler,
Thomas Dorfner,
Andreas Flurschütz da Cruz,
Ellen Franke,
Christian Hillen,
Nils Jörn,
Robert Riemer,
Britta Schneider,
Fabian Schulze,
Sven Solterbeck,
Stefan Andreas Stodolkowitz
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Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung des Rechts der Spiel- und Wettverträge auf, ausgehend vom römischen Recht bis hin zu der Kodifikation der §§ 762, 764 BGB. Die BGB-Kommissionen verfolgten mit der Regelung des § 762 BGB den Zweck, jegliche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Spielgeschäften zu vermeiden. Ausführlich werden die zu den §§ 762, 764 BGB ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts ausgewertet und ihre besondere Bedeutung für die langfristige Umsetzung des gesetzgeberischen Anliegens aufgezeigt. Ein abschließender Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht, welch großen Anteil die Judikatur des Reichsgerichts an dem Erfolg der gesellschaftlich äußerst bedeutsamen Regelung des § 762 BGB hatte.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung des Rechts der Spiel- und Wettverträge auf, ausgehend vom römischen Recht bis hin zu der Kodifikation der §§ 762, 764 BGB. Die BGB-Kommissionen verfolgten mit der Regelung des § 762 BGB den Zweck, jegliche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Spielgeschäften zu vermeiden. Ausführlich werden die zu den §§ 762, 764 BGB ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts ausgewertet und ihre besondere Bedeutung für die langfristige Umsetzung des gesetzgeberischen Anliegens aufgezeigt. Ein abschließender Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht, welch großen Anteil die Judikatur des Reichsgerichts an dem Erfolg der gesellschaftlich äußerst bedeutsamen Regelung des § 762 BGB hatte.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Die freie richterliche Beweiswürdigung gehört zu den zentralen Grundsätzen der Zivilprozeßordnung. Dieser Grundsatz findet sich mit gesamtdeutscher Geltung erstmals in der CPO von 1877. Ziel der Arbeit ist es, den Übergang aus den Verfahrensordnungen der Naturrechts- und Partikularrechtskodifikationen zum System der CPO von 1877 und der nachfolgenden Ausformung und Festigung des Beweiswürdigungsrechts durch die umfangreiche Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) bis zu seiner Auflösung im Jahre 1945 darzustellen und zu würdigen. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene «Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des RG», die bis 1990 in der Bibliothek des Obersten Gerichtshofes der DDR aufbewahrt wurde und sich jetzt in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe befindet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die freie richterliche Beweiswürdigung gehört zu den zentralen Grundsätzen der Zivilprozeßordnung. Dieser Grundsatz findet sich mit gesamtdeutscher Geltung erstmals in der CPO von 1877. Ziel der Arbeit ist es, den Übergang aus den Verfahrensordnungen der Naturrechts- und Partikularrechtskodifikationen zum System der CPO von 1877 und der nachfolgenden Ausformung und Festigung des Beweiswürdigungsrechts durch die umfangreiche Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) bis zu seiner Auflösung im Jahre 1945 darzustellen und zu würdigen. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene «Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des RG», die bis 1990 in der Bibliothek des Obersten Gerichtshofes der DDR aufbewahrt wurde und sich jetzt in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe befindet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die freie richterliche Beweiswürdigung gehört zu den zentralen Grundsätzen der Zivilprozeßordnung. Dieser Grundsatz findet sich mit gesamtdeutscher Geltung erstmals in der CPO von 1877. Ziel der Arbeit ist es, den Übergang aus den Verfahrensordnungen der Naturrechts- und Partikularrechtskodifikationen zum System der CPO von 1877 und der nachfolgenden Ausformung und Festigung des Beweiswürdigungsrechts durch die umfangreiche Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) bis zu seiner Auflösung im Jahre 1945 darzustellen und zu würdigen. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene «Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des RG», die bis 1990 in der Bibliothek des Obersten Gerichtshofes der DDR aufbewahrt wurde und sich jetzt in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe befindet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung des Rechts der Spiel- und Wettverträge auf, ausgehend vom römischen Recht bis hin zu der Kodifikation der §§ 762, 764 BGB. Die BGB-Kommissionen verfolgten mit der Regelung des § 762 BGB den Zweck, jegliche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Spielgeschäften zu vermeiden. Ausführlich werden die zu den §§ 762, 764 BGB ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts ausgewertet und ihre besondere Bedeutung für die langfristige Umsetzung des gesetzgeberischen Anliegens aufgezeigt. Ein abschließender Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht, welch großen Anteil die Judikatur des Reichsgerichts an dem Erfolg der gesellschaftlich äußerst bedeutsamen Regelung des § 762 BGB hatte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung des Rechts der Spiel- und Wettverträge auf, ausgehend vom römischen Recht bis hin zu der Kodifikation der §§ 762, 764 BGB. Die BGB-Kommissionen verfolgten mit der Regelung des § 762 BGB den Zweck, jegliche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Spielgeschäften zu vermeiden. Ausführlich werden die zu den §§ 762, 764 BGB ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts ausgewertet und ihre besondere Bedeutung für die langfristige Umsetzung des gesetzgeberischen Anliegens aufgezeigt. Ein abschließender Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht, welch großen Anteil die Judikatur des Reichsgerichts an dem Erfolg der gesellschaftlich äußerst bedeutsamen Regelung des § 762 BGB hatte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung des Rechts der Spiel- und Wettverträge auf, ausgehend vom römischen Recht bis hin zu der Kodifikation der §§ 762, 764 BGB. Die BGB-Kommissionen verfolgten mit der Regelung des § 762 BGB den Zweck, jegliche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Spielgeschäften zu vermeiden. Ausführlich werden die zu den §§ 762, 764 BGB ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts ausgewertet und ihre besondere Bedeutung für die langfristige Umsetzung des gesetzgeberischen Anliegens aufgezeigt. Ein abschließender Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht, welch großen Anteil die Judikatur des Reichsgerichts an dem Erfolg der gesellschaftlich äußerst bedeutsamen Regelung des § 762 BGB hatte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit befaßt sich mit der frühen Judikatur des Reichsgerichts zur Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften nach § 138 BGB. Die durch das ehemals höchste deutsche Gericht geschaffenen, gegenwärtig nur noch wenig bekannten Grundlagen bestimmen bis heute trotz erheblicher Verfeinerungen Rechtsprechung und Jurisprudenz. Den Gegenstand der Untersuchung bilden neben den veröffentlichten auch die unveröffentlicht gebliebenen Entscheidungen des Reichsgerichts, die vom Inkrafttreten des BGB an bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges ergangen sind. In typischen Fallgruppen zusammengefaßt, werden die einzelnen Entscheide und die Entwicklung der höchstrichterlichen Spruchpraxis ausführlich dargestellt. Darüber hinaus sind die zeitgenössische Literatur und ihre Kritik an den Judikaten berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit befaßt sich mit der frühen Judikatur des Reichsgerichts zur Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften nach § 138 BGB. Die durch das ehemals höchste deutsche Gericht geschaffenen, gegenwärtig nur noch wenig bekannten Grundlagen bestimmen bis heute trotz erheblicher Verfeinerungen Rechtsprechung und Jurisprudenz. Den Gegenstand der Untersuchung bilden neben den veröffentlichten auch die unveröffentlicht gebliebenen Entscheidungen des Reichsgerichts, die vom Inkrafttreten des BGB an bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges ergangen sind. In typischen Fallgruppen zusammengefaßt, werden die einzelnen Entscheide und die Entwicklung der höchstrichterlichen Spruchpraxis ausführlich dargestellt. Darüber hinaus sind die zeitgenössische Literatur und ihre Kritik an den Judikaten berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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