Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das staatliche Recht moderner Verfassungsstaaten sieht sich aktuell mit einer zunehmenden Pluralisierung von Rechtsquellen und Rechtsanwendung konfrontiert. Eine dieser Tendenzen betrifft die Rolle und Anerkennung religiösen Rechts und religiöser Gerichte, die die bislang unumkehrbar erscheinende Säkularisierung staatlichen Rechts und dessen umfassende Regelungskraft in Frage stellen. Probleme, wie etwa die Anerkennung der Vorgaben des katholischen Kirchenrechts in Arbeitsrechtsprozessen, die rechtliche Bedeutung islamischer Scharia-Gerichte oder die Anwendung religiösen, fremden Rechts vor heimischen staatlichen Gerichten, stellen sich nicht nur in Deutschland. Mögliche Antworten und die ihnen zugrundeliegenden, unterschiedlichen empirischen und rechtlichen Vorbedingungen schildern die Autoren der in diesem Tagungsband zusammengefassten Landesberichte aus deutscher, taiwanischer, englischer, US-amerikanischer und israelischer Sicht sowie in einem rechtsvergleichenden Generalbericht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Dieser Band enthält die Beiträge zu einem Symposium aus Anlass des 80. Geburtstages von Hein Kötz. Sie stehen unter dem Obertitel "Zukunftsperspektiven der Rechtsvergleichung" und zeichnen sich durch einen weitgespannten Bogen an Themen und Methoden aus. Das ist ganz im Sinne eines Mannes, für den die Welt zu schwierig ist, als dass sie sich von einem Punkt aus kurieren ließe. Es geht um Kollisionsrecht, Sachenrecht, Unternehmensrecht und Deliktsrecht, um postsäkulare Rechtsvergleichung, Rechtssystemvergleichung und um den Wettbewerb der Rechtsordnungen; der rechtsdogmatische Zugriff wird verbunden mit nicht-dogmatischen Erkenntnissen; und immer wieder steht die Frage der Vergleichbarkeit im Mittelpunkt des Interesses: Was lässt sich wie womit sinnvollerweise vergleichen? Hein Kötz selbst plädiert in seinem Schlusswort dafür, sich mit der größten Gelassenheit allen Betrachtungsweisen zu öffnen, ohne jedoch der Illusion zu verfallen, endgültig und ein für alle Mal "richtige" Lösungen zu entwickeln.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Religiöses Recht ist immer wieder in Diskussion: Jüdisches Recht bei der Beschneidung, islamisches Recht beim Schächten und katholisches Kirchenrecht bei der Bistums-Finanzverwaltung.°°Die Säkularisierung trennte Staat und Religion in der Weise, dass für das Recht der Staat zuständig ist. Können, sollen Religionsgemeinschaften trotzdem ihr eigenes internes Recht haben?°°Die Autorinnen und Autoren gehen dieser Frage aus unterschiedlichen geographischen und religiösen Richtungen nach und verbinden die theologischen und religiös-rechtlichen Binnenperspektiven mit religionshistorischen, philosophischen, sozialanthropologischen und weltlich-rechtlichen Außenperspektiven. Religionsfreiheit erweist sich dabei als Verbindungsglied, aber auch als Filterinstanz zwischen beiden Bereichen. So zeigt sich, dass die Begründung religiösen Rechts womöglich gerade in einem sich fortentwickelnden Verständnis von Säkularisierung liegt.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Dieser Band enthält die Beiträge zu einem Symposium aus Anlass des 80. Geburtstages von Hein Kötz. Sie stehen unter dem Obertitel "Zukunftsperspektiven der Rechtsvergleichung" und zeichnen sich durch einen weitgespannten Bogen an Themen und Methoden aus. Das ist ganz im Sinne eines Mannes, für den die Welt zu schwierig ist, als dass sie sich von einem Punkt aus kurieren ließe. Es geht um Kollisionsrecht, Sachenrecht, Unternehmensrecht und Deliktsrecht, um postsäkulare Rechtsvergleichung, Rechtssystemvergleichung und um den Wettbewerb der Rechtsordnungen; der rechtsdogmatische Zugriff wird verbunden mit nicht-dogmatischen Erkenntnissen; und immer wieder steht die Frage der Vergleichbarkeit im Mittelpunkt des Interesses: Was lässt sich wie womit sinnvollerweise vergleichen? Hein Kötz selbst plädiert in seinem Schlusswort dafür, sich mit der größten Gelassenheit allen Betrachtungsweisen zu öffnen, ohne jedoch der Illusion zu verfallen, endgültig und ein für alle Mal "richtige" Lösungen zu entwickeln.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das staatliche Recht moderner Verfassungsstaaten sieht sich aktuell mit einer zunehmenden Pluralisierung von Rechtsquellen und Rechtsanwendung konfrontiert. Eine dieser Tendenzen betrifft die Rolle und Anerkennung religiösen Rechts und religiöser Gerichte, die die bislang unumkehrbar erscheinende Säkularisierung staatlichen Rechts und dessen umfassende Regelungskraft in Frage stellen. Probleme, wie etwa die Anerkennung der Vorgaben des katholischen Kirchenrechts in Arbeitsrechtsprozessen, die rechtliche Bedeutung islamischer Scharia-Gerichte oder die Anwendung religiösen, fremden Rechts vor heimischen staatlichen Gerichten, stellen sich nicht nur in Deutschland. Mögliche Antworten und die ihnen zugrundeliegenden, unterschiedlichen empirischen und rechtlichen Vorbedingungen schildern die Autoren der in diesem Tagungsband zusammengefassten Landesberichte aus deutscher, taiwanischer, englischer, US-amerikanischer und israelischer Sicht sowie in einem rechtsvergleichenden Generalbericht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Jahrtausendelang hat die Juden allein ihre Religion verbunden, d.h. im wesentlichen das religiöse Recht, nach dem sie lebten. Insbesondere das Ehe- und Abstammungsrecht erfüllten eine identitätsstiftende Funktion. Einerseits half das Mischeheverbot, die jüdische Gemeinschaft zu erhalten. Andererseits wird die Zugehörigkeit des Individuums zu dieser Gemeinschaft durch die Abstammung und den familienrechtlichen Status der Eltern bestimmt. Mit seiner Gründung ist der Staat Israel als konkurrierendes säkulares Identifikationsobjekt für die Juden neben das religiöse Recht getreten. In Anerkennung seiner besonderen Bedeutung für die kollektive jüdische Identität hat der Staat Israel jedoch das jüdische Ehe- und Scheidungsrecht durch Verweis in das staatliche Recht inkorporiert. Allerdings bedeuten verschiedene Aspekte des jüdischen Ehe- und Scheidungsrechts für die betroffenen Personen oft eine Freiheitseinschränkung und Härte, z.B. das Mischeheverbot, andere auf antiker Tradition beruhende Eheverbote, oder Schwierigkeiten insbesondere für Frauen, eine Scheidung gegen den Willen des Ehepartners durchzusetzen. Viele säkular eingestellte Israelis sind nicht bereit, diese Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit als für sich selbst maßgeblich zu akzeptieren. Diese Arbeit untersucht, wie der Staat Israel einerseits durch Gesetzgebung und Kompetenzzuweisungen an religiöse Instanzen die Anwendung des religiösen Ehe- und Scheidungsrechts sicherstellt, andererseits aber auch die Bedürfnisse der säkular eingestellten Bevölkerungsteile zu befriedigen versucht. So eröffnet er durch die Ausgestaltung des internationalen Privatrechts, des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eine liberale staatliche Registrierungspraxis Alternativen zur religiösen Ehe, die dieser in den praktischen Auswirkungen nahezu gleichkommen. Durch diese zweigleisige Politik unterstützt der Staat Israel nach Auffassung der Autorin die Entstehung einer Gruppe von Israelis, die nach jüdischem Recht von der Eheschließung ausgeschlossen sind. Damit relativiert er die Geltung des jüdischen Ehe- und Scheidungsrechts im Staat und schränkt dessen identitätsstiftende Wirkung ein. Die Studie führt einerseits unter Zitierung von israelischen Gesetzestexten und kritischer Darstellung wichtiger Gerichtsentscheidungen in einen komplizierten Bereich des israelischen Familienrechts ein. Sie will außerdem in der deutschsprachigen Öffentlichkeit das Verständnis für eine kontrovers diskutierte Problematik steigern, die sowohl für die jüdische als auch für die israelische kollektive Identität von herausragender Bedeutung ist.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Die Debatte um (islamische) "Friedensrichter" wirft die Frage auf, ob und in welchem Umfang sich die deutsche Rechtsordnung für die Anwendung religiösen Rechts öffnen darf oder sollte. Während hierzulande die Möglichkeit kaum diskutiert wird, Entscheidungen religiöser Spruchkörper etwa in familienrechtlichen Fragen im Rahmen staatlich anerkannter Schiedsverfahren für verbindlich zu erklären, existiert im angelsächsischen Raum eine reichhaltige religiöse Schiedspraxis, die zugleich von intensiven Debatten begleitet wird. Anhand von Beispielen stellt Franziska Hötte die Rechtslage und -praxis in den Vereinigten Staaten, Kanada und Großbritannien dar und zeichnet die dazugehörigen Debatten kritisch nach. Sie analysiert, wie religiöse Schiedsgerichte in säkularen Verfassungsstaaten arbeiten, welchen Verfahrensregeln sie folgen und welche verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Durchsetzung ihrer Entscheidungen zu berücksichtigen sind, um schließlich der Frage der Übertragbarkeit auf die deutsche Rechtsordnung nachzugehen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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