Das Designrecht ist in seiner Anwendung von der Rechtsprechung geprägt und dabei nicht immer frei von Widersprüchen. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis der Entstehung und Nutzung von Gestaltungen, insbesondere wenn diese eine technische Funktion haben. Kritische Hinterfragungen und neue Argumentationslinien sind rar.
Der neue Handkommentar
Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.
Seine Vorzüge
kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Detailtiefe (z.B. Schutzausschluss wegen technischer Bedingtheit, Schutzumfang im Vergleich zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung)
hinterfragt begründungsstark Argumentationslinien (z.B. Kriterien der Musterdichte und des Abstandes vom vorbekannten Formenschatz)
stellt bislang wenig beachtete Zusammenhänge her (z.B. Designs als Forschungsergebnisse von Hochschulen, Vergütungen von Designleistungen)
vermittelt, soweit erforderlich, auch das technische Hintergrundwissen (z.B. 3D-Druck, Verständnis technischer Schutzrechte)
Praxisnah
Mit allen Unterschieden zur Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV)
Durchgängig: taktische Erwägungen, Abbildungen von Designs, Musterformulierungen und Checklisten
Topaktuelle Schwerpunkte, z.B. Schutz von Designs als Geschäftsgeheimnisse, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck
Herausgeber- und Autorenschaft
Herausgegeben wird das Werk von Rechtsanwältin und Dozentin Dr. Sabine Zentek und Patentanwalt Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., beide langjährig im Designrecht tätig.
Autorinnen und Autoren:
Julia Dönch, M.A., Rechtsanwältin, Düsseldorf | Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M., Universität Hannover | Dr. Patrick Fromlowitz, LL.M., Rechtsanwalt, Hamburg | Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., Patentanwalt, Hannover | Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Hanna Karin Held, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln | Dr. Philipe Kutschke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Eva Maierski, Rechtsanwältin, Berlin | Charlotte Reimers, B.A., Rechtsanwältin, Hamburg | Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf | Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Rechtsanwalt, Salzburg | Dr. Gabriel Wittmann, Rechtsanwalt, München | Dr. Sabine Zentek, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht, Herdecke.
Aktualisiert: 2023-06-29
> findR *
Das Designrecht ist in seiner Anwendung von der Rechtsprechung geprägt und dabei nicht immer frei von Widersprüchen. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis der Entstehung und Nutzung von Gestaltungen, insbesondere wenn diese eine technische Funktion haben. Kritische Hinterfragungen und neue Argumentationslinien sind rar.
Der neue Handkommentar
Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.
Seine Vorzüge
kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Detailtiefe (z.B. Schutzausschluss wegen technischer Bedingtheit, Schutzumfang im Vergleich zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung)
hinterfragt begründungsstark Argumentationslinien (z.B. Kriterien der Musterdichte und des Abstandes vom vorbekannten Formenschatz)
stellt bislang wenig beachtete Zusammenhänge her (z.B. Designs als Forschungsergebnisse von Hochschulen, Vergütungen von Designleistungen)
vermittelt, soweit erforderlich, auch das technische Hintergrundwissen (z.B. 3D-Druck, Verständnis technischer Schutzrechte)
Praxisnah
Mit allen Unterschieden zur Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV)
Durchgängig: taktische Erwägungen, Abbildungen von Designs, Musterformulierungen und Checklisten
Topaktuelle Schwerpunkte, z.B. Schutz von Designs als Geschäftsgeheimnisse, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck
Herausgeber- und Autorenschaft
Herausgegeben wird das Werk von Rechtsanwältin und Dozentin Dr. Sabine Zentek und Patentanwalt Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., beide langjährig im Designrecht tätig.
Autorinnen und Autoren:
Julia Dönch, M.A., Rechtsanwältin, Düsseldorf | Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M., Universität Hannover | Dr. Patrick Fromlowitz, LL.M., Rechtsanwalt, Hamburg | Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., Patentanwalt, Hannover | Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Hanna Karin Held, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln | Dr. Philipe Kutschke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Eva Maierski, Rechtsanwältin, Berlin | Charlotte Reimers, B.A., Rechtsanwältin, Hamburg | Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf | Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Rechtsanwalt, Salzburg | Dr. Gabriel Wittmann, Rechtsanwalt, München | Dr. Sabine Zentek, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht, Herdecke.
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Das Designrecht ist in seiner Anwendung von der Rechtsprechung geprägt und dabei nicht immer frei von Widersprüchen. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis der Entstehung und Nutzung von Gestaltungen, insbesondere wenn diese eine technische Funktion haben. Kritische Hinterfragungen und neue Argumentationslinien sind rar.
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Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.
Seine Vorzüge
kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Detailtiefe (z.B. Schutzausschluss wegen technischer Bedingtheit, Schutzumfang im Vergleich zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung)
hinterfragt begründungsstark Argumentationslinien (z.B. Kriterien der Musterdichte und des Abstandes vom vorbekannten Formenschatz)
stellt bislang wenig beachtete Zusammenhänge her (z.B. Designs als Forschungsergebnisse von Hochschulen, Vergütungen von Designleistungen)
vermittelt, soweit erforderlich, auch das technische Hintergrundwissen (z.B. 3D-Druck, Verständnis technischer Schutzrechte)
Praxisnah
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Durchgängig: taktische Erwägungen, Abbildungen von Designs, Musterformulierungen und Checklisten
Topaktuelle Schwerpunkte, z.B. Schutz von Designs als Geschäftsgeheimnisse, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck
Herausgeber- und Autorenschaft
Herausgegeben wird das Werk von Rechtsanwältin und Dozentin Dr. Sabine Zentek und Patentanwalt Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., beide langjährig im Designrecht tätig.
Autorinnen und Autoren:
Julia Dönch, M.A., Rechtsanwältin, Düsseldorf | Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M., Universität Hannover | Dr. Patrick Fromlowitz, LL.M., Rechtsanwalt, Hamburg | Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., Patentanwalt, Hannover | Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Hanna Karin Held, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln | Dr. Philipe Kutschke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Eva Maierski, Rechtsanwältin, Berlin | Charlotte Reimers, B.A., Rechtsanwältin, Hamburg | Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf | Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Rechtsanwalt, Salzburg | Dr. Gabriel Wittmann, Rechtsanwalt, München | Dr. Sabine Zentek, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht, Herdecke.
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Der neue Handkommentar
Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.
Seine Vorzüge
kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Detailtiefe (z.B. Schutzausschluss wegen technischer Bedingtheit, Schutzumfang im Vergleich zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung)
hinterfragt begründungsstark Argumentationslinien (z.B. Kriterien der Musterdichte und des Abstandes vom vorbekannten Formenschatz)
stellt bislang wenig beachtete Zusammenhänge her (z.B. Designs als Forschungsergebnisse von Hochschulen, Vergütungen von Designleistungen)
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Designrecht ist in seiner Anwendung von der Rechtsprechung geprägt und dabei nicht immer frei von Widersprüchen. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis der Entstehung und Nutzung von Gestaltungen, insbesondere wenn diese eine technische Funktion haben. Kritische Hinterfragungen und neue Argumentationslinien sind rar.
Der neue Handkommentar
Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.
Seine Vorzüge
kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Detailtiefe (z.B. Schutzausschluss wegen technischer Bedingtheit, Schutzumfang im Vergleich zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung)
hinterfragt begründungsstark Argumentationslinien (z.B. Kriterien der Musterdichte und des Abstandes vom vorbekannten Formenschatz)
stellt bislang wenig beachtete Zusammenhänge her (z.B. Designs als Forschungsergebnisse von Hochschulen, Vergütungen von Designleistungen)
vermittelt, soweit erforderlich, auch das technische Hintergrundwissen (z.B. 3D-Druck, Verständnis technischer Schutzrechte)
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Herausgegeben wird das Werk von Rechtsanwältin und Dozentin Dr. Sabine Zentek und Patentanwalt Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., beide langjährig im Designrecht tätig.
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Aktualisiert: 2023-05-05
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Das Designrecht ist in seiner Anwendung von der Rechtsprechung geprägt und dabei nicht immer frei von Widersprüchen. Es erfordert ein tiefergehendes Verständnis der Entstehung und Nutzung von Gestaltungen, insbesondere wenn diese eine technische Funktion haben. Kritische Hinterfragungen und neue Argumentationslinien sind rar.
Der neue Handkommentar
Der HK-DesignG stößt in diese Lücke. Er geht den entscheidenden designrechtlichen Fragen unvoreingenommen auf den Grund. Er dreht argumentativ bildlich gesprochen jeden Stein um und kommt so zu neuen Argumenten, auch bei scheinbar ausjudizierten Themenstellungen. Mit seiner schutzfreudigen Ausrichtung löst er alltägliche Beratungsfragen ebenso wie hochkomplexe und auch unbekannte designrechtliche Sachverhalte – z.B. zum 3D-Druck oder zu künstlicher Intelligenz – rechtssicher.
Seine Vorzüge
kommentiert die designrechtlichen Vorschriften mit großer Detailtiefe (z.B. Schutzausschluss wegen technischer Bedingtheit, Schutzumfang im Vergleich zwischen deutscher und europäischer Rechtsprechung)
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Autorinnen und Autoren:
Julia Dönch, M.A., Rechtsanwältin, Düsseldorf | Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M., Universität Hannover | Dr. Patrick Fromlowitz, LL.M., Rechtsanwalt, Hamburg | Dipl.-Ing. Hans Joachim Gerstein, LL.M., Patentanwalt, Hannover | Dr. Ralf Hackbarth, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Hanna Karin Held, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln | Dr. Philipe Kutschke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, München | Eva Maierski, Rechtsanwältin, Berlin | Charlotte Reimers, B.A., Rechtsanwältin, Hamburg | Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am LG Düsseldorf | Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Rechtsanwalt, Salzburg | Dr. Gabriel Wittmann, Rechtsanwalt, München | Dr. Sabine Zentek, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht, Herdecke.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Automobile sind abhängig von mehr oder weniger regelmäßigen Reparaturen. An dieser Stelle sieht sich das Designrecht in der Automobilbranche in einem schwierigen Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der verschiedenen Akteure am Markt: Automobilhersteller sind daran interessiert, einen möglichst umfassenden und exklusiven Schutz für ihre Fahrzeuge und Teile davon zu erwirken, Verbraucher erwarten gute und günstige Ersatzteile für ihre Fahrzeuge und Zubehörlieferanten möchten ihre Produkte am Ersatzteilmarkt anbieten und am Wettbewerb teilhaben.
Eine bereits im europäischen Designrecht vorhandene Reparaturklausel (Art. 110 VO (EG) Nr. 6/2002) könnte zur Lösung der Spannungen beitragen. Allerdings fehlt es an einer Harmonisierung des Designrechts auf europäischer Ebene. Die oft diskutierte und geforderte Einführung einer solchen Reparaturklausel ins deutsche Designrecht könnte die Spannung weiter mildern und zur Stärkung des
Binnenmarktes beitragen.
Aber nicht nur auf europäischer Ebene sollte über die Wirksamkeit und etwaige Anpassungen designrechtlicher Normen nachgedacht werden. Bereits auf nationaler Ebene zeigen sich Diskrepanzen zwischen Sinn und Zweck designrechtlicher Regelungen und der Designpraxis im automobilen Umfeld.
Diese Arbeit beleuchtet und bewertet die aktuelle Situation des Designrechts in der Automobilbranche sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Sie untersucht darüber hinaus, ob das Designrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung überhaupt den Besonderheiten automobilen Designs gerecht wird.
Aktualisiert: 2021-12-16
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