Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-07-02
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Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-07-02
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Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-05-02
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Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-05-02
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Rundum geschützt in jeder Lebenssituation: Viele Versicherungen sind überflüssig und zu teuer. Gleichwohl sind einige Versicherungen in bestimmten Lebenssituationen unerlässlich. Die richtige Entscheidung im großen Angebot der Policen ist hier gefragt. Dieser Ratgeber informiert über den für Sie passenden Versicherungsschutz und gibt Ihnen wichtige Hinweise für die richtige Wahl und Vertragsgestaltung.
Dieses Buch zeigt Ihnen unter anderem,
- Persönliche Versicherungssituation analysieren
- Den richtigen Versicherungsschutz finden
- Umfassender Überblick über alle Versicherungssparten
- Was Sie vor dem Abschluss bedenken sollten
- Wie Sie aus falschen oder zu teuren Versicherungen wieder herauskommen
Aktualisiert: 2022-12-21
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung – für jeden wichtig!
An sich ist es ganz einfach: Wer von seiner Arbeit lebt, braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die gesetzliche Versorgung reicht im Fall der Fälle bei Weitem nicht aus. Obwohl das Risiko, berufsunfähig zu werden, relativ hoch ist, sind erstaunlich viele Menschen nicht oder nicht ausreichend gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft versichert.
Dieses Buch zeigt Ihnen unter anderem,
- wie Sie Ihre Versorgungslücke richtig einschätzen,
- was ein guter Versicherungsschutz kosten darf,
- worauf Sie beim Vergleich von Versicherungsbedingungen achten sollten,
- wie Sie mit den Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag umgehen,
- auf welche Vertragsklauseln Sie sich nicht einlassen sollten,
- wie Sie Ihre Rente durchsetzen,
- welche Alternativen es zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.
Mit vielen Vergleichstabellen zu den wichtigsten Anbietern.
Aktualisiert: 2022-04-28
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Über die Hälfte der Lebensversicherungen in Deutschland werden vorzeitig beendet. Eine Kündigung des Vertrages vor Erreichen des vereinbarten Ablauftermins ist für den Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der Rückkaufswert, den der Versicherer im Stornofall auszahlen muss, geringer ist als der wirkliche Wert (sog. „innerer Wert“) der Police.
Diese Lücke zwischen innerem und Rückkaufswert bildet die Grundlage für den Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Die auf diesem Markt agierenden Unternehmen kaufen Policen von Versicherungsnehmern, die den Vertrag anderenfalls stornieren würden und treten entweder als neuer Versicherungsnehmer ein oder erhalten sämtliche Rechte aus dem Vertrag, für den sie im Gegenzug die künftigen Prämien zahlen. Ziel ist es, die renditeoptimierten Policen in größeren Pakten gewinnbringend an Investoren zu verkaufen.
Die Arbeit untersucht im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse, inwieweit sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, den USA und Großbritannien voneinander unterscheiden und was mögliche Ursachen dafür sein können. Es wird analysiert, ob und inwieweit ein Verkauf auf dem Zweitmarkt im Vergleich zur Kündigung der Versicherung
vorteilhaft für die beteiligten Parteien ist und wie die Übertragung der Police rechtlich zu gestalten ist, um ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen. Dabei wird auch aufgezeigt, ob es bereits nach geltendem Recht eine Rechtspflicht des Versicherers, des Versicherungsvermittlers sowie weiterer Sachwalter gibt, den kündigungswilligen Versicherungsnehmer über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu informieren.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Der schlichte Titel lässt nicht sofort vermuten, dass das Kündigungsrecht in der Lebensversicherung eine Fülle komplexer Fragen und Probleme aufwirft. Ausgehend von seinen beiden Grundthesen, dass dem jederzeitigen Lösungsrecht des Versicherungsnehmers ein weitreichender Prämienrückgewähranspruch korreliert und dass beide Rechtspositionen wesenseigene Bestandteile aller Lebensversicherungsverträge darstellen, untersucht der Verfasser hochaktuelle Fragen wie die Zulässigkeit von Stornoabschlägen im Einmalbeitragsgeschäft, die rechtlichen Grenzen separater Kostenvereinbarungen und die Besonderheiten fondsgebundener Lebensversicherungsprodukte. Eingebettet ist die Darstellung in ein prinzipienbasiertes dogmatisches Gesamtkonzept, das auch die historischen Grundlagen und die Wechselbeziehungen zum Bürgerlichen Recht in den Blick nimmt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die 33. Mannheimer Versicherungswissenschaftliche Jahrestagung stand unter dem Generalthema „Risikomanagement“ und welch aktuelleres und akuteres Thema kann es in Zeiten der Finanzmarktkrise geben? Der vorliegende Band 88 der Mannheimer Vorträge zur Versicherungswissenschaft dokumentiert die beiden gehaltenen Referate.
Frank Romeike befasst sich dabei in grundsätzlicher Weise mit den aktuellen Herausforderungen für das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen und den Lehren, die aus der Finanzmarktkrise für die Weiterentwicklung von Risikomanagement-Systemen zu ziehen sind.
Norbert Heinen erörtert alternative Garantieformen im Rahmen von Lebensversicherungsprodukten in Europa. Besonderer Akzent liegt dabei auf der neuen Produktgeneration der „Variable Annuities“. Preisgestaltung, Reservierung, Hedging und Produktrisiken werden angesprochen und die künftige Gesetzeslage in Deutschland skizziert.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Frage nach der Angemessenheit von Überschussbeteiligung und Rückkaufswerten sowie der transparenten Darstellung von Lebensversicherungsprodukten war ein zentraler Punkt der VVG-Reform. Die Arbeit prüft die vertragsrechtlichen Informations- und produktgestaltenden Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primar- und Sekundärrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Frage nach der Angemessenheit von Überschussbeteiligung und Rückkaufswerten sowie der transparenten Darstellung von Lebensversicherungsprodukten war ein zentraler Punkt der VVG-Reform. Die Arbeit prüft die vertragsrechtlichen Informations- und produktgestaltenden Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primar- und Sekundärrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Frage nach der Angemessenheit von Überschussbeteiligung und Rückkaufswerten sowie der transparenten Darstellung von Lebensversicherungsprodukten war ein zentraler Punkt der VVG-Reform. Die Arbeit prüft die vertragsrechtlichen Informations- und produktgestaltenden Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primar- und Sekundärrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der schlichte Titel lässt nicht sofort vermuten, dass das Kündigungsrecht in der Lebensversicherung eine Fülle komplexer Fragen und Probleme aufwirft. Ausgehend von seinen beiden Grundthesen, dass dem jederzeitigen Lösungsrecht des Versicherungsnehmers ein weitreichender Prämienrückgewähranspruch korreliert und dass beide Rechtspositionen wesenseigene Bestandteile aller Lebensversicherungsverträge darstellen, untersucht der Verfasser hochaktuelle Fragen wie die Zulässigkeit von Stornoabschlägen im Einmalbeitragsgeschäft, die rechtlichen Grenzen separater Kostenvereinbarungen und die Besonderheiten fondsgebundener Lebensversicherungsprodukte. Eingebettet ist die Darstellung in ein prinzipienbasiertes dogmatisches Gesamtkonzept, das auch die historischen Grundlagen und die Wechselbeziehungen zum Bürgerlichen Recht in den Blick nimmt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Aktuell steht die Versicherungswirtschaft unter einem besonderen Kompressionsdruck. Im politischen Umfeld erzeugen zahlreiche unerledigte überfällige Reformprojekte hochaktuellen Handlungs- und Entscheidungsdruck. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Versicherungswirtschaft auch Hausaufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen hat. Auch aus den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entstehen wichtige drängende Handlungsfelder. Globalisierung, demographischer Wandel, Ausdifferenzierung der Lebenswelten in den verschiedenen Kundengruppen und das eher schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld sind hier die wichtigsten Stichworte.
Auf beides – die wirtschaftlichen Perspektiven und das politische Umfeld – ist der Vortrag ausgerichtet.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Durch die 7. GWB-Novelle ist die bisherige bereichsspezifische Sonderregelung des § 29 GWB a. F. für Banken und Versicherungen ersatzlos gestrichen worden. Trotz gegensätzlicher Erklärungen des Gesetzgebers kann dies – wie hier gezeigt wird – zukünftig in der Praxis dazu führen, dass im Gegensatz zur Vergangenheit einerseits die (vertikale) Preisvereinbarung
zwischen einem Erstversicherer und einem Rückversicherer mit dem Zweck, das Versicherungsrisiko auf den Rückversicherer zu übertragen, und andererseits – was in praktischer Hinsicht
wesentlich bedeutsamer ist – die im Einzelfall vereinbarte gemeinsame Übernahme von Einzelrisiken im Mitversicherungsgeschäft (Mitversicherung ad hoc) nicht mehr privilegiert sein werden. Diese mögliche und vom europäischen Recht abweichende Entwicklung wird nicht ohne Weiteres dadurch verhindert, dass die 7. GWB-Novelle über § 2 Abs. 2 GWB die GVO Versicherungswirtschaft und damit eine europäische Regelung in das deutsche Recht inkorporiert hat. Dies liegt daran, dass die Inkorporierung lediglich die GVO, nicht jedoch die dazu ergangene europäische Kartellrechtspraxis umfasst. Im Ergebnis kann dies zur Folge haben, dass deutsches Versicherungskartellrecht, dessen Anwendungsbereich allerdings begrenzt ist, zukünftig Mitversicherungen ad hoc nicht privilegiert, obwohl – dies ist ein klarer Wertungswiderspruch – die wettbewerbsrechtlich problematischeren Mitversicherungsgemeinschaften freigestellt werden. Unabhängig von den Folgen der Streichung der bisherigen bereichsspezifischen Sonderregelung des § 29 GWB a. F. und der Inkorporierung der GVO Versicherungswirtschaft in das deutsche Recht weist der Vortrag auf die weiterhin bestehenden praktisch bedeutsamen faktischen Bereichsausnahmen im Sozialrecht hin (etwa für gesetzliche Krankenkassen als Nachfrager im Wettbewerb oder das Verhältnis zwischen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen), die von der 7. GWB-Novelle nicht tangiert werden, gleichwohl jedoch nach Ansicht des Autors dringender Reform bedürfen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die 33. Mannheimer Versicherungswissenschaftliche Jahrestagung stand unter dem Generalthema „Risikomanagement“ und welch aktuelleres und akuteres Thema kann es in Zeiten der Finanzmarktkrise geben? Der vorliegende Band 88 der Mannheimer Vorträge zur Versicherungswissenschaft dokumentiert die beiden gehaltenen Referate.
Frank Romeike befasst sich dabei in grundsätzlicher Weise mit den aktuellen Herausforderungen für das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen und den Lehren, die aus der Finanzmarktkrise für die Weiterentwicklung von Risikomanagement-Systemen zu ziehen sind.
Norbert Heinen erörtert alternative Garantieformen im Rahmen von Lebensversicherungsprodukten in Europa. Besonderer Akzent liegt dabei auf der neuen Produktgeneration der „Variable Annuities“. Preisgestaltung, Reservierung, Hedging und Produktrisiken werden angesprochen und die künftige Gesetzeslage in Deutschland skizziert.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Interessenskonflikte zwischen den Versicherungsnehmern und die dadurch betroffenen Interessen der Versicherer treten jüngst verstärkt in das öffentliche Bewusstsein. Die Diskussionen um das Lebensversicherungsreformgesetz (2014), die Reform des VAG (2016) und das richtige Maß an Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung im Versicherungswesen sind pointierte Beispiele dieser Entwicklung.
Dem vom Autor sorgfältig hergeleiteten versicherungsrechtlichen Interessenausgleichsprinzip gelingt es, durch seine konsequente Rückbindung an die privatrechtlichen Grundwertungen diese Konflikte an der Schnittstelle von Privatversicherungs-, Aufsichts- und Verfassungsrecht sinnvoll zu strukturieren und in der Folge rechtlich angemessenen Lösungen zuzuführen. Daneben bietet die Arbeit dem interessierten Leser wertvolle Erkenntnisse zu den rechtlich zulässigen Herabsetzungsmöglichkeiten des Rückkaufswerts sowie zur Lösung von Interessenkonflikten im Rahmen der Auslegung und Inhaltskontrolle von AVB.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rund 93 Millionen Lebensversicherungspolicen sind aktuell in Deutschland abgeschlossen. Doch wer heute eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, erhält bis zu 50 Prozent weniger Geld als kalkuliert. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass sich 95 Prozent der Lebensversicherungspolicen nicht mehr rechnen.
In diesem Buch erfahren Sie anhand von vielen aktuellen PRAXISFÄLLEN, vor welchen Methoden der Branche Sie sich in Acht nehmen sollten und wie Sie richtig reagieren, um Ihr Geld nicht zu verlieren.
Bestsellerautor Michael Grandt zeigt Ihnen, wie Sie auch Jahre nach der Auszahlung des Rückkaufwerts noch einmal Geld von Ihrer Versicherung bekommen können. Zudem erläutert er, wie Sie Ihre individuelle Rentenlücke errechnen, um jetzt schon zu wissen, wie viel Geld Ihnen im Alter fehlen wird. Sie erfahren auch, welche krisensicheren Alternativen es zur Lebensversicherung gibt. Mit Michael Grandts 6-Schritte-Strategie können Sie individuell Ihre eigene Altersvorsorge aufbauen – und das auch mit wenig Geld! Das Buch enthält viele weitere nützliche PRAXIS-TIPPS, die Sie leicht umsetzen können, um Ihre Ersparnisse nicht zu verlieren. Handeln Sie JETZT!
Aktualisiert: 2023-04-20
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