Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Schrift behandelt eine im europäischen Gemeinschaftsrecht und im deutschen Medienrecht gleichermaßen aktuelle Problematik. Seit einigen Jahren haben private Rundfunkveranstalter aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bei der Europäischen Kommission in Brüssel geltend gemacht, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus öffentlichen Mitteln, insbesondere eine Haushaltsfinanzierung, stelle eine Beihilfe im Sinne von Art. 92 EG-Vertrag dar. Dies hätte eine Beihilfekontrolle durch die Kommission zur Folge.
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob die deutsche Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gestalt der Erhebung von Rundfunkgebühren durch die Rundfunkanstalten für das Bereithalten eines Rundfunkgerätes ihrerseits den Beihilferegeln der Art. 92 ff. EGV unterfällt. Der Verfasser verneint dies in der vorliegenden Schrift, der ein ARD und ZDF erstattetes Rechtsgutachten zugrundeliegt. Die deutsche Rundfunkgebühr ist bereits tatbestandlich keine Beihilfe im Sinne des Art. 92 EGV. Es wird näher dargestellt, daß die Rundfunkgebühren das angemessene Entgelt für die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit öffentlichen Rundfunkdiensten darstellen und daher keine "Begünstigung" bestimmter Unternehmen im Sinne der Vorschrift darstellen. Ferner werden die weiteren Elemente des europarechtlichen Beihilfebegriffes untersucht, insbesondere das Fehlen einer Verfälschung des Wettbewerbes mit dem privaten Rundfunk durch die Gebührenerhebung. Deutlich wird außerdem, daß die Medienordnung ein Stück der nationalen und kulturellen Identität Deutschlands im Sinne von Art. F Abs. 1 des EU-Vertrages sowie von Art. 128 EGV darstellt. Auf diese Weise wären Rundfunkgebühren, selbst wenn man sie als Beihilfen ansähe, als Maßnahmen zur Förderung der Kultur nach Art. 92 Abs. 3 d) EGV unter den Gesichtspunkt des europäischen Gemeinschaftsrechtes unbedenklich.
Als Stellungnahme zu einer zunehmend erörterten medien- und europarechtlichen Grundsatzfrage wendet sich die Schrift gleichermaßen an die rundfunk- und europarechtliche Wissenschaft und an die Praxis des Medienrechts in Deutschland und im Rahmen der EG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der demokratische Verfassungsstaat westlicher Prägung beruht auf dem Gedanken, daß die Inhaber der staatlichen Ämter in Parlament, Verwaltung und Gerichtsbarkeit Treuhänder des Volkes sind, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Das Volk selbst übt die ihm zugewiesene Leitungsfunktion nach dem Grundgesetz nur in größeren Zeitabständen durch Wahlen aus. In der Zwischenzeit übt es seine Kontrollfunktion nur über das Medium der politischen Öffentlichkeit aus, durch das sogenannte plebiscite de tous les jours. Voraussetzung dieses Legitimations- und Kontrollmechanismus ist die Informiertheit des Bürgers und damit die Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Diese Öffentlichkeit wird zu einem erheblichen Teil durch die Medien, in jüngerer Zeit vor allem durch das Fernsehen hergestellt. Die Fernsehberichterstattung kann ihrerseits aber auch dazu führen, daß in Rechte der von staatlichem Handeln betroffenen Personen unverhältnismäßig eingegriffen oder die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, insbesondere die Unabhängigkeit der Richter, gefährdet wird.
Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die verfassungsstaatliche Verortung des schillernden Phänomens »Öffentlichkeit«. Dabei werden seine Bezüge zum Demokratieprinzip einerseits und zum Rechtsstaatsprinzip andererseits herausgearbeitet. Im zweiten Schritt verortet Ina Maria Pernice sodann das Recht des Fernsehens auf Berichterstattung verfassungsrechtlich und prüft, inwieweit sich ein Anspruch auf Berichterstattung über staatliches Handeln begründet werden kann. In einem dritten Schritt werden schließlich die einzelnen Vorschriften, durch die die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen eingeschränkt werden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Sportrecht hat - nicht zuletzt als Konsequenz der Kommerzialisierung des Sports - in den letzten Jahren zunehmend eine wirtschaftsrechtliche Dimension erhalten. Insbesondere das Kartellrecht ist in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Das Konfliktpotential, das der moderne Sport mittlerweile mit sich bringt, wird an der sprunghaft angestiegenen Zahl gerichtlicher Verfahren deutlich. Im Brennpunkt der Diskussion stehen seit geraumer Zeit die Vermarktungsrechte, insbesondere die Fragen der Zentralvermarktung der Fernsehrechte (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 756 ff. - UEFA-Cup-Heimspiele), der Zuweisung sponsoringrelevanter Rechte sowie des Rechtsschutzes.
Wissenschaftlichen Rechtsgutachten kommt auch im Sportbereich eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Je nach Zielsetzung sollen sie die einvernehmliche Lösung von Streitfällen fördern oder - falls kein Einvernehmen erzielt werden kann - gerichtliche Verfahren vorbereiten. Die in diesem Band abgedruckten drei Rechtsgutachten behandeln Probleme von verbandsübergreifender Bedeutung für die Praxis. Zugleich dokumentieren sie, wie nationale Sportverbände ihre Aufgaben verantwortungsbewußt wahrnehmen, aber auch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Die mit ihrer Veröffentlichung für die wissenschaftliche Diskussion verfügbaren Rechtsgutachten sind bewußt auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur belassen, der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung galt. Knappe Hinweise zur weiteren Rechtsentwicklung stellen dabei den aktuellen Bezug her.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Sportrecht hat - nicht zuletzt als Konsequenz der Kommerzialisierung des Sports - in den letzten Jahren zunehmend eine wirtschaftsrechtliche Dimension erhalten. Insbesondere das Kartellrecht ist in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Das Konfliktpotential, das der moderne Sport mittlerweile mit sich bringt, wird an der sprunghaft angestiegenen Zahl gerichtlicher Verfahren deutlich. Im Brennpunkt der Diskussion stehen seit geraumer Zeit die Vermarktungsrechte, insbesondere die Fragen der Zentralvermarktung der Fernsehrechte (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 756 ff. - UEFA-Cup-Heimspiele), der Zuweisung sponsoringrelevanter Rechte sowie des Rechtsschutzes.
Wissenschaftlichen Rechtsgutachten kommt auch im Sportbereich eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Je nach Zielsetzung sollen sie die einvernehmliche Lösung von Streitfällen fördern oder - falls kein Einvernehmen erzielt werden kann - gerichtliche Verfahren vorbereiten. Die in diesem Band abgedruckten drei Rechtsgutachten behandeln Probleme von verbandsübergreifender Bedeutung für die Praxis. Zugleich dokumentieren sie, wie nationale Sportverbände ihre Aufgaben verantwortungsbewußt wahrnehmen, aber auch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Die mit ihrer Veröffentlichung für die wissenschaftliche Diskussion verfügbaren Rechtsgutachten sind bewußt auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur belassen, der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung galt. Knappe Hinweise zur weiteren Rechtsentwicklung stellen dabei den aktuellen Bezug her.
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Das Sportrecht hat - nicht zuletzt als Konsequenz der Kommerzialisierung des Sports - in den letzten Jahren zunehmend eine wirtschaftsrechtliche Dimension erhalten. Insbesondere das Kartellrecht ist in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Das Konfliktpotential, das der moderne Sport mittlerweile mit sich bringt, wird an der sprunghaft angestiegenen Zahl gerichtlicher Verfahren deutlich. Im Brennpunkt der Diskussion stehen seit geraumer Zeit die Vermarktungsrechte, insbesondere die Fragen der Zentralvermarktung der Fernsehrechte (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 756 ff. - UEFA-Cup-Heimspiele), der Zuweisung sponsoringrelevanter Rechte sowie des Rechtsschutzes.
Wissenschaftlichen Rechtsgutachten kommt auch im Sportbereich eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Je nach Zielsetzung sollen sie die einvernehmliche Lösung von Streitfällen fördern oder - falls kein Einvernehmen erzielt werden kann - gerichtliche Verfahren vorbereiten. Die in diesem Band abgedruckten drei Rechtsgutachten behandeln Probleme von verbandsübergreifender Bedeutung für die Praxis. Zugleich dokumentieren sie, wie nationale Sportverbände ihre Aufgaben verantwortungsbewußt wahrnehmen, aber auch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Die mit ihrer Veröffentlichung für die wissenschaftliche Diskussion verfügbaren Rechtsgutachten sind bewußt auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur belassen, der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung galt. Knappe Hinweise zur weiteren Rechtsentwicklung stellen dabei den aktuellen Bezug her.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Sportrecht hat - nicht zuletzt als Konsequenz der Kommerzialisierung des Sports - in den letzten Jahren zunehmend eine wirtschaftsrechtliche Dimension erhalten. Insbesondere das Kartellrecht ist in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Das Konfliktpotential, das der moderne Sport mittlerweile mit sich bringt, wird an der sprunghaft angestiegenen Zahl gerichtlicher Verfahren deutlich. Im Brennpunkt der Diskussion stehen seit geraumer Zeit die Vermarktungsrechte, insbesondere die Fragen der Zentralvermarktung der Fernsehrechte (vgl. z. B. BGH NJW 1998, 756 ff. - UEFA-Cup-Heimspiele), der Zuweisung sponsoringrelevanter Rechte sowie des Rechtsschutzes.
Wissenschaftlichen Rechtsgutachten kommt auch im Sportbereich eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Je nach Zielsetzung sollen sie die einvernehmliche Lösung von Streitfällen fördern oder - falls kein Einvernehmen erzielt werden kann - gerichtliche Verfahren vorbereiten. Die in diesem Band abgedruckten drei Rechtsgutachten behandeln Probleme von verbandsübergreifender Bedeutung für die Praxis. Zugleich dokumentieren sie, wie nationale Sportverbände ihre Aufgaben verantwortungsbewußt wahrnehmen, aber auch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Die mit ihrer Veröffentlichung für die wissenschaftliche Diskussion verfügbaren Rechtsgutachten sind bewußt auf dem Stand von Rechtsprechung und Literatur belassen, der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung galt. Knappe Hinweise zur weiteren Rechtsentwicklung stellen dabei den aktuellen Bezug her.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.
Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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