Vorteile auf einen Blick
- elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage von Band 5
Das Mietrechtsanpassungsgesetz 2018/2019 sowie das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit werden berücksichtigt.
Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zu Angehörigenmietverträgen, zu Annahmefristen für Mietverträge, zur Zwischenvermietung, zu Aufrechnungsverboten, zum Vertragseintritt des Mieters, zum Vorkaufsrecht des Mieters und zur Fristenberechnung.
Auch Leistungsstörungen und Fragen der Betriebskostenabrechnung (Gartenpflege, "Mülltourismus") beschäftigten die Gerichte, ferner die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und das Vorliegen von Kündigungsgründen (vorgetäuschter Eigenbedarf).
Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Die Änderung des § 611a BGB mit der Definition des Arbeitsvertrages ist eingearbeitet. Berücksichtigt sind ferner die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und das neue Entgelttransparenzgesetz.
Auf die gesonderte Kommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) ist besonders hinzuweisen.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
Autor:
Markus Artz,
Klaus Peter Berger,
Hans-Jürgen Bieber,
Jan Dirk Harke,
Martin Häublein,
Martin Henssler,
Curt Wolfgang Hergenröder,
Dirk Hesse,
Wolfgang Krueger,
Rudi Müller-Glöge,
Günter Spinner,
Gerhard Wagner,
Kai Zehelein
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Der Großkommentar zum BGB
Zur Neuauflage von Band 4
In die 7. Auflage wurde die als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetzesreform eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) sind:
- Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% steigen.
- In das Gesetz werden Indikatoren aufgenommen, die dafür sprechen, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt.
- Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
- Eine zulässig vereinbarte Miete darf auch bei Wiedervermietung weiter verlangt werden.
- Modernisierungen vor Wiedervermietung erlauben eine erhöhte Miete nach den Regeln einer Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis.
- Bei Staffelmietverträgen gelten die vorbezeichneten Regelungen für jede Mietstaffel, bei Indexmieten für die vereinbarte Ausgangsmiete.
- Beanstandungen der vereinbarten Miete muss der Mieter qualifiziert rügen, um Rückforderungsansprüche für künftig fällige Mieten zu erhalten.
- Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu den preisbildenden Tatsachen, soweit er diese nicht selbst ermitteln kann, z.B. mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels.
- Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden.
- Vereinbarungen zwischen Vermieter und Makler, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam.
Band 4 enthält das reformierte Mietrecht und berücksichtigt das als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetz.
Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert.
Aus dem Bereich des Arbeitsrechts ist insbesondere auf die Neukommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) hinzuweisen.
Zu den Autoren von Band 4
Die Bearbeiter des vierten Bandes: Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Klaus Peter Berger, Hans-Jürgen Bieber, Vors. Richter am KG a.D., Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Richter am OLG; Prof. Dr. Martin Häublein; Prof. Dr. Martin Henssler; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, Dirk Hesse, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Rudi Müller-Glöge, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Michael J. Schmid, Richter am BayObLG a.D.; Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2019-10-08
Autor:
Markus Artz,
Klaus Peter Berger,
Hans-Jürgen Bieber,
Jan Dirk Harke,
Martin Häublein,
Martin Henssler,
Curt Wolfgang Hergenröder,
Dirk Hesse,
Wolfgang Krueger,
Rudi Müller-Glöge,
Michael J. Schmid,
Gerhard Wagner,
Kai Zehelein
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