Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen.

Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen. von Vuia,  Mihai
Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen.

Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen. von Vuia,  Mihai
Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen.

Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen. von Vuia,  Mihai
Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Sanierung im Unternehmenssteuerrecht

Die Sanierung im Unternehmenssteuerrecht von Gruber,  Martina
Mit der seit 2008 andauernden Wirtschaftskrise hat das Thema „Sanierung im Unternehmenssteuerrecht“ an Brisanz gewonnen: Alpine Dayli, Schlecker, Niedermeyer, Geo Tec, A-tec, und Niemetz sind nur wenige der aktuellen Beispiele. Unternehmenskrisen und die gehoffte Wiedergesundung des Unternehmens scheinen zu einem Dauerbrenner im österreichischen Wirtschaftsgeschehen geworden zu sein. Die Arbeit beschäftigt sich nach einer für steuerliche Zwecke notwendigen Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich mit den ertragssteuerlichen Folgen von geglückten Unternehmenssanierungen. Die begünstigte Besteuerung von Sanierungsgewinnen gem § 36 EStG und § 23a KStG bilden neben den sanierungsbedingten beschleunigten Verlustverwertungsvorschriften gem § 2 Abs 2b Z 3 EStG und dem Mantelkauftatbestand die ersten beiden Hauptkapitel. Der abschließende Teil widmet sich der Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des bestehenden „Sanierungssteuerrechts“. Nach einer dem Steuerrecht inhärenten Rechtfertigung fragt auch das unionsrechtliche Beihilfenverbot, weshalb der Beihilfencharakter der steuerlichen Sanierungsmaßnahmen untersucht wird. Dass die Arbeit den Puls der Zeit trifft, belegt das Abgabenänderungsgesetz 2014. Mit der Streichung des § 2 Abs 2b EStG für natürliche Personen trägt der Steuerrecht zur Unternehmenssanierung bei. Die Eliminierung der betraglich begrenzten Verlustverwertung ist aber auch für Körperschaften zu fordern.
Aktualisiert: 2018-07-09
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Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen.

Die Verantwortlichkeit von Banken in der Krise von Unternehmen. von Vuia,  Mihai
Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-04-15
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