Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-06-01
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-05-23
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Dies ist ein Produkt aus der neuen Online-Fachbibliothek von rehm.
Intuitive Bedienung, rechtssichere Fachinhalte, eine Suche über alle Werke
ndbuch.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Eine feste Größe
Der LPK-SGB X ist das Markenzeichen für einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Er nimmt innerhalb der roten LPK-Reihe einen festen Platz ein.
Die Neuauflage
Die aktuelle 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und berücksichtigt
sämtliche Gesetzesänderungen durch über 20 Änderungsgesetze seit der letzten Auflage,
auch die erst künftig in Kraft tretenden Änderungen (Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG, Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten),
die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X und
alle Neuerungen auch im gesonderten Kapitel „Gerichtsverfahren“ für das sozialgerichtliche Verfahren.
Genauso aktuell sind die praxisrelevanten Bezüge zum VwVfG. Die Neuerungen sind mit den Besonderheiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige und deren Auswirkungen verknüpft.
Herausgeber und Autor:innen
kommen aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft und sind mit den Problemen des SGB X durch ihre tägliche Praxis bestens vertraut:
Walter Böttiger, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg | Dr. Tilman Breitkreuz, Leitender Regierungsdirektor, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung | Dr. Björn Diering, Abteilungsleiter Recht Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin, Richter am Nieders. Anwaltsgerichtshof a.D., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht, Verden/Aller | Prof. em. Dr. Heinrich Lang, Dipl. Sozial-Päd., Universität Greifswald | Karl Lang, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Berlin | Dr. Annette Prehn, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern | Wolfgang Siewert, Präsident des LSG Hamburg | Dr. Thomas P. Stähler, Justitiar in Frankfurt/Main | Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am LSG Schleswig-Holstein a.D.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Eine feste Größe
Der LPK-SGB X ist das Markenzeichen für einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Er nimmt innerhalb der roten LPK-Reihe einen festen Platz ein.
Die Neuauflage
Die aktuelle 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und berücksichtigt
sämtliche Gesetzesänderungen durch über 20 Änderungsgesetze seit der letzten Auflage,
auch die erst künftig in Kraft tretenden Änderungen (Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG, Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten),
die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X und
alle Neuerungen auch im gesonderten Kapitel „Gerichtsverfahren“ für das sozialgerichtliche Verfahren.
Genauso aktuell sind die praxisrelevanten Bezüge zum VwVfG. Die Neuerungen sind mit den Besonderheiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige und deren Auswirkungen verknüpft.
Herausgeber und Autor:innen
kommen aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft und sind mit den Problemen des SGB X durch ihre tägliche Praxis bestens vertraut:
Walter Böttiger, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg | Dr. Tilman Breitkreuz, Leitender Regierungsdirektor, Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung | Dr. Björn Diering, Abteilungsleiter Recht Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin, Richter am Nieders. Anwaltsgerichtshof a.D., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht, Verden/Aller | Prof. em. Dr. Heinrich Lang, Dipl. Sozial-Päd., Universität Greifswald | Karl Lang, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Berlin | Dr. Annette Prehn, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern | Wolfgang Siewert, Präsident des LSG Hamburg | Dr. Thomas P. Stähler, Justitiar in Frankfurt/Main | Hinnerk Timme, Vorsitzender Richter am LSG Schleswig-Holstein a.D.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Preis/Abrechnung/Zahlung: Jährlich. Brutto-Flatrate-Preis incl. 7% MWSt.
Nutzer: 1-3 Personen, siehe auch Preis für 4 und 5 Personen.
Bestellung/Laufzeit: 1 Jahr. Verlängerung: automatisch 1 Jahr, wenn keine Kündigung.
Kündigung: 6 Wochen vor Vertragsende schriftlich.
Zusatz: Download einer E-Book-Version bis zu 3 Mal möglich.
Aktualisiert: 2020-07-06
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Der LPK-SGB X bietet einen problemorientierten wie verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Schutz der Sozialdaten, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten.
Die 5. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand. Die Neuregelungen zum sozialrechtlichen Datenschutz durch das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) und im SGB X selbst (durch Art. 24 G zur Änderung des BVG und anderer Gesetze) sind vollständig neu kommentiert.
Berücksichtigt sind darüber hinaus die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X sowie die praxisrelevanten Bezüge zum VwVfG.
Aktualisiert: 2022-11-21
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Intuitive Bedienung, rechtssichere Fachinhalte, eine Suche über alle Werke
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Aktualisiert: 2023-04-25
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Jetzt mit EU-Datenschutzgrundverordnung und neuem Bayerischen Datenschutzgesetz - komplett kommentiert
Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-03-20
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Seit 25. Mai 2018 sind die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Bayern für alle Landesbehörden und Kommunen unmittelbar geltendes Recht.Die neuen Vorschriften regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend und gelten sowohl für elektronische Daten wie für Daten auf Papier. Das völlig neu gestaltete Bayerische Datenschutzgesetz 2018 ergänzt die Grundverordnung in einigen wichtigen Punkten.So enthält es Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Erhebung, Nutzung und Übermittlung, über die Videoüberwachung, über die Verarbeitung zu Archiv- und Forschungszwecken und über das allgemeine Auskunftsrecht. Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gibt die Grundverordnung einschneidende Befugnisse. So kann er den Einsatz von Verfahren, die gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, vollständig untersagen. Zusätzlich räumt ihm das Bayerische Datenschutzgesetz die Möglichkeit ein, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu beanstanden und eine Behebung der Verstöße zu fordern. Geschieht dies nicht, kann er den Landtag und die Staatsregierung davon unterrichten. Das gilt auch für Verstöße in Kommunalverwaltungen. Versäumnisse können also erhebliche Öffentlichkeitswirkung haben.Ein sicherer Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bayerischen Datenschutzgesetz ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Der Kommentar vermittelt die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschriften und hilft bei einer sowohl rechtskonformen als auch praxisgerechten Lösung datenschutzrechtlicher Probleme. Ergänzt wird die Kommentierung durch ein Handbuch, das lehrbuchartig wichtige Themen erläutert und damit wertvolle praktische Informationen und Arbeitshilfen für Ihre tägliche Arbeit bringt. Unter anderem zu folgenden Themen: Behördlicher Datenschutzbeauftragter DatenschutzaufsichtsbehördenZulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere der Erhebung, Nutzung und Übermittlung, samt umfassendem PrüfungsschemaDatenschutz und Amtshilfe Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenInformationspflichten gegenüber den BetroffenenDatenschutz in der Gemeinde Datenschutz im Dienst- und Arbeitsverhältnis, insbesonderePrüfungsschemaKontrolle der Internetaktivitäten von Beschäftigten Kontrolle des Mail-Verkehrs Datenschutz und Mitbestimmung des PersonalratsSchutz von Sozialdaten Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Entwicklungen - im Kommentar und in unserem kostenlosen Newsletter unter: www.rehm-verlag.de/datenschutz/newsletterMit kompletter Kommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSGVO
Aktualisiert: 2023-04-25
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