Geburt aus Ruinen.

Geburt aus Ruinen. von Zygojannis,  Heike
Das vorliegende Werk beantwortet die Frage nach der Staatlichkeit Kosovos und kritisiert gleichzeitig das gefundene Ergebnis. Nach Auffassung der Autorin besteht de lege lata kein Recht auf Sezession und ein Staat existiert erst bei Vorliegen der klassischen drei Merkmale: Gebiet, Volk und Staatsgewalt. Anhand der Ereignisse auf dem westlichen Balkan zeigt die Autorin jedoch Veränderungen in den Anforderungen an die Elemente von Staatlichkeit und die Zulässigkeit von Anerkennungen auf und entwickelt Kriterien, bei deren Vorliegen ein Sezessionsrecht entstehen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Kaschmirkonflikt und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung.

Der Kaschmirkonflikt und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung. von Hönig,  Patrick
Allen Vermittlungsbemühungen der internationalen Gemeinschaft zum Trotz stiftet der Konflikt um Jammu und Kaschmir seit über fünfzig Jahren Unfrieden zwischen Indien und Pakistan. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die völkerrechtliche Analyse des Kaschmirkonfliktes unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der Völker auf Selbstbestimmung. Aus dem völkerrechtlichen Volksbegriff, dem Institut der Dekolonialisation, der neueren Okkupations- und Annexionslehre sowie dem modernen Menschenrechtsverständnis wird zunächst der personale und sachliche Anwendungsbereich des Selbstbestimmungsrechtes im Falle Jammu und Kaschmirs entwickelt. In Abwägung mit dem Prinzip der territorialen Integrität, dem Friedensinteresse der Region und dem Gewaltverbot wird sodann eine völkerrechtlich konsistente Lösung des Kaschmirkonfliktes in Form eines regionalen und zeitlich gestaffelten Plebiszites unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geboten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht.

Die Bedeutung des Volkes im Völkerrecht. von Elsner,  Bernd Roland
Das 20. Jahrhundert wird Europa und der Welt mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ein ungelöstes Problem hinterlassen. Verbunden damit bleibt die Suche nach dem Rechtsträger - dem "Volk". Zwei Ordnungsmodelle konkurrieren dabei um die Gunst des Völkerrechts. Das Werk stößt zwar im allgemeinen Sprachgebrauch für "Volk" auf die Bedeutungsinhalte politische Gemeinschaft, Territorialvolk und ethnische Gemeinschaft. Ausgehend von Hugo Grotius - dem "Vater" des modernen Völkerrechts - ist "Volk" aber ursprünglich die politische Gemeinschaft (Civitas) und damit das Staatsvolk, woran weder die Französische Revolution noch der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg und auch nicht die nationalen Befreiungskriege in Europa etwas änderten. Der Ablehnung des im 19. Jahrhundert entstandenen Nationalitätenprinzips - des anderen Ordnungsmodells - durch die damalige Völkerrechtslehre folgte im 20. Jahrhundert die widersprüchliche Idee der Selbstbestimmung der Völker. In der Charta der Vereinten Nationen und in anderen völkerrechtlichen Verträgen findet sich zwar das Selbstbestimmungsprinzip, dennoch ist "Volk" auch dann immer noch das Staatsvolk, trotz eines im übrigen ungeklärten Volksbegriffes. Einzelfallanalyse und internationale Rechtsprechung zeigen eine erneute Ablehnung des ethnisch-nationalen Konzepts in der Praxis besonders im Rahmen der Dekolonisierung; das ethnisch-nationale Konzept spielt seine Rolle im Bereich des Minderheitenschutzes. Wo neue Staaten gegründet werden sollen oder wo eine bestimmte Art der Repräsentation der Bevölkerung im Staat gefordert wird, steht dies in einem latenten Spannungsverhältnis zur geschützten staatlichen Integrität. Eine Entbindung von Bevölkerungsgruppen aus dem Staatsvolk soll dennoch in bestimmten Fällen möglich sein und durch die Staatengemeinschaft vorgenommen werden können, wobei ein Rückgriff auf das Selbstbestimmungsrecht nicht nötig ist. Das Werk wird abgerundet durch einen Nachtrag zum Kosovo-Konflikt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Versinkende Inselstaaten.

Versinkende Inselstaaten. von Bergmann,  Nina
Der Klimawandel stellt kleine Inselstaaten mit minimaler Landfläche vor existentielle Herausforderungen. Die grundlegenden Elemente des Staates werden insbesondere durch den steigenden Meeresspiegel und die fortschreitende Küstenerosion beeinträchtigt. Dies wirft Fragen der Auswirkungen auf die Staatlichkeit und die maritimen Staatenhoheitsräume, aber auch des Selbstbestimmungsrechts des überlebenden Inselvolkes und der Verantwortung der Staatengemeinschaft auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht

Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht von Schneider,  Christoph F.
Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. °°Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Die Vorgaben beider Rechtsordnungen sind zu beachten und zu harmonisieren. Im staatlichen Recht ist der Verein zudem maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt, die in aktuellen Entscheidungen strenge Vorgaben formuliert (etwa „Freimaurer“-Entscheidung des BFH), aber auch innovative Problemlösungen (so die „Kita“-Entscheidung des BGH) präsentiert. Christoph F. Schneider benennt die verbindlichen Vorgaben der Rechtsordnungen und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung praktische Handlungsempfehlungen auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker

Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker von Ott,  Martin
Der Begriff der Sezession spiegelt in exemplarischer Weise den rapiden Wandel wider, der sich im Völkerrecht in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen hat. Die Analyse der Staatenpraxis, auf die die Arbeit besonderes Augenmerk legt, offenbart, dass das lange Zeit existierende Tabu gegenüber einem Recht auf Sezession ins Wanken geraten ist. Eine Interpretation des Selbstbestimmungsrechts als Grundlage legaler Sezessionen rührt an den Grundfesten des Völkerrechts, das in seiner traditionellen Konzeption von staatlicher Souveränität, Interventionsverbot und Anerkennung eine ausschließlich auf das Effektivitätsprinzip ausgerichtete Ordnung darstellt. °°Die Arbeit zeigt auf, dass das zunehmende Bekenntnis des Völkerrechts zu materiellen Werten - wie Individualrechtsschutz, Minderheitenschutz und Selbstbestimmungsrecht der Völker - keine bloße Rhetorik ist, sondern sich auch in den fundamentalen Ordnungsmustern manifestiert. Unter eingehender Würdigung der mit dem Selbstbestimmungsrecht befassten Instrumente, der Spruchpraxis und der - nicht auf das Völkerrecht beschränkten - Literatur entwickelt die Arbeit eine gleichermaßen praxisorientierte wie rechtlich tragfähige Konzeption zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Sezessionen, ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass eine kohärente Durchsetzung von Selbstbestimmungsansprüchen innerstaatlicher Gemeinschaften auf absehbare Zeit utopisch bleiben wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht: Die Arzt-Patienten-Beziehung im Wandel der Zeit.

Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht: Die Arzt-Patienten-Beziehung im Wandel der Zeit. von Fitzke,  Johannes
In der Untersuchung wird die Dynamik der Arzt-Patienten-Beziehung beleuchtet. Durch das Aufeinandertreffen von Arzt und Patient als zwei unabhängige Individuen entstehen Konflikte, bei denen es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Dabei wird ein Bogen gespannt, der sich von der historischen Entwicklung der Arzt-Patienten-Beziehung bis hin zu den Unwägbarkeiten eines digitalisierten Gesundheitswesens erstreckt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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The Right to Die.

The Right to Die. von Nußbaum,  Anja
Die Sterbehilfe stellt aufgrund der unterliegenden medizinischen, moralischen und rechtspolitischen Grundsatzfragen eine höchst komplexe Problematik dar, die von einer einheitlichen rechtlichen Behandlung noch weit entfernt ist. Die Autorin untersucht, inwieweit in der verstärkt einsetzenden deutschen Reformdiskussion die umfangreichen rechtlichen Erfahrungen der USA fruchtbar gemacht werden können. Im Zentrum steht dabei die Analyse, ob und in welchem Umfang die Verfassung bzw. das Grundgesetz ein right to die (Recht auf Sterben) enthält und damit dem einzelnen das Recht auf Entscheidungsfreiheit über die Umstände des eigenen Todes und auf Sterbehilfe gewährt. Eine Untersuchung der zahlreichen US-amerikanischen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe dient als argumentative Grundlage, um die Notwendigkeit der Verankerung eines subjektiv einklagbaren Rechtes auf passive Sterbehilfe auch im deutschen Grundgesetz hervorzuheben. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Selbsttötung und der aktiven Sterbehilfe treten Spannungen zwischen der strafrechtlichen Regelung und deren tatsächlicher Durchsetzung auf. Hierbei erweist sich das amerikanische Rechtssystem als flexibler; doch steht auch in den USA die Frage einer verbindlichen Lösung durch die verfassungsrechtliche Etablierung eines right to die im Mittelpunkt der Diskussion. Analysiert werden die jeweils heftig umstrittenen Ansätze der Verankerung eines right to die im Recht auf Selbstbestimmung, im Common Law, im Recht auf Religionsfreiheit sowie die Frage der Vereinbarkeit der geltenden Strafgesetze mit dem Gleichheitsgebot. Zugleich werden methodische Fragen zur Verfassungsinterpretation und zum Kompetenzkonflikt zwischen Judikative und Legislative ausführlich erörtert. Hierbei spricht sich die Verfasserin dafür aus, die grundlegende Abwägung zwischen dem Recht des einzelnen auf Selbstbestimmung und den Rechten der Gesellschaft auf Lebenserhaltung bei der Legislative zu belassen und der Judikative eine korrigierende Funktion zuzuweisen. Die aufgezeigten rechtlichen Aspekte bieten dem Leser ein Fundament für eine eigene Entscheidungsfindung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Recht und Freiheit im Staatskirchenrecht.

Recht und Freiheit im Staatskirchenrecht. von Neureither,  Georg
Die vorliegende Arbeit untersucht zum ersten Mal das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften unter dem Blickwinkel der Gemeinsamkeiten jedweder rechtlichen Selbstbestimmung, sei es des Menschen, der Völker oder der Religionsgemeinschaften. Anhand der erarbeiteten Gemeinsamkeiten ordnet der Autor unter Zugriff auf Rechts- und Verfassungsgeschichte, Philosophie und Rechtsphilosophie sowie die juristische Methodenlehre »Recht und Freiheit« nicht nur im Staatskirchenrecht einander zu. Überdies wird das staatskirchenrechtliche »System« des Grundgesetzes - neu - grundgelegt. Dabei werden gleichsam nebenbei zentrale Ausschnitte aus der Wissenschaftsgeschichte des Staatskirchenrechts des 20. Jahrhunderts dargestellt. Der Verfasser zeigt, dass das Grundgesetz kein »System« begründet und umfasst, weil es keines beinhaltet. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften nimmt innerhalb der »Trias« der drei Selbstbestimmungsrechte eine Mittelstellung ein: In individueller Hinsicht ist es auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bezogen, in kollektiver Hinsicht auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Georg Neureither misst die jeweiligen Ergebnisse in eigenen Abschnitten an der Rechtspraxis und ihren Fragestellungen, indem er konkrete dogmatische Fallprobleme und Rechtslagen (u. a. Schächten, Zeugen Jehovas, Kruzifix, kirchliches und staatliches Ehe- und Arbeitsrecht, Schwangerschaftskonfliktberatung, Kirchenaustritt, Scientology) einbezieht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Selbstbestimmung des Patienten.

Die Selbstbestimmung des Patienten. von Panagopoulou-Koutnatzi,  Fereniki
Nur wenige Themen lassen Moralphilosophen, Theologen und Juristen so ratlos zurück wie Selbstmord, Sterbehilfe, Hungerstreik, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch oder Transplantation - die extremsten Formen der Selbstbestimmung des Patienten. Obwohl nicht alle Konstellationen der Selbstbestimmung des Patienten dieselbe Dramatik aufweisen, bleibt deren Reichweite in großen Teilen im Ungewissen. Wie weit reichen die Befugnisse des Einzelnen, über sein Leben, seine Gesundheit, letztlich über seine Existenz zu bestimmen? Genau hier setzt Fereniki Panagopoulou-Koutnatzi an. Ihre Arbeit gliedert sich in einen theoretischen ersten Teil, einen kasuistischen zweiten Teil unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts und einen dritten Teil, der die wesentlichen Ergebnisse darstellt. Die Autorin gelangt zu dem Fazit, dass das Grundrecht auf Leben, auch wenn es aktivisch formuliert scheint, nicht als Befugnis zu einer bestimmten Tätigkeit, einer "Befugnis zu leben", sondern abwehrrechtlich zu begreifen ist. "Man will allein und in Ruhe gelassen, d. h. nicht gestört werden". Als Freiheits- und Abwehrrecht garantiert es dem Einzelnen Freiheiten, Freiräume und die freie Verfügung über seine Rechtsgüter gegen staatliche Eingriffe, Einschränkungen, Beschränkungen oder Verletzungen. Im Licht dieses Verständnisses von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG als Freiheits- und Abwehrrecht muss der Staat dem Einzelnen im Bereich seines Lebens und seiner körperlichen Unversehrtheit einen freien Raum gewährleisten, in dem er selbst bestimmen darf. Dieses Freiheitspotenzial umfasst die Freiheit, die Angebote der modernen Medizin nicht in Anspruch zu nehmen und folglich das eigene Leben zu beenden oder eine Verschlechterung des eigenen Gesundheitszustandes in Kauf zu nehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung.

Tun und Unterlassen beim Abbruch lebenserhaltender medizinischer Behandlung. von Schneider,  Christian
Der Abbruch einer mit technischen Hilfsmitteln betriebenen medizinischen Behandlung berührt grundlegende Fragen aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts sowie der Sterbehilfethematik. Bei der Abgrenzung von Tun und Unterlassen schlägt der Autor eine Kombination von ontologischen und normativen Elementen in der Art eines zweistufigen Prüfungsverfahrens vor. Während derart das Abstellen eines medizinischen Geräts durch den behandelnden Arzt als Unterlassen zu bewerten ist, stellt sich das äußerlich identische Verhalten eines Dritten als aktives Tun dar. Ein Behandlungsabbruch, der dem Wunsch des Patienten entspricht, ist in jedem Fall straflos, auch wenn dadurch der Tod des Patienten zurechenbar herbeigeführt und der Tatbestand des §
Aktualisiert: 2023-06-15
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Krisenherde im Fokus des Völkerrechts – Trouble Spots in the Focus of International Law.

Krisenherde im Fokus des Völkerrechts – Trouble Spots in the Focus of International Law. von Giegerich,  Thomas, Heinz,  Ursula E., Proelß,  Alexander
Weltfrieden, Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht der Völker sind konfliktträchtige Ziele der UN-Charta. Weder ist Frieden durch Unterdrückung zu gewährleisten, noch sind es Menschenrechte und Selbstbestimmung durch Krieg. Um seinem Friedensauftrag gerecht zu werden und zugleich seinen Idealen treu zu bleiben, darf das Völkerrecht weder zu viel noch zu wenig an Selbstbestimmung verlangen. Entsprechende Konflikte, die einen Nährboden für internationalen Terrorismus abgeben, müssen entschärft, schwache Staaten stabilisiert und zerfallene (wieder) aufgebaut werden. Wichtig ist auch eine gerechte soziale und internationale Ordnung. Zwar hat der Weltgipfel von 2005 eine Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft anerkannt; diese hat jedoch kaum effektive Instrumente zur Verfügung. Die nachfolgenden Beiträge, die aus einer Ringvorlesung 2008/09 in Kiel hervorgegangen sind, stellen eine aktuelle Auswahl von Krisenherden in Afrika, Asien und Europa vor. Sie machen deutlich, dass es keinen Weltfrieden allein durch Völkerrecht geben kann, aber sicherlich keinen Weltfrieden ohne Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Einzelaspekte rechtswissenschaftlicher Begleitforschung für Projekte der Mensch-Technik-Interaktion

Einzelaspekte rechtswissenschaftlicher Begleitforschung für Projekte der Mensch-Technik-Interaktion von Steckler,  Brunhilde
Informations- und Kommunikationstechnologien, Elektronik, Robotik und Bionik sowie die Unterstützungsmöglichkeiten, die sie dem Menschen bieten, spielen eine immer wichtigere Rolle in vielen Lebensbereichen. Die zunehmende Mensch-Technik-Interaktion erfordert jedoch bereits bei der Erforschung und Entwicklung dieser Lösungen eine Berücksichtigung ethischer, rechtlicher und sozialer Implikationen. °°Brunhilde Steckler versammelt Beiträge aus der juristischen Begleitforschung zu technischen Assistenzsystemen für den Menschen mit verschiedenen Perspektiven und Denkansätzen: Welche rechtlichen Aspekte sind im Projekt „KOMPASS – Sozial kooperative virtuelle Assistenten als Tagesbegleiter für Menschen mit Unterstützungsbedarf“ zu beachten? Wie kann man Privacy-by-Design in der Produktentwicklung praktisch umsetzen? Was fordert der Datenschutz bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten? Welche rechtlichen Fragen stellen sich bei der Einwilligung vulnerabler Personengruppen? Wie verhalten sich Grundgesetz und Datenschutz zur automatisierten Mensch-Technik-Interaktion?°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker

Das Recht der Sezession als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts der Völker von Ott,  Martin
Der Begriff der Sezession spiegelt in exemplarischer Weise den rapiden Wandel wider, der sich im Völkerrecht in den vergangenen Jahrzehnten vollzogen hat. Die Analyse der Staatenpraxis, auf die die Arbeit besonderes Augenmerk legt, offenbart, dass das lange Zeit existierende Tabu gegenüber einem Recht auf Sezession ins Wanken geraten ist. Eine Interpretation des Selbstbestimmungsrechts als Grundlage legaler Sezessionen rührt an den Grundfesten des Völkerrechts, das in seiner traditionellen Konzeption von staatlicher Souveränität, Interventionsverbot und Anerkennung eine ausschließlich auf das Effektivitätsprinzip ausgerichtete Ordnung darstellt. °°Die Arbeit zeigt auf, dass das zunehmende Bekenntnis des Völkerrechts zu materiellen Werten - wie Individualrechtsschutz, Minderheitenschutz und Selbstbestimmungsrecht der Völker - keine bloße Rhetorik ist, sondern sich auch in den fundamentalen Ordnungsmustern manifestiert. Unter eingehender Würdigung der mit dem Selbstbestimmungsrecht befassten Instrumente, der Spruchpraxis und der - nicht auf das Völkerrecht beschränkten - Literatur entwickelt die Arbeit eine gleichermaßen praxisorientierte wie rechtlich tragfähige Konzeption zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Sezessionen, ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass eine kohärente Durchsetzung von Selbstbestimmungsansprüchen innerstaatlicher Gemeinschaften auf absehbare Zeit utopisch bleiben wird.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht

Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht von Schneider,  Christoph F.
Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. °°Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Die Vorgaben beider Rechtsordnungen sind zu beachten und zu harmonisieren. Im staatlichen Recht ist der Verein zudem maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt, die in aktuellen Entscheidungen strenge Vorgaben formuliert (etwa „Freimaurer“-Entscheidung des BFH), aber auch innovative Problemlösungen (so die „Kita“-Entscheidung des BGH) präsentiert. Christoph F. Schneider benennt die verbindlichen Vorgaben der Rechtsordnungen und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung praktische Handlungsempfehlungen auf.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht

Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht von Schneider,  Christoph F.
Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. °°Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Die Vorgaben beider Rechtsordnungen sind zu beachten und zu harmonisieren. Im staatlichen Recht ist der Verein zudem maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt, die in aktuellen Entscheidungen strenge Vorgaben formuliert (etwa „Freimaurer“-Entscheidung des BFH), aber auch innovative Problemlösungen (so die „Kita“-Entscheidung des BGH) präsentiert. Christoph F. Schneider benennt die verbindlichen Vorgaben der Rechtsordnungen und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung praktische Handlungsempfehlungen auf.
Aktualisiert: 2023-06-07
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