Österreichische Privatrechtsgeschichte

Österreichische Privatrechtsgeschichte von Floßmann,  Ursula, Kalb,  Herbert, Neuwirth,  Karin
Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern. Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte. Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Erstrittene Freiheit zwischen Kaiser und Fürstenherrschaft

Erstrittene Freiheit zwischen Kaiser und Fürstenherrschaft von Haas,  Philip, Schürrer,  Martin
Städte zwischen Kaiser und Fürst: Ein dritter Städtetyp in der Frühen Neuzeit, betrachtet am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebundes. Lange galt die Frühe Neuzeit in stadthistorischer Sicht als »Städtetal« - eine Zeit mit nur wenigen Neugründungen. Allerdings bildeten sich bestimmte Städtetypen erst in dieser Zeit heraus. Für das Heilige Römische Reich wird zwischen Reichsstädten und Landstädten unterschieden: Unterstanden erstere unmittelbar dem Kaiser, so waren letztere einem Landesherrn untertan. Im vordergründig »reichsfernen« Norddeutschland existierte ein dritter Städtetyp, den die Zeitgenossen als civitas mixta bezeichneten und für den die Geschichtsforschung den Begriff Autonomiestadt prägte, ohne ihn genauer zu bestimmen. Diese Autonomiestädte waren kein Überbleibsel des Mittelalters, sondern etablierten sich erst im 16. Jahrhundert. Am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebunds betrachten Philip Haas und Martin Schürrer erstmals eingehend diesen Städtetyp, arbeiten dessen Strukturmerkmale heraus und zeichnen Entwicklungslinien nach. Dies geschieht unter Rückgriff auf eine Vielzahl archivalischer Quellen und unter Auswertung der gelehrten frühneuzeitlichen Publizistik. Durch Anpassung etablierter und Nutzung innovativer politischer Werkzeuge konnten sich Autonomiestädte bis weit in das 17. Jahrhundert behaupten.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Erstrittene Freiheit zwischen Kaiser und Fürstenherrschaft

Erstrittene Freiheit zwischen Kaiser und Fürstenherrschaft von Haas,  Philip, Schürrer,  Martin
Städte zwischen Kaiser und Fürst: Ein dritter Städtetyp in der Frühen Neuzeit, betrachtet am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebundes. Lange galt die Frühe Neuzeit in stadthistorischer Sicht als »Städtetal« - eine Zeit mit nur wenigen Neugründungen. Allerdings bildeten sich bestimmte Städtetypen erst in dieser Zeit heraus. Für das Heilige Römische Reich wird zwischen Reichsstädten und Landstädten unterschieden: Unterstanden erstere unmittelbar dem Kaiser, so waren letztere einem Landesherrn untertan. Im vordergründig »reichsfernen« Norddeutschland existierte ein dritter Städtetyp, den die Zeitgenossen als civitas mixta bezeichneten und für den die Geschichtsforschung den Begriff Autonomiestadt prägte, ohne ihn genauer zu bestimmen. Diese Autonomiestädte waren kein Überbleibsel des Mittelalters, sondern etablierten sich erst im 16. Jahrhundert. Am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebunds betrachten Philip Haas und Martin Schürrer erstmals eingehend diesen Städtetyp, arbeiten dessen Strukturmerkmale heraus und zeichnen Entwicklungslinien nach. Dies geschieht unter Rückgriff auf eine Vielzahl archivalischer Quellen und unter Auswertung der gelehrten frühneuzeitlichen Publizistik. Durch Anpassung etablierter und Nutzung innovativer politischer Werkzeuge konnten sich Autonomiestädte bis weit in das 17. Jahrhundert behaupten.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Erstrittene Freiheit zwischen Kaiser und Fürstenherrschaft

Erstrittene Freiheit zwischen Kaiser und Fürstenherrschaft von Haas,  Philip, Schürrer,  Martin
Städte zwischen Kaiser und Fürst: Ein dritter Städtetyp in der Frühen Neuzeit, betrachtet am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebundes. Lange galt die Frühe Neuzeit in stadthistorischer Sicht als »Städtetal« - eine Zeit mit nur wenigen Neugründungen. Allerdings bildeten sich bestimmte Städtetypen erst in dieser Zeit heraus. Für das Heilige Römische Reich wird zwischen Reichsstädten und Landstädten unterschieden: Unterstanden erstere unmittelbar dem Kaiser, so waren letztere einem Landesherrn untertan. Im vordergründig »reichsfernen« Norddeutschland existierte ein dritter Städtetyp, den die Zeitgenossen als civitas mixta bezeichneten und für den die Geschichtsforschung den Begriff Autonomiestadt prägte, ohne ihn genauer zu bestimmen. Diese Autonomiestädte waren kein Überbleibsel des Mittelalters, sondern etablierten sich erst im 16. Jahrhundert. Am Beispiel Einbecks und des Sächsischen Städtebunds betrachten Philip Haas und Martin Schürrer erstmals eingehend diesen Städtetyp, arbeiten dessen Strukturmerkmale heraus und zeichnen Entwicklungslinien nach. Dies geschieht unter Rückgriff auf eine Vielzahl archivalischer Quellen und unter Auswertung der gelehrten frühneuzeitlichen Publizistik. Durch Anpassung etablierter und Nutzung innovativer politischer Werkzeuge konnten sich Autonomiestädte bis weit in das 17. Jahrhundert behaupten.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Österreichische Privatrechtsgeschichte

Österreichische Privatrechtsgeschichte von Floßmann,  Ursula, Kalb,  Herbert, Neuwirth,  Karin
Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern. Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte. Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-02
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700 Jahre „Bürgerlich Freyheit der Statt“

700 Jahre „Bürgerlich Freyheit der Statt“ von Mück,  Wolfgang
Wir Friderich vnd Margret von Gotes gnaden Purgraue und Purgraeuin ze Nurenberch, vergehen vnd tun chunt offentlich an diesem brieue, Daz wir, mit gutem rat vnd mit verdahtem mute, vnsern lieben getriven, den burgern vnd der gemainde der Niwen Stat bei der Aysch die genade vnd die Freiheit getan und gegeben haben … Mit diesen Worten beginnt die bedeutungsvollste Urkunde in der Geschichte unserer Stadt Neustadt an der Aisch. Am 20. September 1318 – vor 700 Jahren also – verliehen Burggraf Friedrich IV. (1287–1332) und Margaretha von Kärnten, Burggräfin von Nürnberg, ihren Getreuen, den Bürgern und der Gemeinde der Neuen Stadt an der Aisch erstmals schriftlich fixierte Rechte einer burggräflichen Stadt.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Lex Irniterna

Die Lex Irniterna von Wolf,  Joseph Georg
Nachdem Vespasian aus Dankbarkeit und Lohn für die Treue im Bürgerkrieg wohl 73/74 n. Chr. ›universae Hispaniae‹, dem gesamten Spanien, das latinische Bürgerrecht verlieh, wurde dieser Akt auf Gesetzestafeln wie beispielsweise der Lex Irnitana fixiert. Diese gibt nicht nur Aufschluss über das Stadtrecht einer Gemeinde; sie macht uns vielmehr bekannt mit dem flavischen Stadtrecht Spaniens, der Gemeindeordnung aller flavischen Munizipien, also aller Städte Spaniens, die in der Folge dieses Dekrets Vespasians zu Munizipien erhoben worden sind. Das Stadtrecht ist daher von großer Bedeutung für die Rechts-, Wirtschafts- und Alltagsgeschichte einer römischen Provinz. Joseph Georg Wolf legt hier erstmals eine zuverlässige, mit den Originaltafeln abgeglichene Edition des lateinischen Textes sowie eine sorgfältige deutsche Übersetzung vor. Der Kommentar erschließt die juristischen Zusammenhänge sowie den historischen Hintergrund und macht damit die ›Lex Irnitana‹ auch für heutige Leser zugänglich.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Lex Irniterna

Die Lex Irniterna von Wolf,  Joseph Georg
Nachdem Vespasian aus Dankbarkeit und Lohn für die Treue im Bürgerkrieg wohl 73/74 n. Chr. ›universae Hispaniae‹, dem gesamten Spanien, das latinische Bürgerrecht verlieh, wurde dieser Akt auf Gesetzestafeln wie beispielsweise der Lex Irnitana fixiert. Diese gibt nicht nur Aufschluss über das Stadtrecht einer Gemeinde; sie macht uns vielmehr bekannt mit dem flavischen Stadtrecht Spaniens, der Gemeindeordnung aller flavischen Munizipien, also aller Städte Spaniens, die in der Folge dieses Dekrets Vespasians zu Munizipien erhoben worden sind. Das Stadtrecht ist daher von großer Bedeutung für die Rechts-, Wirtschafts- und Alltagsgeschichte einer römischen Provinz. Joseph Georg Wolf legt hier erstmals eine zuverlässige, mit den Originaltafeln abgeglichene Edition des lateinischen Textes sowie eine sorgfältige deutsche Übersetzung vor. Der Kommentar erschließt die juristischen Zusammenhänge sowie den historischen Hintergrund und macht damit die ›Lex Irnitana‹ auch für heutige Leser zugänglich.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien

Sächsisch-magdeburgisches Recht in Ungarn und Rumänien von Bily,  Inge, Carls,  Wieland, Gönczi,  Katalin
Viele Jahrhunderte lang prägten der Sachsenspiegel und das Magdeburger Recht die Rechtskulturen Mittel- und Osteuropas. Erstmals wird in diesem Buch umfassend der Transfer dieses Rechts in den Donau- und Karpatenraum zusammen mit den mittelalterlichen Stadtrechtsverbindungen und dem Landesausbau untersucht. Aus dieser rechtshistorischen Perspektive wird deutlich, wie vielfältig die historischen Landschaften Ungarns und Rumäniens durch das sächsisch-magdeburgische Recht beeinflusst waren. Mit einem Forschungsüberblick knüpft die Untersuchung auch an die neueste Zeit an.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Städte-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachen vom 30. Mai 1853

Städte-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachen vom 30. Mai 1853 von Steffenhagen,  H.
Frontmatter -- Vorwort -- Inhalts-Verzeichniß -- Einleitung -- Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung -- Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordneten-Versammlung -- Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats -- Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten -- Titel V. Von den Geschäften des Magistrats -- Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen -- Titel VII. Von dem Gemeinde-Haushalte -- Titel VIII. Bon der Errichtung -er städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeinde-vorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben -- Titel IX. Bon der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts -- Titel X Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung -- Titel XI. Ausführungs- und Uebergangs Bestimmungen -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853. Das Gesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. April 1869

Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853. Das Gesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. April 1869 von Hoffmann,  E, Marcinowski,  F
Frontmatter -- Vorwort zur ersten Auflagt -- Vorwort zur zweiten Auflage -- Vorwort zur dritten Auflage -- Inhalt -- Chronologisches Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- I. Städte-Ordnung -- II. Gesetz -- Anhang I -- Anhang II -- Alphabetisches Sachregister -- Erklärung der Abkürzungen
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Stadtrechtsbuch von Sillein

Das Stadtrechtsbuch von Sillein von Piirainen,  Ilpo T.
Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- EINLEITUNG -- 1. Vorbemerkungen -- 2. Die Handschrift -- 3. Zur Geschichte der Handschrift -- 4. Zur rechtsgeschichtlichen Stellung des Silleiner Codex -- 5. Zur rechtsgeschichtlichen Bedeutung der Sprache in der Handschrift -- 6. Einrichtung der vorliegenden Ausgabe -- EDITION -- Edition Text -- ANMERKUNGEN -- ANHANG -- 1. Glossar -- 2. Literaturverzeichnis -- 3. Personenregister -- 4. Sachregister -- 5. Die Blätter 16 b und 72 a aus der Originalhandschrift des Stadtrechtsbuchs von Sillein aus dem Jahre 1378
Aktualisiert: 2023-05-29
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La bellezza della città

La bellezza della città von Stolleis,  Michael, Wolff,  Ruth
Das bilaterale Kulturzentrum Villa Vigoni am Comer See widmet sich u.a. mit zahlreichen Fachtagungen der Vertiefung und Erforschung der deutsch-italienischen Beziehungen in Literatur, Wissenschaft, Kultur und Politik.In der Schriftenreihe der Villa Vigoni werden herausragende Ergebnisse dieser Tagungen der an den biliteralen Beziehungen zwischen Deutschland und Italien interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ziel ist es, durch die wissenschaftliche Dokumentation einen Beitrag zur Aufarbeitung der deutsch-italienischen Kulturtradition zu leisten und die weitere Entwicklung der bilateralen Verständigung zu fördern.
Aktualisiert: 2023-05-29
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