S. 2: Bajohr / Wildt (Hg.) Volksgemeinschaft
Die „Volksgemeinschaft“ gehörte zu den zentralen Propagandaformeln des NS-Regimes und war unzweifelhaft ein Leitbegriff des Nationalsozialismus. Er verhieß soziale Gemeinschaft, politische Einheit sowie den Abbau von Klassen- und Standesschranken und förderte auf diese Weise die Popularität der NS-Herrschaft. Er setzte nach 1933 soziale Schubkräfte frei, mobilisierte die Bevölkerung und trug zum wachsenden Konsens mit dem NS-Regime bei.
Was aber verstanden die Nationalsozialisten unter „Volksgemeinschaft“, und welche Rolle spielte dieser Begriff in der gesellschaftlichen Praxis des Regimes? Oft wird er mit sozialer Gleichheit in Verbindung gebracht und damit gründlich missverstanden, weil nämlich Ungleichheiten für die nationalsozialistische Volksgemeinschaft konstitutiv waren. Auch taugt er nicht als statische Kategorie der Gesellschaftsanalyse, weil die politische Kraft der „Volksgemeinschaft“ in der Verheißung und Mobilisierung, aber nicht der Feststellung eines sozialen Ist-Zustandes lag.
Deshalb verfolgen die die zehn Beiträge des vorliegenden Bandes die Wirkungsmächtigkeit der „Volksgemeinschaft“ in der sozialen Praxis. Sie gehen der Frage nach, worin sich die NS-Volksgemeinschaft in Konzeption und Praxis von anderen Vorstellungen politischer Gemeinschaftlichkeit unterschied und wie sie im Alltag des Regimes hergestellt wurde: bei der Ausgrenzung „Fremdvölkischer“, bei der Mobilisierung von Millionen Männern und Frauen im NS-Organisationskosmos oder der Rüstungswirtschaft, bei der Regelung selbst kleinster Detailfragen wie dem Zugang zu Bunkerplätzen im Bombenkrieg.
Ein Teil der Beiträge wurde 2008 in der Sektion „Ungleichheiten in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft“ auf dem Historikertag in Dresden zur Diskussion gestellt.
Die Viten der Herausgeber und der Autorinnen und Autoren befinden sich am Ende des Bandes.
Unsere Adressen im Internet: www.fischerverlage.de
Aktualisiert: 2023-06-02
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S. 2: Bajohr / Wildt (Hg.) Volksgemeinschaft
Die „Volksgemeinschaft“ gehörte zu den zentralen Propagandaformeln des NS-Regimes und war unzweifelhaft ein Leitbegriff des Nationalsozialismus. Er verhieß soziale Gemeinschaft, politische Einheit sowie den Abbau von Klassen- und Standesschranken und förderte auf diese Weise die Popularität der NS-Herrschaft. Er setzte nach 1933 soziale Schubkräfte frei, mobilisierte die Bevölkerung und trug zum wachsenden Konsens mit dem NS-Regime bei.
Was aber verstanden die Nationalsozialisten unter „Volksgemeinschaft“, und welche Rolle spielte dieser Begriff in der gesellschaftlichen Praxis des Regimes? Oft wird er mit sozialer Gleichheit in Verbindung gebracht und damit gründlich missverstanden, weil nämlich Ungleichheiten für die nationalsozialistische Volksgemeinschaft konstitutiv waren. Auch taugt er nicht als statische Kategorie der Gesellschaftsanalyse, weil die politische Kraft der „Volksgemeinschaft“ in der Verheißung und Mobilisierung, aber nicht der Feststellung eines sozialen Ist-Zustandes lag.
Deshalb verfolgen die die zehn Beiträge des vorliegenden Bandes die Wirkungsmächtigkeit der „Volksgemeinschaft“ in der sozialen Praxis. Sie gehen der Frage nach, worin sich die NS-Volksgemeinschaft in Konzeption und Praxis von anderen Vorstellungen politischer Gemeinschaftlichkeit unterschied und wie sie im Alltag des Regimes hergestellt wurde: bei der Ausgrenzung „Fremdvölkischer“, bei der Mobilisierung von Millionen Männern und Frauen im NS-Organisationskosmos oder der Rüstungswirtschaft, bei der Regelung selbst kleinster Detailfragen wie dem Zugang zu Bunkerplätzen im Bombenkrieg.
Ein Teil der Beiträge wurde 2008 in der Sektion „Ungleichheiten in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft“ auf dem Historikertag in Dresden zur Diskussion gestellt.
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Aktualisiert: 2023-05-16
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S. 2: Bajohr / Wildt (Hg.) Volksgemeinschaft
Die „Volksgemeinschaft“ gehörte zu den zentralen Propagandaformeln des NS-Regimes und war unzweifelhaft ein Leitbegriff des Nationalsozialismus. Er verhieß soziale Gemeinschaft, politische Einheit sowie den Abbau von Klassen- und Standesschranken und förderte auf diese Weise die Popularität der NS-Herrschaft. Er setzte nach 1933 soziale Schubkräfte frei, mobilisierte die Bevölkerung und trug zum wachsenden Konsens mit dem NS-Regime bei.
Was aber verstanden die Nationalsozialisten unter „Volksgemeinschaft“, und welche Rolle spielte dieser Begriff in der gesellschaftlichen Praxis des Regimes? Oft wird er mit sozialer Gleichheit in Verbindung gebracht und damit gründlich missverstanden, weil nämlich Ungleichheiten für die nationalsozialistische Volksgemeinschaft konstitutiv waren. Auch taugt er nicht als statische Kategorie der Gesellschaftsanalyse, weil die politische Kraft der „Volksgemeinschaft“ in der Verheißung und Mobilisierung, aber nicht der Feststellung eines sozialen Ist-Zustandes lag.
Deshalb verfolgen die die zehn Beiträge des vorliegenden Bandes die Wirkungsmächtigkeit der „Volksgemeinschaft“ in der sozialen Praxis. Sie gehen der Frage nach, worin sich die NS-Volksgemeinschaft in Konzeption und Praxis von anderen Vorstellungen politischer Gemeinschaftlichkeit unterschied und wie sie im Alltag des Regimes hergestellt wurde: bei der Ausgrenzung „Fremdvölkischer“, bei der Mobilisierung von Millionen Männern und Frauen im NS-Organisationskosmos oder der Rüstungswirtschaft, bei der Regelung selbst kleinster Detailfragen wie dem Zugang zu Bunkerplätzen im Bombenkrieg.
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Aktualisiert: 2023-04-04
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