Lars Micker beantwortet Fragen, die sich im Rahmen der Besteuerung nach § 17 EStG bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften und Treuhandverhältnissen stellen.
In diesem Zusammenhang untersucht er zunächst den Zweck der Vorschrift, der nach Absenken der Beteiligungsgrenze nur noch in der Erfassung von finanzieller Leistungsfähigkeit gesehen werden kann. Des Weiteren stellt der Autor fest, dass das Absenken der Beteiligungsgrenze im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot problematisch ist. Im Folgenden stehen zwei zentrale Zurechnungsfragen bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften im Mittelpunkt: Muss die Vorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Anwendung finden, wenn ein Anteil an einer Gesamthand veräußert wird? Ist im Anwendungsbereich von Personengesellschaften hinsichtlich der Beteiligungshöhe nicht auf die einzelnen Gesamthänder, sondern auf die Gesamthand abzustellen? Dies wird mit Überlegungen zur zivil- und steuerrechtlichen Behandlung von Gesamthandsgemeinschaften sowie mit dem Gesetzeszweck begründet. Abschließend arbeitet der Autor heraus, unter welchen Voraussetzungen ein Treuverhältnis im Rahmen des § 17 EStG anzuerkennen ist und unterbreitet abschließend auf der Grundlage von Rechtsprechung und Literatur Gestaltungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Lars Micker beantwortet Fragen, die sich im Rahmen der Besteuerung nach § 17 EStG bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften und Treuhandverhältnissen stellen.
In diesem Zusammenhang untersucht er zunächst den Zweck der Vorschrift, der nach Absenken der Beteiligungsgrenze nur noch in der Erfassung von finanzieller Leistungsfähigkeit gesehen werden kann. Des Weiteren stellt der Autor fest, dass das Absenken der Beteiligungsgrenze im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot problematisch ist. Im Folgenden stehen zwei zentrale Zurechnungsfragen bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften im Mittelpunkt: Muss die Vorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Anwendung finden, wenn ein Anteil an einer Gesamthand veräußert wird? Ist im Anwendungsbereich von Personengesellschaften hinsichtlich der Beteiligungshöhe nicht auf die einzelnen Gesamthänder, sondern auf die Gesamthand abzustellen? Dies wird mit Überlegungen zur zivil- und steuerrechtlichen Behandlung von Gesamthandsgemeinschaften sowie mit dem Gesetzeszweck begründet. Abschließend arbeitet der Autor heraus, unter welchen Voraussetzungen ein Treuverhältnis im Rahmen des § 17 EStG anzuerkennen ist und unterbreitet abschließend auf der Grundlage von Rechtsprechung und Literatur Gestaltungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Lars Micker beantwortet Fragen, die sich im Rahmen der Besteuerung nach § 17 EStG bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften und Treuhandverhältnissen stellen.
In diesem Zusammenhang untersucht er zunächst den Zweck der Vorschrift, der nach Absenken der Beteiligungsgrenze nur noch in der Erfassung von finanzieller Leistungsfähigkeit gesehen werden kann. Des Weiteren stellt der Autor fest, dass das Absenken der Beteiligungsgrenze im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot problematisch ist. Im Folgenden stehen zwei zentrale Zurechnungsfragen bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften im Mittelpunkt: Muss die Vorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Anwendung finden, wenn ein Anteil an einer Gesamthand veräußert wird? Ist im Anwendungsbereich von Personengesellschaften hinsichtlich der Beteiligungshöhe nicht auf die einzelnen Gesamthänder, sondern auf die Gesamthand abzustellen? Dies wird mit Überlegungen zur zivil- und steuerrechtlichen Behandlung von Gesamthandsgemeinschaften sowie mit dem Gesetzeszweck begründet. Abschließend arbeitet der Autor heraus, unter welchen Voraussetzungen ein Treuverhältnis im Rahmen des § 17 EStG anzuerkennen ist und unterbreitet abschließend auf der Grundlage von Rechtsprechung und Literatur Gestaltungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-13
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Lars Micker beantwortet Fragen, die sich im Rahmen der Besteuerung nach § 17 EStG bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften und Treuhandverhältnissen stellen.
In diesem Zusammenhang untersucht er zunächst den Zweck der Vorschrift, der nach Absenken der Beteiligungsgrenze nur noch in der Erfassung von finanzieller Leistungsfähigkeit gesehen werden kann. Des Weiteren stellt der Autor fest, dass das Absenken der Beteiligungsgrenze im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot problematisch ist. Im Folgenden stehen zwei zentrale Zurechnungsfragen bei der Zwischenschaltung von Gesamthandsgemeinschaften im Mittelpunkt: Muss die Vorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Anwendung finden, wenn ein Anteil an einer Gesamthand veräußert wird? Ist im Anwendungsbereich von Personengesellschaften hinsichtlich der Beteiligungshöhe nicht auf die einzelnen Gesamthänder, sondern auf die Gesamthand abzustellen? Dies wird mit Überlegungen zur zivil- und steuerrechtlichen Behandlung von Gesamthandsgemeinschaften sowie mit dem Gesetzeszweck begründet. Abschließend arbeitet der Autor heraus, unter welchen Voraussetzungen ein Treuverhältnis im Rahmen des § 17 EStG anzuerkennen ist und unterbreitet abschließend auf der Grundlage von Rechtsprechung und Literatur Gestaltungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-04-15
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