Die Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b EStG) gilt für alle bilanzierenden Steuerpflichtigen. Für Körperschaften, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, greift sie allerdings erst ab dem Kalenderjahr 2015 bzw. dem Wirtschaftsjahr 2015/2016. Zur Ausgestaltung der E-Bilanz für diesen Anwendungsbereich leistet der Band einen wichtigen Forschungsbeitrag. Die Taxonomie 5.3 (BMF-Schreiben vom 13.06.2014), welche die hier entwickelten Positionen umsetzt, finden Sie aus erster Hand erläutert. Eine fundierte Orientierungshilfe und Arbeitsgrundlage für verantwortliche Führungskräfte gemeinnütziger Organisationen, betraute Prüfer und Berater!
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-04-24
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