Aktualisiert: 2023-07-03
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
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Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
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Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft; sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
Neues Stiftungsregister
Das Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte „Zentrum für Stiftungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum“.
Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée: MinR´in Silvia Bartodziej | Justiziar Marcus Baumann-Gretza | Dr. Stefan Fritz | RA Dr. Matthias Gantenbrink | RA Dr. Markus Heuel | RA Axel Janitzki | Notar a.D. | Ltd. MinR Jost Kausträter | RAin Dr. Cathrin Krämer | Prof. Dr. Burkhard Küstermann | RA Dr. Christoph Mecking | RA Dr. Peter Meinecke | RA Dr. Markus Schewe | Prof. Dr. Martin Schöpflin | Prof. Dr. Stefan Stolte | RegR Dr. Sebastian Trappe | RAin Dr. Almuth Werner | MinR a.D. Angelo Winkler.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen.
Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.
Das Fachbuch stellt die gesetzlichen Neuerungen detailliert dar und erläutert Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen.
Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.
Das Fachbuch stellt die gesetzlichen Neuerungen detailliert dar und erläutert Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen.
Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.
Das Fachbuch stellt die gesetzlichen Neuerungen detailliert dar und erläutert Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile.
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Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen.
Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Gebündelt für alle, die Gutes tun.
Wo auch immer Sie sich engagieren: ESV-Digital StiftungsWissen steht Ihnen mit dem richtigen Rat zur Seite – mit Antworten zu allen Stiftungsfragen. Praxisnah, aktuell, auf einen Klick.
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- Stellen Sie die richtigen Weichen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht, der Organisation und dem Vermögensmanagement
- Arbeiten Sie jederzeit von überall, zeitlich flexibel und effizient mit Online-Suche, Notizfunktion, Paralleles Lesen u.v.m.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.
Das Fachbuch stellt die gesetzlichen Neuerungen detailliert dar und erläutert Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen.
Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.
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