Die Rechtsfolgen eines unrechtmäßigen Bezugsrechtsausschlusses bei der ordentlichen Kapitalerhöhung und beim genehmigten Kapital

Die Rechtsfolgen eines unrechtmäßigen Bezugsrechtsausschlusses bei der ordentlichen Kapitalerhöhung und beim genehmigten Kapital von Raitzsch,  Nicolas
Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG.

Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG. von Lenz,  Susanne
Im Rahmen der "Aktienrechtsreform in Permanenz" hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den "von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter" in das Aktiengesetz eingeführt. Diese häufig unter dem Schlagwort des "proxy voting" diskutierte Form der Stimmrechtsvertretung wurde erst kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens - en passant und ohne jeden wissenschaftlichen Diskurs - auf Initiative des Bundestags-Rechtsausschusses in das Gesetz aufgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Kontroverse um die Zulässigkeit des "Verwaltungsstimmrechts" als einer "Grundsatzfrage des Aktienrechts" mutet der Gesetzgeber der Hauptversammlungspraxis in diesem anfechtungssensiblen Bereich durch die allenfalls rudimentäre Regelung ein unerträgliches Maß an Rechtsunsicherheit zu. Susanne Lenz beantwortet in ihrer Arbeit dogmatische und praktische Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertretung stellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stimmrecht und Einzelstaat in den Vereinigten Staaten von Nordamerika.

Stimmrecht und Einzelstaat in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. von Fisk,  Otis Harrison
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Empty Voting und Hidden (Morphable) Ownership.

Empty Voting und Hidden (Morphable) Ownership. von Tautges,  Marco
Die Arbeit behandelt zwei Ausprägungen der Entkopplung des Stimmrechts des Aktionärs von der wirtschaftlichen Betroffenheit: zum einen die (teilweise oder vollständige) Abgabe des wirtschaftlichen Risikos, welches der Aktionär grundsätzlich zu tragen hat, bei gleichzeitiger Erhaltung des Stimmrechts aus seinen Aktien (sog. »empty voting«), zum anderen die Tragung aktionärstypischer Risiken ohne korrespondierendes Stimmrecht (sog. »hidden (morphable) ownership«), v.a. zum Zwecke des Anschleichens an börsennotierte Gesellschaften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Enthaltung und Nichtbeteiligung bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen.

Enthaltung und Nichtbeteiligung bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen. von Roscheck,  Jan
Vom Volk über die Parlamente und die Verwaltungsausschüsse bis zu den Gerichten gibt es eine Vielzahl von staatlichen Kollegialorganen, die in Wahlen und Abstimmungen entscheiden. Die Mitglieder dieser Gremien haben neben einer Entscheidung mit Ja oder Nein unter Umständen auch die Möglichkeit, durch Fernbleiben nicht an der Abstimmung teilzunehmen oder sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten. Enthaltung und Nichtbeteiligung ist ungeachtet der Notwendigkeit ihrer Unterscheidung eine neutrale Haltung gemeinsam, die sie neben Zustimmung und Ablehnung als dritte Variante des Verhaltens von Stimmberechtigten bei kollektiven Entscheiden erscheinen lässt. Jan Roscheck beschäftigt sich mit dieser Form des Verhaltens bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen in der Bundesrepublik. Grundfragen sind dabei die individuelle Zulässigkeit von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen (Bestehen einer Stimmpflicht) und die Auswirkungen von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen auf das Zustandekommen von Beschlüssen (Quoren und Mehrheiten). In der Praxis gibt es zwischen den einzelnen Kollegien große Unterschiede in der Behandlung von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen. Nicht selten besteht hierüber auch Streit. Der Autor stellt die in den verschiedenen Gremien geltenden Regeln mit ihren Hintergründen umfassend dar. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Zahl der Mitglieder des jeweiligen Kollegiums entscheidende Bedeutung zukommt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsfolgen eines unrechtmäßigen Bezugsrechtsausschlusses bei der ordentlichen Kapitalerhöhung und beim genehmigten Kapital

Die Rechtsfolgen eines unrechtmäßigen Bezugsrechtsausschlusses bei der ordentlichen Kapitalerhöhung und beim genehmigten Kapital von Raitzsch,  Nicolas
Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Rechtsfolgen eines unrechtmäßigen Bezugsrechtsausschlusses bei der ordentlichen Kapitalerhöhung und beim genehmigten Kapital

Die Rechtsfolgen eines unrechtmäßigen Bezugsrechtsausschlusses bei der ordentlichen Kapitalerhöhung und beim genehmigten Kapital von Raitzsch,  Nicolas
Will eine Aktiengesellschaft frisches Bargeld beschaffen, ohne einen Kredit aufzunehmen, bietet die Kapitalerhöhung gegen Einlagen eine willkommene Alternative. Hierbei schafft die Gesellschaft neue Aktien und teilt diese an interessierte Erwerber aus, die in der Folge zu Aktionären werden.°°Für die bisherigen Anteilseigner ergibt sich hieraus ein Problem. Denn bleibt deren individueller Aktienbestand unverändert, während die Gesamtaktienzahl steigt, verlieren sie an Einfluss innerhalb der Gesellschaft. Um eben diesem Effekt vorzubeugen, gewährt ihnen das Aktiengesetz ein Vorkaufsrecht, das sogenannte Bezugsrecht. °°Unentziehbar ist jenes Bezugsrecht allerdings nicht. Vielmehr kann es ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. Nicolas Raitzsch beschäftigt sich mit der Frage, was passiert, wenn jener Ausschluss zu Unrecht erfolgte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Rechtsprechung und Literatur die Interessen der Altaktionäre nur unzureichend schützen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Mitbestimmung für Kita-Kinder

Mitbestimmung für Kita-Kinder von Schaefer,  Christa
Praxisratgeber für Erzieher und Erzieherinnen und Eltern von Kita-Kindern, Alter 2-6 Jahre +++ „Ich will den roten Pulli anziehen!" Kinder verlangen schon im Kita-Alter Mitbestimmung. Sie wollen sich ausprobieren und in vielen Dingen ein Stimmrecht haben. Bereits mit drei Jahren fangen sie an, sich selbst zu definieren. Dafür ist autonomes Handeln und Entscheiden wichtig. Aber den Erwachsenen fällt es oft schwer, so viel Selbstständigkeit zuzulassen. Dieser Erziehungsratgeber vermittelt Ihnen kurz und knapp alle Basics zum Thema „Partizipation von Kindern". Durch Tipps und viele Impulse erhalten sie Antworten auf Fragen, wie „Wie viel Mitbestimmungsrecht braucht das Kind und wie lassen sich Partizipation und mehr Kinderrechte im Kita-Alltag und auch zu Hause realisieren?"
Aktualisiert: 2023-06-01
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Empty Voting

Empty Voting von Mittermeier,  Martin
Das Stimmrecht ist das zentrale Verwaltungsrecht der Aktionäre. Die Voraussetzungen unter denen das Stimmrecht ausgeübt wird, haben sich in den letzten Jahren durch die Ausweitung der Verwendung von Finanzinstrumenten sowie neu auftretende Akteure verändert. Hier drohen Entscheidungen, die die Interessen der Mitaktionäre beeinträchtigen und die Steuerung der Aktiengesellschaft beeinträchtigen. Die Arbeit untersucht umfassend die Probleme, die sich aus diesem neuen Umfeld für die börsennotierte Aktiengesellschaft ergeben, und diskutiert Lösungen de lege lata und de lege ferenda.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das neue Recht der Hauptversammlung

Das neue Recht der Hauptversammlung von Bachner,  Thomas, Dokalik,  Dietmar
Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG) 2009 bringt für die Organverfassung der AG die einschneidendsten Änderungen seit der Übernahme des reichsdeutschen AktG 1937. Der vorliegende Kommentar ist auf das Informationsbedürfnis der Praxis hinsichtlich der neuen bzw geänderten Bestimmungen für die Vorbereitung und Durchführung einer HV, sowohl bei börsenotierten als auch bei nicht börsenotierten Gesellschaften, abgestimmt. Schwerpunkte der Kommentierung bilden die Einberufung der HV, die Bereitstellung von Informationen vor der HV, die neuen Regeln zur Teilnahmeberechtigung – einschließlich einer ausführlichen Kommentierung des neuen § 10a betreffend Depotbestätigungen – und zur Vertretung von Aktionären in der HV (Abschaffung des Legitimationsaktionärs) sowie die neuen Regeln für die Wahl von AR-Mitgliedern.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Empty Voting und Hidden (Morphable) Ownership.

Empty Voting und Hidden (Morphable) Ownership. von Tautges,  Marco
Die Arbeit behandelt zwei Ausprägungen der Entkopplung des Stimmrechts des Aktionärs von der wirtschaftlichen Betroffenheit: zum einen die (teilweise oder vollständige) Abgabe des wirtschaftlichen Risikos, welches der Aktionär grundsätzlich zu tragen hat, bei gleichzeitiger Erhaltung des Stimmrechts aus seinen Aktien (sog. »empty voting«), zum anderen die Tragung aktionärstypischer Risiken ohne korrespondierendes Stimmrecht (sog. »hidden (morphable) ownership«), v.a. zum Zwecke des Anschleichens an börsennotierte Gesellschaften.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Enthaltung und Nichtbeteiligung bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen.

Enthaltung und Nichtbeteiligung bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen. von Roscheck,  Jan
Vom Volk über die Parlamente und die Verwaltungsausschüsse bis zu den Gerichten gibt es eine Vielzahl von staatlichen Kollegialorganen, die in Wahlen und Abstimmungen entscheiden. Die Mitglieder dieser Gremien haben neben einer Entscheidung mit Ja oder Nein unter Umständen auch die Möglichkeit, durch Fernbleiben nicht an der Abstimmung teilzunehmen oder sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten. Enthaltung und Nichtbeteiligung ist ungeachtet der Notwendigkeit ihrer Unterscheidung eine neutrale Haltung gemeinsam, die sie neben Zustimmung und Ablehnung als dritte Variante des Verhaltens von Stimmberechtigten bei kollektiven Entscheiden erscheinen lässt. Jan Roscheck beschäftigt sich mit dieser Form des Verhaltens bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen in der Bundesrepublik. Grundfragen sind dabei die individuelle Zulässigkeit von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen (Bestehen einer Stimmpflicht) und die Auswirkungen von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen auf das Zustandekommen von Beschlüssen (Quoren und Mehrheiten). In der Praxis gibt es zwischen den einzelnen Kollegien große Unterschiede in der Behandlung von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen. Nicht selten besteht hierüber auch Streit. Der Autor stellt die in den verschiedenen Gremien geltenden Regeln mit ihren Hintergründen umfassend dar. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Zahl der Mitglieder des jeweiligen Kollegiums entscheidende Bedeutung zukommt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Gesellschafterversammlung der GmbH

Die Gesellschafterversammlung der GmbH von Rauch,  Isabel, Schnüttgen,  Helena
Das Handbuch bildet das gesamte Rechtsleben einer Gesellschafterversammlung ab. Es bietet Praktikern so alle notwendigen Informationen und unverzichtbares Handwerkszeug, um sich optimal auf eine Gesellschafterversammlung sowie ihre Durchführung vorzubereiten. Der übersichtliche Aufbau des Handbuchs erlaubt ein rasches Nachschlagen – auch, um während der Versammlung auftretende Fragen umgehend zu beantworten. Mit vielen hilfreichen, auch online abrufbaren Formulierungsvorschlägen, Mustern und Empfehlungen!
Aktualisiert: 2023-05-24
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Ozelot

Ozelot von Senn,  Rahel
Wir schreiben das Jahr 1958. Victoria ist elf Jahre alt und verbringt viele Nachmittage im Zürcher Frauensekretariat, für das ihre Mutter arbeitet. So erlebt sie, wie sich Frauen in der Schweiz zu Verbänden zusammenschliessen, um sich gegen die fehlenden Rechte der Frau einzusetzen. Zum ersten Mal hört sie den Namen Iris von Roten.Der «Bund Schweizerischer Frauenvereine» baut auf Konsens – die Basler Juristin und Journalistin auf Konfrontation. Am 1. Februar 1959 soll eine erste Abstimmung zum Frauenstimmrecht auf Bundesebene stattfi nden. Kurz davor veröffentlicht Iris von Roten ein ebenso provokantes wie radikales Manifest mit dem Titel «Frauen im Laufgitter» und macht sich damit zur meistgehassten Person der Schweiz. Man gibt ihr die Schuld an der verlorenen Abstimmung von 1959.Immer wieder wird sich Victorias Leben fortan mit dem ihres grossen und geheimnisvollen Vorbilds verweben. Als 21-Jährige schliesst sie sich mit anderen Studentinnen zur Frauenbefreiungsbewegung (FBB) zusammen. Die 68er-Generation setzt – wie Iris von Roten – auf Konfrontation. Das Stimmrecht wird zum Teil eines grossen Freiheitskampfes: der Revolution der Frau.Bei der Abstimmung vom 7. Februar 1971 wird das Frauenstimmrecht mit 621 109 Ja- zu 323 882 Nein-Stimmen angenommen.   Autorin und Verlag danken für die grosszügige Unterstützung:walter haefner stiftung
Aktualisiert: 2023-05-23
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Ozelot von Senn,  Rahel
Wir schreiben das Jahr 1958. Victoria ist elf Jahre alt und verbringt viele Nachmittage im Zürcher Frauensekretariat, für das ihre Mutter arbeitet. So erlebt sie, wie sich Frauen in der Schweiz zu Verbänden zusammenschliessen, um sich gegen die fehlenden Rechte der Frau einzusetzen. Zum ersten Mal hört sie den Namen Iris von Roten.Der «Bund Schweizerischer Frauenvereine» baut auf Konsens – die Basler Juristin und Journalistin auf Konfrontation. Am 1. Februar 1959 soll eine erste Abstimmung zum Frauenstimmrecht auf Bundesebene stattfi nden. Kurz davor veröffentlicht Iris von Roten ein ebenso provokantes wie radikales Manifest mit dem Titel «Frauen im Laufgitter» und macht sich damit zur meistgehassten Person der Schweiz. Man gibt ihr die Schuld an der verlorenen Abstimmung von 1959.Immer wieder wird sich Victorias Leben fortan mit dem ihres grossen und geheimnisvollen Vorbilds verweben. Als 21-Jährige schliesst sie sich mit anderen Studentinnen zur Frauenbefreiungsbewegung (FBB) zusammen. Die 68er-Generation setzt – wie Iris von Roten – auf Konfrontation. Das Stimmrecht wird zum Teil eines grossen Freiheitskampfes: der Revolution der Frau.Bei der Abstimmung vom 7. Februar 1971 wird das Frauenstimmrecht mit 621 109 Ja- zu 323 882 Nein-Stimmen angenommen.   Autorin und Verlag danken für die grosszügige Unterstützung:walter haefner stiftung
Aktualisiert: 2023-05-23
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Ozelot von Senn,  Rahel
Wir schreiben das Jahr 1958. Victoria ist elf Jahre alt und verbringt viele Nachmittage im Zürcher Frauensekretariat, für das ihre Mutter arbeitet. So erlebt sie, wie sich Frauen in der Schweiz zu Verbänden zusammenschliessen, um sich gegen die fehlenden Rechte der Frau einzusetzen. Zum ersten Mal hört sie den Namen Iris von Roten.Der «Bund Schweizerischer Frauenvereine» baut auf Konsens – die Basler Juristin und Journalistin auf Konfrontation. Am 1. Februar 1959 soll eine erste Abstimmung zum Frauenstimmrecht auf Bundesebene stattfi nden. Kurz davor veröffentlicht Iris von Roten ein ebenso provokantes wie radikales Manifest mit dem Titel «Frauen im Laufgitter» und macht sich damit zur meistgehassten Person der Schweiz. Man gibt ihr die Schuld an der verlorenen Abstimmung von 1959.Immer wieder wird sich Victorias Leben fortan mit dem ihres grossen und geheimnisvollen Vorbilds verweben. Als 21-Jährige schliesst sie sich mit anderen Studentinnen zur Frauenbefreiungsbewegung (FBB) zusammen. Die 68er-Generation setzt – wie Iris von Roten – auf Konfrontation. Das Stimmrecht wird zum Teil eines grossen Freiheitskampfes: der Revolution der Frau.Bei der Abstimmung vom 7. Februar 1971 wird das Frauenstimmrecht mit 621 109 Ja- zu 323 882 Nein-Stimmen angenommen.   Autorin und Verlag danken für die grosszügige Unterstützung:walter haefner stiftung
Aktualisiert: 2023-05-23
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Ozelot von Senn,  Rahel
Wir schreiben das Jahr 1958. Victoria ist elf Jahre alt und verbringt viele Nachmittage im Zürcher Frauensekretariat, für das ihre Mutter arbeitet. So erlebt sie, wie sich Frauen in der Schweiz zu Verbänden zusammenschliessen, um sich gegen die fehlenden Rechte der Frau einzusetzen. Zum ersten Mal hört sie den Namen Iris von Roten.Der «Bund Schweizerischer Frauenvereine» baut auf Konsens – die Basler Juristin und Journalistin auf Konfrontation. Am 1. Februar 1959 soll eine erste Abstimmung zum Frauenstimmrecht auf Bundesebene stattfi nden. Kurz davor veröffentlicht Iris von Roten ein ebenso provokantes wie radikales Manifest mit dem Titel «Frauen im Laufgitter» und macht sich damit zur meistgehassten Person der Schweiz. Man gibt ihr die Schuld an der verlorenen Abstimmung von 1959.Immer wieder wird sich Victorias Leben fortan mit dem ihres grossen und geheimnisvollen Vorbilds verweben. Als 21-Jährige schliesst sie sich mit anderen Studentinnen zur Frauenbefreiungsbewegung (FBB) zusammen. Die 68er-Generation setzt – wie Iris von Roten – auf Konfrontation. Das Stimmrecht wird zum Teil eines grossen Freiheitskampfes: der Revolution der Frau.Bei der Abstimmung vom 7. Februar 1971 wird das Frauenstimmrecht mit 621 109 Ja- zu 323 882 Nein-Stimmen angenommen.   Autorin und Verlag danken für die grosszügige Unterstützung:walter haefner stiftung
Aktualisiert: 2023-05-23
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Ozelot von Senn,  Rahel
Wir schreiben das Jahr 1958. Victoria ist elf Jahre alt und verbringt viele Nachmittage im Zürcher Frauensekretariat, für das ihre Mutter arbeitet. So erlebt sie, wie sich Frauen in der Schweiz zu Verbänden zusammenschliessen, um sich gegen die fehlenden Rechte der Frau einzusetzen. Zum ersten Mal hört sie den Namen Iris von Roten.Der «Bund Schweizerischer Frauenvereine» baut auf Konsens – die Basler Juristin und Journalistin auf Konfrontation. Am 1. Februar 1959 soll eine erste Abstimmung zum Frauenstimmrecht auf Bundesebene stattfi nden. Kurz davor veröffentlicht Iris von Roten ein ebenso provokantes wie radikales Manifest mit dem Titel «Frauen im Laufgitter» und macht sich damit zur meistgehassten Person der Schweiz. Man gibt ihr die Schuld an der verlorenen Abstimmung von 1959.Immer wieder wird sich Victorias Leben fortan mit dem ihres grossen und geheimnisvollen Vorbilds verweben. Als 21-Jährige schliesst sie sich mit anderen Studentinnen zur Frauenbefreiungsbewegung (FBB) zusammen. Die 68er-Generation setzt – wie Iris von Roten – auf Konfrontation. Das Stimmrecht wird zum Teil eines grossen Freiheitskampfes: der Revolution der Frau.Bei der Abstimmung vom 7. Februar 1971 wird das Frauenstimmrecht mit 621 109 Ja- zu 323 882 Nein-Stimmen angenommen.   Autorin und Verlag danken für die grosszügige Unterstützung:walter haefner stiftung
Aktualisiert: 2023-05-23
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