Die Studie untersucht Sinn und Zweck der Straftatbestände zum Schutz des Wettbewerbs im 26. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Zunächst wird die historische Entwicklung dieser Straftatbestände dargestellt und der Frage nachgegangen, was den Gesetzgeber zu ihrer Aufnahme in das Strafgesetzbuch veranlasst hat. Anschließend werden Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit dieser Delikte erörtert. Daneben wird geklärt, welchen Stellenwert die Wettbewerbsdelikte in der Praxis der Strafverfolgung haben und ob europäische Vorgaben die Wettbewerbsdelikte im Strafgesetzbuch legitimieren können. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse arbeitet der Verfasser heraus, dass der freie Wettbewerb als solcher keinen strafrechtlichen Schutz genießen sollte, und dass die strafrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung – insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht – kein taugliches Instrument für den Schutz von wirtschaftlichen Allgemeininteressen sind.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Die Frage, wie besonders schwerwiegende Kartellverstöße bekämpft werden sollen, beherrschte in den vergangenen Jahren angesichts spektakulärer Kartellfälle die rechtspolitische Diskussion. Bereits bei Einführung des GWB im Jahr 1958 und wieder in den 1970er und 1980er Jahren wurde die Einführung von Kriminalstrafen diskutiert. Bis heute ist der deutsche Gesetzgeber von seiner Entscheidung – Hardcore-Kartelle vornehmlich mit den Mitteln des Kartellordnungswidrigkeitenrechts zu verfolgen – nicht abgerückt. Dennoch mehren sich die Stimmen, die sich dafür aussprechen, Hardcore-Kartelle von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat zu erheben. Die Autorin greift die Diskussion auf und befasst sich vertiefend mit der Frage einer Strafbewehrung von Hardcore-Kartellen. Sie zeigt die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung auf und stellt die mögliche Ausgestaltung eines Kartellstraftatbestandes dar.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Untersuchung widmet sich einerseits der Frage, inwieweit bereits gegenwärtig bestimmte Verhaltensweisen im Gefolge eines Hardcore-Kartells auch außerhalb von Vergabeverfahren strafbar sind. Zum anderen geht es darum, ob künftig ein neuer Kartellstraftatbestand normiert werden sollte. Dabei stellen sich vor allem Fragen der Strafwürdigkeit, der Strafbedürftigkeit, des Bestimmtheitsgrundsatzes, aber auch der praktischen Umsetzung. Als Resultat wird ein neuer Kartellstraftatbestand vorgeschlagen, der von bisherigen Anregungen abweicht und die Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage beheben kann.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist der Ruf nach der persönlichen Inanspruchnahme der Unternehmensführung international agierender Konzerne laut geworden. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich der Eindruck verfestigt, dass die oberste Riege des leitenden Managements nicht für Fehlverhalten im Wirtschaftsverkehr zur Verantwortung gezogen werde. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Kevin Jansen mit sinnvollen Formen der Wirtschaftsregulierung. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung im Kartellrecht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck untersucht er im Rahmen eines Rechtsvergleichs das deutsche, europäische und U.S.-amerikanische Recht. Er kommt zum Ergebnis, dass das deutsche Kartellrecht hinsichtlich seiner verhaltenssteuernden Wirkung noch verbesserungsbedürftig ist. Er plädiert daher vor allem für eine Kriminalisierung besonders schwerer Kartellrechtsverstöße.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist der Ruf nach der persönlichen Inanspruchnahme der Unternehmensführung international agierender Konzerne laut geworden. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich der Eindruck verfestigt, dass die oberste Riege des leitenden Managements nicht für Fehlverhalten im Wirtschaftsverkehr zur Verantwortung gezogen werde. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Kevin Jansen mit sinnvollen Formen der Wirtschaftsregulierung. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung im Kartellrecht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck untersucht er im Rahmen eines Rechtsvergleichs das deutsche, europäische und U.S.-amerikanische Recht. Er kommt zum Ergebnis, dass das deutsche Kartellrecht hinsichtlich seiner verhaltenssteuernden Wirkung noch verbesserungsbedürftig ist. Er plädiert daher vor allem für eine Kriminalisierung besonders schwerer Kartellrechtsverstöße.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Studie untersucht Sinn und Zweck der Straftatbestände zum Schutz des Wettbewerbs im 26. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Zunächst wird die historische Entwicklung dieser Straftatbestände dargestellt und der Frage nachgegangen, was den Gesetzgeber zu ihrer Aufnahme in das Strafgesetzbuch veranlasst hat. Anschließend werden Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit dieser Delikte erörtert. Daneben wird geklärt, welchen Stellenwert die Wettbewerbsdelikte in der Praxis der Strafverfolgung haben und ob europäische Vorgaben die Wettbewerbsdelikte im Strafgesetzbuch legitimieren können. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse arbeitet der Verfasser heraus, dass der freie Wettbewerb als solcher keinen strafrechtlichen Schutz genießen sollte, und dass die strafrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung – insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht – kein taugliches Instrument für den Schutz von wirtschaftlichen Allgemeininteressen sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Studie untersucht Sinn und Zweck der Straftatbestände zum Schutz des Wettbewerbs im 26. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Zunächst wird die historische Entwicklung dieser Straftatbestände dargestellt und der Frage nachgegangen, was den Gesetzgeber zu ihrer Aufnahme in das Strafgesetzbuch veranlasst hat. Anschließend werden Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit dieser Delikte erörtert. Daneben wird geklärt, welchen Stellenwert die Wettbewerbsdelikte in der Praxis der Strafverfolgung haben und ob europäische Vorgaben die Wettbewerbsdelikte im Strafgesetzbuch legitimieren können. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse arbeitet der Verfasser heraus, dass der freie Wettbewerb als solcher keinen strafrechtlichen Schutz genießen sollte, und dass die strafrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung – insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht – kein taugliches Instrument für den Schutz von wirtschaftlichen Allgemeininteressen sind.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das Absehen von Strafe ist die mildeste Rechtsfolge, die das Strafgesetzbuch vorsieht. Hierbei wird der Angeklagte mit entsprechender Kostenfolge schuldig gesprochen, aber keine weitere Sanktion verhängt. Die zahlreichen Vorschriften, in denen diese ungewöhnliche Rechtsfolge vorgesehen ist, sind über den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs verstreut. Wohl auch deshalb ist die praktische Bedeutung dieses Rechtsinstituts beschränkt. Bislang fehlte eine umfassende Untersuchung und Systematisierung der Grundgedanken, die das Absehen von Strafe in außergewöhnlichen Fällen rechtfertigen. Dem widmet sich diese Arbeit, die mit konkreten Vorschlägen für die Gesetzgebung schließt. Zunächst wird hierfür das Absehen von Strafe zu ähnlichen Erscheinungen abgegrenzt. Die folgende Untersuchung der vielen Vorschriften, die im Strafgesetzbuch das Absehen von Strafe vorsehen, zeigt übereinstimmende Gesichtspunkte, die sich systematisieren lassen. Die Systembildung setzt beim Sinn und Zweck des Rechtsinstituts an. Von Strafe abgesehen werden kann demnach, wenn alleine dadurch allen Strafzwecken Rechnung getragen wird. In bestimmten Ausnahmefällen sind Unrecht oder Schuld oder beides trotz des Verstoßes gegen ein Strafgesetz derart gemindert, dass die Rechtsgemeinschaft hierfür den eher symbolischen Akt des öffentlichen Schuldspruchs hinnimmt. Dies geschieht nicht nur, wenn die Folgen der Tat ausnahmsweise für den Täter so schwer sind, dass er "bestraft genug" erscheint, sondern auch, um Täter durch die Privilegierung von tätiger Reue, Wiedergutmachung oder von Aufklärungs- und Präventionshilfe zum Rechtsgüterschutz zu motivieren. Hinzu treten außergewöhnliche Fälle besonders geringer Normverletzung, bei denen zur Wahrung der Strafzwecke keine weiteren Sanktionen notwendig sind. Da diese Grundgedanken allgemeine Geltung für eine Vielzahl von Vorschriften haben, bietet sich die Ersetzung der unübersichtlich vielen Einzelnormen durch wenige allgemeine Regeln an. Deshalb endet die Arbeit mit einem Gesetzgebungsvorschlag, der dem Absehen von Strafe zu größerer praktischer Bedeutung verhelfen will.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Phänomen des Mißbrauchs von Amtsbefugnissen ist in sämtlichen Gesellschaften verbreitet. Im Gegensatz zum deutschen hat der italienische Gesetzgeber den Amtsmißbrauch in Artikel 323 codice penale unter Strafe gestellt. Das Delikt hat durch die Anklage hochgestellter Politiker in Italien aktuell auch in Deutschland Bekanntheit erlangt. Die Bestimmung weist eine bewegte Geschichte auf und war in Italien Gegenstand heftiger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Darauf geht die vorliegende Abhandlung anhand der Erläuterung der Tatbestandsmerkmale ein. Darüber hinaus wird untersucht, worin die Gründe für das Fehlen einer entsprechenden Norm im deutschen Recht zu sehen sind und inwiefern eine Inkriminierung der Zweckentfremdung von Amtskompetenzen hierzulande unter den Gesichtspunkten der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit in Betracht käme.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit untersucht § 266 StGB, den Untreuetatbestand, aus einer wirtschaftsstrafrechtlichen Perspektive. Der Fokus liegt auf der Fallkonstellation der Bankenuntreue, ein Paradebeispiel für die Anwendung der Untreue im Bereich der Wirtschaft. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen zwei Fragestellungen: Zum einen wird der Frage nach der Notwendigkeit von Strafe im Bereich der Wirtschaft nachgegangen. Zum anderen wird der Versuch unternommen, den Anwendungsbereich des Untreuetatbestandes zu begrenzen, ohne auf Einzelfalllösungen oder auf dogmatisch fragwürdige Konstruktionen zurückgreifen.
Aktualisiert: 2020-11-11
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