Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
Auf der Höhe der Zeit
Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
die NetzDG-Novelle
das Gesetz gegen Hass und Hetze
den geänderten Schriftenbegriff
die Änderungsgesetze zum JuSchG und TMG
das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
Compliance im Medienunternehmen
Vorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etc
E-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKG
Auswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, Rechtsbehelfe
Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität
Unter der Herausgeberschaft von
Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank Zieschang
Zielgruppen
Der Großkommentar richtet sich an:
Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.
Aktualisiert: 2023-05-31
> findR *
Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
Auf der Höhe der Zeit
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Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
Compliance im Medienunternehmen
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Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität
Unter der Herausgeberschaft von
Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank Zieschang
Zielgruppen
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Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt.
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Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits:
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die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung
Struktur und Vertiefung
Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden:
Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen
Compliance im Medienunternehmen
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Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten:
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Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Legal Tech wird die Arbeit aller Juristinnen und Juristen in den kommenden Jahren weiter verändern. Auf dem Weg zur Digitalisierung der Anwaltsbranche und sonstiger rechtlicher Berufe bringt Legal Tech, verstanden als die Digitalisierung rechtlicher Arbeit, viele rechtliche Herausforderungen mit sich. Während des Veränderungsprozesses sind zahlreiche Implikationen zu berücksichtigen: Vom Standesrecht über Datenschutz oder den Schutz von geistigem Eigentum bis hin zum Verbraucherrecht, vielerorts ist Legal Tech rechtlich geregelt. Es gilt außerdem, besondere gesetzliche Vorschrift en bei der Entwicklung, Implementierung und Verwendung von technischen Lösungen in der Rechtsberatung und Rechtsanwendung zu beachten.
Die vorliegende Legal Tech Rechtsgrundlagen-Sammlung dient all jenen als Orientierung, die sich in der beruflichen Praxis oder im Studium mit Legal Tech auseinandersetzen möchten. Sie bietet Rechtsanwaltskanzleien, Legal Tech-Startups, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand eine rechtliche Verortung der wichtigsten Themenfelder, die bei innovativen juristischen IT-Projekten von Interesse sind.
- Legal & Tech
- Legal Tech & Daten
- Legal Tech schützen
- Legal Tech verkaufen
In diese vier zentralen Bereiche wird jeweils mit einer kurzen Übersicht einschließlich der relevanten Fragestellungen eingeführt. Zugleich ist es ein Nachschlagewerk für Einsteiger in die Materie und für Studierende der Rechtswissenschaften, die Legal Tech für sich zu entdecken beginnen.
Aktualisiert: 2021-10-13
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Die vorliegende Legal Tech Rechtsgrundlagen-Sammlung dient all jenen als Orientierung, die sich in der beruflichen Praxis oder im Studium mit Legal Tech auseinandersetzen möchten. Sie bietet Rechtsanwaltskanzleien, Legal Tech-Startups, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand eine rechtliche Verortung der wichtigsten Themenfelder, die bei innovativen juristischen IT-Projekten von Interesse sind.
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Aktualisiert: 2020-03-03
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