Zu den zentralen Punkten der Schuldrechtsmodernisierung gehörte die Neugestaltung des Verjährungsrechts. Das bisherige System hatte sich aufgrund einer unübersehbaren Zahl von Verjährungsfristen als zu komplex erwiesen. Die Reform führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Fristen und zu einem deutlich größeren Anwendungsbereich der Regelverjährungsfrist. Der notwendige Preis für die Vereinfachung ist die Einführung des subjektiven Verjährungsbeginns. Der Verjährungsbeginn hängt nun davon ab, ob der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Die Arbeit untersucht die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis bejaht werden können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das Erfolgsunrecht der Tat gehört neben der Vorstrafenbelastung und dem Geständnis des Täters zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht einer Straftat gehören und welche objektiven und subjektiven Zurechnungsmaßstäbe gelten, ist bis heute umstritten. Eine monographische Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat i.S.v. § 46 Abs. 2 StGB fehlt bisher, die höchstrichterliche Rechtsprechung ist diffus. Anhand dutzender Fälle entwickelt Thomas Grosse-Wilde ein eigenständiges Zurechnungsmodell für das strafzumessungsrechtliche Erfolgsunrecht einer Straftat und die "haftungsausfüllende Kausalität". Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Im ersten umfassenden Teil werden allgemeine Fragen des Strafzumessungsrechts erörtert und eine rechtstheoretische (Re-)Konstruktion der Strafmaßentscheidung entworfen. Der zweite Teil widmet sich im Detail mit vielen Beispielen der Auslegung der "verschuldeten Auswirkungen der Tat" gemäß § 46 Abs. 2 StGB. Die vorliegende Arbeit wurde von der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz mit der Joachim Vogel-Gedächtnismedaille 2019 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-03-16
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Dieses Buch enthält eine methodisch orientierte und vielerorts kritisch vertiefte Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachwissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zahlreicher aktueller und klassischer Fallbeispiele aus der Rechtsprechung. Das Werk, in das vielfältige Lehr- und Prüfungserfahrungen eingeflossen sind, verbindet stoffliche Grundlagen – Normtexte, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – mit dem Ansatz eines Casebooks, welches Studierenden wichtige Leitentscheidungen in der Originalfassung nahebringt. So ist ein durchgängiger Fallbezug gewahrt, der eine optimale Vorbereitung auf Klausuren von der Zwischenprüfung bis zum Examen ermöglicht. Zahlreiche Hinweise aus Rechtsprechung und (gerade auch didaktischer) Literatur erleichtern die eigenständige Vertiefung. „Strafrecht Allgemeiner Teil“ ist der erste Band einer Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts aus einer Hand; er wird ergänzt durch einen Band zum „Besonderen Teil – Nichtvermögensdelikte“ und einen zum „Besonderen Teil – Vermögensdelikte“.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Dieses Buch enthält eine methodisch orientierte und vielerorts kritisch vertiefte Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachwissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zahlreicher aktueller und klassischer Fallbeispiele aus der Rechtsprechung. Das Werk, in das vielfältige Lehr- und Prüfungserfahrungen eingeflossen sind, verbindet stoffliche Grundlagen – Normtexte, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – mit dem Ansatz eines Casebooks, welches Studierenden wichtige Leitentscheidungen in der Originalfassung nahebringt. So ist ein durchgängiger Fallbezug gewahrt, der eine optimale Vorbereitung auf Klausuren von der Zwischenprüfung bis zum Examen ermöglicht. Zahlreiche Hinweise aus Rechtsprechung und (gerade auch didaktischer) Literatur erleichtern die eigenständige Vertiefung. „Strafrecht Allgemeiner Teil“ ist der erste Band einer Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts aus einer Hand; er wird ergänzt durch einen Band zum „Besonderen Teil – Nichtvermögensdelikte“ und einen zum „Besonderen Teil – Vermögensdelikte“.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieses Buch enthält eine Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachwissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zahlreicher aktueller und klassischer Fallbeispiele aus der Rechtsprechung. Das Werk, in das vielfältige Lehr- und Prüfungserfahrungen eingeflossen sind, verbindet stoffliche Grundlagen – Normtexte, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – mit dem Ansatz eines Casebooks, welches Studierenden wichtige Leitentscheidungen in der Originalfassung nahebringt. So ist ein durchgängiger Fallbezug gewahrt, der eine optimale Vorbereitung auf Klausuren von der Zwischenprüfung bis zum Examen ermöglicht. Zahlreiche Hinweise aus Rechtsprechung und (gerade auch didaktischer) Literatur erleichtern die eigenständige Vertiefung. „Strafrecht Allgemeiner Teil“ ist der erste Band einer Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts aus einer Hand; er wird ergänzt durch einen Band zum „Besonderen Teil – Nichtvermögensdelikte“ und einen zum „Besonderen Teil – Vermögensdelikte“.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Ihr Rechtsberater in Sachen Steuervergehen
Finanzämter werten Steuer-CDs mit gestohlenen Daten aus, provozieren reihenweise Selbstanzeigen und zudem wird das Steuerstrafrecht ständig verändert– Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung betreffen Prominente ebenso wie Bürger. In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten zu allen rechtlichen Fragen rund um Steuervergehen:
* Strafmaß bei Steuerhinterziehung
* Beschlagnahme und Verfall des Vermögens
* Grundsätze der Selbstanzeige
* Informationsquellen und Ermittlungsmethoden der Finanzbehörden
Klare Formulierungen und keine Floskeln:
Die Autoren haben auf juristische Worthülsen im Buch verzichtet. Das macht das komplexe Thema für Laien gut verständlich.
Die Autoren
Arne Lißewski‚ Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, ist seit vielen Jahren für seine Mandanten im Steuerstrafrecht tätig. Er ist Partner der Kanzlei Lißewski, Suckow & Partner, Düsseldorf und Krefeld.
Michael Suckow, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, ist ebenfalls Partner der Kanzlei Lißewski, Suckow & Partner und berät seine Mandanten seit vielen Jahren in steuerrechtlichen Fragen und ist in der Selbstanzeigeberatung tätig.
Joachim Albers, Steuerberater, unterstützt seine Mandanten bei steuerrechtlichen Fragen und in der Selbstanzeigepraxis. Er ist ebenfalls Partner der Kanzlei Lißewski, Suckow & Partner.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Dieses Buch enthält eine Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachwissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zahlreicher aktueller und klassischer Fallbeispiele aus der Rechtsprechung. Das Werk, in das vielfältige Lehr- und Prüfungserfahrungen eingeflossen sind, verbindet stoffliche Grundlagen – Normtexte, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – mit dem Ansatz eines Casebooks, welches Studierenden wichtige Leitentscheidungen in der Originalfassung nahebringt. So ist ein durchgängiger Fallbezug gewahrt, der eine optimale Vorbereitung auf Klausuren von der Zwischenprüfung bis zum Examen ermöglicht. Zahlreiche Hinweise aus Rechtsprechung und (gerade auch didaktischer) Literatur erleichtern die eigenständige Vertiefung. „Strafrecht Allgemeiner Teil“ ist der erste Band einer Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts aus einer Hand; er wird ergänzt durch einen Band zum „Besonderen Teil – Nichtvermögensdelikte“ und einen zum „Besonderen Teil – Vermögensdelikte“.
Aktualisiert: 2021-10-30
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Schweizer Nummernkonten und Offshore-Vehikel – Bradley Birkenfeld war Meister im Spiel um Millionen, die er für vermögende Kunden in den Untiefen des Schweizer Bankensystems versteckte. Für die Schweizer Großbank UBS jettete er um die Welt, traf sich mit den Schönen und Reichen und half, deren Vermögen vor den Steuerbehörden oder den Ehe- und Geschäftspartnern zu verbergen. Ein Leben wie in einem James-Bond-Film, mit schnellen Autos, attraktiven Frauen und mehr Geld, als man in einem Leben ausgeben kann.
Als er Wind davon bekam, dass ihn die UBS für genau jene so lukrativen Tätigkeiten als Sündenbock opfern wollte, brach er sein Schweigen und wandte sich als Whistleblower an die US-Regierung. Aber anstatt auf offene Ohren zu stoßen, wurde er als Verschwörungstheoretiker abgestempelt – das Justizministerium versuchte, ihn mundtot zu machen. Doch Birkenfeld ließ sich nicht einschüchtern und gab seine Informationen an den US-Senat sowie die Aufsichts- und Steuerbehörden weiter. Das hochbrisante Material führte zu Steuernachzahlungen von bisher 15 Milliarden Dollar und letzten Endes zum Fall des Schweizer Bankgeheimnisses. Dafür nahm er sogar 30 Monate Gefängnis in Kauf.
2012, wieder in Freiheit, gewährte ihm die Bundessteuerbehörde eine Belohnung von 104 Millionen Dollar, die größte jemals an einen Whistleblower ausbezahlte Belohnung. In »Des Teufels Banker« erzählt Bradley Birkenfeld erstmals die wahre Geschichte und gibt einen einmaligen und gleichsam schockierenden Einblick in eine Welt, in der Diskretion alles bedeutet.
Aktualisiert: 2023-04-20
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1872, München: Mehr als 30 000 Menschen in München und Umgebung verlieren ihre Ersparnisse. Existenzen und ganze Gemeinden sind urplötzlich ruiniert, unzählige Menschen nehmen sich das Leben.
Schuld ist eine Frau: Adele Spitzeder. Vollkommen mittellos und als Schauspielerin gescheitert gründet sie im Jahr 1869 die »Dachauer Bank« und wird damit zur Urheberin des größten Schneeballsystems im ganzen Kaiserreich. In ihrer Privatwohnung stapelt sie die Geldsäcke ungesichert, eine Buchhaltung gibt es nicht. 1872 bricht das System zusammen.
Vieles kommt auch heute bekannt vor, obwohl damals Bismarck und der bayerische Märchenkönig Ludwig II. regierten: die Leichtgläubigkeit bei schnellen Gewinnversprechen, die Relevanz gelungener Öffentlichkeitsarbeit und die Entstehung von Investmentblasen ohne die notwendigen Sicherheiten. Geschichte wiederholt sich vielleicht nicht, aber sie reimt sich.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Apple, Starbucks, Hoeneß – so unterschiedlich die Akteure auch sind, ein Ziel eint sie: Keine oder nur wenig Steuern auf Vermögen. Und auch der kleine Mann sucht allzu oft sein Heil in der Steuerflucht.
Obwohl immer wieder brandaktuell, ist das Phänomen »Steuerflucht« alles andere als neu. Bereits Ende des Ersten Weltkriegs begann die Schweiz, ein Modell zu etablieren, das fast 100 Jahre erfolgreich funktionieren sollte. Inzwischen gibt es unzählige Nachahmer, die »Kundschaft« mit Niedrigststeuern anlocken – darunter nicht nur die Cayman Islands, sondern auch Bundesstaaten der USA. Und so wechselhaft die Geschichte der Steueroasen auch ist – ihre Macher hinter den glitzernden Bank- und Kanzleifassaden sind ihren Jägern immer eine Spur voraus.
So wird es Steueroasen auch künftig geben. Ihnen selbst geht es heute teils besser denn je. Die Geschichte der Steueroasen, des schwarzen Lochs der Weltwirtschaft, wird also wohl fortgeschrieben werden müssen. Und keiner kennt das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Fahndungsbehörden und Finanzberatern besser als Hans-Lothar Merten.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Ihr Rechtsberater in Sachen Steuervergehen
Finanzämter werten Steuer-CDs mit gestohlenen Daten aus, provozieren reihenweise Selbstanzeigen und zudem wird das Steuerstrafrecht ständig verändert– Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung betreffen Prominente ebenso wie Bürger. In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten zu allen rechtlichen Fragen rund um Steuervergehen:
* Strafmaß bei Steuerhinterziehung
* Beschlagnahme und Verfall des Vermögens
* Grundsätze der Selbstanzeige
* Informationsquellen und Ermittlungsmethoden der Finanzbehörden
Klare Formulierungen und keine Floskeln:
Die Autoren haben auf juristische Worthülsen im Buch verzichtet. Das macht das komplexe Thema für Laien gut verständlich.
Die Autoren
Arne Lißewski‚ Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, ist seit vielen Jahren für seine Mandanten im Steuerstrafrecht tätig. Er ist Partner der Kanzlei Lißewski, Suckow & Partner, Düsseldorf und Krefeld.
Michael Suckow, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, ist ebenfalls Partner der Kanzlei Lißewski, Suckow & Partner und berät seine Mandanten seit vielen Jahren in steuerrechtlichen Fragen und ist in der Selbstanzeigeberatung tätig.
Joachim Albers, Steuerberater, unterstützt seine Mandanten bei steuerrechtlichen Fragen und in der Selbstanzeigepraxis. Er ist ebenfalls Partner der Kanzlei Lißewski, Suckow & Partner.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zu den zentralen Punkten der Schuldrechtsmodernisierung gehörte die Neugestaltung des Verjährungsrechts. Das bisherige System hatte sich aufgrund einer unübersehbaren Zahl von Verjährungsfristen als zu komplex erwiesen. Die Reform führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Fristen und zu einem deutlich größeren Anwendungsbereich der Regelverjährungsfrist. Der notwendige Preis für die Vereinfachung ist die Einführung des subjektiven Verjährungsbeginns. Der Verjährungsbeginn hängt nun davon ab, ob der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Die Arbeit untersucht die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis bejaht werden können.
Aktualisiert: 2023-04-15
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53 Jahre und 153 Tage in Freiheit. Doch jetzt soll er 225 Jahre ins Gefängnis. Florian Homm. Der Zweimeterhüne, »Plattmacher« und einstige skrupellose Hedgefonds-Manager. Von seinen Häschern verfolgt kommt es in Florenz zum Showdown: Er wird vor den Augen seiner Familie entführt und ins Florenzer Gefängnis Sollicciano gebracht. Die Strippen ziehen die US-Justiz und das FBI, die Homm um jeden Preis in den Vereinigten Staaten vor Gericht stellen wollen. Die Folgen sind selbst für Homm, der im härtesten Business der Welt zu Hause war und in Venezuela niedergeschossen wurde, die Hölle: soziopathische, allmächtige Gefängniswärter, die Häftlinge wie menschenverachtende, sadistische Sklaventreiber behandeln. Korruption, Selbstverstümmelungen, gewalttätige Auseinandersetzungen, Selbstmordversuche und Drogenmissbrauch sind unter den Häftlingen an der Tagesordnung. Doch Homm nimmt den Kampf auf. Von seiner Familie, Freunden und früheren Weggefährten verlassen, unheilbar an MS erkrankt und unter ständiger Angst, doch an die USA ausgeliefert zu werden, kämpft er um sein Leben. Was folgt ist ein Thriller. Die lang erwartete Fortsetzung des Spiegel-Bestsellers »Kopf Geld Jagd«.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Vom Migrantenkind zum Millionär
Seine Markenzeichen: schnelle Autos, schöne Frauen und dicke Zigarren. Mit 22 Firmengründer, mit 25 Millionär, mit 29 eine Viertelmilliarde schwer, Villen auf zwei Kontinenten, Privatjet, Helikopter, Ferrari, Rolls-Royce, Brioni und Cohibas. Mit 31 ist fast alles weg und er hat Millionenschulden. Mit 35 hat er den Großteil zurückgezahlt und ein neues Millionenunternehmen in der Türkei an der Ägäis gegründet. Er ist wieder da, der Selfmademan und einstige Chef und Besitzer des Finanzvertriebs MEG AG: Mehmet E. Göker.
Seine Firma gründete er im Kinderzimmer seines Elternhauses. Bereits 2009 beschäftigte er über 1300 Angestellte, scharte Promis wie Günter Netzer, Carsten Maschmeyer oder Guido Westerwelle um sich. Er veranstaltete rauschende Partys – heute wird gegen ihn ermittelt. Doch wer ist er, dieser Mehmet E. Göker?
Seine offizielle Biografie gibt Einblick in die Welt eines Mannes, der alles erreicht, (fast) alles verloren und sich so gut wie alles wiedergeholt hat. Ein Getriebener, ein Gejagter, der nun erstmals auspackt. Über die Versicherungskonzerne, die mitgemacht haben, über Aufstieg und Fall seines Imperiums und über das Hier und Jetzt, getreu seinem Motto:
GIB NIEMALS AUF – NIEMALS!
Mit 16 Seiten exklusiven und persönlichen Bildern aus Mehmet E. Gökers privatem Fotoalbum
Aktualisiert: 2023-04-20
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Das Erfolgsunrecht der Tat gehört neben der Vorstrafenbelastung und dem Geständnis des Täters zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht einer Straftat gehören und welche objektiven und subjektiven Zurechnungsmaßstäbe gelten, ist bis heute umstritten. Eine monographische Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat i.S.v. § 46 Abs. 2 StGB fehlt bisher, die höchstrichterliche Rechtsprechung ist diffus. Anhand dutzender Fälle entwickelt Thomas Grosse-Wilde ein eigenständiges Zurechnungsmodell für das strafzumessungsrechtliche Erfolgsunrecht einer Straftat und die "haftungsausfüllende Kausalität". Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Im ersten umfassenden Teil werden allgemeine Fragen des Strafzumessungsrechts erörtert und eine rechtstheoretische (Re-)Konstruktion der Strafmaßentscheidung entworfen. Der zweite Teil widmet sich im Detail mit vielen Beispielen der Auslegung der "verschuldeten Auswirkungen der Tat" gemäß § 46 Abs. 2 StGB. Die vorliegende Arbeit wurde von der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz mit der Joachim Vogel-Gedächtnismedaille 2019 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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