Mit der Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen verbietet der Gesetzgeber bereits die Vornahme solcher Verhaltensweisen, die nach der Vorstellung des Täters für den Erfolgseintritt notwendig, aber noch nicht hinreichend sind und insoweit der weiteren Tatfortführung bedürfen. Ob es jedoch zu einer Fortführung dieser subjektiv noch unvollständig vollzogenen Tat kommt, ist bei isolierter Betrachtung der bereits vollzogenen Handlung(en) noch ungewiss. Die im Ergebnis weitgehend unumstrittene Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs sowie die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen knüpfen jedoch gerade an diese vor der Versuchsbeendigung liegenden Handlungen an und begründen eine Vorverlagerung von Strafbarkeit.
Unter Rekurs auf die Normtheorie erarbeitet der Autor Kriterien, auf denen die Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs basiert. Anhand derer beurteilt er sodann die Legitimität und Berechtigung zahlreicher Vorbereitungstatbestände.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit der Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen verbietet der Gesetzgeber bereits die Vornahme solcher Verhaltensweisen, die nach der Vorstellung des Täters für den Erfolgseintritt notwendig, aber noch nicht hinreichend sind und insoweit der weiteren Tatfortführung bedürfen. Ob es jedoch zu einer Fortführung dieser subjektiv noch unvollständig vollzogenen Tat kommt, ist bei isolierter Betrachtung der bereits vollzogenen Handlung(en) noch ungewiss. Die im Ergebnis weitgehend unumstrittene Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs sowie die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen knüpfen jedoch gerade an diese vor der Versuchsbeendigung liegenden Handlungen an und begründen eine Vorverlagerung von Strafbarkeit.
Unter Rekurs auf die Normtheorie erarbeitet der Autor Kriterien, auf denen die Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs basiert. Anhand derer beurteilt er sodann die Legitimität und Berechtigung zahlreicher Vorbereitungstatbestände.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit der Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen verbietet der Gesetzgeber bereits die Vornahme solcher Verhaltensweisen, die nach der Vorstellung des Täters für den Erfolgseintritt notwendig, aber noch nicht hinreichend sind und insoweit der weiteren Tatfortführung bedürfen. Ob es jedoch zu einer Fortführung dieser subjektiv noch unvollständig vollzogenen Tat kommt, ist bei isolierter Betrachtung der bereits vollzogenen Handlung(en) noch ungewiss. Die im Ergebnis weitgehend unumstrittene Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs sowie die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen knüpfen jedoch gerade an diese vor der Versuchsbeendigung liegenden Handlungen an und begründen eine Vorverlagerung von Strafbarkeit.
Unter Rekurs auf die Normtheorie erarbeitet der Autor Kriterien, auf denen die Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs basiert. Anhand derer beurteilt er sodann die Legitimität und Berechtigung zahlreicher Vorbereitungstatbestände.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit der Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen verbietet der Gesetzgeber bereits die Vornahme solcher Verhaltensweisen, die nach der Vorstellung des Täters für den Erfolgseintritt notwendig, aber noch nicht hinreichend sind und insoweit der weiteren Tatfortführung bedürfen. Ob es jedoch zu einer Fortführung dieser subjektiv noch unvollständig vollzogenen Tat kommt, ist bei isolierter Betrachtung der bereits vollzogenen Handlung(en) noch ungewiss. Die im Ergebnis weitgehend unumstrittene Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs sowie die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen knüpfen jedoch gerade an diese vor der Versuchsbeendigung liegenden Handlungen an und begründen eine Vorverlagerung von Strafbarkeit.
Unter Rekurs auf die Normtheorie erarbeitet der Autor Kriterien, auf denen die Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs basiert. Anhand derer beurteilt er sodann die Legitimität und Berechtigung zahlreicher Vorbereitungstatbestände.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der Tagungsband beleuchtet das ethisch brisante Thema „Zwangsbehandlung“, das durch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts eine neue Aufmerksamkeit erfahren hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei landesrechtliche Regelungen des Maßregelvollzugs für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für nichtig. In der Folge zog der Bundesgerichtshof Konsequenzen aus diesen Beschlüssen für den Bereich der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung erklärte er, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches den Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung nicht genügen.
Auf der interdisziplinären Tagung des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum diskutierten Psychiater, Medizinethiker und Juristen die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung und die Auswirkungen der Gerichtsbeschlüsse auf die Praxis. Sie reflektierten die Anforderungen an ein neues Gesetz und hinterfragten die medizinische Indikation der Zwangsbehandlung.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Tagungsband beleuchtet das ethisch brisante Thema „Zwangsbehandlung“, das durch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts eine neue Aufmerksamkeit erfahren hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei landesrechtliche Regelungen des Maßregelvollzugs für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für nichtig. In der Folge zog der Bundesgerichtshof Konsequenzen aus diesen Beschlüssen für den Bereich der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung erklärte er, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches den Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung nicht genügen.
Auf der interdisziplinären Tagung des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum diskutierten Psychiater, Medizinethiker und Juristen die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung und die Auswirkungen der Gerichtsbeschlüsse auf die Praxis. Sie reflektierten die Anforderungen an ein neues Gesetz und hinterfragten die medizinische Indikation der Zwangsbehandlung.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Tagungsband beleuchtet das ethisch brisante Thema „Zwangsbehandlung“, das durch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts eine neue Aufmerksamkeit erfahren hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei landesrechtliche Regelungen des Maßregelvollzugs für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für nichtig. In der Folge zog der Bundesgerichtshof Konsequenzen aus diesen Beschlüssen für den Bereich der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung erklärte er, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches den Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung nicht genügen.
Auf der interdisziplinären Tagung des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum diskutierten Psychiater, Medizinethiker und Juristen die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung und die Auswirkungen der Gerichtsbeschlüsse auf die Praxis. Sie reflektierten die Anforderungen an ein neues Gesetz und hinterfragten die medizinische Indikation der Zwangsbehandlung.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Tagungsband beleuchtet das ethisch brisante Thema „Zwangsbehandlung“, das durch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts eine neue Aufmerksamkeit erfahren hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei landesrechtliche Regelungen des Maßregelvollzugs für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für nichtig. In der Folge zog der Bundesgerichtshof Konsequenzen aus diesen Beschlüssen für den Bereich der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung erklärte er, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches den Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung nicht genügen.
Auf der interdisziplinären Tagung des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum diskutierten Psychiater, Medizinethiker und Juristen die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung und die Auswirkungen der Gerichtsbeschlüsse auf die Praxis. Sie reflektierten die Anforderungen an ein neues Gesetz und hinterfragten die medizinische Indikation der Zwangsbehandlung.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Dem Schutz von Opfern widmen sich mehrere Gesetzesinitiativen, europäische Richtlinien sowie „Runde Tische“ und Verbände. Der Anwaltschaft kommt beim Opferschutz eine besondere Bedeutung zu, denn oft sind Anwälte die ersten Ansprechpartner für Opfer von Straftaten. Neben hoher emotionaler Intelligenz wird von Ihnen auch erwartet, dass Sie die vorhandenen Opferrechte genau kennen, die zur Verfügung stehenden Instrumentarien des Verfahrensrechts schnell und effektiv einsetzen können sowie die aktuelle Diskussion verfolgen.
In dem neuen Buch „Opferrechte“ stellen erfahrene Opferanwälte und Sachverständige differenziert die Opferrechte dar – Anspruchsgrundlagen, Beweisschwierigkeiten, psychologische Hintergründe.
Aus dem Inhalt:
Opfervertretung im Strafverfahren
Trennung und Scheidung nach häuslicher Gewalt - Fragen aus dem SGB II
Opferentschädigung, Schmerzensgeld
Adhäsionsverfahren
Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Begutachtung von Traumafolgen aus psychiatrischer Sicht
Gewaltschutz
Kinderschutz
Presserecht
Aktualisiert: 2023-06-21
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Dem Schutz von Opfern widmen sich mehrere Gesetzesinitiativen, europäische Richtlinien sowie „Runde Tische“ und Verbände. Der Anwaltschaft kommt beim Opferschutz eine besondere Bedeutung zu, denn oft sind Anwälte die ersten Ansprechpartner für Opfer von Straftaten. Neben hoher emotionaler Intelligenz wird von Ihnen auch erwartet, dass Sie die vorhandenen Opferrechte genau kennen, die zur Verfügung stehenden Instrumentarien des Verfahrensrechts schnell und effektiv einsetzen können sowie die aktuelle Diskussion verfolgen.
In dem neuen Buch „Opferrechte“ stellen erfahrene Opferanwälte und Sachverständige differenziert die Opferrechte dar – Anspruchsgrundlagen, Beweisschwierigkeiten, psychologische Hintergründe.
Aus dem Inhalt:
Opfervertretung im Strafverfahren
Trennung und Scheidung nach häuslicher Gewalt - Fragen aus dem SGB II
Opferentschädigung, Schmerzensgeld
Adhäsionsverfahren
Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Begutachtung von Traumafolgen aus psychiatrischer Sicht
Gewaltschutz
Kinderschutz
Presserecht
Aktualisiert: 2023-06-21
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Dem Schutz von Opfern widmen sich mehrere Gesetzesinitiativen, europäische Richtlinien sowie „Runde Tische“ und Verbände. Der Anwaltschaft kommt beim Opferschutz eine besondere Bedeutung zu, denn oft sind Anwälte die ersten Ansprechpartner für Opfer von Straftaten. Neben hoher emotionaler Intelligenz wird von Ihnen auch erwartet, dass Sie die vorhandenen Opferrechte genau kennen, die zur Verfügung stehenden Instrumentarien des Verfahrensrechts schnell und effektiv einsetzen können sowie die aktuelle Diskussion verfolgen.
In dem neuen Buch „Opferrechte“ stellen erfahrene Opferanwälte und Sachverständige differenziert die Opferrechte dar – Anspruchsgrundlagen, Beweisschwierigkeiten, psychologische Hintergründe.
Aus dem Inhalt:
Opfervertretung im Strafverfahren
Trennung und Scheidung nach häuslicher Gewalt - Fragen aus dem SGB II
Opferentschädigung, Schmerzensgeld
Adhäsionsverfahren
Glaubhaftigkeitsbegutachtung
Begutachtung von Traumafolgen aus psychiatrischer Sicht
Gewaltschutz
Kinderschutz
Presserecht
Aktualisiert: 2023-06-21
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Die 3. Auflage der "Grundbegriffe des Strafrechts" wurde vollständig überarbeitet. Die bisherigen Kapitel über die Legitimation staatlicher Strafe und über deren Sinn und Zweck sind gekürzt und zusammengefügt worden. Durchgängig sind Literatur- und Rechtsprechungsnachweise aktualisiert worden. Im Übrigen ist die Grundkonzeption unverändert geblieben: Auch die Neuauflage der "Grundbegriffe" versteht sich als Lern- und Lesebuch und wendet sich nicht nur an Studierende aller juristischen Studiengänge an Universitäten und Hochschulen, sondern auch an Studierende anderer Studiengänge mit strafrechtlichem Bezug.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser und Zimmermann bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Keine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidaten in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Keine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidaten in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Das Lehrbuch gibt einen aktuellen Überblick über das Strafanwendungsrecht, über das Straf- und Strafverfahrensrecht der Europäischen Union, die einschlägigen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie über das Völkerstrafrecht in seinen wesentlichen Grundzügen. Die 10. Auflage behandelt eingehend u.a. die Umsetzung der sog. PIF-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber, auf verfahrensrechtlicher Ebene werden die Neuregelungen zum Verhältnis der (bisherigen) EU-Strafverfolgungsbehörden (Eurojust, Europol, OLAF) zur Europäischen Staatsanwaltschaft erörtert. Neben der aktuellen EGMR-Rechtsprechung, insbesondere im Bereich rechtsstaatswidriger Tatprovokation in Antwort auf die sog. Strafzumessungslösung des BGH, findet sich eine aktuelle rechtspolitische Bewertung der Arbeit des IStGH im Kontext weltweit erstarkender staatlicher Souveränitätserwägungen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Lehrbuch gibt einen aktuellen Überblick über das Strafanwendungsrecht, über das Straf- und Strafverfahrensrecht der Europäischen Union, die einschlägigen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie über das Völkerstrafrecht in seinen wesentlichen Grundzügen. Die 10. Auflage behandelt eingehend u.a. die Umsetzung der sog. PIF-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber, auf verfahrensrechtlicher Ebene werden die Neuregelungen zum Verhältnis der (bisherigen) EU-Strafverfolgungsbehörden (Eurojust, Europol, OLAF) zur Europäischen Staatsanwaltschaft erörtert. Neben der aktuellen EGMR-Rechtsprechung, insbesondere im Bereich rechtsstaatswidriger Tatprovokation in Antwort auf die sog. Strafzumessungslösung des BGH, findet sich eine aktuelle rechtspolitische Bewertung der Arbeit des IStGH im Kontext weltweit erstarkender staatlicher Souveränitätserwägungen.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Ein am Strafzweck der Prävention ausgerichtetes Strafrecht führt entgegen der oft geäußerten Befürchtung nicht automatisch zu mehr Verboten und harter Bestrafung. Die erforderliche rechtsstaatliche Begrenzung leistet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie der Verfasser zeigt, erweist sich dieser gegenüber dem klassischen Schuldprinzip sogar als strengerer Maßstab, wenn man ihn konsequent anwendet und zugleich die empirischen Forschungsergebnisse zu den präventiven Wirkungen des Strafrechts berücksichtigt. Der verfassungsrechtlich nicht zulässige Rückgriff auf den Strafzweck des „Schuldausgleichs“ wird in diesem Konzept, das ausführlich erläutert wird, vermieden. Es trägt damit zur Rationalisierung und Humanisierung des Strafrechts bei.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Ostendorf ist ein Muss für die Rechtsanwendung und jede Argumentationsbildung im Rahmen eines evidenzbasierten Jugendstrafrechts. Seine herausragende Stellung verdankt er einer wissenschaftlich fundierten Darstellung der Normen in ihrem kriminologischen Kontext, flankiert mit aktuellen Informationen zu rechtstatsächlichen wie kriminalpolitischen Entwicklungen.
„Die 11. Auflage berücksichtigt ganz aktuell
Gesetzesentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren“
Besonders praxisnah
Neueste Statistiken veranschaulichen die Entwicklung der Jugendkriminalität und der Rechtsprechung bzw. Sanktionierung durch die Jugendgerichte
Schwerpunktdarstellung Jugendstrafvollzug
Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung, z. B. des BGH zur Bedeutung des „Erziehungspostulats“ bei der Verhängung der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld, wurden aufgenommen
Geschrieben von Kennern des JGG
Prof. Dr. jur. Kirstin Drenkhahn, Professorin für Strafrecht und Kriminologie, Freie Universität Berlin | Prof. Dr. jur. Heribert Ostendorf, Professor für Strafrecht; vormals Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention, Universität Kiel; davor Jugendrichter, später Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein | Jochen Goerdeler, Ministerialrat im Sozialministerium Schleswig-Holstein, z.Zt. abgeordnet ins Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | Prof. Dr. jur. Frank Guido Rose, Direktor des Amtsgerichts Ratzeburg, Richter am Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, Honorarprofessor an der Universität Kiel | Prof. Dr. jur. Jan Schady, Ministerialrat im Ministerium u.a. für Justiz des Landes Schleswig-Holstein, Honorarprofessor an der Universität Kiel | Dr. jur. Michael Sommerfeld, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vormals Oberstaatsanwalt, Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der „Kindhäuser/Hilgendorf“
ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Kommentar und Lehrbuch überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis. Seine besonderen Vorteile:
Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage wie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts
Die 9. Auflage
berücksichtigt am Ende der 19. Legislatur alle wichtigen, prüfungsrelevanten Neuerungen durch:
Das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten (neu § 126a), Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (neu § 176e) und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (neu § 192a)
Die Erweiterung der Nachstellung in § 238 um die Erfassung des Cyberstalkings und erweiterter Schutz gegen Zwangsprostitution in § 232a
Der neue Tatbestand der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in § 127 StGB
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Neue Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Das Gesetz zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Modernisierung des Schriftenbegriffs in § 11 Abs. 3 zum Inhaltsbegriff und Folgeänderungen in zahlreichen weiteren Tatbeständen
Neuer Straftatbestand der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in § 184k, sowie erweiterter Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen von Verstorbenen in § 201a
Neuregelung der Informationspflichten bei einem Schwangerschaftsabbruch
Aktualisiert: 2023-05-17
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