Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit spektakulären Unternehmensschieflagen wiederholt in die Kritik geraten, da angesichts von Bilanzmanipulationen und Verschleierungen der wahren wirtschaftlichen Situation von Unternehmen häufig die Frage nach der strafrechtlichen Mitverantwortung des Wirtschaftsprüfers gestellt wurde. Dennoch hat eine strafrechtliche Aufarbeitung des Themas bislang noch nicht stattgefunden.Angesichts der aktuellen Kritik am Berufsstand des Wirtschaftsprüfers wird in diesem Buch die grundsätzliche Bedeutung und Relevanz des Strafrechts für den Wirtschaftsprüfers bei der Jahresabschlußprüfung untersucht. Die Arbeit befaßt sich mit den aktuellen Gesetzen, dem KonTraG und dem KapAEG, und untersucht die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen für den Wirtschaftsprüfer. Des weiteren werden systematische und verfassungsrechtliche Besonderheiten aufgezeigt, die die Anwendung des Strafrechts auf wirtschafts- und bilanzrechtliche Sachverhalte erschweren. Abschließend stellt der Autor die Frage, ob sich die Bedeutung des Strafrechts bei anderen Prüfungsanlässen als der Jahresabschlußprüfung ändert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit spektakulären Unternehmensschieflagen wiederholt in die Kritik geraten, da angesichts von Bilanzmanipulationen und Verschleierungen der wahren wirtschaftlichen Situation von Unternehmen häufig die Frage nach der strafrechtlichen Mitverantwortung des Wirtschaftsprüfers gestellt wurde. Dennoch hat eine strafrechtliche Aufarbeitung des Themas bislang noch nicht stattgefunden.Angesichts der aktuellen Kritik am Berufsstand des Wirtschaftsprüfers wird in diesem Buch die grundsätzliche Bedeutung und Relevanz des Strafrechts für den Wirtschaftsprüfers bei der Jahresabschlußprüfung untersucht. Die Arbeit befaßt sich mit den aktuellen Gesetzen, dem KonTraG und dem KapAEG, und untersucht die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen für den Wirtschaftsprüfer. Des weiteren werden systematische und verfassungsrechtliche Besonderheiten aufgezeigt, die die Anwendung des Strafrechts auf wirtschafts- und bilanzrechtliche Sachverhalte erschweren. Abschließend stellt der Autor die Frage, ob sich die Bedeutung des Strafrechts bei anderen Prüfungsanlässen als der Jahresabschlußprüfung ändert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit spektakulären Unternehmensschieflagen wiederholt in die Kritik geraten, da angesichts von Bilanzmanipulationen und Verschleierungen der wahren wirtschaftlichen Situation von Unternehmen häufig die Frage nach der strafrechtlichen Mitverantwortung des Wirtschaftsprüfers gestellt wurde. Dennoch hat eine strafrechtliche Aufarbeitung des Themas bislang noch nicht stattgefunden.Angesichts der aktuellen Kritik am Berufsstand des Wirtschaftsprüfers wird in diesem Buch die grundsätzliche Bedeutung und Relevanz des Strafrechts für den Wirtschaftsprüfers bei der Jahresabschlußprüfung untersucht. Die Arbeit befaßt sich mit den aktuellen Gesetzen, dem KonTraG und dem KapAEG, und untersucht die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen für den Wirtschaftsprüfer. Des weiteren werden systematische und verfassungsrechtliche Besonderheiten aufgezeigt, die die Anwendung des Strafrechts auf wirtschafts- und bilanzrechtliche Sachverhalte erschweren. Abschließend stellt der Autor die Frage, ob sich die Bedeutung des Strafrechts bei anderen Prüfungsanlässen als der Jahresabschlußprüfung ändert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Transnationalen Unternehmen wird die Involvierung in schwerste Menschenrechtsverletzungen wie etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht sodann die Frage, ob Geschäftsführer transnationaler Unternehmen für schwerste Menschenrechtsverletzungen nach dem Rom-Statut strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Die Arbeit legt vor allem ihren Fokus auf die Täterschaftsformen, insbesondere auf die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft und die Beihilfestrafbarkeit sowie auf die Strafbarkeit ziviler Vorgesetzten nach der Vorgesetztenverantwortlichkeit. Zur Begründung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird zunächst auf die deutsche Strafrechtsdogmatik rekurriert, insbesondere im Bereich der Beteiligungslehre, da sie für das Rom-Statut eine große Bedeutung hat. Der Autor wertet außerdem Rechtsprechung des IStGH und Schrifttum aus und setzt sich anschließend damit aus, ob diese Rechtsfiguren auf Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmenstätigkeit Anwendung finden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im deutschen Recht gilt es als unumstößlich, dass Strafe Schuld voraussetzt und diese dem Täter nachgewiesen werden muss. Eine objektive, das subjektive Verschulden außer Acht lassende Verantwortlichkeit ist unbekannt. Daher scheint die englische Figur der strict liability, bei der auf den Nachweis einer subjektiven Tatseite im Sinne vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens verzichtet wird, dem deutschen Recht fremd zu sein wie kaum ein anderes Konstrukt aus den Rechtsordnungen der Vertragsstaaten.
Matthias Hörster erschließt in der vorliegenden Arbeit dem Leser die strict liability - auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben - bis in ihre neuesten Entwicklungen. In einem zweiten Teil überprüft er jene These, nach der die strict liability eine Besonderheit des common law darstellt und im deutschen Recht keine wirkliche Parallele hat. Dazu beleuchtet der Verfasser, wie das deutsche Strafrecht mit Sachverhalten umgeht, die das englische Recht über die Figur der strict liability zu lösen sucht.
Es wird deutlich, dass pauschal ablehnende Urteile der strict liability nicht gerecht werden. Isolierte Betrachtungsweisen ohne Berücksichtigung des Gesamtsystems unter Einbeziehung des Prozessrechts greifen zu kurz und führen zu unvollständigen Ergebnissen. Zugleich zeigt der Autor, dass das deutsche Recht in typischen Bereichen der strict liability zumindest funktionale Äquivalente kennt und mit material vergleichbaren Überlegungen arbeitet, wodurch ungeachtet der Unterschiede im theoretischen Ansatz durchaus ähnliche Ergebnisse erreicht werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im deutschen Recht gilt es als unumstößlich, dass Strafe Schuld voraussetzt und diese dem Täter nachgewiesen werden muss. Eine objektive, das subjektive Verschulden außer Acht lassende Verantwortlichkeit ist unbekannt. Daher scheint die englische Figur der strict liability, bei der auf den Nachweis einer subjektiven Tatseite im Sinne vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens verzichtet wird, dem deutschen Recht fremd zu sein wie kaum ein anderes Konstrukt aus den Rechtsordnungen der Vertragsstaaten.
Matthias Hörster erschließt in der vorliegenden Arbeit dem Leser die strict liability - auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben - bis in ihre neuesten Entwicklungen. In einem zweiten Teil überprüft er jene These, nach der die strict liability eine Besonderheit des common law darstellt und im deutschen Recht keine wirkliche Parallele hat. Dazu beleuchtet der Verfasser, wie das deutsche Strafrecht mit Sachverhalten umgeht, die das englische Recht über die Figur der strict liability zu lösen sucht.
Es wird deutlich, dass pauschal ablehnende Urteile der strict liability nicht gerecht werden. Isolierte Betrachtungsweisen ohne Berücksichtigung des Gesamtsystems unter Einbeziehung des Prozessrechts greifen zu kurz und führen zu unvollständigen Ergebnissen. Zugleich zeigt der Autor, dass das deutsche Recht in typischen Bereichen der strict liability zumindest funktionale Äquivalente kennt und mit material vergleichbaren Überlegungen arbeitet, wodurch ungeachtet der Unterschiede im theoretischen Ansatz durchaus ähnliche Ergebnisse erreicht werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kognitionspsychologie und setzt sie in Bezug zur strafrechtlichen Normentheorie und der Diskussion um Schuld und Willensfreiheit. Am Ende steht die Einsicht, dass die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu sein vorgibt, als sie einlösen kann und will. Wenn Anspruch und Rechtfertigung wieder einander entsprechen sollen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich diese Zurechnung vollzieht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Transnationalen Unternehmen wird die Involvierung in schwerste Menschenrechtsverletzungen wie etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht sodann die Frage, ob Geschäftsführer transnationaler Unternehmen für schwerste Menschenrechtsverletzungen nach dem Rom-Statut strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Die Arbeit legt vor allem ihren Fokus auf die Täterschaftsformen, insbesondere auf die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft und die Beihilfestrafbarkeit sowie auf die Strafbarkeit ziviler Vorgesetzten nach der Vorgesetztenverantwortlichkeit. Zur Begründung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird zunächst auf die deutsche Strafrechtsdogmatik rekurriert, insbesondere im Bereich der Beteiligungslehre, da sie für das Rom-Statut eine große Bedeutung hat. Der Autor wertet außerdem Rechtsprechung des IStGH und Schrifttum aus und setzt sich anschließend damit aus, ob diese Rechtsfiguren auf Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmenstätigkeit Anwendung finden.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Transnationalen Unternehmen wird die Involvierung in schwerste Menschenrechtsverletzungen wie etwa Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht sodann die Frage, ob Geschäftsführer transnationaler Unternehmen für schwerste Menschenrechtsverletzungen nach dem Rom-Statut strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Die Arbeit legt vor allem ihren Fokus auf die Täterschaftsformen, insbesondere auf die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft und die Beihilfestrafbarkeit sowie auf die Strafbarkeit ziviler Vorgesetzten nach der Vorgesetztenverantwortlichkeit. Zur Begründung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird zunächst auf die deutsche Strafrechtsdogmatik rekurriert, insbesondere im Bereich der Beteiligungslehre, da sie für das Rom-Statut eine große Bedeutung hat. Der Autor wertet außerdem Rechtsprechung des IStGH und Schrifttum aus und setzt sich anschließend damit aus, ob diese Rechtsfiguren auf Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmenstätigkeit Anwendung finden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Einsatz automatisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr wirft zahlreiche Fragen für das Strafrecht auf, zu deren Klärung diese Arbeit beitragen soll. Dazu wird die Rechtslage und der Umgang mit Unfällen automatisierter Fahrzeuge in den USA vergleichend miteinbezogen.
Die Untersuchung geht der Frage nach, ob eine Verantwortlichkeit intelligenter Systeme – gewissermaßen als "Tatnächstem" – möglich erscheint.
Im Hinblick auf den Fahrer, Halter und Hersteller der Fahrzeuge wird anhand von Fallgruppen und fiktiven Szenarien die Strafbarkeit wegen fahrlässig begangener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie hinsichtlich der Straßenverkehrsdelikte betrachtet. Dabei liegt ein Fokus auf Möglichkeiten der Einschränkung von Sorgfaltspflichten durch "erlaubte Risiken". Zudem wird diskutiert, wer strafrechtlich verantwortlicher Fahrzeugführer ist, wenn das System die Fahraufgabe übernimmt.
Die Arbeit schließt mit Überlegungen zur Entkriminalisierung bei Fahrlässigkeit im Straßenverkehr.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Einsatz automatisierter Fahrzeuge im Straßenverkehr wirft zahlreiche Fragen für das Strafrecht auf, zu deren Klärung diese Arbeit beitragen soll. Dazu wird die Rechtslage und der Umgang mit Unfällen automatisierter Fahrzeuge in den USA vergleichend miteinbezogen.
Die Untersuchung geht der Frage nach, ob eine Verantwortlichkeit intelligenter Systeme – gewissermaßen als „Tatnächstem“ – möglich erscheint.
Im Hinblick auf den Fahrer, Halter und Hersteller der Fahrzeuge wird anhand von Fallgruppen und fiktiven Szenarien die Strafbarkeit wegen fahrlässig begangener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie hinsichtlich der Straßenverkehrsdelikte betrachtet. Dabei liegt ein Fokus auf Möglichkeiten der Einschränkung von Sorgfaltspflichten durch „erlaubte Risiken“. Zudem wird diskutiert, wer strafrechtlich verantwortlicher Fahrzeugführer ist, wenn das System die Fahraufgabe übernimmt.
Die Arbeit schließt mit Überlegungen zur Entkriminalisierung bei Fahrlässigkeit im Straßenverkehr.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Autorin nimmt interdisziplinäre wissenschaftliche Erkenntnisse zum Anlass, um sich mit der Berücksichtigung von Entwicklungs- und Reifeprozessen innerhalb strafrechtlicher Bewertungen des allgemeinen Strafrechts zu befassen. Nicht die Diskussion von Altersgrenzen, sondern die entwicklungs- und altersangemessener Auslegung des allgemeinen Strafrechts ist Gegenstand der Arbeit. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Verlängerung der Entwicklungsphase Jugend konstatieren, werden in Beziehung zu den kriminologischen Erkenntnissen gesetzt. Die Rechtsprechung wird dahingehend analysiert, inwieweit sie den individuellen Entwicklungsstand des Angeklagten berücksichtigt. Ausgehend davon werden Perspektiven aufgezeigt, wie die im Jugendstrafrecht entwickelten Ansätze im allgemeinen Strafrecht fruchtbar gemacht werden können, insbesondere bei der Bewertung des bedingten Vorsatzes.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Autorin nimmt interdisziplinäre wissenschaftliche Erkenntnisse zum Anlass, um sich mit der Berücksichtigung von Entwicklungs- und Reifeprozessen innerhalb strafrechtlicher Bewertungen des allgemeinen Strafrechts zu befassen. Nicht die Diskussion von Altersgrenzen, sondern die entwicklungs- und altersangemessener Auslegung des allgemeinen Strafrechts ist Gegenstand der Arbeit. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Verlängerung der Entwicklungsphase Jugend konstatieren, werden in Beziehung zu den kriminologischen Erkenntnissen gesetzt. Die Rechtsprechung wird dahingehend analysiert, inwieweit sie den individuellen Entwicklungsstand des Angeklagten berücksichtigt. Ausgehend davon werden Perspektiven aufgezeigt, wie die im Jugendstrafrecht entwickelten Ansätze im allgemeinen Strafrecht fruchtbar gemacht werden können, insbesondere bei der Bewertung des bedingten Vorsatzes.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Forensische Psychiatrie geht weit über gutachterliche Beurteilung und Behandlung von psychisch kranken Rechtsbrechern hinaus. Der forensische Gutachter ist zudem in sozial-, familien- und zivilrechtlichen Fragestellungen angesprochen und nicht zuletzt auch in ethischen oder historischen Einordnungen gefordert.
Forensischen Gutachtern und Therapeuten werden zudem spezielle Kenntnisse in den unterschiedlichen Altersklassen vom Kindes- bis ins hohe Erwachsenenalter abverlangt.
Die 2. Auflage des Standardwerkes bietet nun eine durchgängige Perspektive auf die Forensische Psychiatrie sowohl des Erwachsenen- als auch des Kindes- und Jugendalters.
Dem Basiswissen zu Erstellung und Vortrag von Gutachten folgen praxisnahe Beiträge aus Recht und Medizin zu Begutachtung, Behandlung und Prognose.
Die besondere Herangehensweise der Betrachtung strafrechtlicher Verantwortung bei speziellen Delikten einerseits und der forensischen Relevanz spezifischer Störungen andererseits ist um weitere Deliktarten bzw. Störungen aller Altersklassen erweitert worden.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Das Werk „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers“ ist zurück! Mit der Aufnahme des Buches in die Reihe Praxis der Strafverteidigung wurde das in der Erstauflage von Günter Kohlmann verfasste Werk unter Beibehaltung der bisherigen Konzeption von einem neuen Autorenteam völlig neu bearbeitet und wieder auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum gebracht. Ein Handbuch, welches sich strikt an der Praxis orientiert und dem Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen eine wertvolle Arbeitshilfe bietet.
Themen-Highlights in der 2. Auflage sind u.a.:
-Verantwortungsverteilung im Unternehmen
-Strafrechtliche Verantwortung im Konzern
-Strafbarkeitsrisiken trotz Delegation
-Strafrechtliche Risiken in der Insolvenz der Gesellschaft
-Steuervergehen zugunsten der Gesellschaft
-Strafvorschriften des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes
-Strafrechtliche Behandlung der Beschäftigung von sog. „Scheinselbstständigen“ nach der Rechtsprechungsänderung des BGH
-Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (z.B. Betrug bei Beantragung von Kurzarbeitergeld, Subventionsbetrug bei Beantragung von staatlichen Soforthilfen)
Aktualisiert: 2023-04-21
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Das Risiko für Mitglieder geschäftsführender Organe von Kapitalgesellschaften persönlich in Anspruch genommen zu werden, ist seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gestiegen. Ausgehend von einer Reihe von Fällen, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes nachgebildet sind, untersucht der Autor verschiedene Konstellationen der persönlichen Haftung von Organmitgliedern. Neben der Inanspruchnahme des Geschäftsleiters durch die Gesellschaft im Wege der Innenhaftung wird vor allem die Frage nach der Haftung gegenüber außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten beleuchtet. Ein Schwerpunkt liegt hier auf der Haftung wegen der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ferner werden straf- und versicherungsrechtliche Fragestellungen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen beruhen letztendlich auf individuellem Verhalten von natürlichen Personen. Normadressaten des deutschen und europäischen Kartellrechts sind hingegen allein Unternehmen (im kartellrechtlichen Sinne), deren Träger in der Regel juristische Personen sind. Auf der Grundlage der These, dass für eine effektive Kartellrechtsdurchsetzung die Verhaltensbeeinflussung der unmittelbar handelnden natürlichen Personen entscheidend ist, untersucht der Autor die Verantwortlichkeit des Vorstandes einer Aktiengesellschaft für einen Kartellrechtsverstoß seines Unternehmens. Dabei beleuchtet er u. a. die zivilrechtliche Haftung, die Strafbarkeit, die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit sowie berufliche Folgen für Vorstandsmitglieder. Als Nährquelle für weitere Überlegungen behandelt das Werk zudem die Verantwortlichkeit von Leitungsorganen für Kartellrechtsverstöße in den USA. Auf der Grundlage der vorangegangenen Analyse formuliert der Autor Vorschläge für neue Instrumente, mit denen die Kartellrechtsdurchsetzung verbessert werden könnte. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei neben der Schaffung eines kartellrechtspezifischen Tätigkeitsverbots die Kriminalisierung von Hardcore-Kartellen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Dass wir einander Verantwortlichkeit für unser willensbedingtes Tun und seine Folgen zurechnen, steht fest. Seit jeher wollen aber in der Moralphilosophie und in der Strafrechtswissenschaft die Zweifel nicht verstummen, ob sich diese Praxis eigentlich rechtfertigen lässt. Boris Burghardt nutzt die Diskussion um 'moral luck' und eröffnet eine neue Perspektive auf diese Frage. Er verknüpft verschiedene Felder der Metaethik mit Erkenntnissen der Kognitionspsychologie und setzt sie in Bezug zur strafrechtlichen Normentheorie und der Diskussion um Schuld und Willensfreiheit. Am Ende steht die Einsicht, dass die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit mehr zu sein vorgibt, als sie einlösen kann und will. Wenn Anspruch und Rechtfertigung wieder einander entsprechen sollen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich diese Zurechnung vollzieht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit spektakulären Unternehmensschieflagen wiederholt in die Kritik geraten, da angesichts von Bilanzmanipulationen und Verschleierungen der wahren wirtschaftlichen Situation von Unternehmen häufig die Frage nach der strafrechtlichen Mitverantwortung des Wirtschaftsprüfers gestellt wurde. Dennoch hat eine strafrechtliche Aufarbeitung des Themas bislang noch nicht stattgefunden.Angesichts der aktuellen Kritik am Berufsstand des Wirtschaftsprüfers wird in diesem Buch die grundsätzliche Bedeutung und Relevanz des Strafrechts für den Wirtschaftsprüfers bei der Jahresabschlußprüfung untersucht. Die Arbeit befaßt sich mit den aktuellen Gesetzen, dem KonTraG und dem KapAEG, und untersucht die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung hinsichtlich der strafrechtlichen Auswirkungen für den Wirtschaftsprüfer. Des weiteren werden systematische und verfassungsrechtliche Besonderheiten aufgezeigt, die die Anwendung des Strafrechts auf wirtschafts- und bilanzrechtliche Sachverhalte erschweren. Abschließend stellt der Autor die Frage, ob sich die Bedeutung des Strafrechts bei anderen Prüfungsanlässen als der Jahresabschlußprüfung ändert.
Aktualisiert: 2023-04-03
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