In der vorliegenden Abhandlung beschäftigt sich der Autor mit dem Verhältnis der Begünstigungstatbestände §§ 257, 258 StGB zur vorausgegangenen rechtswidrigen Vortat. Dabei wird untersucht, ob und in welchem Umfang die strafrechtliche Verwicklung in die Vortat eine spätere Strafbarkeit wegen vorteilssichernder oder strafvereitelnder Begünstigung ausschließt.
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der rechtlichen Bewertung der sogenannten indirekten Selbstbegünstigung. Gemeint sind Situationen, in denen ein Vortäter oder ein Vortatteilnehmer an einer Begünstigung teilnimmt, die ihm selbst zugute kommt. Im klassischen Fall stiftet etwa ein Dieb eine andere Person dazu an, ihm bei der Flucht oder der Sicherung des Diebesguts zu helfen. Die Frage nach der Strafbarkeit des Diebes nach den §§ 257, 26 StGB bzw. §§ 258, 26 StGB wird in Rechtsprechung und Literatur bislang einhellig unter Rückgriff auf die §§ 257 III, 258 V StGB beantwortet. Demgegenüber zeigt der Verfasser auf der Grundlage der von Miehe und Schroeder entwickelten Rechtsgeltungstheorie einen neuen Lösungsweg auf, indem er aus Schutzzweckerwägungen bereits das tatbestandliche Unrecht verneint. Diese Konzeption bietet neben einer besseren dogmatischen Fundierung den Vorteil, daß die rechtspolitisch schon lange geforderte umfassende Straffreistellung der indirekten Selbstbegünstigung bereits de lege lata erreicht wird. Als Folge dieser Überlegungen reduziert sich der Anwendungsbereich der §§ 257 III, 258 V StGB auf die Fälle echter Komplizenbegünstigung. Für diesen Bereich werden die spezialgesetzlichen Privilegierungen der §§ 257 III, 258 V StGB - wiederum unter Rückgriff auf die Schutzzweckerwägungen der Rechtsgeltungstheorie - sinnvoll erklärt, wobei insbesondere die viel gescholtene Ausnahmeregelung des § 257 III 2 StGB eine neue Legitimation erhält.
Im Ergebnis wird durch die Untersuchung somit ein Weg aufgezeigt, mit dem sich die spezifischen Probleme der vorteilssichernden und strafvereitelnden Begünstigung durch Vortäter und Vortatteilnehmer bereits auf dem Boden der gegenwärtigen Gesetzeslage in zufriedenstellender Weise lösen lassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richter, Staatsanwälte und Polizisten haben bei der Strafverfolgung besondere Befugnisse, die sie zu Eingriffen in Grundrechte und strafrechtlich geschützte Rechtsgüter ermächtigen, z.B. Festnahmen oder Überwachungsmaßnahmen. Umgekehrt wird die Überschreitung dieser Befugnisse als besonderes Unrecht angesehen. In diesem Spannungsfeld untersucht die Arbeit systematisch Voraussetzungen und Grenzen einer Strafbarkeit der verschiedenen Amtsträger wegen rechtswidriger Handlungen. Sie liefert damit zugleich einen bislang fehlenden Teil einer allgemeinen Fehlerfolgenlehre bezüglich Verfahrensfehlern im Strafprozess. Im Zentrum der Betrachtung stehen Delikte gegen die Rechtspflege und gegen Individualrechtsgüter, Besonderheiten bei allgemeinen Grenzen der Strafbarkeit sowie besondere Grenzen, die die Stellung der Amtsträger berücksichtigen (z. B. Amtsbefugnisse und Sperrwirkung). Die dabei auftretenden Fragestellungen werden nach dem Prinzip einer umfassenden Prozessrechtsakzessorietät gelöst.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Richter, Staatsanwälte und Polizisten haben bei der Strafverfolgung besondere Befugnisse, die sie zu Eingriffen in Grundrechte und strafrechtlich geschützte Rechtsgüter ermächtigen, z.B. Festnahmen oder Überwachungsmaßnahmen. Umgekehrt wird die Überschreitung dieser Befugnisse als besonderes Unrecht angesehen. In diesem Spannungsfeld untersucht die Arbeit systematisch Voraussetzungen und Grenzen einer Strafbarkeit der verschiedenen Amtsträger wegen rechtswidriger Handlungen. Sie liefert damit zugleich einen bislang fehlenden Teil einer allgemeinen Fehlerfolgenlehre bezüglich Verfahrensfehlern im Strafprozess. Im Zentrum der Betrachtung stehen Delikte gegen die Rechtspflege und gegen Individualrechtsgüter, Besonderheiten bei allgemeinen Grenzen der Strafbarkeit sowie besondere Grenzen, die die Stellung der Amtsträger berücksichtigen (z. B. Amtsbefugnisse und Sperrwirkung). Die dabei auftretenden Fragestellungen werden nach dem Prinzip einer umfassenden Prozessrechtsakzessorietät gelöst.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-02
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In der vorliegenden Abhandlung beschäftigt sich der Autor mit dem Verhältnis der Begünstigungstatbestände §§ 257, 258 StGB zur vorausgegangenen rechtswidrigen Vortat. Dabei wird untersucht, ob und in welchem Umfang die strafrechtliche Verwicklung in die Vortat eine spätere Strafbarkeit wegen vorteilssichernder oder strafvereitelnder Begünstigung ausschließt.
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der rechtlichen Bewertung der sogenannten indirekten Selbstbegünstigung. Gemeint sind Situationen, in denen ein Vortäter oder ein Vortatteilnehmer an einer Begünstigung teilnimmt, die ihm selbst zugute kommt. Im klassischen Fall stiftet etwa ein Dieb eine andere Person dazu an, ihm bei der Flucht oder der Sicherung des Diebesguts zu helfen. Die Frage nach der Strafbarkeit des Diebes nach den §§ 257, 26 StGB bzw. §§ 258, 26 StGB wird in Rechtsprechung und Literatur bislang einhellig unter Rückgriff auf die §§ 257 III, 258 V StGB beantwortet. Demgegenüber zeigt der Verfasser auf der Grundlage der von Miehe und Schroeder entwickelten Rechtsgeltungstheorie einen neuen Lösungsweg auf, indem er aus Schutzzweckerwägungen bereits das tatbestandliche Unrecht verneint. Diese Konzeption bietet neben einer besseren dogmatischen Fundierung den Vorteil, daß die rechtspolitisch schon lange geforderte umfassende Straffreistellung der indirekten Selbstbegünstigung bereits de lege lata erreicht wird. Als Folge dieser Überlegungen reduziert sich der Anwendungsbereich der §§ 257 III, 258 V StGB auf die Fälle echter Komplizenbegünstigung. Für diesen Bereich werden die spezialgesetzlichen Privilegierungen der §§ 257 III, 258 V StGB - wiederum unter Rückgriff auf die Schutzzweckerwägungen der Rechtsgeltungstheorie - sinnvoll erklärt, wobei insbesondere die viel gescholtene Ausnahmeregelung des § 257 III 2 StGB eine neue Legitimation erhält.
Im Ergebnis wird durch die Untersuchung somit ein Weg aufgezeigt, mit dem sich die spezifischen Probleme der vorteilssichernden und strafvereitelnden Begünstigung durch Vortäter und Vortatteilnehmer bereits auf dem Boden der gegenwärtigen Gesetzeslage in zufriedenstellender Weise lösen lassen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-16
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In der vorliegenden Abhandlung beschäftigt sich der Autor mit dem Verhältnis der Begünstigungstatbestände §§ 257, 258 StGB zur vorausgegangenen rechtswidrigen Vortat. Dabei wird untersucht, ob und in welchem Umfang die strafrechtliche Verwicklung in die Vortat eine spätere Strafbarkeit wegen vorteilssichernder oder strafvereitelnder Begünstigung ausschließt.
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der rechtlichen Bewertung der sogenannten indirekten Selbstbegünstigung. Gemeint sind Situationen, in denen ein Vortäter oder ein Vortatteilnehmer an einer Begünstigung teilnimmt, die ihm selbst zugute kommt. Im klassischen Fall stiftet etwa ein Dieb eine andere Person dazu an, ihm bei der Flucht oder der Sicherung des Diebesguts zu helfen. Die Frage nach der Strafbarkeit des Diebes nach den §§ 257, 26 StGB bzw. §§ 258, 26 StGB wird in Rechtsprechung und Literatur bislang einhellig unter Rückgriff auf die §§ 257 III, 258 V StGB beantwortet. Demgegenüber zeigt der Verfasser auf der Grundlage der von Miehe und Schroeder entwickelten Rechtsgeltungstheorie einen neuen Lösungsweg auf, indem er aus Schutzzweckerwägungen bereits das tatbestandliche Unrecht verneint. Diese Konzeption bietet neben einer besseren dogmatischen Fundierung den Vorteil, daß die rechtspolitisch schon lange geforderte umfassende Straffreistellung der indirekten Selbstbegünstigung bereits de lege lata erreicht wird. Als Folge dieser Überlegungen reduziert sich der Anwendungsbereich der §§ 257 III, 258 V StGB auf die Fälle echter Komplizenbegünstigung. Für diesen Bereich werden die spezialgesetzlichen Privilegierungen der §§ 257 III, 258 V StGB - wiederum unter Rückgriff auf die Schutzzweckerwägungen der Rechtsgeltungstheorie - sinnvoll erklärt, wobei insbesondere die viel gescholtene Ausnahmeregelung des § 257 III 2 StGB eine neue Legitimation erhält.
Im Ergebnis wird durch die Untersuchung somit ein Weg aufgezeigt, mit dem sich die spezifischen Probleme der vorteilssichernden und strafvereitelnden Begünstigung durch Vortäter und Vortatteilnehmer bereits auf dem Boden der gegenwärtigen Gesetzeslage in zufriedenstellender Weise lösen lassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Band 4 "Strafrecht Besonderer Teil I" widmet sich den Straftaten gegen die Person, Aussagedelikten, Begünstigung und Strafvereitelung und Straftaten gegen die Staatsgewalt. In einzelnen Abschnitten werden der Schutz von Leib und Leben, persönlicher Freiheit, sexueller Selbstbestimmung, der Ehre und des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie der Schutz des Staates und der Schutz der Staatsgewalt und öffentlichen Ordnung ausführlich besprochen.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Stephan Ast,
Stephan Barton,
Jörg Eisele,
Luís Greco,
Eric Hilgendorf,
Matthias Jahn,
Florian Jeßberger,
Hans Kudlich,
Wolfgang Mitsch,
Henning Ernst Müller,
Hans-Ulrich Paeffgen,
Andreas Popp,
Joachim Renzikowski,
Edward Schramm,
Christian Schwarzenegger,
Tobias Singelnstein,
Brian Valerius
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Die Konzeption:
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das integrierte ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Mit der 45. Auflage liegt die fünfte Auflage dieses Lehrbuchs in Co-Autorenschaft vor. Wie schon bei der Vorauflage haben Armin Engländer die Kapitel 1-4 sowie 7-12 und Michael Hettinger die Kapitel 5-6 bearbeitet. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2021. Eingearbeitet wurden die Änderungen des § 238 durch das am 24.6.2021 beschlossene Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des EuGH zur Anwendbarkeit von § 235 II Nr 2 auf Unionsbürger im Hinblick auf Art. 2 I AEUV (BeckRS 20, 31283) und die Entscheidungen des des BGH zum Geburtsbeginn beim Kaiserschnitt (NJW 21, 645), zum Nichtbestehen eines Absichtserfordernisses bei § 224 I Nr 3 (BeckRS 20, 42048), zum Verhältnis von § 224 I Nr 2 und § 226 (NStZ-RR 21, 138), zur Frage der Eigenhändigkeit der Amtsanmaßung (BGHSt 64, 314) und zur Entwidmung eines Wohngebäudes bei der schweren Brandstiftung durch Ermordung des einzigen Bewohners (NStZ-RR 21, 171, 172)
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das perfekte Motiv
Lucky und Cat sind seit ihrer Schulzeit ein glückliches Paar. Im Sommer 2021 unternehmen sie eine Reise mit Motorrad und Zelt quer durch Deutschland, weil Luckys Vater todkrank ist und sie in seiner Nähe bleiben wollen. Doch Cat kehrt ohne ihren Geliebten nach Berlin zurück. Kurz vor seinem Tod lässt Luckys Vater eine Vermisstenanzeige aufgeben. Allein zu Hause muss Cat lernen, dass sie den Mann, mit dem sie seit fünfzehn Jahren zusammen ist, nicht wirklich zu kennen scheint. Ihre Entdeckungen liefern ihr ein geradezu perfektes Mordmotiv. Und als Luckys Leiche auf dem Grund eines mecklenburgischen Sees gefunden wird, gerät Cat ins Fadenkreuz der polizeilichen Ermittlungen ...
Aktualisiert: 2022-07-04
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Aktualisiert: 2022-05-10
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Das Thema Sterbehilfe erfährt unverändert mediale und fachliche Aufmerksamkeit. Die in § 217 StGB a.F. geregelte Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 für verfassungswidrig. Neuregelungen werden bereits diskutiert.
Kaum Beachtung fand jedoch bisher die Frage nach der Strafbarkeit der Anstiftung zum Suizid. Aufgrund der Straflosigkeit des Suizids selbst scheidet eine Strafbarkeit als Anstifter gemäß § 26 StGB aus. Keine Aussage trifft dieses Ergebnis hingegen über die Strafbarkeit als Täter gemäß § 25 StGB. Fast schon selbstverständlich wird diese von Rechtsprechung und Literatur – vielfach stillschweigend – verneint. Diese Studie stellt dieses Ergebnis auf den Prüfstand.
Der Verfasser hat sich zur Aufgabe gemacht, nach den hinter dieser Straflosigkeit stehenden Gründen zu suchen und diese auf den Prüfstand zu stellen. Dabei zeigte sich, dass die Überzeugungskraft der für die Straflosigkeit angeführten sog. Tatherrschaftslehre und sog. objektiven Zurechnung mindestens streitbar ist. Den Gang der Studie begleiten einige Beispielsfälle, auf die immer wieder instruktiv zurückgegriffen wird. Dadurch ergab sich, dass die herrschenden Lösungsansätze für den Gedanken Voreiligkeit eines Suizids nicht genügend Raum bieten. Der Verfasser bietet sodann einen eigenen Vorschlag der Regelung der Strafbarkeit der Anstiftung zum Suizid an. Umgesetzt werden dabei die durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfenen Kriterien der gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Suizidentschlusses.
Unterstützt werden die angestellten Erwägungen durch eine vergleichende Betrachtung der (straflosen) sog. Eigenstrafvereitelung gemäß § 258 Abs. 1 StGB und die Behandlung mitwirkender Dritter. Abschließend stellt der Verfasser die Frage, ob die tatbestandliche Berücksichtigung von Beweggründen des Mitwirkenden am Suizid überzeugt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das perfekte Motiv
Lucky und Cat sind seit ihrer Schulzeit ein glückliches Paar. Im Sommer 2021 unternehmen sie eine Reise mit Motorrad und Zelt quer durch Deutschland, weil Luckys Vater todkrank ist und sie in seiner Nähe bleiben wollen. Doch Cat kehrt ohne ihren Geliebten nach Berlin zurück. Kurz vor seinem Tod lässt Luckys Vater eine Vermisstenanzeige aufgeben. Allein zu Hause muss Cat lernen, dass sie den Mann, mit dem sie seit fünfzehn Jahren zusammen ist, nicht wirklich zu kennen scheint. Ihre Entdeckungen liefern ihr ein geradezu perfektes Mordmotiv. Und als Luckys Leiche auf dem Grund eines mecklenburgischen Sees gefunden wird, gerät Cat ins Fadenkreuz der polizeilichen Ermittlungen ...
Aktualisiert: 2022-04-22
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Aktualisiert: 2023-04-25
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