Strafzumessung bei schwerer Kriminalität.

Strafzumessung bei schwerer Kriminalität. von Grundies,  Volker, Zhao,  Shuhong
Die Ausgangsfragestellung dieser Untersuchung zur Strafzumessung thematisiert das Problem der Strafmaßentscheidung in der Strafzumessungspraxis. Außerdem wurde die Bedeutung der so gewonnenen Befunde für die Strafmaßentscheidung und für die Kriminalpolitik dargestellt. Bei dem Vergleich der Strafzumessungspraxis zwischen China und Deutschland wird deutlich, dass die herrschende Strafzumessungstheorie keine Bedeutung in der aktuellen Strafzumessungspraxis hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Einheitliche Strafzumessung in den Rechtsquellen des ICC-Statuts.

Einheitliche Strafzumessung in den Rechtsquellen des ICC-Statuts. von Melloh,  Florian
Florian Melloh legt in der vorliegenden Publikation die Grundlagen für eine einheitliche Strafzumessung im ICC-Statut. Er berücksichtigt dabei Gedanken der Gleichbehandlung und des Entscheidungsprozesses. Diese verweisen auf normative Mechanismen in den Rechtsquellen des ICC-Statuts: Der Autor belegt und vereint eine Völkerstraftheorie als Rechtfertigung von Strafe und Strafmaß, weist eine Strafzumessungsmethode nach und bestimmt die Bezugspunkte der Strafe. Weiterhin zeigt er wesentliche Strafzumessungsumstände auf, verdichtet Verhältnismäßigkeit und Graduierung zu einer Strafstruktur und beleuchtet die Strafzumessungsinformation im Prozess. Er befürwortet Richtlinienurteile, lehnt aber Strafzumessungsrichtlinien ab. Darüber hinaus erschließt er die Pflicht und den Umfang zur Begründung der Strafe und zur richterlichen Kontrolle der Strafzumessungsentscheidung. Florian Melloh schließt die Publikation mit dem Ausblick auf eine mögliche Strafstruktur im ICC-Statut ab. 2009 ausgezeichnet mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht.

Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht. von Malolepszy,  Maciej
Der Autor geht von der Feststellung aus, dass sich die gegenwärtige deutsche und polnische Strafpolitik hinsichtlich der jeweils bevorzugten Strafarten erheblich voneinander unterscheiden. Während die deutschen Gerichte die Geldstrafe bevorzugen, stellt die polnische Praxis die bedingten Freiheitsstrafen in den Vordergrund. Der Unterschied in der Anzahl der jeweils verhängten Strafen ist so beachtlich, dass man von zwei deutlich voneinander abweichenden Strafkulturen sprechen kann, und zwar von einer "pekuniären Strafkultur" in Deutschland und einer "Bewährungsstrafkultur" in Polen. Maciej Maƚolepszy beantwortet aus juristischer Perspektive die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass die beiden Nachbarstaaten, die doch eigentlich demselben kontinentalen Rechtskreis angehören, so unterschiedliche Strafkulturen entwickelt haben. Dazu stellt er zunächst die Entwicklung der Geldstrafe und der bedingten Freiheitsstrafe im Rahmen des deutschen Strafgesetzbuches einerseits und der polnischen Strafrechtskodizes andererseits im Laufe der letzten einhundert Jahre dar. Diese Darstellung umfasst einen in die Einzelheiten gehenden Rechtsvergleich zwischen den beiden Strafkulturen mit ihren Vorschriften. Schließlich unternimmt Maƚolepszy den Versuch, die Ursachen für die festgestellten Unterschiede in der Entwicklung der untersuchten Strafarten in Deutschland und Polen zu benennen. Dabei kommt er u. a. zu der Schlussfolgerung, dass die Bevorzugung der unterschiedlichen ambulanten Strafen in der Praxis beider Staaten sich jedenfalls nicht allein mit der voneinander abweichenden wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands und Polens erklären lässt. Die unterschiedliche Strafzumessungspraxis ist vielmehr unmittelbar auf die historische Entwicklung der Rechtsgrundlagen für die Geldstrafe und die bedingte Freiheitsstrafe zurückzuführen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schuld und Strafmaß.

Schuld und Strafmaß. von Klahr,  Fabian
Was ist die Essenz, die zur strafrechtlichen Verantwortung führt? Seit jeher spürt die Strafrechtswissenschaft dieser Frage nach. »Schuld und Strafmaß« versucht in seinem ersten Teil Antworten zu geben. In einem zweiten Teil soll es gelingen, eine theoretische Leitlinie für die Strafzumessung zu entwickeln, die sowohl klassische Straftatdogmatik und Rechtsfolgenlehren zu verbinden vermag. Das Modell einer differentiellen Strafzumessung verspricht in konsequenter Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes ein solches Leitprinzip anzubieten. Auf diese versteht sich dieser Beitrag als ein solcher zur Fortwicklung des Strafzumessungsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kooperation und Strafzumessung.

Kooperation und Strafzumessung. von Jeßberger,  Florian
Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des umstrittenen Kronzeugengesetzes Ende 1999 hat die Frage, unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist und sein soll, die Informantentätigkeit des Kronzeugen mit einem Strafnachlaß zu belohnen, neue Aktualität erhalten. Florian Jeßberger nähert sich der Figur des Kronzeugen aus einer strafzumessungsrechtlichen Perspektive. Nach einer Darstellung der unübersichtlichen Rechtslage und der je nach Deliktsbereich erheblich variierenden Anwendungspraxis ergibt eine Überprüfung anhand verfassungsrechtlicher und strafrechtssystematischer Maßstäbe, daß einzelne Bestimmungen des deutschen Rechts zum Teil nicht haltbar sind, die Verwendung von Kronzeugen aber nicht prinzipiell systemwidrig, sondern in engen Grenzen durchaus zulässig ist. Der deutschen Rechtslage werden die umfangreichen amerikanischen Erfahrungen im Umgang mit dem Kronzeugen gegenübergestellt, die bemerkenswerterweise trotz unterschiedlicher normativer Ausgangsbedingungen zu weitgehend parallelen Lösungssätzen führen. Rechtspolitische Schlußfolgerungen zur Einführung einer generellen Kronzeugenregelung und ein eigener Gesetzesvorschlag beschließen die Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Medienöffentliche Vorverurteilung – strafjustizielle Folgerungen für das Erwachsenen- und für das Jugendstrafverfahren?

Medienöffentliche Vorverurteilung – strafjustizielle Folgerungen für das Erwachsenen- und für das Jugendstrafverfahren? von Altermann,  Christian
Die Auswirkungen der Medienberichterstattung auf das Justizwesen sind vielfältig. Dies gilt in besonderem Maße für die Berichterstattung der als Massenmedien bezeichneten Publikationsorgane. Speziell aus dem Bereich der Strafjustiz werden in letzter Zeit mehr und mehr Stimmen laut, die die zunehmende Anzahl von Fällen beklagen, in denen der einer Straftat zunächst lediglich Verdächtige der Öffentlichkeit bereits als schuldiger Täter präsentiert wird - so geschehen im Fall des sog. Autobahnrasers. Die Karlsruher Justiz aus dem Jahre 2004 und in der Folge weitere Landgerichte haben auf diese Form eines "modernen Prangers" mit Strafmilderungen reagiert. Christian Altermann behandelt die Frage, ob und wie einer häufig mit psychischen, physischen und weiteren Beeinträchtigungen des Beschuldigten verbundenen öffentlichen Vorverurteilung strafjustiziell begegnet werden kann bzw. muss. Hierzu enthält die Arbeit eine umfassende dogmatische Analyse einschlägiger Vorschriften des materiellen und prozessualen Rechts, stets danach differenzierend, ob im konkreten Fall Erwachsenen- oder aber Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen müsste. Die innerhalb der letztlich zu treffenden Abwägungsentscheidung heranzuziehenden Kriterien sowie Anwendungsbereiche, Voraussetzungen und Beschränkungen werden dabei im Einzelnen hergeleitet und erläutert. In einem empirischen Teil wurden 33 Experteninterviews mit Strafrichtern am Landgericht Berlin geführt, deren Ergebnisse in die Darstellungen einbezogen wurden. Dem strafjuristischen Rechtsanwender ermöglicht das sich insgesamt ergebende, für das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht erstmalig gemeinsam und erschöpfend entwickelte Konzept nunmehr eine adäquate staatliche Reaktion auf Fälle öffentlicher Vorverurteilungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafzwecke und Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung.

Strafzwecke und Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung. von Rastätter,  Marc-Robin
Die Arbeit untersucht, welche Strafzwecke bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind und welchen Einfluss fiskalische Zwecke hierbei ausüben dürfen. Die Rechtsprechung des BGH (u.a. zum »großen Ausmaß« i.S.v. § 370 III AO) wird untersucht. Straftaxen bzw. Strafzumessungstabellen, empirische Untersuchungen zur Strafzumessung sowie eine eigene empirische Untersuchung zur Strafzumessung durch die Finanzämter im Strafbefehlsverfahren werden gegenübergestellt und gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Neue Formen der Dichotomie der Straftaten.

Neue Formen der Dichotomie der Straftaten. von Mirow,  Cornelius
Die Klassifizierung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen nach § 12 StGB, die sog. Dichotomie, steht heute zunehmend im Schatten alternativer Techniken gesetzlicher Differenzierung. Markante Ausprägung dieses Trends ist die Schaffung eines neuen Begriffs der "Straftat von erheblicher Bedeutung", der in der Strafprozessordung zunehmend an Dominanz gewinnt und auch von der Rechtsprechung bereits adaptiert wurde. Daneben etabliert der Gesetzgeber aber auch zunehmend Deliktskataloge, bedient sich also der sog. Enumerationstechnik. Der verstärkte Rückgriff auf solche "neuen Formen" der Dichotomie der Straftaten stellt Brauchbarkeit und Berechtigung der überkommenen Unterscheidung in Frage. Der Autor stellt Entwicklungen, Funktionen, Stärken und Schwächen der alten und neuen Differenzierungen einander gegenüber und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass sich die Klassifizierung des § 12 StGB aus heutiger Sicht als entbehrlich erweist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Strafzumessung im Völkerstrafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtssprechung der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen.

Die Strafzumessung im Völkerstrafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtssprechung der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen. von Zeccola,  Marc
Die Ad-hoc-Tribunale als Vorreiter des Völkerstrafrechts formulierten durch ihre Urteile wichtige Grundsätze im Bereich der völkerstrafrechtlichen Strafzumessung. Die Arbeit untersucht, wie die bislang ergangenen Urteile dabei ausgestaltet sind und insbesondere, welche Strafumstände bei der Bemessung der Strafe eine Rolle spielen. Es wird aufgezeigt, dass die Praxis Aspekte aufweist, die vor allem im Hinblick auf die Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs verbessert werden sollten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tatproportionale Strafzumessung.

Tatproportionale Strafzumessung. von Hörnle,  Tatjana
Die Autorin entwickelt Grundlagen für die retrospektive Bewertung der Schwere einer Straftat, die eine rationale und gleichmäßige Strafzumessung erlauben. Ausgangspunkt ist die Kritik an der sogenannten Spielraumtheorie und einem stark an der Täterpersönlichkeit orientierten Schuldverständnis. Als Alternative wird die Theorie tatproportionaler Strafzumessung vorgeschlagen, die das Maß der Strafe und somit das Maß des sozial-ethischen Tadels ausschließlich anhand der Schwere der Tat bestimmt. Die Verfasserin befürwortet die Heranziehung von Kategorien der Verbrechenslehre für eine strukturierte Strafzumessung. Das Strafmaß entspricht danach in den meisten Fällen dem Erfolgs- und Handlungsunrecht, während die Kategorie Schuld für die Strafzumessung nur in Form von Minderungsgründen relevant werden kann. Nach der ausführlichen Erörterung der Faktoren zur Bemessung von Erfolgs- und Handlungsunrecht sowie der unrechts- und schuldmindernden Umstände wird die Vereinbarkeit des Modells mit § 46 StGB behandelt. Den Abschluß bildet ein kurzer Einstieg in den gesetzlichen Strafrahmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachtatverhalten und Nemo tenetur.

Nachtatverhalten und Nemo tenetur. von Torka,  Ronald
Was der Täter, um einer Überführung zu entgehen, tun oder unterlassen darf, ohne daß ihm dies bei der Strafzumessung erschwerend angelastet werden kann, ist, obschon sich die Frage einem Strafrechtspraktiker beinahe täglich stellt, noch immer unklar. Symptomatisch für diese Unsicherheit sind die vielen erfolgreichen (Strafmaß-)Revisionen, in denen die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens beleuchtet werden. In der vorgestellten Monographie versucht der Autor die Problematik der Strafzumessungsrelevanz selbstvergünstigenden Nachtatverhaltens in den Griff zu bekommen. Nach der Analyse bereits vorhandener Erklärungsmodelle (von Rogall, Schneider, Wolff, Grünwald, Reiß, der Rechtsprechung sowie Bosch) entwickelt Ronald Torka schrittweise ein neues, umfassendes Selbstbegünstigungskonzept, das zugleich als Prüfschema dient. Im Zentrum steht dabei der alte Rechtsgrundsatz des Nemo tenetur se ipsum prodere, dessen Reichweite de interpretatione ferenda auch auf aktives Handeln erweitert wird und der sodann als Unterprinzipien einerseits die - zuvor eigenständig, d. h. vor allem ohne Rückgriff auf das Schweigerecht hergeleitete - Lügefreiheit des Beschuldigten (verbale Selbstbegünstigungen betreffend) sowie andererseits die Bezichtigungsfreiheit (non-verbale Selbstbegünstigungen betreffend) aufnehmen kann. Kern des neuen Nemo-tenetur-Satzes bleibt dabei das mit diesem seit jeher in Verbindung gebrachte, in der StPO normierte Schweigerecht des Beschuldigten. Die unweigerliche Frage, wie sich das neuinterpretierte Selbstbegünstigungsprivileg zum Rechtsgüterschutz verhält, wird vermittels eines Speziellen Entschuldigungsgrundes differenziert gelöst. Der letzte Teil bietet eine nachschlagewerksähnliche Übersicht über die einzelnen Teilfragen. Dabei stellt der Autor die Behandlung der Teilfragen in der st. Rspr. - fallgruppengeordnet - derjenigen Lösung gegenüber, welche sich bei Anwendung der Neuinterpretation des Nemo-tenetur-Satzes ergibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Komparative Strafzumessung.

Komparative Strafzumessung. von Maurer,  Matthias
Ungleichmäßigkeiten in der Strafzumessungspraxis werden bis heute als nicht befriedigend gelöstes Problem angesehen. Auch existieren für die konkrete Bemessung der Strafhöhe kaum Vorgaben, obwohl Fragen der Strafzumessung seit einigen Jahrzehnten die verdiente Beachtung in Literatur und Rechtsprechung gefunden haben. Vor diesem Hintergrund stellt Matthias Maurer die Frage, ob die im Sinne eines empirischen Strafmaßvergleichs verstandene komparative Strafzumessung eine sachgerechte Methode für den Rechtsanwender sein und der Vereinheitlichung der Strafzumessungspraxis dienen kann. Im Rahmen einer zunächst angestellten sekundäranalytischen Betrachtung empirischer Strafzumessungsforschung zeichnet sich bereits die Umsetzbarkeit derartiger Angleichungsbemühungen ab. Der Auseinandersetzung mit nur scheinbar bestehenden Alternativen folgt sodann die Identifizierung bereits vorhandener komparativer Elemente in Strafzumessungsrecht und -praxis. Dabei zeigt sich insbesondere, dass der Strafmaßvergleich in der Rechtsprechung weit über dogmatische Vorgaben hinaus umgesetzt wird und die faktische Intensität entsprechender revisionsgerichtlicher Eingriffe sogar vorsichtig quantifiziert werden kann. Nachdem sich ein solches Konzept im Anschluss auch noch als mit der traditionellen Strafzumessungsdogmatik ohne weiteres vereinbar und über diskurstheoretische Überlegungen hinaus durch Strafzweckerwägungen begründbar erweist, diskutiert der Autor schließlich Fragen der praktischen Umsetzung und Kontrolle.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien.

Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien. von Reichert,  Christoph
Die Strafzumessung ist trotz aller Bemühungen um ihre Rationalisierung und wissenschaftliche Fundierung einer der Vorgänge im deutschen Strafprozeß geblieben, der sich am meisten der Vorhersehbarkeit und Nachprüfbarkeit entzieht. Die richterliche Bewertung der Tat und der Persönlichkeit des Täters entscheidet jeweils im Einzelfall über das Maß der Strafe. Der Autor plädiert im vorliegenden Werk für die Einführung von bindenden Strafzumessungsrichtlinien, um den Vorgang der Strafzumessung rechtlich fassen zu können und überprüfbar zu machen. In einem ersten Schritt werden die Kriterien für die Bemessung der Strafe und ihre Rechtfertigung unter dem Schuldprinzip und der verfassungsrechtlichen Vorgabe intersubjektiv nachvollziehbarer und vorhersehbarer Strafmaßentscheidungen untersucht. Christoph Reichert kommt dabei zu dem Schluß, daß es den bisher vertretenen Konzeptionen zur Verrechtlichung der Strafzumessungsentscheidung systembedingt an Überprüfbarkeit mangelt. Hieran schließt sich ein Blick auf Strafzumessungsmodelle in den USA an, die in der Form der "sentencing guidelines" versuchen, den Prozeß der Strafmaßbestimmung stärker zu kontrollieren und das Gefühl des Richters durch eine vorgegebene Bewertungsskala von Tatumständen und Tätereigenschaften zu ersetzen. Auch in diesen Systemen ist das Ermessen des Richters nicht völlig aufgehoben; es setzt jedoch erst dann ein, wenn sich der zu beurteilende Fall durch wesentliche Besonderheiten auszeichnet, die eine Abweichung vom richtliniengeprägten Strafmaß notwendig erscheinen lassen. Der Verfasser untersucht schließlich die Übertragbarkeit des Richtlinienmodells auf das deutsche Strafzumessungsrecht. Dabei zieht er Parallelen zwischen den im Vordringen begriffenen tatschuldorientierten Theorien der Normstabilisierung und der Lehre vom "just deserts", welche die Erstellung der Strafzumessungsrichtlinien prägte. Auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung hält seiner Ansicht nach ein Modell richtlinien-orientier
Aktualisiert: 2023-06-15
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