Roxins Buch ist die umfangreichste Monographie über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im deutschen Strafrecht. Die Neuauflage bringt neben dem, wie immer unveränderten, Hauptteil des Buches einen durchgreifend bearbeiteten und erweiterten „Schlussteil 2021“. Darin wird die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zu den Fragen der Täterlehre umfassend dokumentiert und kritisch analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Roxins Buch ist die umfangreichste Monographie über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im deutschen Strafrecht. Die Neuauflage bringt neben dem, wie immer unveränderten, Hauptteil des Buches einen durchgreifend bearbeiteten und erweiterten „Schlussteil 2021“. Darin wird die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zu den Fragen der Täterlehre umfassend dokumentiert und kritisch analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-12
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Dezentrale Strukturen – z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen – erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.
Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung – nach außen verkörpert – inhaltlich zurechnen lassen möchte.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Dezentrale Strukturen – z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen – erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.
Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung – nach außen verkörpert – inhaltlich zurechnen lassen möchte.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Dezentrale Strukturen – z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen – erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.
Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung – nach außen verkörpert – inhaltlich zurechnen lassen möchte.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das ebook:
Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das ebook:
Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Im deutschen Schrifttum wird ein extensiver Täterbegriff bei Fahrlässigkeitsdelikten vertreten, sodass nur eine Kausalitätsbeziehung und eine Sorgfaltspflichtverletzung erforderlich sind, um die Täterschaft eines Beteiligten zu bejahen. Dies bedeutet eine entscheidende Abweichung des Täterbegriffes bei Vorsatzdelikten, bei denen ein restriktiver Täterbegriff wegen struktureller und gesetzlicher Argumente einhellig verteidigt wird. Trotzdem führt aus normentheoretischer Sicht ein abweichender Täterbegriff bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten zu einem systematischen Widerspruch. Mit der Annahme eines restriktiven Täterbegriffes auch bei Fahrlässigkeitsdelikten ist die Möglichkeit einer fahrlässigen mittelbaren Täterschaft dann geöffnet.
Insoweit strebt diese Arbeit an, die Figur der fahrlässigen mittelbaren Täterschaft auf der Grundlage der Normentheorie zu begründen. Entscheidend ist, dass die mittelbare Täterschaft darauf beruht, dass die Handlung des Hintermannes hinsichtlich des Tatbestandes (nur) eine Hilfshandlung darstellt, die ihm unter bestimmten Gründen als Täterschaft zugeschrieben werden kann. Trotz der Ausführung einer Hilfshandlung beruft sich die mittelbare Täterschaft auf ein bestimmtes Verantwortungsdefizit beim Vordermann, für das der Hintermann zuständig ist. Dies entspricht die Konstruktion der Begehung der Tatbestandsverwirklichung durch einen anderen, die das StGB ausdrücklich anerkennt. Auf diese Weise wirkt die Charakterisierung der Handlung des mittelbaren Täters als Hilfshandlung sich auf seine eventuelle Fahrlässigkeit aus, weil sich die entsprechende Sorgfaltsanforderung auf die Handlung von anderen bezieht. Der mittelbare Täter handelt also fahrlässig, weil die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen wurden, um das Verhalten des defizienten Vordermannes rechtmäßig zu kontrollieren.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Roxins Buch ist die umfangreichste Monographie über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im deutschen Strafrecht. Die Neuauflage bringt neben dem, wie immer unveränderten, Hauptteil des Buches einen durchgreifend bearbeiteten und erweiterten „Schlussteil 2021“. Darin wird die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zu den Fragen der Täterlehre umfassend dokumentiert und kritisch analysiert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Roxins Buch ist die umfangreichste Monographie über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im deutschen Strafrecht. Die Neuauflage bringt neben dem, wie immer unveränderten, Hauptteil des Buches einen durchgreifend bearbeiteten und erweiterten „Schlussteil 2021“. Darin wird die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zu den Fragen der Täterlehre umfassend dokumentiert und kritisch analysiert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-04-27
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!! Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem „Klick“ aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-07-13
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Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!
Die Konzeption: 50 Jahre Kompetenz im Allgemeinen Teil des Strafrechts
Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen.
Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit einschlägigen Gesetzestexten und nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem „Klick“ aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Normen und Urteilen.
Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2020 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2021-07-27
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Aktualisiert: 2020-07-23
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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