Beinahe zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde Osama Bin Laden endlich von amerikanischen Spezialeinheiten in seinem Versteck in Pakistan aufgespürt. Peter L. Bergen hat 1997 als erster westlicher Journalist ein Interview mit Osama Bin Laden geführt, das den Terroristen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machte. In diesem aktuell recherchierten Buch enthüllt er die Hintergründe der Jagd auf den größten Terroristen unserer Zeit. Warum dauerte es so lange, Bin Laden zu finden, wer deckte ihn und half ihm? Genoss er die Unterstützung Pakistans? Wie organisierte sich al-Qaida unter dem Druck der Verfolgung? Warum versagten wiederholt westliche Geheimdienste und Spezialeinheiten? Und, nicht zuletzt, was geschah wirklich bei der Tötung Bin Ladens in Abbottabad?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Beinahe zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde Osama Bin Laden endlich von amerikanischen Spezialeinheiten in seinem Versteck in Pakistan aufgespürt. Peter L. Bergen hat 1997 als erster westlicher Journalist ein Interview mit Osama Bin Laden geführt, das den Terroristen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machte. In diesem aktuell recherchierten Buch enthüllt er die Hintergründe der Jagd auf den größten Terroristen unserer Zeit. Warum dauerte es so lange, Bin Laden zu finden, wer deckte ihn und half ihm? Genoss er die Unterstützung Pakistans? Wie organisierte sich al-Qaida unter dem Druck der Verfolgung? Warum versagten wiederholt westliche Geheimdienste und Spezialeinheiten? Und, nicht zuletzt, was geschah wirklich bei der Tötung Bin Ladens in Abbottabad?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Beinahe zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde Osama Bin Laden endlich von amerikanischen Spezialeinheiten in seinem Versteck in Pakistan aufgespürt. Peter L. Bergen hat 1997 als erster westlicher Journalist ein Interview mit Osama Bin Laden geführt, das den Terroristen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machte. In diesem aktuell recherchierten Buch enthüllt er die Hintergründe der Jagd auf den größten Terroristen unserer Zeit. Warum dauerte es so lange, Bin Laden zu finden, wer deckte ihn und half ihm? Genoss er die Unterstützung Pakistans? Wie organisierte sich al-Qaida unter dem Druck der Verfolgung? Warum versagten wiederholt westliche Geheimdienste und Spezialeinheiten? Und, nicht zuletzt, was geschah wirklich bei der Tötung Bin Ladens in Abbottabad?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erklärungsversuche für das Unfassbare bei Amokläufen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der Entstehungsgeschichte des öffentlichen Strafrechts spielt die gelehrte Strafrechtsliteratur eine wichtige Rolle. Während der spanischen Spätscholastik fand eine intensive Zusammenarbeit von Legisten, Kanonisten und Theologen statt, welche die Herausbildung von zentralen Elementen des modernen Strafrechts ermöglichte. Die Studie untersucht anhand der damals wichtigsten Straftatbestände »homicidium« (Tötung) und »furtum« (Diebstahl), in welchem Verhältnis Straftat und Strafe zueinander standen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse illustrieren den Entwicklungsprozess von einer ursprünglich privaten Konflikterledigung hin zu einem öffentlichen Strafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der Entstehungsgeschichte des öffentlichen Strafrechts spielt die gelehrte Strafrechtsliteratur eine wichtige Rolle. Während der spanischen Spätscholastik fand eine intensive Zusammenarbeit von Legisten, Kanonisten und Theologen statt, welche die Herausbildung von zentralen Elementen des modernen Strafrechts ermöglichte. Die Studie untersucht anhand der damals wichtigsten Straftatbestände »homicidium« (Tötung) und »furtum« (Diebstahl), in welchem Verhältnis Straftat und Strafe zueinander standen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse illustrieren den Entwicklungsprozess von einer ursprünglich privaten Konflikterledigung hin zu einem öffentlichen Strafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der vorliegenden Arbeit geht es um die Ersatzansprüche der Angehörigen, die aufgrund der Tötung eines ihnen nahestehenden Menschen immaterielle Schäden leiden. Die Autorin untersucht, wie die Beeinträchtigung der psycho-physischen Integrität der Angehörigen und deren seelische Entbehrungen in Italien und in Deutschland rechtlich gewürdigt werden.Dabei zeigt Gozzi, dass dem Schutz der Familie insoweit eine eigenständige Bedeutung beigemessen werden muss. Die Familie sei die Grundlage für die Persönlichkeitsentfaltung des Individuums.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der vorliegenden Arbeit geht es um die Ersatzansprüche der Angehörigen, die aufgrund der Tötung eines ihnen nahestehenden Menschen immaterielle Schäden leiden. Die Autorin untersucht, wie die Beeinträchtigung der psycho-physischen Integrität der Angehörigen und deren seelische Entbehrungen in Italien und in Deutschland rechtlich gewürdigt werden.Dabei zeigt Gozzi, dass dem Schutz der Familie insoweit eine eigenständige Bedeutung beigemessen werden muss. Die Familie sei die Grundlage für die Persönlichkeitsentfaltung des Individuums.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Töten ist ein grundlegendes Merkmal der Tier-Mensch-Beziehung, das in offensichtliche ebenso wie in latente Begründungszusammenhänge eingebunden ist. In diesem Band werden insbesondere Tiertötungen fokussiert, die auf einen wie auch immer gearteten »höheren Zweck« gerichtet sind: als gottgefällige Opferhandlung, zu Repräsentationszwecken wie in der Hohen Jagd oder unter dem Primat des Kunstschaffens. Ausgehend vom Gedanken der Zweckgerichtetheit von Tiertötungen hinterfragen die Beiträge den damit postulierten Sinn kritisch und lassen so die Strukturen und Bedingungen des Tötens von Tieren zutage treten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Töten ist ein grundlegendes Merkmal der Tier-Mensch-Beziehung, das in offensichtliche ebenso wie in latente Begründungszusammenhänge eingebunden ist. In diesem Band werden insbesondere Tiertötungen fokussiert, die auf einen wie auch immer gearteten »höheren Zweck« gerichtet sind: als gottgefällige Opferhandlung, zu Repräsentationszwecken wie in der Hohen Jagd oder unter dem Primat des Kunstschaffens. Ausgehend vom Gedanken der Zweckgerichtetheit von Tiertötungen hinterfragen die Beiträge den damit postulierten Sinn kritisch und lassen so die Strukturen und Bedingungen des Tötens von Tieren zutage treten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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