"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch einen Treuhänder (Sicherheitentreuhand) ist eine Erscheinung des modernen Bankvertragsrechts, die insbesondere bei der Besicherung von Konsortialkrediten und Unternehmensanleihen eine maßgebliche Rolle spielt.Die vorliegende Monographie ist die erste umfassende Darstellung der Sicherheitentreuhand zum österreichischen Recht. Sie befasst sich mit Rechtsfragen der Sicherheitentreuhand ua aus den folgenden Themenkreisen:- Zulässigkeit und Begründung- treuhandrechtliche Ausgestaltung- Pflichten während aufrechter Sicherungsphase- Abruf und Befriedigung- Exekution- Insolvenz
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch einen Treuhänder (Sicherheitentreuhand) ist eine Erscheinung des modernen Bankvertragsrechts, die insbesondere bei der Besicherung von Konsortialkrediten und Unternehmensanleihen eine maßgebliche Rolle spielt.Die vorliegende Monographie ist die erste umfassende Darstellung der Sicherheitentreuhand zum österreichischen Recht. Sie befasst sich mit Rechtsfragen der Sicherheitentreuhand ua aus den folgenden Themenkreisen:- Zulässigkeit und Begründung- treuhandrechtliche Ausgestaltung- Pflichten während aufrechter Sicherungsphase- Abruf und Befriedigung- Exekution- Insolvenz
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch einen Treuhänder (Sicherheitentreuhand) ist eine Erscheinung des modernen Bankvertragsrechts, die insbesondere bei der Besicherung von Konsortialkrediten und Unternehmensanleihen eine maßgebliche Rolle spielt.Die vorliegende Monographie ist die erste umfassende Darstellung der Sicherheitentreuhand zum österreichischen Recht. Sie befasst sich mit Rechtsfragen der Sicherheitentreuhand ua aus den folgenden Themenkreisen:- Zulässigkeit und Begründung- treuhandrechtliche Ausgestaltung- Pflichten während aufrechter Sicherungsphase- Abruf und Befriedigung- Exekution- Insolvenz
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der StichwortKommentar Schadenrecht
ist die umfassende und ausführliche alphabetische Gesamtdarstellung zum außervertraglichen und vertraglichen Haftungs- und Schadenrecht. Er leistet effiziente Hilfe, um die aus unterschiedlichen Lebenssachverhalten entspringenden Schadenskonstellationen zu beherrschen. Fachanwält:innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht, vor allem aber auch inhaltlich breit aufgestellte Kanzleien profitieren besonders von der Darstellung von Schadenersatzansprüchen aus allen Rechtsbereichen. Die Struktur nach Haftungsgrund, Haftungsumfang und versicherungsrechtlichen Fragen führt zuverlässig zu tragfähigen Argumentationsstrukturen bei der Geltendmachung der ganzen Vielfalt der Ansprüche. Zur täglichen Nutzung empfohlen!
Das Werk
kommentiert sämtliche haftungsrelevanten Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung
behandelt grundlegende Fragen des sozial(versicherungs)rechtlichen und versicherungsvertraglichen Schutzes Betroffener stets mit
bezieht die Sicht Anspruchsberechtigte/Geschädigte sowie Anspruchsverpflichtete/Haftende/Schädiger:innen ein
zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert
ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung.
Die besonderen Vorteile
Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert.
Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen
Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls.
Das Herausgeber- und Autorenteam
RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL.M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking
Aktualisiert: 2023-06-14
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Der StichwortKommentar Schadenrecht
ist die umfassende und ausführliche alphabetische Gesamtdarstellung zum außervertraglichen und vertraglichen Haftungs- und Schadenrecht. Er leistet effiziente Hilfe, um die aus unterschiedlichen Lebenssachverhalten entspringenden Schadenskonstellationen zu beherrschen. Fachanwält:innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht, vor allem aber auch inhaltlich breit aufgestellte Kanzleien profitieren besonders von der Darstellung von Schadenersatzansprüchen aus allen Rechtsbereichen. Die Struktur nach Haftungsgrund, Haftungsumfang und versicherungsrechtlichen Fragen führt zuverlässig zu tragfähigen Argumentationsstrukturen bei der Geltendmachung der ganzen Vielfalt der Ansprüche. Zur täglichen Nutzung empfohlen!
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zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert
ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung.
Die besonderen Vorteile
Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert.
Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen
Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls.
Das Herausgeber- und Autorenteam
RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL.M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking
Aktualisiert: 2023-06-13
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) bezweckt den Schutz der Erwerber noch nicht fertiggestellter Objekte vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen in der Insolvenz des Bauträgers. Seit dem Erscheinen der zweiten Auflage dieses Kommentars sind einige bemerkenswerte höchstgerichtliche Entscheidungen ergangen, zudem haben sich in der Praxis zahlreiche, noch ungeklärte Fragen ergeben. All diese aktuellen Entwicklungen sind von großer Relevanz für Treuhänder, Bauträger, Erwerber, Kreditinstitute, Sachverständige und andere an Bauträgerprojekten beteiligte Personen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Der StichwortKommentar Schadenrecht
ist die umfassende und ausführliche alphabetische Gesamtdarstellung zum außervertraglichen und vertraglichen Haftungs- und Schadenrecht. Er leistet effiziente Hilfe, um die aus unterschiedlichen Lebenssachverhalten entspringenden Schadenskonstellationen zu beherrschen. Fachanwält:innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht, vor allem aber auch inhaltlich breit aufgestellte Kanzleien profitieren besonders von der Darstellung von Schadenersatzansprüchen aus allen Rechtsbereichen. Die Struktur nach Haftungsgrund, Haftungsumfang und versicherungsrechtlichen Fragen führt zuverlässig zu tragfähigen Argumentationsstrukturen bei der Geltendmachung der ganzen Vielfalt der Ansprüche. Zur täglichen Nutzung empfohlen!
Das Werk
kommentiert sämtliche haftungsrelevanten Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung
behandelt grundlegende Fragen des sozial(versicherungs)rechtlichen und versicherungsvertraglichen Schutzes Betroffener stets mit
bezieht die Sicht Anspruchsberechtigte/Geschädigte sowie Anspruchsverpflichtete/Haftende/Schädiger:innen ein
zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert
ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung.
Die besonderen Vorteile
Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert.
Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen
Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls.
Das Herausgeber- und Autorenteam
RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL.M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking
Aktualisiert: 2023-06-02
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die von liechtensteinischen Berufstreuhändern ausgearbeiteten Errichtungsdokumente von Stiftungen und Treuhänderschaften enthalten häufig Bestimmungen zum sog. Protektorat bzw. Protektor.
Ein Protektorat wird eingerichtet, weil zum Zeitpunkt der Errichtung einer Stiftung/Treuhänderschaft zwischen dem ausländischen Klienten und dem inländischen Berufstreuhänder oftmals (noch) kein Vertrauensverhältnis besteht.
Der ausländische Klient möchte Sicherheit darüber haben, dass die durch ihn auf die Stiftung/den Treuhänder der Treuhänderschaft übertragenen und aus seinem persönlichen Vermögen ausgeschiedenen Vermögenswerte für die von ihm angedachten Zwecke verwendet werden. Er will sich deshalb Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltung und die Verwendung dieser Vermögenswerte vorbehalten.
Dem Protektorat werden bestimmte Rechte eingeräumt, die dem ausländischen Klienten die Sicherheit geben, dass der Berufstreuhänder als Stiftungsrat/Treuhänder nicht willkürlich handelt, sondern die eingebrachten Vermögenswerte im Einklang mit dem Zweck der Stiftung/Treuhänderschaft und seinem ursprünglichen Willen verwaltet und verwendet werden.
Im ersten Teil wird das Protektorat im Stiftungsrecht betrachtet und auf Rechte und Pflichten des Protektors eingegangen. Im zweiten Teil bezieht sich der Autor auf das Protektorat im Treuhänderschaftsrecht, im dritten Teil schildert er Einsatzmöglichkeiten des Protektorates. Der vierte Teil beinhaltet einen Exkurs zum Protektorat im angloamerikanischen Recht. Zuguterletzt liefert ein fünfter Teil noch eine Zusammenfassung sowie Schlussfolgerungen zum vorliegenden Thema.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Das Werk
kommentiert sämtliche haftungsrelevanten Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung
behandelt grundlegende Fragen des sozial(versicherungs)rechtlichen und versicherungsvertraglichen Schutzes Betroffener stets mit
bezieht die Sicht Anspruchsberechtigte/Geschädigte sowie Anspruchsverpflichtete/Haftende/Schädiger:innen ein
zeigt die Handlungsoptionen der Praxis auf und vertieft überall, wo die Beratungswirklichkeit es erfordert
ermöglicht raschen ersten Zugriff durch seine alphabetische Struktur und die effiziente Erschließung der praxisrelevanten Probleme bei allen Fragen im Zusammenspiel zwischen Schaden, Haftung und Versicherung.
Die besonderen Vorteile
Durch die Ordnung nach Stichworten entfällt die Suche in mehreren Kommentaren, denn die Kommentierung des Stichworts fügt die Kommentierungen mehrerer Rechtsvorschriften verschiedener Gesetze oder ein und desselben Gesetzes zusammen. So werden die Vorteile von Kommentar und Handbuch effizient kombiniert.
Querverweise helfen, vernetzt zu argumentieren und nichts zu übersehen
Übersichten zu Rechtsprechung und Fallkonstellationen erleichtern die Einordnung des eigenen Falls.
Das Herausgeber- und Autorenteam
RA Stefan Bachmor | Ass.jur. Rüdiger Balke | RA Prof. Dr. Andreas J. Baumert | Prof. Dr. Stefanie Bock | SyndikusRA Dr. Thomas Böcker, LL.M. | Prof. Dr. Marten Breuer | Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M. | Julian Christmann | RAin Dr. Ilse Dautert | RA u Mediator Dennis Dietel | RA Stephan Dirks | Prof. Dr. Jan Eichelberger | RA Klaus Eichhorn | Dr. Melanie Epe, LL.B., M.A. | ORR Dr. Sebastian Felz | RA Dr. Siegfried Friesen | RA Dr. Dennis Geissler | RA Prof. Dr. Elmar Giemulla | RA Dr. Christian Gloyer | RiArbG Wolfgang Gundel | RA Sebastian Gutt | RA Dr. Christian Halm | RA Dr. Tobias Hermann | RA Jörg Heynemann | Marvin Jäschke | RA Oliver Just | Mediator Stefan Kessen, M.A. | Prof. Dr. Friedrich Klein-Blenkers | RA Mathias Klose | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | RAin Barbara Krumbacher | RA Jochen Link | MDirig Dr. Michael Luber | SyndikusRA Benedikt Mais | Dr. Johannes Meier | RA Klaus Moos | RiLG Martin Mülhöfer | RA Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur. | VRiLG a.D. Frank Pardey | Dr. Benedikt Quarch, LL.B., M.A. | RA Dr. Jan-Dirk Rausch | Prof. Dr. Gerhard Ring | RA Sebastian Schechinger, LL.M. | VRiLG René Schnitzler | RA Dr. Philipp Schulz-Merkel | Dr. Andreas Seidel | Dr. Hans Steege | RAin Olga Stepanova | RA Dr. Johannes Stürner | RAin Cornelia Süß | RA Bernhard Veeck, LL.M. | RA Dr. Alexander Wirich | Maren Wöbbeking
Aktualisiert: 2023-05-17
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Haben auch Sie den Überblick verloren? SEL-Skandal, Stein an Stein, Betrug, Erpressung - und das alles im öffentlichen Interesse? Die Affäre um die Landesenergiegesellschaft SEL ist ein Lehrstück in Sachen Politik. Der Journalist Christoph Franceschini legt die dubiosen Machenschaften hinter der vielgepriesenen "Heimholung der Energie" offen: Wettbewerbsunterlagen wurden ausgetauscht, Konkurrenten erpresst, Verwaltungsräte getäuscht, Beteiligungen über Treuhänder verschwiegen, Geschäfte für die eigene Tasche geplant. Das hat System.
Einige Drahtzieher wurden verurteilt, doch wie tief der Sumpf wirklich ist, zeigt erst dieses Buch. Nach Sichtung Hunderter Seiten Gerichtsakten und Beweismaterial, nach jahrelangen Recherchen und Interviews mit Beteiligten kann der Autor endlich das ganze Ausmaß aufzeigen: Südtirol ist ein Selbstbedienungsladen!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch einen Treuhänder (Sicherheitentreuhand) ist eine Erscheinung des modernen Bankvertragsrechts, die insbesondere bei der Besicherung von Konsortialkrediten und Unternehmensanleihen eine maßgebliche Rolle spielt.Die vorliegende Monographie ist die erste umfassende Darstellung der Sicherheitentreuhand zum österreichischen Recht. Sie befasst sich mit Rechtsfragen der Sicherheitentreuhand ua aus den folgenden Themenkreisen:- Zulässigkeit und Begründung- treuhandrechtliche Ausgestaltung- Pflichten während aufrechter Sicherungsphase- Abruf und Befriedigung- Exekution- Insolvenz
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch einen Treuhänder (Sicherheitentreuhand) ist eine Erscheinung des modernen Bankvertragsrechts, die insbesondere bei der Besicherung von Konsortialkrediten und Unternehmensanleihen eine maßgebliche Rolle spielt.Die vorliegende Monographie ist die erste umfassende Darstellung der Sicherheitentreuhand zum österreichischen Recht. Sie befasst sich mit Rechtsfragen der Sicherheitentreuhand ua aus den folgenden Themenkreisen:- Zulässigkeit und Begründung- treuhandrechtliche Ausgestaltung- Pflichten während aufrechter Sicherungsphase- Abruf und Befriedigung- Exekution- Insolvenz
Aktualisiert: 2023-05-11
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Pfändbarkeit von Lohn- und Gehaltspositionen rechtssicher, schnell und fehlerfrei ermitteln
Die Ermittlung des pfändbaren Anteils von Lohn- und Gehaltspositionen ist in der Praxis komplex und anfällig für Ungenauigkeiten und Fehler.
Das Lexikon bietet umfangreiche Antworten auf alle Fragen zu Lohnpfändungen und Lohnabrechnungen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Insolvenz. Hinter jedem der rund 1.900 alphabetisch sortierten Stichwörter wird durch ein Symbol angezeigt, ob die Position pfändbar, unpfändbar, teilweise pfändbar oder pfändungsneutral ist. Detailinformationen finden sich jeweils im Fließtext zum Stichwort. Besonders praktisch: Das Werk nutzt als Stichwörter genau die Bezeichnungen, die auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu finden sind. Abgerundet wird die Neuauflage durch anschauliche Fallbeispiele zur Lohnpfändung.
Die Autoren tragen umfangreiches Fachwissen aus jahrelanger praktischer und wissenschaftlicher Arbeit übersichtlich zusammen. Eine ideale Arbeitshilfe zur rechtssicheren, fehlerfreien und schnellen Ermittlung der Pfändbarkeit von Lohn- und Gehaltspositionen.
Aktualisiert: 2021-07-28
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Pfändbarkeit von Lohn- und Gehaltspositionen rechtssicher, schnell und fehlerfrei ermitteln
Die Ermittlung des pfändbaren Anteils von Lohn- und Gehaltspositionen ist in der Praxis komplex und anfällig für Ungenauigkeiten und Fehler.
Das Lexikon bietet umfangreiche Antworten auf alle Fragen zu Lohnpfändungen und Lohnabrechnungen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Insolvenz. Hinter jedem der rund 1.900 alphabetisch sortierten Stichwörter wird durch ein Symbol angezeigt, ob die Position pfändbar, unpfändbar, teilweise pfändbar oder pfändungsneutral ist. Detailinformationen finden sich jeweils im Fließtext zum Stichwort. Besonders praktisch: Das Werk nutzt als Stichwörter genau die Bezeichnungen, die auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu finden sind. Abgerundet wird die Neuauflage durch anschauliche Fallbeispiele zur Lohnpfändung.
Die Autoren tragen umfangreiches Fachwissen aus jahrelanger praktischer und wissenschaftlicher Arbeit übersichtlich zusammen. Eine ideale Arbeitshilfe zur rechtssicheren, fehlerfreien und schnellen Ermittlung der Pfändbarkeit von Lohn- und Gehaltspositionen.
Aktualisiert: 2021-07-27
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