Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) von Buck-Heeb,  Petra, Heuber,  Martin Philipp, Meder,  Stephan
Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verlangt von jedem, der mehr als 30 % der Anteile einer öffentlich gehandelten Kapitalgesellschaft erwirbt, allen anderen Aktionären ihre Aktien zu einem bestimmten Mindestpreis abzukaufen. Der hierdurch bewirkte Kontrahierungszwang bindet beim Angebotspflichtigen Beträge, die sich auf mehrstellige Millionen- bis Milliardenbeträge belaufen können.Aus diesem Grund kommt der Befreiung von der gesetzlichen Angebotspflicht ganz erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit enthält eine systematische Untersuchung aller Möglichkeiten einer Pflichtangebotsbefreiung nach dem WpÜG, unter Berücksichtigung von Tatbestand, Rechtsfolgen und Verfahren. Besondere Beachtung erfährt dabei die mittlerweile in Bundesrecht umgesetzte EU-Übernahmerichtlinie und ihre praktische Bedeutung für das Pflichtangebotsbefreiungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) von Buck-Heeb,  Petra, Heuber,  Martin Philipp, Meder,  Stephan
Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verlangt von jedem, der mehr als 30 % der Anteile einer öffentlich gehandelten Kapitalgesellschaft erwirbt, allen anderen Aktionären ihre Aktien zu einem bestimmten Mindestpreis abzukaufen. Der hierdurch bewirkte Kontrahierungszwang bindet beim Angebotspflichtigen Beträge, die sich auf mehrstellige Millionen- bis Milliardenbeträge belaufen können.Aus diesem Grund kommt der Befreiung von der gesetzlichen Angebotspflicht ganz erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit enthält eine systematische Untersuchung aller Möglichkeiten einer Pflichtangebotsbefreiung nach dem WpÜG, unter Berücksichtigung von Tatbestand, Rechtsfolgen und Verfahren. Besondere Beachtung erfährt dabei die mittlerweile in Bundesrecht umgesetzte EU-Übernahmerichtlinie und ihre praktische Bedeutung für das Pflichtangebotsbefreiungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) von Buck-Heeb,  Petra, Heuber,  Martin Philipp, Meder,  Stephan
Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verlangt von jedem, der mehr als 30 % der Anteile einer öffentlich gehandelten Kapitalgesellschaft erwirbt, allen anderen Aktionären ihre Aktien zu einem bestimmten Mindestpreis abzukaufen. Der hierdurch bewirkte Kontrahierungszwang bindet beim Angebotspflichtigen Beträge, die sich auf mehrstellige Millionen- bis Milliardenbeträge belaufen können.Aus diesem Grund kommt der Befreiung von der gesetzlichen Angebotspflicht ganz erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit enthält eine systematische Untersuchung aller Möglichkeiten einer Pflichtangebotsbefreiung nach dem WpÜG, unter Berücksichtigung von Tatbestand, Rechtsfolgen und Verfahren. Besondere Beachtung erfährt dabei die mittlerweile in Bundesrecht umgesetzte EU-Übernahmerichtlinie und ihre praktische Bedeutung für das Pflichtangebotsbefreiungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XVI/2006

Erich Maria Remarque Jahrbuch XVI/2006 von Schneider,  Thomas F., Weinke,  Wilfried
Im August des vergangenen Jahres wäre der in Osnabrück geborene Schriftsteller und Journalist Heinz Liepman, ein Freund Remarques, 100 Jahre alt geworden. Was es an Liepman noch zu entdecken gibt, verdeutlicht Wilfried Weinke in seinem Beitrag zu Leben und Werk des Schriftstellers. Germain Nyada beschäftigt sich mit der Kriegsdarstellung im Roman Im Westen nichts Neues, und Katharina Schulenberg untersucht die Darstellung des Exils in den USA in Remarques letztem Roman Schatten im Paradies/Das gelobte Land. Anne Eunike Röhrig zeichnet eine biographische Skizze von Ilse Jutta Zambona, Remarques langjähriger Ehefrau. Aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens gibt Tilman Westphalen einen Überblick über die Aktivitäten der Erich Maria Remarque-Gesellschaft und einen Ausblick auf ihre zukünftige Ausrichtung.Rezensionen sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe ab.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XVI/2006

Erich Maria Remarque Jahrbuch XVI/2006 von Schneider,  Thomas F., Weinke,  Wilfried
Im August des vergangenen Jahres wäre der in Osnabrück geborene Schriftsteller und Journalist Heinz Liepman, ein Freund Remarques, 100 Jahre alt geworden. Was es an Liepman noch zu entdecken gibt, verdeutlicht Wilfried Weinke in seinem Beitrag zu Leben und Werk des Schriftstellers. Germain Nyada beschäftigt sich mit der Kriegsdarstellung im Roman Im Westen nichts Neues, und Katharina Schulenberg untersucht die Darstellung des Exils in den USA in Remarques letztem Roman Schatten im Paradies/Das gelobte Land. Anne Eunike Röhrig zeichnet eine biographische Skizze von Ilse Jutta Zambona, Remarques langjähriger Ehefrau. Aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens gibt Tilman Westphalen einen Überblick über die Aktivitäten der Erich Maria Remarque-Gesellschaft und einen Ausblick auf ihre zukünftige Ausrichtung.Rezensionen sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe ab.
Aktualisiert: 2023-06-28
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WpÜG

WpÜG von Bastian,  Robert, Klepsch,  Oliver, Nestler,  Anke, Santelmann,  Matthias, Schmiady,  Hendrik, Steinhardt,  Florian, Steinmeyer,  Roland
Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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WpÜG

WpÜG von Bastian,  Robert, Klepsch,  Oliver, Nestler,  Anke, Santelmann,  Matthias, Schmiady,  Hendrik, Steinhardt,  Florian, Steinmeyer,  Roland
Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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WpÜG

WpÜG von Bastian,  Robert, Klepsch,  Oliver, Nestler,  Anke, Santelmann,  Matthias, Schmiady,  Hendrik, Steinhardt,  Florian, Steinmeyer,  Roland
Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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WpÜG

WpÜG von Bastian,  Robert, Klepsch,  Oliver, Nestler,  Anke, Santelmann,  Matthias, Schmiady,  Hendrik, Steinhardt,  Florian, Steinmeyer,  Roland
Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats bei Vorliegen eines feindlichen Übernahmeangebots.

Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats bei Vorliegen eines feindlichen Übernahmeangebots. von Schmieder,  Marc Alexander
Wie darf sich der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft im Hinblick auf ein feindliches Übernahmeangebot verhalten? Marc A. Schmieder konzentriert sich in der vorliegenden Publikation auf die Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats nach dem gesetzlichen Grundkonzept des § 33 WpÜG. Zunächst setzt er sich mit den Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats in dessen Funktion als Kontrollorgan auseinander. Hierzu analysiert er das an den Vorstand adressierte Verhinderungsverbot und dessen Ausnahmetatbestände. Die Frage, an welchen Maßstäben das Aufsichtsratshandeln zu messen ist, wenn der Aufsichtsrat als Initiativorgan tätig wird, bildet einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung. Der Autor führt auf, welche Maßnahmen in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats geeignet sind, den Angebotserfolg zu verhindern. Er arbeitet heraus, dass Initiativmaßnahmen des Aufsichtsrats an den Grundsätzen des allgemeinen Aktienrechts zu messen sind. Marc A. Schmieder macht deutlich, dass aktienrechtlich nicht die sog. Neutralitätspflicht gilt, da diese verbandsrechtlich nicht begründet werden kann. Es folgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Begründungsansätzen der Neutralitätspflicht. Fazit: Es ist dem Aufsichtsrat in seiner Funktion als Initiativorgan lediglich untersagt, die Aktionäre der Zielgesellschaft unter Einsatz von Gesellschaftsmitteln darin zu beeinträchtigten, das öffentliche Erwerbsangebot anzunehmen. Diese Pflicht bezeichnet Marc A. Schmieder als Exzesshandlungsverbot. Er zeigt auf, dass dem Aufsichtsrat durch dieses Verbot jedoch keine allzu schweren Ketten angelegt sind. Bereits das WpÜG schützt die Interessen der Aktionäre weitreichend. In bestimmten Fällen führt das Exzesshandlungsverbot aber zu besonderen Beschränkungen des Aufsichtsratshandelns.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Probleme „feindlicher“ Übernahmeangebote im Aktienrecht

Probleme „feindlicher“ Übernahmeangebote im Aktienrecht von Werner,  Winfried
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Erich Maria Remarque Jahrbuch XVI/2006

Erich Maria Remarque Jahrbuch XVI/2006 von Schneider,  Thomas F., Weinke,  Wilfried
Im August des vergangenen Jahres wäre der in Osnabrück geborene Schriftsteller und Journalist Heinz Liepman, ein Freund Remarques, 100 Jahre alt geworden. Was es an Liepman noch zu entdecken gibt, verdeutlicht Wilfried Weinke in seinem Beitrag zu Leben und Werk des Schriftstellers. Germain Nyada beschäftigt sich mit der Kriegsdarstellung im Roman Im Westen nichts Neues, und Katharina Schulenberg untersucht die Darstellung des Exils in den USA in Remarques letztem Roman Schatten im Paradies/Das gelobte Land. Anne Eunike Röhrig zeichnet eine biographische Skizze von Ilse Jutta Zambona, Remarques langjähriger Ehefrau. Aus Anlass ihres 20-jährigen Bestehens gibt Tilman Westphalen einen Überblick über die Aktivitäten der Erich Maria Remarque-Gesellschaft und einen Ausblick auf ihre zukünftige Ausrichtung.Rezensionen sowie die Rubrik »Neue Remarque-Publikationen« als Informationsteil runden die diesjährige Ausgabe ab.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Die Befreiung vom Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) von Buck-Heeb,  Petra, Heuber,  Martin Philipp, Meder,  Stephan
Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verlangt von jedem, der mehr als 30 % der Anteile einer öffentlich gehandelten Kapitalgesellschaft erwirbt, allen anderen Aktionären ihre Aktien zu einem bestimmten Mindestpreis abzukaufen. Der hierdurch bewirkte Kontrahierungszwang bindet beim Angebotspflichtigen Beträge, die sich auf mehrstellige Millionen- bis Milliardenbeträge belaufen können.Aus diesem Grund kommt der Befreiung von der gesetzlichen Angebotspflicht ganz erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit enthält eine systematische Untersuchung aller Möglichkeiten einer Pflichtangebotsbefreiung nach dem WpÜG, unter Berücksichtigung von Tatbestand, Rechtsfolgen und Verfahren. Besondere Beachtung erfährt dabei die mittlerweile in Bundesrecht umgesetzte EU-Übernahmerichtlinie und ihre praktische Bedeutung für das Pflichtangebotsbefreiungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats bei Vorliegen eines feindlichen Übernahmeangebots.

Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats bei Vorliegen eines feindlichen Übernahmeangebots. von Schmieder,  Marc Alexander
Wie darf sich der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft im Hinblick auf ein feindliches Übernahmeangebot verhalten? Marc A. Schmieder konzentriert sich in der vorliegenden Publikation auf die Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats nach dem gesetzlichen Grundkonzept des § 33 WpÜG. Zunächst setzt er sich mit den Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats in dessen Funktion als Kontrollorgan auseinander. Hierzu analysiert er das an den Vorstand adressierte Verhinderungsverbot und dessen Ausnahmetatbestände. Die Frage, an welchen Maßstäben das Aufsichtsratshandeln zu messen ist, wenn der Aufsichtsrat als Initiativorgan tätig wird, bildet einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung. Der Autor führt auf, welche Maßnahmen in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats geeignet sind, den Angebotserfolg zu verhindern. Er arbeitet heraus, dass Initiativmaßnahmen des Aufsichtsrats an den Grundsätzen des allgemeinen Aktienrechts zu messen sind. Marc A. Schmieder macht deutlich, dass aktienrechtlich nicht die sog. Neutralitätspflicht gilt, da diese verbandsrechtlich nicht begründet werden kann. Es folgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Begründungsansätzen der Neutralitätspflicht. Fazit: Es ist dem Aufsichtsrat in seiner Funktion als Initiativorgan lediglich untersagt, die Aktionäre der Zielgesellschaft unter Einsatz von Gesellschaftsmitteln darin zu beeinträchtigten, das öffentliche Erwerbsangebot anzunehmen. Diese Pflicht bezeichnet Marc A. Schmieder als Exzesshandlungsverbot. Er zeigt auf, dass dem Aufsichtsrat durch dieses Verbot jedoch keine allzu schweren Ketten angelegt sind. Bereits das WpÜG schützt die Interessen der Aktionäre weitreichend. In bestimmten Fällen führt das Exzesshandlungsverbot aber zu besonderen Beschränkungen des Aufsichtsratshandelns.
Aktualisiert: 2023-05-25
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WpÜG

WpÜG von Bastian,  Robert, Klepsch,  Oliver, Nestler,  Anke, Santelmann,  Matthias, Schmiady,  Hendrik, Steinhardt,  Florian, Steinmeyer,  Roland
Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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WpÜG

WpÜG von Bastian,  Robert, Klepsch,  Oliver, Nestler,  Anke, Santelmann,  Matthias, Schmiady,  Hendrik, Steinhardt,  Florian, Steinmeyer,  Roland
Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien.

Selbstregulierung von Übernahmeangeboten in Großbritannien. von Roßkopf,  Gabriele
Öffentliche Übernahmeangebote werden weder durch gesellschaftsrechtliche noch durch kapitalmarktrechtliche oder allgemein zivilrechtliche Bestimmungen ausreichend erfaßt. Wegen der Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung solcher Vorgänge ist ein Bedarf für besondere Regulierung deshalb allgemein anerkannt. Insbesondere auf europäischer Ebene wird aufgrund des häufig grenzüberschreitenden Kontexts öffentlicher Übernahmen seit Jahren die Harmonisierung im Rahmen einer EG-Richtlinie betrieben, die zuletzt im November 1997 als »Geänderter Vorschlag für eine Dreizehnte Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über Übernahmeangebote« vorgelegt wurde. Während vorangegangene Entwürfe an inhaltlicher Kritik gescheitert waren, steht jetzt die Frage im Vordergrund, inwieweit staatliche Regulierung von Übernahmeangeboten tatsächlich erforderlich ist, oder ob Übernahmeangebote nicht auch Gegenstand nationaler Selbstregulierung sein können. Von besonderer Relevanz ist diese Frage für Großbritannien, das mit dem Londoner »City Code on Takeovers and Mergers« eines der bekanntesten und ältesten Beispiele funktionierender Selbstregulierung in Europa vorweisen kann. Seit mehr als dreißig Jahren verteidigt das den City Code zugleich herausgebende und anwendende Takeover Panel die britische »Bastion der freiwilligen Selbstkontrolle im Übernahmerecht«, die über die Grenzen Großbritanniens hinaus Bedeutung erlangt hat. Die gehegte Befürchtung, daß die Verabschiedung der europäischen Übernahmerichtlinie das »Aus« für die britischen Takeoverregulierung bedeuten würde, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als unbegründet. Wenngleich Selbstregulierung fortan nur noch in gesetzlichem Rahmen möglich wäre, hätte dies angesichts der zu beobachtenden allgemeinen Verrechtlichung der britischen Takeoverkontrolle kaum praktische Auswirkungen. Der aktuelle Richtlinienvorschlag wäre nicht das Ende nationaler Selbstregulierung öffentlicher Übernahmeangebote und könnte durch das übergeordnete europäische Interesse an einem Abbau von Übernahmehindernissen gerechtfertigt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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