Die Forschungsfrage, ob der Verordnungsgeber eine Handlungspflicht besitzt, aufgrund derer er in Bezug auf die Bewegungsmöglichkeit von landwirtschaftlich genutzten Tieren allein konkretisierende Haltungsanforderungen auf Verordnungsebene zu erlassen hat, wird mit „ja“ beantwortet. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft sind keine äquivalente Erfüllungshandlung, wenn ein evidenter Verstoß gegen das Untermaßverbot vorliegt. Begründet wird dies mit dem Tierschutzgesetz i.V.m. dem Staatsziel Tierschutz. Eine Verordnung, die nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetz entspricht, verstößt gleichzeitig gegen das Staatsziel. Auf verordnungsrechtlicher Ebene ist auch ein ausdrückliches Verbot einer Haltungsform möglich.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Die Forschungsfrage, ob der Verordnungsgeber eine Handlungspflicht besitzt, aufgrund derer er in Bezug auf die Bewegungsmöglichkeit von landwirtschaftlich genutzten Tieren allein konkretisierende Haltungsanforderungen auf Verordnungsebene zu erlassen hat, wird mit „ja“ beantwortet. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft sind keine äquivalente Erfüllungshandlung, wenn ein evidenter Verstoß gegen das Untermaßverbot vorliegt. Begründet wird dies mit dem Tierschutzgesetz i.V.m. dem Staatsziel Tierschutz. Eine Verordnung, die nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetz entspricht, verstößt gleichzeitig gegen das Staatsziel. Auf verordnungsrechtlicher Ebene ist auch ein ausdrückliches Verbot einer Haltungsform möglich.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Seit der 2. Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bahnt sich das Untermaßverbot, das sich gegen staatliche Untätigkeit wendet, kontinuierlich seinen Weg durch Literatur und Rechtsprechung. Die neue Rechtsfigur ist jedoch bis heute äußerst umstritten, da mit ihr justitiable Verpflichtungen des Staates eingefordert werden können, für einen besseren Schutz auf nahezu allen politischen Feldern zu sorgen.
Noch ungeklärt ist insbesondere der dogmatische Gehalt des Untermaßverbotes und sein Standort im Verfassungsgefüge. Hier setzt Lars Störring an, indem er das im einzelnen umstrittene Verhältnis des Untermaßverbotes zur objektiven Wertordnung der Grundrechte, den Schutzpflichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wesentlichkeitstheorie diskutiert. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass dem Untermaßverbot jedenfalls ein geringerer Gewährleistungsgehalt als dem Übermaßverbot zukommt, da eine mit der Abwehrdimension vergleichbare Verpflichtung des Staates eine zu starke Einschränkung des politischen Gestaltungsspielraums bedeuten würde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid durch den Straßenverkehr stellen seit Jahren ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Großstädten dar. Marlon Geise geht in seiner Untersuchung der Frage auf den Grund, wie sich die grundrechtliche Spannungslage zwischen Freiheitsausübung und Schutzbedürfnis in Zeiten zunehmender Gesundheitsrisiken verfassungsdogmatisch auflösen lässt. Am Ende gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Staat im Jahr 2020 Schutzpflichten verletzt hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit der 2. Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bahnt sich das Untermaßverbot, das sich gegen staatliche Untätigkeit wendet, kontinuierlich seinen Weg durch Literatur und Rechtsprechung. Die neue Rechtsfigur ist jedoch bis heute äußerst umstritten, da mit ihr justitiable Verpflichtungen des Staates eingefordert werden können, für einen besseren Schutz auf nahezu allen politischen Feldern zu sorgen.
Noch ungeklärt ist insbesondere der dogmatische Gehalt des Untermaßverbotes und sein Standort im Verfassungsgefüge. Hier setzt Lars Störring an, indem er das im einzelnen umstrittene Verhältnis des Untermaßverbotes zur objektiven Wertordnung der Grundrechte, den Schutzpflichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wesentlichkeitstheorie diskutiert. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass dem Untermaßverbot jedenfalls ein geringerer Gewährleistungsgehalt als dem Übermaßverbot zukommt, da eine mit der Abwehrdimension vergleichbare Verpflichtung des Staates eine zu starke Einschränkung des politischen Gestaltungsspielraums bedeuten würde.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid durch den Straßenverkehr stellen seit Jahren ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Großstädten dar. Marlon Geise geht in seiner Untersuchung der Frage auf den Grund, wie sich die grundrechtliche Spannungslage zwischen Freiheitsausübung und Schutzbedürfnis in Zeiten zunehmender Gesundheitsrisiken verfassungsdogmatisch auflösen lässt. Am Ende gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Staat im Jahr 2020 Schutzpflichten verletzt hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit der 2. Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bahnt sich das Untermaßverbot, das sich gegen staatliche Untätigkeit wendet, kontinuierlich seinen Weg durch Literatur und Rechtsprechung. Die neue Rechtsfigur ist jedoch bis heute äußerst umstritten, da mit ihr justitiable Verpflichtungen des Staates eingefordert werden können, für einen besseren Schutz auf nahezu allen politischen Feldern zu sorgen.
Noch ungeklärt ist insbesondere der dogmatische Gehalt des Untermaßverbotes und sein Standort im Verfassungsgefüge. Hier setzt Lars Störring an, indem er das im einzelnen umstrittene Verhältnis des Untermaßverbotes zur objektiven Wertordnung der Grundrechte, den Schutzpflichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wesentlichkeitstheorie diskutiert. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass dem Untermaßverbot jedenfalls ein geringerer Gewährleistungsgehalt als dem Übermaßverbot zukommt, da eine mit der Abwehrdimension vergleichbare Verpflichtung des Staates eine zu starke Einschränkung des politischen Gestaltungsspielraums bedeuten würde.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid durch den Straßenverkehr stellen seit Jahren ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Großstädten dar. Marlon Geise geht in seiner Untersuchung der Frage auf den Grund, wie sich die grundrechtliche Spannungslage zwischen Freiheitsausübung und Schutzbedürfnis in Zeiten zunehmender Gesundheitsrisiken verfassungsdogmatisch auflösen lässt. Am Ende gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Staat im Jahr 2020 Schutzpflichten verletzt hat.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Nicht zuletzt aufgrund des allseits zu beobachtenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber zunehmend bestrebt, ihren Mitarbeiterstamm aktiv zu schützen und die mit dem Mangel an Arbeitskraft einhergehenden Lohnanstiege zu begrenzen. Insbesondere in der US-amerikanischen Praxis wurde beobachtet, dass sich Arbeitgeber in wettbewerbsbeschränkender Weise, beispielsweise mittels Sperrabreden, koordinieren und hierdurch Arbeitnehmern Entwicklungsmöglichkeiten und Berufschancen abschneiden.
Der Autor untersucht, inwiefern das deutsche und europäische Privat- und Kartellrecht derartiges Arbeitgeberverhalten sanktionieren. Zugleich leistet er einen Beitrag zur Fortentwicklung der grundrechtlichen Schutzpflichtendogmatik im Bereich des Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid durch den Straßenverkehr stellen seit Jahren ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Großstädten dar. Marlon Geise geht in seiner Untersuchung der Frage auf den Grund, wie sich die grundrechtliche Spannungslage zwischen Freiheitsausübung und Schutzbedürfnis in Zeiten zunehmender Gesundheitsrisiken verfassungsdogmatisch auflösen lässt. Am Ende gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Staat im Jahr 2020 Schutzpflichten verletzt hat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Nicht zuletzt aufgrund des allseits zu beobachtenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber zunehmend bestrebt, ihren Mitarbeiterstamm aktiv zu schützen und die mit dem Mangel an Arbeitskraft einhergehenden Lohnanstiege zu begrenzen. Insbesondere in der US-amerikanischen Praxis wurde beobachtet, dass sich Arbeitgeber in wettbewerbsbeschränkender Weise, beispielsweise mittels Sperrabreden, koordinieren und hierdurch Arbeitnehmern Entwicklungsmöglichkeiten und Berufschancen abschneiden.
Der Autor untersucht, inwiefern das deutsche und europäische Privat- und Kartellrecht derartiges Arbeitgeberverhalten sanktionieren. Zugleich leistet er einen Beitrag zur Fortentwicklung der grundrechtlichen Schutzpflichtendogmatik im Bereich des Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im ersten Teil diskutiert der Verfasser, welche Stellung der Verbraucherschutz in Deutschland innehat, ob er Verfassungsrang im Hinblick auf Bezüge zu einzelnen Grundrechten und zum Sozialstaatsprinzip genießt, wobei ein „Verbraucherleitbild“ beleuchtet wird, um am Ende eine Definition von Verbraucher Schutz zu unternehmen und sich schließlich dem Bereich der Verbraucherschutz-Gesetzgebung zugewandt wird. Das zweite Kapitel erfasst den „öffentlich-rechtlicher Verbraucherschutz durch Behörden“, danach die mittelbare Staatsverwaltung durch Kammern und anschließend den „zivilrechtlichen Verbraucherschutz“, basierend auf dem „Grundsatz der Privatautonomie“. Darauf aufbauend wird das Augenmerk dem „Verbraucherschutz durch Verbraucherzentralen“ geschenkt mit Tätigkeitsbereichen, Aufgaben und Instrumente und es wird die Frage aufgeworfen, ob Verbraucherzentralen öffentlich-rechtlich und gemeinnützig handeln oder nicht. Teil 2 fragt danach, ob Bund oder Ländern (Ausführungs-)Kompetenzen für die finanzielle Förderung der Verbraucherzentralen zukommen. Bei den materiellen Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit der finanziellen Förderung werden mögliche Konkurrenten der Verbraucherzentralen genannt und darauf eingegangen, ob eine Verletzung von Grundrechten in Betracht kommt. Eine Rechtsvergleichung rundet den Inhalt ab.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Seit langem wird über die staatliche (Regulierungs-)Verantwortung u.a. hinsichtlich sozialer Netzwerkalgorithmen diskutiert. Doch was, wenn die Netzwerke zur politischen Agitation durch Dritte ausgenutzt werden, indem zahlreiche (teil-)automatisierte Nutzeraccounts die Informationsdiffusion und Kommunikation zu beeinflussen versuchen? Ist dann auch hier der Staat als Garant der politischen Willensbildung gefordert? Das Werk versucht diese vor allem verfassungsrechtlich geprägte Frage unter Berücksichtigung sozialpsychologischer und kommunikationswissenschaftlicher Grundlagen und mit Hilfe grundrechtlicher Schutzpflichten zu beantworten. Es leitet aus den kommunikationsgrundrechtlichen Schutzgütern eine entsprechende abstrakte Verantwortung her und überprüft, ob der Staat – insbesondere mit dem Medienstaatsvertrag – dieser Verantwortung in (verfassungsrechtlich) überzeugender Weise nachkommt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kein Lebensmittelrecht kann gewährleisten, dass ausschließlich sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen. Gleichwohl werden regelmäßig nach jedem Lebensmittelskandal Forderungen laut, die unter Berufung auf die Verfassung auf eine Verschärfung des Systems drängen. Aus einer dogmatisch genauen Bestimmung der verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Vorgaben entwickelt der Autor, zu welchem Ordnungsrahmen diese Orientierungen das Gesamtsystem der Lebensmittelsicherheit verpflichten. Ausgehend davon und anhand der konzeptionellen Grundlagen im Übergang von der Gefahrenabwehr zur Risikovorsorge analysiert der Verfasser die staatlichen Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente, durch welche sich die Gewährleistung sicherer Lebensmittel vollzieht. Die Arbeit zeigt auf, dass das (europäische) Lebensmittelrecht in seiner Gesamtheit ein durchaus leistungsfähiges Risikomanagement sicherstellt und leistet so einen wesentlichen Beitrag, um die verfassungsrechtlich begründete Diskussion um schärfere Kontrollen zu versachlichen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzündet. Er unternimmt es, die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers auf ausgewählten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag für die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgeprägte hermeneutische Konkretisierung durch das Übermaß- und das Untermaßverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivität der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwärtige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lässt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Kein Lebensmittelrecht kann gewährleisten, dass ausschließlich sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen. Gleichwohl werden regelmäßig nach jedem Lebensmittelskandal Forderungen laut, die unter Berufung auf die Verfassung auf eine Verschärfung des Systems drängen. Aus einer dogmatisch genauen Bestimmung der verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Vorgaben entwickelt der Autor, zu welchem Ordnungsrahmen diese Orientierungen das Gesamtsystem der Lebensmittelsicherheit verpflichten. Ausgehend davon und anhand der konzeptionellen Grundlagen im Übergang von der Gefahrenabwehr zur Risikovorsorge analysiert der Verfasser die staatlichen Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente, durch welche sich die Gewährleistung sicherer Lebensmittel vollzieht. Die Arbeit zeigt auf, dass das (europäische) Lebensmittelrecht in seiner Gesamtheit ein durchaus leistungsfähiges Risikomanagement sicherstellt und leistet so einen wesentlichen Beitrag, um die verfassungsrechtlich begründete Diskussion um schärfere Kontrollen zu versachlichen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Diese Studie erörtert das Untermaßverbot als verfassungsrechtliches Prinzip, das die untermäßige Wahrnehmung von grundrechtlichen Schutzpflichten verbietet. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Abtreibungsurteile des Bundesverfassungsgerichts und die Ausführungen von Schuppert, Canaris und Isensee. Es werden die Beziehung zwischen Untermaßverbot und Schutzpflichtenlehre, Wesensgehaltsgarantie und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie die Anwendung des Untermaßverbots in den verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Rechts erörtert. Die vorhandenen Konturierungen und Kriterien bei der praktischen Anwendung des Untermaßverbots werden systematisch und kritisch dargestellt, dabei wird ein eigenes Untermaßverbotsmodell vorgeschlagen. Im Ergebnis wird ein neues Modell für die Lösung von Grundrechtskollisionen entwickelt, wobei der Verfasser für eine weitreichendere Anwendung des Untermaßverbots im Rahmen der Grundrechtslehre plädiert.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Seit der 2. Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bahnt sich das Untermaßverbot, das sich gegen staatliche Untätigkeit wendet, kontinuierlich seinen Weg durch Literatur und Rechtsprechung. Die neue Rechtsfigur ist jedoch bis heute äußerst umstritten, da mit ihr justitiable Verpflichtungen des Staates eingefordert werden können, für einen besseren Schutz auf nahezu allen politischen Feldern zu sorgen.
Noch ungeklärt ist insbesondere der dogmatische Gehalt des Untermaßverbotes und sein Standort im Verfassungsgefüge. Hier setzt Lars Störring an, indem er das im einzelnen umstrittene Verhältnis des Untermaßverbotes zur objektiven Wertordnung der Grundrechte, den Schutzpflichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wesentlichkeitstheorie diskutiert. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass dem Untermaßverbot jedenfalls ein geringerer Gewährleistungsgehalt als dem Übermaßverbot zukommt, da eine mit der Abwehrdimension vergleichbare Verpflichtung des Staates eine zu starke Einschränkung des politischen Gestaltungsspielraums bedeuten würde.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzündet. Er unternimmt es, die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers auf ausgewählten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag für die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgeprägte hermeneutische Konkretisierung durch das Übermaß- und das Untermaßverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivität der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwärtige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lässt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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