Das MoMiG bringt, um den Bedürfnissen von Existenzgründern zu entsprechen, eine Art Einstiegsvariante zur GmbH, die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Größte Besonderheit dieser GmbH ist, dass das Mindeststammkapital nur einen Euro beträgt. Dieser Mustervertrag geht auf die besonderen Merkmale der Unternehmergesellschaft (UG) ein. Er bietet ein Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft und eine Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern. Anschließend wird die alternative Gründung einer UG (Gründungsurkunde, Gesellschaftervertrag, Protokoll einer Gesellschafterversammlung und Gesellschafterliste) dargestellt, kommentiert und steuerrechtliche wie bilanzielle Aspekte aufgezeigt.
Aktualisiert: 2022-05-10
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die meistgewählte Gesellschaftsform in Deutschland. Im Herbst 2008 wurde das GmbH-Recht modernisiert. Mit der Novelle entstand eine neue Variante der GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ genannt.
Praxisnah und leicht verständlich vergleicht Rechtsanwalt Jürgen E. Leske in der komplett aktualisierten zweiten Auflage seines Buches die vier Varianten der GmbH, und zwar
- die 1-Euro-GmbH mit gesetzlicher Mustersatzung,
- die 1-Euro-GmbH mit individueller Satzung,
- die klassische GmbH mit gesetzlicher Mustersatzung und
- die klassische GmbH mit individueller Satzung,
und gibt Unternehmensgründern Entscheidungskriterien für die Wahl der vorteilhaftesten Rechtsform an die Hand. Mustersatzungen und Vorlagen unterstützen bei Gründung und täglicher Praxis der Gesellschaft.
Blättern Sie hier in unserer interaktiven Leseprobe:
Um zur vergrößerten Ansicht zu gelangen, klicken Sie bitte direkt auf das Buch!
Aktualisiert: 2020-12-22
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die meistgewählte Gesellschaftsform in Deutschland. Im Herbst 2008 wurde das GmbH-Recht modernisiert. Mit der Novelle entstand eine neue Variante der GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ genannt. Praxisnah und leicht verständlich vergleicht Rechtsanwalt Jürgen E. Leske in der komplett aktualisierten zweiten Auflage seines Buches die vier Varianten der GmbH, und zwar die 1-Euro-GmbH mit gesetzlicher Mustersatzung, die 1-Euro-GmbH mit individueller Satzung, die klassische GmbH mit gesetzlicher Mustersatzung und die klassische GmbH mit individueller Satzung, und gibt Unternehmensgründern Entscheidungskriterien für die Wahl der vorteilhaftesten Rechtsform an die Hand. Mustersatzungen und Vorlagen unterstützen bei Gründung und täglicher Praxis der Gesellschaft. Blättern Sie hier in unserer interaktiven Leseprobe: Um zur vergrößerten Ansicht zu gelangen, klicken Sie bitte direkt auf das Buch!
Aktualisiert: 2020-12-22
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Diese Arbeit befasst sich rechtsvergleichend mit den Grundsätzen der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung bei der Sociedad de Responsabilidad Limitada und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In beiden Rechtsordnungen wurden die Gesetze betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den letzten Jahren umfassend reformiert, wobei das deutsche Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Vorbild für Reformen im spanischen Recht diente. Ausgangspunkt für die Betrachtung der Grundsätze der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung ist das Stammkapital der Gesellschaft. Das Mindeststammkapital der Sociedad de Responsabilidad Limitada beträgt 3006 €, das der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25000 €. Sowohl die spanische als auch die deutsche Rechtsordnung differenziert zwischen der Kapitalaufbringung mittels Bar- und Sacheinlagen. Während die Kapitalaufbringung mittels Bareinlagen im Ergebnis überwiegend identisch behandelt wird, ergeben sich bei der Kapitalaufbringung mittels Sacheinlagen größere Unterschiede. Das Problem der verdeckten Sacheinlage wird gänzlich unterschiedlich behandelt. Im Rahmen der Kapitalerhaltung wird das Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG als das «Kernstück des GmbH-Rechts» bezeichnet. Eine entsprechende Vorschrift fehlt im spanischen Recht. Bei der Sociedad de Responsabilidad Limitada wird die Kapitalerhaltung durch das Verbot des Erwerbs eigener Anteile sowie durch die Vorschriften über die Gewinnverwendung und Kapitalherabsetzung gewährleistet. Mit dem Verbot der Auszahlung des Stammkapitals ist das System der Kapitalerhaltung bei der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung damit deutlich stärker ausgeprägt als bei der Sociedad de Responsabilidad Limitada. Ausblickend wird festgestellt, dass hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals bei der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea) noch Handlungsbedarf besteht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Seit Ende 2008 gibt es die Unternehmergesellschaft bzw. UG (haftungsbeschränkt) als Variante der GmbH.
Insbesondere für Existenzgründer und Personen, die nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital zur Errichtung einer GmbH verfügen, stellt die UG eine interessante Alternative dar, da sie eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform ist, die ihre(n) Gesellschafter nicht mit einem hohen Mindeststammkapital belastet. Zudem kann sie unkompliziert und zügig errichtet werden.
Dieser praktische Ratgeber – der sich an Gründer, Geschäftsführer und Gesellschafter der UG richtet – will Antworten geben. Antworten auf jene Fragen, die beinahe zwangsläufig aufkommen, da auch die UG dem teilweise komplexen GmbH-Recht unterliegt.
Das Buch ist in elf Kapitel gegliedert, die Ihnen im Rahmen einer Frage-/ Antwort- Systematik die relevanten Inhalte problemorientiert näherbringen. Durch diese Frage-/ Antwort- Systematik müssen Sie nur das lesen, was Sie zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragestellung gerade benötigen. Dabei sind die Antworten dergestalt aufgebaut, dass sie durchaus in die Tiefe gehen. So sind u.a. entsprechende Gesetzesparagraphen zitiert, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich – bei Bedarf – weiter in die Materie vertiefen zu können.
Das detaillierte Stichwortverzeichnis unterstützt Sie dabei, Ihre Frage rasch zu beantworten.
Zahlreiche Formulierungsmuster (bspw. zu Gesellschafterbeschlüssen), Gestaltungsvorschläge, Urteile und Links runden das Buch ab.
Aktualisiert: 2020-03-29
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Der Wettbewerb der Rechtsformen und die zunehmenden Limited-Gründungen in Deutschland haben den Gesetzgeber am 01.11.2008 dazu veranlasst, ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zu verabschieden.Seit diesem Tag besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer „Mini-GmbH“ mit nur 1 Euro Stammkapital, einer sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Nach über einem Jahr ist es Zeit für eine erste Bilanz: War die Einführung der UG sinnvoll? Welche möglichen Probleme hat sie hervorgerufen?Daher untersucht dieses Fachbuch die ersten absehbaren Auswirkungen und mögliche Folgeprobleme nach der Implementierung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Deutschland. Es wird ein Vergleich zur britischen „private limited Company“ (ltd.) und zur Europäischen Privatgesellschaft (SPE) vorgenommen. Dazu wird umfangreich auf das Wesen der UG, der Ltd. und der SPE eingegangen. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen neben Existenzgründern vor allem der beratenden Praxis.
Aktualisiert: 2020-03-26
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Was ein Projekt ist, lernen in Deutschland bereits Grundschüler. Projektmanagement-Wissen ist für viele berufliche Engagements notwendig. Die Werkzeuge des Projektmanagements anzuwenden, hilft Ziele zu erreichen.
Vorliegende Arbeit zeigt, wie Werkzeuge des Projektmanagements bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) angewendet werden könnten. In einem einfachen und begrenzten Umfeld werden auch Stakeholder- und Risikomanagement dargestellt.
PM-ZERT als die Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement e.V. (GPM) hat die internationale Kompetenz-Richtlinie IPMA Competence Baseline (ICB) in der Version 3.0 umgesetzt. Im Rahmen der Zertifizierung zum Projektmanagement Fachmann GPM ® / IPMA Level D fordert PM-ZERT eine Hausarbeit, den Transfernachweis. Die vorliegende Arbeit wurde ursprünglich als Transfernachweis gemäß der von PM-ZERT herausgegebenen Anleitung zum Transfernachweis Z08/20/05.01.2015 erstellt.
Aktualisiert: 2022-04-19
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Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde mit Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) zum 01.11.2008 in §5a GmbHG neu in das GmbH-Recht eingefügt. Dort hat der Gesetzgeber in gerade mal fünf knapp gefassten Absätzen nicht nur die deutsche "Antwort" auf die englische Private Limited Company by Shares formuliert. Vielmehr wird mit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch das ausdrückliche Ziel verfolgt, es "jungen Existenzgründern" einfacher zu machen, "ihre unternehmerischen Ziele in Angriff zu nehmen" (so die Begründung des RegE zum MoMiG, BT-Drs. 16/6140 v. 25.07.2007, S. 31). Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll demnach als moderne Alternative zur hergebrachten GmbH einen attraktiven Rechtsträger für neu zu gründende Unternehmen bieten. In diesem Buch wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und ihre Verknüpfung im Rechtssystem, etwa als Komplementärgesellschaft, innerhalb einer Konzernstruktur, im Umwandlungs- oder im Gemeinnützigkeitsrecht ausführlich vorgestellt. Zudem wird untersucht, welche Stellung und welche Chancen sie im Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsformen hat. Dazu werden die "kleine eG" und die "kleine AG" als nationale sowie u.a. die französische "Ein-Euro-S.A.R.L.", die spanische Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) und die englische Limited als internationale Gesellschaftsrechtsformalternativen zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorgestellt und bewertet. Daneben wird auch auf die mögliche Konkurrenz durch eine künftige Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea - SPE) in ihrem derzeitigen Entwurfsstatus eingegangen. Den Leser erhält eine umfassende Darstellung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und ist nach der Lektüre des Buches in der Lage, sich seine eigene Meinung zu dieser Rechtsformalternative zu bilden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die GmbH stellt mit mehr als einer Millionen Gesellschaften die in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete Rechtsform dar. Zugeschnitten ist sie auf kleine und mittlere Unternehmen, sodass hier ihre hohe praktische Bedeutung liegt. Aufgrund der im GmbH-Recht geltenden Haftungsbeschränkung ist es seit der Schaffung der GmbH zentrale Aufgabe von Gesetzgebung und Rechtsprechung, einen ausreichenden Gläubigerschutz zu gewährleisten. In Deutschland geschieht dies traditionell durch ein ausgeprägtes Kapitalschutzsystem. Dazu zählt insbesondere die Aufbringung eines gesetzlichen Mindeststammkapitals unter Beachtung vorgegebener (Kapitalaufbringungs-)Regeln. Dieses System erfuhr im November 2008 durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) einen grundlegenden Wandel. Durch die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (§ 5a GmbHG) ist das Mindeststammkapital faktisch entfallen. Zudem überarbeitete der Gesetzgeber mit den Regeln zur verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG) und zum Hin- und Herzahlen (§ 19 Abs. 5 GmbHG) zentrale Bausteine des Kapitalaufbringungsrechts. Neben den rechtspolitischen Hintergründen des MoMiG untersucht der Autor, welche Auswirkungen diese Neuerungen auf den Gläubigerschutz bei kleinen und mittleren Unternehmen haben. Zudem werden offene Fragen im Umgang mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und den Regeln zur verdeckten Sacheinlage bzw. zum Hin- und Herzahlen einer Lösung zugeführt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die meistgewählte Gesellschaftsform in Deutschland. Im Herbst 2008 wurde das GmbH-Recht modernisiert. Mit der Novelle entstand eine neue Variante der GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ genannt. Praxisnah und leicht verständlich vergleicht Rechtsanwalt Jürgen E. Leske in der komplett aktualisierten zweiten Auflage seines Buches die vier Varianten der GmbH, und zwar die 1-Euro-GmbH mit gesetzlicher Mustersatzung, die 1-Euro-GmbH mit individueller Satzung, die klassische GmbH mit gesetzlicher Mustersatzung und die klassische GmbH mit individueller Satzung, und gibt Unternehmensgründern Entscheidungskriterien für die Wahl der vorteilhaftesten Rechtsform an die Hand. Mustersatzungen und Vorlagen unterstützen bei Gründung und täglicher Praxis der Gesellschaft.
Aktualisiert: 2019-09-17
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Das MoMiG bringt, um den Bedürfnissen von Existenzgründern zu entsprechen, eine Art Einstiegsvariante zur GmbH, die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Größte Besonderheit dieser GmbH ist, dass das Mindeststammkapital nur einen Euro beträgt.
Dieser Mustervertrag geht auf die besonderen Merkmale der Unternehmergesellschaft (UG) ein. Er bietet ein Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft und eine Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern. Anschließend wird die alternative Gründung einer UG (Gründungsurkunde, Gesellschaftervertrag, Protokoll einer Gesellschafterversammlung und Gesellschafterliste) dargestellt, kommentiert und steuerrechtliche wie bilanzielle Aspekte aufgezeigt.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Diese Arbeit befasst sich rechtsvergleichend mit den Grundsätzen der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung bei der Sociedad de Responsabilidad Limitada und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In beiden Rechtsordnungen wurden die Gesetze betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den letzten Jahren umfassend reformiert, wobei das deutsche Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Vorbild für Reformen im spanischen Recht diente. Ausgangspunkt für die Betrachtung der Grundsätze der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung ist das Stammkapital der Gesellschaft. Das Mindeststammkapital der Sociedad de Responsabilidad Limitada beträgt 3006 €, das der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25000 €. Sowohl die spanische als auch die deutsche Rechtsordnung differenziert zwischen der Kapitalaufbringung mittels Bar- und Sacheinlagen. Während die Kapitalaufbringung mittels Bareinlagen im Ergebnis überwiegend identisch behandelt wird, ergeben sich bei der Kapitalaufbringung mittels Sacheinlagen größere Unterschiede. Das Problem der verdeckten Sacheinlage wird gänzlich unterschiedlich behandelt. Im Rahmen der Kapitalerhaltung wird das Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG als das «Kernstück des GmbH-Rechts» bezeichnet. Eine entsprechende Vorschrift fehlt im spanischen Recht. Bei der Sociedad de Responsabilidad Limitada wird die Kapitalerhaltung durch das Verbot des Erwerbs eigener Anteile sowie durch die Vorschriften über die Gewinnverwendung und Kapitalherabsetzung gewährleistet. Mit dem Verbot der Auszahlung des Stammkapitals ist das System der Kapitalerhaltung bei der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung damit deutlich stärker ausgeprägt als bei der Sociedad de Responsabilidad Limitada. Ausblickend wird festgestellt, dass hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals bei der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea) noch Handlungsbedarf besteht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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